Der Einsatz von Videoüberwachung durch die Bundesbahn zur Wahrnehmung des Hausrechts findet seine Rechtsgrundlage in § 6b Bundesdatenschutzgesetz.
Allgemein kann jedoch festgehalten werden, dass durch die Videobeobachtung der Einsatz von Präsenzkräften nicht ersetzt werden kann und auch nicht soll. Maßnahmen der Videoüberwachung, die wie in Nordrhein-Westfalen nach § 15a Polizeigesetz in ein Gesamtkonzept eingebunden sind, können ein sinnvolles Instrument zur Gefahrenabwehr sein. Der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wird durch § 15a Polizeigesetz die Videoüberwachung in engem Rahmen an öffentlichen Plätzen als unterstützendes Mittel der Gefahrenabwehr an Kriminalitätsbrennpunkten ermöglicht. Die Rechtsgrundlage ist in Nordrhein-Westfalen generell auf fünf Jahre befristet. Dadurch wird gewährleistet, dass das Instrument der Videoüberwachung immer wieder auf den Prüfstand gestellt wird. – So weit die rechtlichen Rahmenbedingungen. Somit ist klar, dass die Landesregierung originär nicht für die Fragen der Videobeobachtung an Bahnhöfen zuständig ist.
Die SPD-Landtagsfraktion steht zu einer gezielten und maßvollen Videoüberwachung an neuralgischen Punkten. Dazu gehören auch Bahnhöfe. Somit unterscheiden wir uns von den Piraten, die Videoüberwachung an Bahnhöfen grundsätzlich als nicht sinnvoll bewerten. Damit es unmissverständlich klar ist: Wir sind gegen eine Totalüberwachung des öffentlichen Raumes und somit gegen die Videoüberwachung auf allen Plätzen. Die Menschen, die die Bahnhöfe nutzen, vertrauen darauf, dass sie durch Videokameras überwacht werden und bei Gefahr Hilfe erhalten. Videoüberwachung ist allerdings kein Allheilmittel und gewährt nicht mehr Sicherheit. Sie suggeriert nur eine scheinbare Sicherheit und kann eine qualifizierte Polizeiarbeit und -präsenz nicht ersetzen.
Die Abschreckung der Videoüberwachung vor Straftaten erreicht gegebenenfalls rational denkende potenzielle Täter; diese planen die Videokameras ein und verhalten sich entsprechend. Auch terroristische Attentäter lassen sich nicht durch eine Videoüberwachung davon abhalten, Anschläge zu verüben.
Es ist Aufgabe der Bundespolizei, dauerhaft für mehr personelle Präsenz auf den Bahnhöfen zu sorgen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen Rechnung zu tragen.
Herr Präsident, ich erlaube mir mit Ihrer Genehmigung von der Homepage des Bundesbeauftragten für Datenschutz zu zitieren:
„Ein wesentlicher Aspekt der Videoüberwachung ist deren Transparenz. Der Einsatz selbsttätiger Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte
durch die Bundespolizei muss gem. § 27 Satz 2 BPolG erkennbar sein. Jeder muss ohne Weiteres erkennen können, dass er sich im Einzugsbereich hoheitlich betriebener Videoüberwachung befindet.“
Die Speicherfrist ist durch den Gesetzgeber geregelt und beläuft sich auf bis zu 30 Tage. Danach sind die Bilddaten unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr, zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit benötigt werden. Diese Regelung ist ausreichend und bedarf aktuell keiner Korrektur.
Der Videoüberwachung kommt jedoch bei der Strafverfolgung eine wichtige Funktion zu, und zwar bei der Dokumentation von Straftaten und der Identifizierung von Straftätern. Die Bilder über den Tatverlauf und die dadurch mögliche Tätererkennung kann nur dann erfolgen, wenn die Videoaufnahmen auch aufgezeichnet und gesichert werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, wie wir leider erst kürzlich beim versuchten Anschlag auf dem Bonner Hauptbahnhof erfahren mussten.
Die SPD wird den Antrag ablehnen, weil eine gezielte und maßvolle Videoüberwachung an Bahnhöfen auch weiterhin dringend notwendig ist. Der durch die Kollegen der Piraten infrage gestellte Schutz der Privatsphäre kann nicht nachvollzogen werden. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Geyer. Ich habe gehört, das war Ihre erste Rede. Herzlichen Glückwunsch zur Jungfernrede im Landtag!
Nun spricht für die CDU-Fraktion – er steht schon parat – ein altgedienter Hase, Herr Kollege Schittges. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon lange her, dass ich zu einem Antrag reden durfte, in dem so viele falsche Tatsachen behauptet werden und so viele verdrehte Darstellungen enthalten sind wie in dem vorliegenden Text der Piratenfraktion.
Ich beginne der Einfachheit halber bei Zeile 1: Ein – ich betone – möglicher versuchter Bombenanschlag auf dem Bonner Hauptbahnhof soll es gewesen sein. Vermutlich begründen die Piraten diese Einschränkung mit der Unschuldsvermutung. Aber deshalb darf man doch nicht den Tatbestand relativieren.
Dass ein Bombenanschlag versucht wurde, steht wohl außer Frage. Oder weshalb rennt sonst jemand mit einem selbst gebauten Sprengsatz durch die Gegend? Welchem Ziel – frage ich mich – dient die Verharmlosung gleich im ersten Satz?
Der Grund wird im Folgenden deutlich. Überwachungskameras sind kein Mittel, Straftaten zu verhindern. So Ihre Behauptung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Piratenfraktion, das mag eine Mehrheitsmeinung in einschlägigen Internetforen sein.
Die Praktiker des wirklichen Lebens, mit denen man hin und wieder reden sollte, sagen das Gegenteil.
Meine Kolleginnen und Kollegen, seit der Hauptbahnhof in meiner Heimatstadt mit Kameras überwacht wird, gibt es mit der Kriminalität keine Probleme mehr. So berichten mir übereinstimmend Bundespolizei und Bahnhofsverwaltung.
Ähnliches gilt auch für die Züge. Die Zahl der Übergriffe geht nachweislich zurück. Ich darf auf die 81 % aufmerksam machen. Die ARD hat das als Nachricht nicht nur dargestellt, sondern hat es auch
unter dem Gesichtspunkt verarbeitet, dass der überwiegende Teil der Deutschen, und zwar 81 % nach Infratest dimap, mit der Ausweisung und Ausweitung der Videoüberwachung nicht nur im Schienenverkehr, sondern auch in der allgemeinen Öffentlichkeit keine Probleme hat.
Das widerspricht Ihrer Behauptung, Kameras würden das subjektive Sicherheitsgefühl nicht steigern. Offensichtlich ist das Gegenteil der Fall.
Zumindest hat die Videotechnik erkennbar keine abschreckende Wirkung auf die Menschen. Zahlreiche Hinweisschilder zeigen an, dass überwacht wird. Augenscheinlich hält sich die Zahl derjenigen, die deshalb nicht in den Zug einsteigen, in Grenzen. Die Zunahme der Personenbeförderungszahlen macht es deutlich.
In Ihrem Antrag erwähnen Sie eine Studie aus London, nach der es keinen Zusammenhang zwischen Videoüberwachung und Verbrechensaufklärung
gibt. Sie haben wahrscheinlich lange im Netz suchen müssen, bis Sie diese Studie gefunden haben. Doch die Realität widerlegt Sie auch hier.
Die Aufklärung des bereits erwähnten Anschlagsversuchs in Bonn ist deshalb ins Stocken geraten, weil geeignetes Videomaterial fehlte. Gerade wir in NRW werden nicht ausreichend kontrolliert und bewacht. Deshalb müssen unsere tüchtigen Polizisten auf Bildmaterial aus einem Schnellrestaurant zurückgreifen.
Der Mord an dem mutigen Dominik Brunner im Jahr 2009, der uns alle erfasst hat, konnte schnell geklärt werden, weil die Münchener Polizei genügend Videoaufzeichnungen zur Verfügung hatte.
Außerdem konnte die Staatsanwaltschaft in einem anderen Fall belegen, dass die Täter eben nicht betrunken waren, wie von der Verteidigung behauptet wurde. Meine Damen und Herren, Sie erinnern sich sicherlich alle noch – auch auf einem Bahnhof in München vorgefallen – an diese Aktion, die dazu führte, dass in einer strafrechtlich vernünftigen Weise überführt werden konnte.
Grotesk liest sich die weitere Behauptung von Ihnen, Passanten würden Verbrechensopfer ignorieren, wenn Videokameras angebracht sind, weil Sie vermuten, die Polizei komme sowieso.
Hilfe für Kriminalitätsopfer, meine Damen und Herren, scheitert oft an Zivilcourage, an Angst oder an Gleichgültigkeit. Aber mit Sicherheit scheitert sie nicht daran, dass man beim Helfen gefilmt wird. Und mit Sicherheit – auch davon dürfen Sie ausgehen – haben die Behörden noch anderes zu tun, als mit Videotechnik anderer Leute SMS zu lesen. Die Vor
Ein Gegenargument zu Ihrem Antrag: Die Kosten der Kriminalitätsbekämpfung werden durch Videoüberwachung natürlich nicht steigen, sondern sie werden vielmehr reduziert.
Kamerasysteme können helfen, Personal- und Sachmittelkosten zu begrenzen und sie zu vermindern, auch die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch Straftaten entstehen.
Meine Damen und Herren, es ist von daher klar – die Argumente in fünf Minuten auszutauschen, reicht nicht –, dass wir Ihren Antrag heute insgesamt, aber auch in den Einzelpunkten ablehnen.
Natürlich haben Sie recht: Auch eine entsprechende bauliche Gestaltung von Bahnhöfen wie die Belebung durch Geschäfte und zügige Beseitigung von Verschmutzungen können helfen, das Sicherheitsgefühl der Menschen zu erhöhen. Um all das bemüht sich die Bahn schon seit Langem. Sie sollte auf diesem Weg weiter voranschreiten.
Wir sehen: Zur Videoüberwachung gibt es keine Alternative – ganz im Gegenteil. Wenn wir den Menschen wirklich ein Sicherheitsempfinden geben wollen, müssen wir diesen Weg weiter gehen, nicht nur im privaten Bereich. Das ist meine Sicht, und dabei bleibe ich auch.