Wir haben die Reaktivierung von Strecken, wir haben regionale Schnellbusse zum ersten Mal als eigene Verkehrsperspektive abgesichert. Wir haben erklärt, dass die Revisionsklausel überflüssig ist, weil die Sicherheit Vorrang hat.
Außerdem haben wir gesagt: Der Plenarantrag, der die Bundesratsinitiative behandelt, ist wichtig, um auf diese Weise deutlich zu machen, dass wir keinen unfairen, keinen unlauteren Wettbewerb zulassen wollen. Wir wollen fairen Wettbewerb. Es freut mich, dass die beiden größeren Oppositionsfraktionen erklärt haben, dass sie es genauso sehen, wenn auch im Falle der FDP zum guten Schluss wieder mit einer sehr eigenwilligen Interpretation. Aber sei es drum – die breite Mehrheit in diesem Haus hat ein gemeinsames Wettbewerbsverständnis, und das ist auch gut so.
Deshalb freue ich mich darüber, dass wir nach einer sehr konstruktiven und anregenden Diskussion dieses Ergebnis erzielt haben. Ich möchte mich ganz ausdrücklich bei den Zweckverbänden und bei unserem Herrn Wille bedanken.
Herr Wille in seiner Person steht wirklich für Expertise; er ist eine Persönlichkeit des ÖPNV. Wenn jemals eine Straßenbahn zum Denkmal werden
könnte, sollte sie „Wille“ heißen. In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen guten Start in eine neue ÖPNV-Zukunft.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/13785. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – Das ist die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/13785 abgelehnt.
Ich lasse zweitens abstimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/12435. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt in Drucksache 16/13704, den Gesetzentwurf Drucksache 16/12435 in der Fassung der Beschlüsse anzunehmen.
Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf selbst. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? Den darf ich um das Handzeichen bitten. – SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – FDPFraktion und Piratenfraktion. – Wer enthält sich der Stimme? – Die CDU-Fraktion. Weitere Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/13704 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/12435 in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlüsse verabschiedet.
Drittens lasse ich abstimmen über den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/13534. Die antragstellenden Koalitionsfraktionen haben direkte Abstimmung beantragt.
Zu der kommen wir dann auch, und zwar stimmen wir ab über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/13534. Wer ist für den Antrag der Koalitionsfraktionen? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – Die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen der CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag Drucksache 16/13534 angenommen.
Alle Fraktionen des Hohen Hauses haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll (Anlage 1) zu geben. Somit kommen wir zur Abstimmung, und zwar erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/13261. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/13705, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/13261 selbst. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Den darf ich um das Handzeichen bitten. – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU-Fraktion und Piratenfraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/13261 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
Zweitens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/13786. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist – nicht völlig überraschend – die CDU-Fraktion. – Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Die FDP-Fraktion. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/13786 mit dem genannten Abstimmungsverhalten der Fraktionen abgelehnt.
Auch hier haben sich alle fünf Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag Drucksache 16/13685 an den Rechtsausschuss – federfüh
rend – sowie an den Innenausschuss zu überweisen mit der Maßgabe, die abschließende Aussprache und Abstimmung nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses
Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich schließe die Beratung zu Tagesordnungspunkt 7.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Drucksache 16/13706
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/13779
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin für die SPD-Fraktion der bereits wartenden Kollegin Philipp das Wort. Bitte, Frau Kollegin.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns heute – vorläufig – letztmalig mit der Landesbauordnung in diesem Parlament beschäftigen, geht es vermutlich allen so wie mir: Ich bin sehr froh darüber, dass dieser sehr lange, sehr intensive, aber auch sehr gute Prozess heute ein Ende findet.
Noch mehr bin ich froh darüber, dass sich das heute vorliegende Ergebnis wirklich sehen lassen kann.
Was regelt diese Landesbauordnung? Wofür ist sie eigentlich da? Die Landesbauordnung regelt alle Voraussetzungen, unter denen bauliche Anlagen errichtet oder verändert werden dürfen, was bei einer Änderung der Nutzung zu beachten ist und wie diese instand zu halten sind.
Die letzte umfangreiche Novellierung der Landesbauordnung wurde im Jahr 2000 durchgeführt; das ist also schon ein bisschen her. Seitdem haben sich für die Themenbereiche Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung an etlichen Stellen neue Herausforderungen ergeben, und neue Erkenntnisse sind gereift.
Die Landesregierung hat sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Ziel gesetzt, spürbare Erleichterungen und Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen zu erreichen und neue relevante Themen aufzunehmen. Um mein Fazit vorwegzunehmen: Das ist mit dieser neuen Landesbauordnung ausdrücklich gelungen.