Protocol of the Session on April 5, 2017

Des Weiteren hat die Stadt die öffentlichen Räume unter die Lupe genommen, um zu verhindern, dass sie sich zu Angsträumen entwickeln. Wo möglich, installiert die Stadt in Altstadt und im Domumfeld mehr Beleuchtung. Mehr Videoüberwachung und auch mehr Personal gebe es in den Zwischenebenen der U-Bahn.

Das gilt für Köln. Es mag sicher auch ein Vorbild für andere Städte sein, wenn es darum geht, Großveranstaltungen zu planen.

Aber es gibt ein noch weiteres Urteil. Ich zitiere aus einem Kommentar des Westdeutschen Rundfunks aus der vergangenen Woche. Dort fragt der Moderator eine Journalistin, die uns ebenfalls intensiv begleitet hat: Lohnt es sich, in den Bericht hineinzuschauen, und hat sich die Ausschussarbeit insoweit gelohnt, als sie Erkenntnisse brachte? – Die Antwort kam ohne Zögern, und sie war sehr eindeutig.

Ich zitiere sie wörtlich:

Auf jeden Fall hat sich die Ausschussarbeit gelohnt. Es war eine richtige und ganz wichtige Entscheidung.

Zur Begründung heißt es weiter:

So viele Zeugen und so viele Unterlagen, die dort thematisiert und analysiert worden sind, alles so breit und öffentlich diskutiert – so tief und ausführlich hätte das kaum ein anderes Gremium untersuchen können; auch für uns Journalisten extrem informativ. Wer in die Sitzungen hineinlauschte, bekam aus erster Hand sehr detaillierte Berichte.

Abschließend hieß es:

Das war eine gute Entscheidung, auch wenn die Ergebnisse jetzt im Wahlkampf instrumentalisiert werden.

So viel zur Situation im Überblick. Mit dem letzten Satz der Journalistin, der die Ergebnisse betraf, kommen wir nunmehr zu den Ereignissen der letzten Tage. Dabei geht es darum, was denn nun in diesem Bericht steht.

Ich brauche kein Hehl daraus zu machen, dass es zwei unterschiedliche Richtungen gibt. Wir werden sicher gleich von den Obleuten hören, warum sie unterschiedlich gewertet haben. Wir haben die eine Richtung, auf die sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten verständigt haben – das soll unser Bericht sein –, und wir haben zwei abweichende Voten, eines von CDU und FDP sowie eines von den Piraten.

Meine Aufgabe ist es jetzt nicht, diese unterschiedlichen Meinungen vorzustellen und zu bewerten. Das machen gleich die Obleute.

Ich selbst möchte allerdings etwas zu meinem Entwurf sagen, der teilweise massiv verändert wurde. Das darf ein Ausschussvorsitzender auch nach der einhelligen Kommentierung; denn er hat ja den Vorschlag zu machen, und dann können abweichende Voten abgegeben werden.

Wir haben erlebt – das will ich hier besonders ansprechen –, dass es Änderungen gab, nicht nur im Bewertungsteil – das war zu erwarten, und das ist häufig vorgekommen –, sondern auch im Sachteil. Das ist allerdings eine hochselten erfolgte Situation; darum will ich sie auch ansprechen.

Ich habe ein wenig geblättert und auch andere gefragt, die schon lange dabei sind. Wir sind insgesamt nur auf drei Parlamentarische Untersuchungsausschüsse gekommen, in denen auch im Sachteil etwas verändert wurde. Das ist der Teil, in dem die Beweise dargestellt werden, und in dem es darum geht, die Grundlage für die Bewertungsteile zu schaffen.

Spannend dabei war, dass dieser Sachteil, auch wenn es ein Entwurf des Vorsitzenden war, von meinen beiden Juristen geschrieben wurde: von einem erfahrenen Oberstaatsanwalt und einem erfahrenen

Ermittlungsrichter. Beide stehen nicht in dem Verdacht, hier irgendwelche Meinungen äußern zu wollen, sondern sie haben nach ganz normaler juristischer Arbeit den Sachteil zusammengestellt, so wie es sie es auch in einem Urteil machen würden. Daraus habe ich dann meinen Entwurf im Bewertungsteil abgeleitet.

Ebenfalls spannend ist – vielleicht sagt Herr Bolte gleich ein wenig dazu –, dass sich die Grünen immer dann massiv gegen die Änderungen des Sachteils ausgesprochen haben, wenn sie in der Opposition waren. Jetzt aber, da sie zur regierungstragenden Mehrheit gehören, haben sie das locker mitgemacht. Besonders heftig – und das hat auch zu Verhandlungen vor dem Gericht geführt – war das

(Zuruf von Matthi Bolte [GRÜNE])

Sie können gleich, Herr Bolte – bei dem Untersuchungsausschuss „Dioxin“. Seinerzeit haben alle drei Fraktionen – CDU, FDP und Grüne – der in der alleinigen Regierungsmehrheit befindlichen SPD vorgeworfen, mit einer Änderung des Sachteils eine gezielte Verfälschung – so wörtlich – und Manipulation vorzunehmen.

Ich will diesen Vorwurf heute nicht erheben; dazu war die Arbeit, die wir miteinander gemacht haben, viel zu intensiv –, aber es ist deutlich, dass Sie meinen Entwurf so ändern, dass Sie viele Dinge meiner Bewertung ändern könnten. Ich bitte Sie, gleich einmal zu den Punkten Stellung zu nehmen, in denen wir unterschiedlicher Auffassung sind.

Sie haben bei dem Teil etwa deutlich herausgestrichen bzw. an meiner Bewertung verändert, dass das Konzept für Planung und Durchführung ein reines Passivkonzept war, das nicht dazu taugte, es als ein aktives Vorgehen, was personelle Planung und Ausstattung anging, auszulegen. Vielleicht sagen Sie einmal, ob das richtig ist. Sie haben bei der Vorhersehbarkeit die Punkte herausgenommen, aus denen ich abgeleitet habe, dass das Ganze aufgrund der Ermittlungsarbeit des Kriminalkommissariats 41 des PP Köln vorhersehbar gewesen wäre.

Wir kommen zu ganz unterschiedlichen Auffassungen, was den Modus Operandi angeht. Ich habe mich überwiegend auf den Bericht der Bund-LänderKommission gestützt; denn wir hatten überhaupt keine Zeit, darüber nachzudenken. Sie aber haben gesagt: Nein, es war ein neuer Modus – völlig unabsehbar. Meine Bitte: Lesen Sie doch den Bericht noch einmal nach oder sagen Sie gleich, warum Sie das nicht getragen haben.

Ganz besonders weit liegen wir auseinander – da bin ich neugierig, wie Sie es begründen wollen –, was die Fachaufsicht des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste und des Ministeriums angeht. In meinem Entwurf und nach meinem Verständnis komme ich dazu, dass nach dem Gesetz das Landesamt und

das Ministerium natürlich klare Aufsichtsfunktionen haben. Wir haben einen zweistufigen Aufbau; das sagt auch Herr Düren. Danach liegt die Fachaufsicht beim LZPD und beim MIK.

Und dann taucht die nächste Frage auf: Was muss denn die Fachaufsicht tun? Reicht es aus, einfach nur zu sagen: „Ich lass euch machen und arbeiten“? – Nein! Das ist die grundlegende Unterscheidung, und dazu ist es einfach notwendig, dass Sie gleich sagen, warum Sie das anders darstellen.

Mir hat der Innenminister in einer Diskussion hier im Plenum einmal gesagt: Ich arbeite nach dem Prinzip der delegierten Verantwortung. Die Fachebene, die unterste Ebene, ist gut ausgebildet. Dort sitzen Fachkundige, die planen und entscheiden. Und wenn die etwas falsch machen, dann werde ich hinterher sagen, was war.

Genau das ist in Köln passiert. Die Situation war da etwas deutlicher, als der Innenminister über die Kölner Behörde heftigst seinen Stab brach. Vorher ist aber nicht viel passiert. Und Herr Heinen hat auch im Ausschuss deutlich gemacht: Wir haben eine Menge an Kreispolizeibehörden, in denen es Verantwortungsträger in Form von Polizeipräsidenten oder von Landräten gibt, und die haben einen Abteilungsleiter Polizei zur Verfügung. Sie arbeiten in aller Eigenverantwortlichkeit. Sie sind gut ausgebildet, und sie arbeiten auch bei der Bewertung von Lagen in Eigenverantwortlichkeit.

Meine Damen und Herren, das ist genau der Punkt, an dem wir uns deutlich unterscheiden: Polizei will Führung. Auch Polizeipräsidenten, auch Landräte mit ihren Polizeidirektoren müssen wissen: Wie soll ich vorgehen? Was soll ich denn tun?

Zu sagen – das haben wir im Ausschuss gehört –, die ganze Nafri-Geschichte in Düsseldorf und in Köln sei kein landesweites Phänomen, das hätten Polizeipräsidenten in Düsseldorf und Köln zu lösen, entspricht nicht meiner Auffassung. Wenn ich ein solches Phänomen habe, muss ich auch landesseitig von der Aufsicht her reingehen und dafür sorgen, dass es so geschieht, wie ich es gerne möchte.

Sie haben dann aus meinem Entwurf zum Beispiel all das herausgestrichen, was Parallelen, Lehren aus HoGeSa und der Loveparade betraf. Ich habe versucht, aufzuzeigen, wo es Parallelen gibt, die aber gerade nicht dazu geführt haben, dass für Köln etwas getan wurde, um den Vorfall dort zu verhindern.

Daraus leite ich den Vorwurf ab: Wenn das so ist, wird es auch wieder passieren. Zu sagen, Polizei sei eine lernende Einheit, kann nicht bedeuten: Ein jeder darf erst einmal seine Fehler machen, damit er sie dann nicht wiederholt. „Lernende Einheit“ heißt vielmehr: Wenn ich erkenne, dass da etwas falsch gemacht wird, dann muss ich dafür sorgen, dass es anderweitig nicht mehr falsch gemacht werden kann.

Ich bin neugierig auf all die Dinge, die Sie gleich hier vortragen werden, warum ich mich da in meinem Urteil vertan haben soll. Darauf bin ich wirklich gespannt. Ich kann nur sagen: Anhand der Erkenntnisse, die mir meine wissenschaftlichen Mitarbeiter in dem Sachteil aufgeschrieben haben, habe ich versucht, abzuleiten, was wirklich notwendig ist. Darin unterscheiden wir uns. Bis dahin war es eine gute Arbeit, die ja auch von der Öffentlichkeit anerkannt wird.

Ansonsten muss ich jetzt nicht mehr entscheiden, wer recht hat; denn wir sind in diesen Monaten im Ausschuss durch Medien so gut begleitet worden,

(Zurufe von der SPD)

dass die Öffentlichkeit ihr Urteil aufgrund des Berichtes fällen kann. Ich bedanke mich für die Arbeit und weiß, dass Sie jetzt Positionen natürlich auch anders darstellen werden. Darauf bin ich neugierig.

Ansonsten nochmals vielen Dank für die Zusammenarbeit. Die war gut, und den Rest machen wir gleich.

Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach, für die Unterrichtung und die gute Arbeit, die Sie als Ausschussvorsitzender geleistet haben! – Nun kommen wir zur Aussprache über Ihren Bericht, und da spricht zunächst für die SPD-Fraktion der Kollege Körfges.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Jetzt kommt der Bänkelsänger vom Niederrhein!)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade auf dem Weg hierher eine Bemerkung gehört, die stilistisch sicherlich nicht in den Bereich passt, über den wir uns heute zu unterhalten haben.

Ich will hier nicht als „Bänkelsänger vom Niederrhein“ auftreten, lieber Herr Kollege, sondern ich habe ernsthaft vor, mich mit der Frage auseinanderzusetzen, wieso das Ganze in der Silvesternacht geschehen konnte, welche Lehren wir daraus ziehen und wie darüber hinaus das Verfahren war.

Ich habe den Zuruf nicht dem Vorsitzenden zugeordnet, allerdings den einleitenden Teil Ihnen zugedacht und gewidmet, Herr Biesenbach. Ich dachte schon, den könnte ich hintanstellen, nachdem Sie sehr wohltuend und sachlich eingeführt haben. Eine Bemerkung, die Sie zum Schluss gemacht haben, ruft dann aber doch ein wenig Widerspruch hervor. Sie haben gesagt, Sie müssen nicht mehr entscheiden, wer recht hat. – Ich sagen Ihnen: Das mussten noch Sie nie.

Eines der wichtigen Missverständnisse lag offensichtlich in der Definition der Aufgabe des Vorsitzenden. Lieber Herr Biesenbach, im Parlamentarischen

Untersuchungsausschussgesetz heißt es in § 4a: „Der Vorsitzende leitet das Untersuchungsverfahren unparteiisch und gerecht.“

(Zurufe von der CDU)

Die Art und Weise, wie Sie eben Ihren Bericht abgeschlossen haben, weckt einige Zweifel, die insbesondere auch im Laufe unserer Arbeit immer wieder aufgetreten sind, wenn es darum ging, eine unmittelbare Einschaltung der Medien zu ahnden – insbesondere, wenn es darum ging, dass wir vertrauliche Unterlagen – zum Teil mit geschützten Daten – von Einzelpersonen hatten, die ganz offensichtlich vollständig an Dritte weitergegeben worden sind.

Ich darf mir in dem Zusammenhang die Bemerkung erlauben, dass es schwierig ist, wenn wir uns in einem Untersuchungsausschuss mit Regelverstößen auseinanderzusetzen haben und dann Regelverstöße innerhalb unserer Arbeit kommentarlos hinnehmen, die die Spielregeln eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses betreffen, sehr geehrter Herr Biesenbach.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das zeugt von einem – ich darf Ihnen gleich einige Ihrer Fragen beantworten – Verständnis der Aufgabe, das womöglich auch von dem Bedürfnis geleitet worden ist, sich medial darzustellen, und darüber hinaus in Teilen unseres Ausschusses auch gekennzeichnet war von einem politischen Belastungseifer, der allerdings für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht verfahrensleitend sein sollte.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Der Ausschuss hatte zum Gegenstand, zu untersuchen, ob es Fehlverhalten und Versäumnisse gegeben hat. Ja, Herr Biesenbach, ich darf Ihnen eine Frage schon beantworten: Wir haben uns – und zwar nicht nur die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sondern auch eine Oppositionsfraktion – da gegen Feststellungen im Sachverhalt ausgesprochen, wo nur eine, zum Teil in der absoluten Minderheit befindliche, Ansicht zum Gegenstand der Feststellung gemacht worden ist, um danach womöglich falsche Rückschlüsse zu ziehen.