Protocol of the Session on April 5, 2017

Ich war in der vorletzten Wahlperiode Vorsitzender des Untersuchungsausschusses hier im Landtag und hatte gedacht, dass direkt nach dem Zusammentreten des neuen Landtags der Antrag gestellt würde, den Untersuchungsausschuss wieder einzusetzen. Das war aber nicht der Fall. In der Regierungszeit von Schwarz-Gelb war das nie ein Thema, obwohl die Kügelchen seit Jahrzehnten in Jülich aufbewahrt werden.

Achten Sie also mal ein wenig auf die Dimension Ihrer Argumentation und darauf, richtig zu gewichten! Das ist absolut opportunistischer Quatsch; das muss ich wirklich sagen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Diet- mar Brockes [FDP]: Es gab eine Genehmi- gung!)

Wir alle sind an einer guten Lösung interessiert. Sie wissen aus dem Wirtschaftsausschuss, wo Sie das Thema in einer der letzten Sitzungen diskutiert haben – und ich habe es im Protokoll gelesen –, dass

im Moment ein Abtransport von dort überhaupt nicht möglich ist.

Des Weiteren habe ich in meinem Redebeitrag sehr deutlich gesagt, dass wir auch bereit sind, den Rechtsweg zu beschreiten, was die Auffassung der Bundesregierung in diesem Fall angeht, und zur Not auch eine Aktivität entwickeln in Richtung einer Novelle des Atomgesetzes. Beides ist möglich.

Weil dies die Gesundheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen – aber auch darüber hinaus in der Euregio, im ganzen Umfeld von Tihange und Doel – verlangt, sollten wir alle nur denkbaren Möglichkeiten erschließen. Insofern zieht Ihr Vorwurf überhaupt nicht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD – Michael Hübner [SPD]: Prima!)

Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Hovenjürgen noch einmal das Wort, und dann kommt Kollege Rohwedder an die Reihe; er ist schon startklar.

(Michael Hübner [SPD]: Jetzt bin ich mal ge- spannt!)

Herr Schultheis, das war ein netter Versuch, aber es ändert nichts am Sachverhalt. Natürlich haben wir im Wirtschaftsausschuss darüber geredet. Es gibt zwei Lösungsmöglichkeiten: entweder Transport nach Ahaus oder nach Rotterdam, um die Atomkugeln wieder nach Übersee zurückzubringen, oder Bau eines Zwischenlagers in Jülich in einem Naturschutzgebiet.

Schauen Sie sich dann aber das Naturschutzgesetz an, das Sie mit Ihrer Parlamentsmehrheit selbst auf den Weg gebracht haben, und nennen Sie mir eine Zeitschiene, wann diese Möglichkeit realistisch umsetzbar wäre. Dann wissen Sie, was Sie angerichtet haben.

Wenn Sie anderen den Spiegel vorhalten wollen, müssen Sie selbst gerade bleiben. Das sind Sie aber nicht. – Herzlichen Dank!

(Beifall von der CDU und der FDP – Michael Hübner [SPD]: Josef, das weißt du doch selbst besser!)

Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Jetzt spricht Herr Kollege Rohwedder.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Hovenjürgen, Sie wollen uns erzählen, dass das Gelände, auf dem jetzt in Jülich die Atomkugeln lagern, ein Naturschutzgebiet ist?

(Beifall von den PIRATEN – Josef Hovenjür- gen [CDU]: Nein, aber das Gelände für das Zwischenlager! – Zurufe)

Unser Antrag lief darauf hinaus, genau dort ein neues sicheres Zwischenlager zu errichten und nicht wieder andere Flächen zu verbrauchen.

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hovenjürgen zulassen?

Lieber Kollege Rohwedder, sind Sie bereit...

(Unruhe von der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann Sie schlecht verstehen.

Es gibt einen lebendigen Parlamentarismus. – Herr Kollege Hovenjürgen hat das Wort.

Lieber Kollege Rohwedder, danke, dass Sie die Frage zulassen. – Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Bau eines Zwischenlagers an Ort und Stelle, wo jetzt Kugeln lagern, nicht möglich ist, sondern dafür nur das dort vorhandene Naturschutzgebiet infrage käme?

Nein, das sehe ich nicht so. –

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Ich möchte aber noch auf etwas eingehen, was Kollege Markert gerade vorgetragen hatte. Es geht um eine rechtliche Frage: Das Atomgesetz schreibt vor, dass eine Ausfuhrgenehmigung nicht erteilt werden darf, wenn die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird. Sie wissen das, Sie haben es hier vorgetragen. Trotzdem fehlt in Ihrem Antrag genau dieser Punkt. Das kann ich einfach nicht verstehen. – Danke.

Vielen Dank, Herr Kollege Rohwedder. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über den Eilantrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN, Drucksache 16/14750. Über einen Eilantrag ist direkt abzustimmen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Was daran wohl eilig ist! – Michael Hübner [SPD]: Ihr seid herz- lich eingeladen! – Ralf Witzel [FDP]: Nein, ab- gelehnt!)

Ich bitte um Aufmerksamkeit. – Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Eilantrags Drucksache 16/14750. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Eilantrag mit Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen, bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP und der Piratenfraktion.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/14776. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Piraten. Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Dann ist der Antrag abgelehnt mit Stimmen von SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktion der CDU.

(Michael Hübner [SPD]: Was ist denn mit euch los? Hier geht es ums Land!)

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 16/14777. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Damit ist der Antrag abgelehnt mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Piraten, natürlich bei Zustimmung der Fraktionen von CDU und FDP.

Ich rufe auf:

12 Fragestunde

Mündliche Anfragen Drucksache 16/14680

Ihnen liegen die Mündlichen Anfragen 90 und 91 vor.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 90

des Abgeordneten Dr. Marcus Optendrenk von der Fraktion der CDU auf:

Befristete (sachgrundlose) Beschäftigungsverhältnisse – Von welchen genauen Grundlagen ist der Finanzminister bei seiner Berechnung zum Rückgang der befristeten Beschäftigungsverhältnisse beim Land von „mehr als 14 Prozent“ ausweislich der Vorlage 16/4828 ausgegangen?

In der Vorlage vom 7. März 2017 (Vorlage 16/4828) hat der Finanzminister zu den befristeten Beschäftigungsverhältnissen des Landes ausgeführt:

„Die Anzahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse ist von 2010 bis 2016 um mehr 14 Prozent zurückgegangen […]“

In der Anlage zu der Vorlage wurden die befristeten Beschäftigungsverhältnisse zum 31.12.2015 und zum 31.12.2016 nach Ressorts sortiert aufgelistet.

Um den Vergleich von 14 Prozentnachvollziehen zu können, hat die CDU-Landtagsfraktion die jeweiligen Werte zum 31.12. der Jahre 2010 bis 2014 für die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 30. März 2017 erbeten. In der Vorlage des Finanzministers vom 24. März 2017 (Vorlage 16/4922) an den Haushalts- und Finanzausschuss wird nunmehr zu den konkreten Zahlen erklärt:

„Zum Stichtag 31.12. für die Jahre 2010 bis 2014 liegen die erbetenen Daten dem Finanz-ministerium nicht vor und können in der zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht erhoben werden.“

Die alte Abfrage enthält die Anzahl aller befristet beschäftigter Arbeitnehmer, während die Angaben für 2015 und 2016 für den Bereich der Kunst- und Musikhochschulen lediglich das haushaltsfinanzierte Personal berücksichtigt; die alte Abfrage umfasst auch den Landtag sowie den Landesrechnungshof, die Angaben für 2015 und 2016 enthalten diese Bereiche nicht.

Die genannten Unterschiede führen zu erheblichen Änderungen. Beispielsweise weist die Vorlage des Finanzministers vom 7. März zum 31.12.2015 für den Geschäftsbereich des Wissenschaftsministerium lediglich 77 befristete Beschäftigungsverhältnisse aus, während zum 30.06.2014 nach der Vorlage des Finanzministeriums vom 10. September 2015 noch 1.120 Arbeitnehmer in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis standen. Nach der Vorlage des Finanzministers vom 21. Oktober 2016 (Vorlage 16/4349) standen zum 30.06.2015 immer noch 1.083 Arbeitnehmer im Bereich des Wissenschaftsministeriums in einem befristeten Beschäf

tigungsverhältnis. Indem der Abfragebereich eingeschränkt wird, entfallen daher mit einem Federstrich rd. 1.000 befristet beschäftigte Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums aus dem Vergleich. Zum 30.06.2010 waren laut Vorlage des Finanzministers vom 10. September 2015 512 befristet beschäftigte Arbeitnehmer im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums tätig.