Protocol of the Session on December 14, 2016

Warum eine Anpassung der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen an die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen notwendig oder sachlich geboten sei, haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, bisher nicht schlüssig darlegen können. Auch Ihre Ausführungen eben, Herr Dahm, haben nichts dazu beigetragen, warum da eine Notwendigkeit besteht. Zur Begründung wurde an anderer Stelle immer wieder auf Ihren Koalitionsvertrag

verwiesen. Damit läge zwar nahe, auf einen Nutzen des Gesetzes für Personen aus dem Dunstkreis der Koalitionspartner zu schließen. Das würde ich aber natürlich niemandem unterstellen wollen.

Apropos Koalitionsvertrag: Da ist noch ein anderes Gesetz vereinbart, ein Transparenzgesetz. Bekommen wir das hier im Parlament auch noch in einem Hauruckverfahren vorgelegt wie das hier? Ich hoffe nicht. Denn wenn es genauso gemacht wäre wie dieses Gesetz zur Änderung der Kreisordnung, dann verzichten wir lieber darauf.

In der Anhörung zu diesem Gesetz zur Änderung der Kreisordnung – das wurde schon mehrfach gesagt – haben die unabhängigen Sachverständigen Ihren Entwurf jedenfalls in der Luft zerrissen. Bedenken gab es auch aus den Landkreisen, den kreisangehörigen Kommunen sowie von den kommunalen Spitzenverbänden. Der Tenor war, dass es sich hier um ein rein politisch motiviertes Gesetz handelt. Das wird auch dadurch deutlich, dass die andere, im kommunalen Bereich noch große Fraktion das Gesetz ablehnt. Frau Thönnissen hat es hier eben bestätigt.

Liebe Kollegen von Rot-Grün, noch vor Inkrafttreten mussten Sie zurückrudern, um die absehbaren Konflikte zwischen einer Eilzuständigkeit des Kreistages mit übertragenen Pflichtaufgaben, welche sich aus § 2 der Kreisordnung ergeben, zu vermeiden, und haben einen Änderungsantrag stellen müssen. Das ist peinlich, denke ich.

Die Nachteile einer zusätzlichen Befassung des Kreistages durch das Rückholrecht und damit erwartete Ausweitungen von Genehmigungsverfahren werden hier nicht nur aus unserer Sicht vernachlässigt und dürften den Wirtschaftsstandort NordrheinWestfalen zusätzlich belasten.

Das wesentliche Element der hier mit aller Macht vorangetriebenen Änderungen dürften aber ohnehin die Bestrebungen zur kostenintensiven Schaffung von Stellen für Wahlbeamte sein. Mich lassen die „positiven Anmerkungen“ von Herrn Nückel eben doch aufhorchen, was da vielleicht erwartet wird.

Die Kosten für die Ausschreibungen, Anzeigenschaltungen, Einarbeitungszeiten und Übergabezeiten bei Wechseln bis hin zu den Kosten für Pensionen werden über die Kreisumlage natürlich die kreisangehörigen Kommunen belasten, ohne dass seitens des Landes für eine entsprechende Kostendeckung gesorgt wäre. Das ist Politik zulasten der Kommunen, und zwar ohne dass damit ein bestehendes Problem gelöst würde. Stattdessen werden neue Probleme geschaffen. Damit ist es ein schlechtes Gesetz und schlechte Politik.

Meine Damen und Herren, wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, der durch eine Änderung des Titels des Gesetzes klarstellen soll, welcher Effekt in der Praxis zu erwarten ist: Mehrheiten werden

gestärkt. Nun ist das im Grunde genommen nichts Schlechtes; denn Mehrheiten entscheiden im demokratischen System, ganz klar.

Aber zu einer Stärkung demokratischer Prozesse auf Kreisebene gehört vor allem eine Stärkung von Minderheiten! Davon findet sich aber überhaupt gar nichts im Gesetz. Weder die Rechte der einzelnen Kreistagsabgeordneten noch die der Gruppen oder der kleinen Fraktionen werden gestärkt. Man könnte sich auch ein Einzelantragsrecht oder Beteiligungsrechte von Gruppen in dem neuen Hauptausschuss vorstellen. Aber all das findet im vorliegenden Entwurf keinen Eingang.

So bleibt das wesentliche Element dieses Gesetzentwurfs, über die Wahlmöglichkeit zur Einführung von Beigeordneten-Stellen in großem Stil Pöstchen zu kreieren, für deren Kosten die Kommunen die Zeche zahlen. Den Gesetzentwurf lehnen wir daher in der vorliegenden Form ab. Zu unserem Änderungsantrag empfehlen wir natürlich die Zustimmung. Denn das würde das Anliegen des Gesetzes klarer und wahrer machen. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass die wesentlichen Argumente zu diesem Gesetz zur Stärkung des Kreistages ausgetauscht worden sind.

Die Frage, die sich stellt: Werden die Landräte schwächer, wenn die Kreistage stärker werden? Ich glaube, das ist eine Furcht vor zu viel Demokratie. Dass diese Furcht unberechtigt ist, darauf haben nicht nur die regierungstragenden Fraktionen hingewiesen, sondern auch der Kollege Höne von der FDP-Fraktion. Ich zitiere ihn sinngemäß: Wenn die Kreistage politischer werden, dann ist das etwas, was uns Politikern gefällt. Meine Damen und Herren, ich finde, da hat Herr Höne von der FDP-Fraktion durchaus recht.

(Beifall von Michael Hübner [SPD])

Es geht also nicht darum, Macht einzuschränken, sondern es geht darum, ehrenamtlichen Mandatsträgern in Kreistagen mehr Gestaltungsspielraum zu geben. Frau Thönnissen, das viel diskutierte Rückholrecht ist ein Instrument, das wir heute schon in der Gemeindeordnung für die Räte haben. Mein Eindruck ist, dass das äußerst zurückhaltend genutzt wird. Es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass die Kreistage mit diesem Rückholrecht zukünftig nicht verantwortungsvoll umgehen werden.

Die eigentliche Frage, die wir uns stellen müssten, meine Damen und Herren, lautet: Was haben die Bürgerinnen und Bürger davon? Wir als Landesregierung meinen, dass die Menschen im Kreis durch die Stärkung der Kreistage mehr Möglichkeiten haben, sich aktiv und konstruktiv in Gestaltungsprozesse des Kreistages einzubringen. Deshalb empfiehlt die Landesregierung, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 9.

Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen der Piraten Drucksache 16/13780. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist damit der Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/13780 abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/12362. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache

16/13707, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf selbst.

Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP. Wer stimmt dagegen? – CDU, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Gibt es Enthaltungen im Haus? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/13707 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/12362 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

10 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kur

orte im Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/13536

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/13708 – Neudruck

zweite Lesung

Der Ihnen bereits verteilte Änderungsantrag Drucksache 16/13781 wurde gemäß unserer Geschäftsordnung zurückgezogen.

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. Das ist auch erfolgt. (Anlage 2)

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung, und zwar über den Gesetzentwurf. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/13708 in der Fassung des Neudrucks, den Gesetzentwurf Drucksache 16/13536 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die CDUFraktion, die FDP-Fraktion, die Piratenfraktion und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Möchte jemand dagegen stimmen? – Das ist nicht der Fall. Sich enthalten? – Auch nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/13536 in zweiter Lesung einstimmig angenommen und verabschiedet.

Ich rufe auf:

11 Gesetz zur Stärkung der Versorgung bei

Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/13702

erste Lesung

Herr Minister Groschek hat in Vertretung von Herrn Finanzminister Dr. Walter-Borjans die Rede zu Protokoll gegeben. Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. (Anlage 3)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/13702 an den Innenausschuss. Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir so überweisen, und die Gesetzesberatung nimmt ihren Lauf.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 12 aufrufe, möchte Herr Kollege Olejak zur Geschäftsordnung reden. Ich hatte vorhin ja schon einmal darauf hingewiesen, wie die Regeln zur Geschäftsordnungsdebatte sind. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vorausschauend auf TOP 12 möchte ich nur ganz kurz anmerken: Falls Sie sich über das Verfahren wundern, dass wir eine gemeinsame Behandlung der ersten und zweiten Lesung ohne Debatte im großen Einvernehmen aller Fraktionen vornehmen, möchte ich darauf hinweisen, dass dies absolut zulässig und möglich ist. Wir haben uns im Vorfeld darauf verständigt. Von daher möchte ich mich für diesen großen Konsens bei allen bedanken. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Es ist etwas ungewöhnlich, weil das jetzt nicht zur Geschäftsordnung war. Die Spielregeln, die es für persönliche Erklärungen gibt … – Wie dem auch sei, vielleicht wollte Herr Olejak so freundlich sein und einen Teil dessen, was ich sonst vorgetragen hätte, übernehmen.

Dann rufe ich jetzt auf:

12 Gesetz zur Aufnahme der Deutschen Hoch

schule der Polizei in das Hochschulgesetz NRW (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-West- falen)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/13689 – Neudruck

erste Lesung