Die Mitteilung der Sicherheitsunternehmen – ich schicke Ihnen gern die Pressemitteilung – lautet, dass die Zahl der Beschäftigten bei Sicherheitsunternehmen in Nordrhein-Westfalen von 2015 zu 2016 von 33.000 auf 50.000 angestiegen ist, und zwar in den Bereichen Flughäfen, Flüchtlingsheime, Großveranstaltungen, Messen und Werkfeuerwehren. Da steht nicht: „und mangelnde innere Sicherheit in Nordrhein-Westfalen“. Das will ich Ihnen einmal deutlich sagen. Was Sie da tun, ist wirklich nicht in Ordnung.
Herr Kollege Kruse, damit Ihnen das noch ein kleines bisschen mehr wehtut – ich will zumindest den Versuch machen –, haben wir gerade schnell mal die bundesweiten Zahlen nachgeschaut. 50.000 sind also in NRW beschäftigt. Übrigens arbeiten sie gar nicht alle in Nordrhein-Westfalen; das wissen Sie auch. Bundesweit sind jedenfalls 250.000 beschäftigt. In NRW arbeiten also 20 % aller Sicherheitskräfte in der Bundesrepublik. Nach dem Königsteiner Schlüssel müssten wir ja noch viel mehr haben. Also ist es in NRW nach der Sicherheitseinschätzung der Privatwirtschaft sicherer als in den anderen Bundesländern. Für diese Information danken wir Ihnen recht herzlich.
Herr Kollege Lürbke, von Frau Kollegin Düker ist schon darauf hingewiesen worden, glaube ich: Man kann doch nicht behaupten, hier würde irgendetwas in den Behörden gespart. Das wäre mir neu. Ich habe gerade schon den Zwischenruf beantwortet. Wir haben mit unserer Art der Einstellungspolitik 960 Stellen aufgebaut. Dann müssen Sie mir einmal erklären, wo wir irgendwo Personal eingespart hätten. Wären Sie Mitglied im Berliner Senat oder in einer Regierung eines anderen Landes in der Bundesrepublik Deutschland, wäre Ihr Wortbeitrag in Ordnung gewesen.
Als kleines Schmankerl am Schluss, Herr Kollege Kruse, und auch für Sie, Herr Kollege Lürbke: Wenn Ihnen das Thema der Großen Anfrage so wichtig gewesen ist, dann freuen wir uns schon auf eine Sondersitzung des Innenausschusses. – Besten Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache und stelle fest, dass die Große Anfrage 19 der CDU-Fraktion erledigt ist. Ich schließe Tagesordnungspunkt 8.
Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – Zweites Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende Piratenfraktion Herrn Kollegen Marsching das Wort. Bitte, Herr Kollege!
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream! Für die Piraten war und ist die Ausübung direkter Demokratie eines der wichtigsten politischen Ziele. Wir glauben, dass jeder Bürger und jede Bürgerin das Recht hat, unmittelbar an der politischen Willensbildung teilzunehmen. Wir fürchten die Bürgerinnen und Bürger nicht, sondern wir ermuntern sie, sich in demokratischer, in rechtstaatlicher Weise an der Diskussion und an der Entscheidung von Gemeinwohlfragen zu beteiligen.
Für uns ist dabei klar, dass die Ausübung direkter Demokratie nicht zu einer Verdrängung der parlamentarischen Demokratie führen wird, sondern zu ihrer konstruktiven Ergänzung. Die Institute des Volksbegehrens und auch des Volksentscheids sind die richtigen Mittel dazu.
Die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen normiert in Art. 2: „Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid“ und in Art. 3 Abs. 1: „Die Gesetzgebung steht dem Volk und der Volksvertretung zu.“ – Die weitere landesverfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Ausgestaltung von Volksbegehren und Volksentscheid ist jedoch nicht ausreichend.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir Piraten ein Handicap bei der Durchführung von Volksbegehren beseitigen, nämlich das der zu kurzen Auslegungsfristen bei der amtlichen Listenauslegung. Stimmberechtigte, die an einem Volksbegehren teilnehmen wollen, haben sich nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in Abstimmungslisten einzutragen. Nach der gesetzlichen Regelung ist die Auslegung der Abstimmungslisten durch die Gemeindebehörden der Regelfall. Daneben können die Antragsteller dann auch selbst Unterschriften sammeln.
Obwohl aber die amtliche Listenauslegung der gesetzliche Regelfall ist, normiert das Gesetz hierbei nur eine Auslegungsdauer von 18 Wochen. Im Gegensatz dazu beträgt die gesetzliche Dauer der freien Unterschriftensammlung ein ganzes Jahr. Das passt nicht zueinander und wird vielfach kritisiert.
Ich zitiere hier mal den „Mehr Demokratie NRW e. V.“: Wenn man die Amtseintragung für wichtig hält – das tun wir Piraten –, dann sollte man sie auch über die ganze Länge des Volksbegehrens anbieten. Erfahrungsgemäß tragen sich viele Menschen erst zum Ende der Eintragungsfrist in die Listen ein. Die Kommunen legen die Listen aber eher zu Beginn von Volksbegehren aus; zu dessen Finale fehlt dann die Eintragungsmöglichkeit.“ – Zitat Ende.
Genauso ist es zum Beispiel aktuell beim laufenden Volksbegehren „G9 jetzt in NRW“. Laut Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 14. Dezember 2016 über die Zulassung der amtlichen Listenauslegung und der parallelen Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „G9 jetzt“ läuft die amtliche Auslegung vom 2. Februar 2017 bis zum 7. Juni 2017. Die freie Unterschriftensammlung allerdings ist möglich bis zum 4. Januar 2018.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gesetzlichen Regelungen sollten die erfolgreiche Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden ermöglichen und nicht verhindern. Die Verlängerung der Dauer der amtlichen Listenauslegung ist ein wichtiger Schritt dorthin.
Sie merken: Ich bin da sehr ruhig bei diesem Thema, entgegen meiner sonstigen Art. Ich würde mich freuen, wenn wir am Ende der Beratung gemeinsam zu einer Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf kommen und wenn wir die amtliche Listenauslegung verlängern würden. Das würde dem Volksbegehren helfen, und das würde auch der Demokratie in diesem Land helfen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bekennen sich ausdrücklich zum Prinzip der repräsentativen Demokratie. Das schließt allerdings – zu Recht hat der Vorredner auf unsere Landesverfassung hingewiesen – ausdrücklich nicht aus, dass wir auch direktdemokratische Elemente für gut, begrüßenswert und auch notwendig halten.
Das haben wir zum Beispiel im Bereich der Gemeinden durch eine Änderung der plebiszitären Formen von Bürgerbeteiligung innerhalb der Kommunen deutlich gemacht. Wir haben darüber hinaus auch im Zusammenhang mit den Verfahren bei direkter landesgesetzlicher Demokratie im Jahre 2011 an einigen Stellen etwas geändert. Da ging es zum Beispiel auch um die amtlich ausgelegten Listen. Wir haben das seinerzeit verlängert.
Ich denke aber, dies ist nicht das dringendste Anliegen – wir haben heute Abend noch einen weiteren Punkt zu behandeln –, wenn es darum geht, die direkt-demokratischen Elemente als sinnvolle Ergänzung unserer Verfassung hier womöglich schärfer zu fassen. Wir haben uns – und das sage ich als jemand, der nicht nur in unserer Fraktion für die Kommunen Verantwortung trägt, sondern auch als jemand, der die kommunale Praxis recht gut kennt –
gerade bei den amtlichen Listen der Tatsache zu versichern, dass wir die Kommunen nicht über Gebühr mit verwaltungsmäßigem Aufwand strapazieren, wenn es nicht unbedingt nötig ist.
Das von Ihnen angesprochene Volksbegehren ist im Vollzug. Ich persönlich – da unterscheidet sich womöglich unsere Wahrnehmung – habe nicht den Eindruck, dass die Frage der Listen und deren Auslegungsdauer dieses im Augenblick laufende Volksbegehren in irgendeiner Form substanziell behindert. Trotzdem werden wir gerne auch über die Frage diskutieren. Ich sehe allerdings – das will ich zum Abschluss meiner kurzen Ausführungen zu dem Thema sagen – da keinen vordringlichen Handlungsbedarf.
Wenn es nach uns ginge, würden wir uns über die andere Frage, nämlich darüber, welche Anzahl von Menschen zur Einleitung eines Volksbegehrens erforderlich ist, viel lieber und viel intensiver unterhalten. Nach meiner Wahrnehmung hakt es nämlich an der Stelle. Insofern würde ich mich allerdings freuen, wenn wir dann gleich einen größeren Konsens hinbekämen. Den Beratungen im Ausschuss sehen wir entgegen. – Ich bedanke mich.
Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Jostmeier das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes ist dargestellt worden, nämlich die Eintragungsfristen bei Volksbegehren mit der freien Unterschriftensammlung zu harmonisieren. Die freie Unterschriftensammlung lehnt sich an das Verfahren zur Volksinitiative an, bei dem die Initiatoren ein Jahr nach Bekanntgabe der Zulassung Zeit haben.
In der Verfassungskommission, Herr Kollege Marsching, war, wie Sie wissen, dieses Thema, nämlich die Listenauslegung, kein Schwerpunktthema. Es gab Experten, es gab Sachverständige, die darauf hingewiesen haben, dass das ein Gegenstück sein könnte zu einer weiteren Senkung der Quoren. Dann ist aber gleichzeitig wieder darauf hingewiesen worden, dass die Gefahr bestehen könnte, dass gut organisierte Interessengruppen durch eine weitere Senkung der Quoren vielleicht Vorteile haben oder das Ergebnis als Ganzes vorwegnehmen könnten.
Wir halten diesen Vorstoß der Piraten, der ja nicht neu ist, nicht für falsch. Wir sind aber sehr dafür, dass wir sorgsam darauf achten müssen, dass auch die Prinzipien der repräsentativen Demokratie funktions
fähig bleiben und ihren Stellenwert behalten. Insofern sollten wir die ganze Debatte um die plebiszitären Elemente auch in dem Verhältnis sehen, inwieweit wir Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheid senken und die Funktionsfähigkeit oder die Wirksamkeit der repräsentativen Demokratie beibehalten.
Wir sind – da kann ich Sie voll unterstützen, Herr Marsching – genauso wie Sie für die unmittelbare Teilnahme der Bevölkerung an Fragen des Gemeinwohls. Das ist überhaupt keine Frage.
Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass wir es im Wesentlichen gewesen sind – damals unterstützt von den Grünen, und die SPD hat sich, Herr Kollege Körfges, dann nachher in den Jahren 2003 und 2004 daran gehängt –, die die Volksinitiative als Institut neu in die Verfassung hineingebracht und damals schon die Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheid wesentlich gesenkt haben.
Also, wir stehen einer Diskussion dieses Themas sehr offen gegenüber. Wir stimmen natürlich der Überweisung in den Hauptausschuss zu und freuen uns auf die weitere Diskussion. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An die Piratenfraktion von unserer Seite vielen Dank für diese Gesetzesinitiative! Wir diskutieren natürlich regelmäßig und häufig in diesem Hohen Haus das Verhältnis repräsentativer und direkter Demokratie. Da sind wir gerne dabei. Das haben wir auch ganz ausführlich in der Verfassungskommission gemacht, allerdings mit keinem zufriedenstellenden Ergebnis.
Die Sachlage ist, glaube ich, von meinen Vorrednern ausreichend dargestellt worden. Es geht wohl eher um die Positionierung und Einschätzung der einzelnen Fraktionen. Von grüner Seite diskutieren wir natürlich sehr gerne über die Erleichterungen des Verfahrens zur Durchführung von Volksbegehren. Die Auslegungsfristen kann man aus unserer Perspektive gern hinterfragen.
Zwei Fragen haben sich uns beim Lesen des Gesetzentwurfs, der heute überwiesen werden soll, gestellt. Einerseits sprechen Sie von Harmonisierung der Fristen – amtliche und freie Unterschriftensammlung –, schreiben aber im Text, dass die amtliche Auslegung bis zum Abschluss des Volksbegehrens erfolgen soll. Wir verstehen „zum Abschluss des Volksbegehrens“ so, dass der Abschluss des kompletten Verfahrens gemeint ist; das wäre nach Auswertung. Dann hätten
wir ein Problem, denn dann ist es nicht harmonisiert. In Ihrem hier vorgelegten Text gehen Sie nur an die amtlichen Fristen heran, aber nicht an die freie Unterschriftensammlung. Das heißt, dass die zwölf Monate bestehen bleiben und dass das unterschiedliche Zeitläufe zur Folge haben könnte. In der weiteren Debatte müssten wir klären, ob wir uns da verstehen und wie man das ausdrücken kann. Das wäre der eine Punkt.
Der zweite Punkt bezieht sich auf das Inkrafttreten. Das Gesetz soll, so Ihr Entwurf, am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Sie haben dann aber auch auf laufende Volksbegehren zu G8/G9 hingewiesen. Da muss man natürlich gucken, dass die auch rechtssicher laufen, muss sich fragen, ob sie tangiert sind oder nicht, ob man vielleicht rückdatieren muss. Wie gehen wir also mit dem Begriff „am Tag nach der Verkündung“ um, wenn wir – wie in dem Fall – laufende Volksbegehren haben; denn die möchten wir natürlich nicht stören oder da nicht irritierend wirken. Das muss man, glaube ich, im Laufe der Strecke klären.
Insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Das kann ja nur dazu führen, dass wir da intensiver und präziser werden. – Vielen Dank.