Protocol of the Session on November 10, 2016

Insofern fahren wir mit der Vereinbarung in dieser zweiten Stufe erst einmal sehr fair und gut mit den Kommunen, indem wir sagen: Wir machen diese Pauschale.

Es wird auch – das ist ebenfalls vereinbart worden – eine dynamisierte Erhöhung geben. Eine dynamisierte Erhöhung ist bei der Bundespauschale – das sei nur einmal am Rande erwähnt –, bei dem, was wir vom Bund bekommen, nicht vereinbart worden. Auch hier zeigen wir uns den Kommunen gegenüber fair.

Was regeln wir jetzt mit diesem Gesetz noch an Dingen, die sich im System in der Vergangenheit als nicht praktikabel erwiesen haben?

Die Pauschale habe ich genannt. Damit folgt jetzt das Geld auch den Geflüchteten an die Kommune, und wir haben nicht mehr die Trennung in einerseits die Zahlung der FlüAG-Pauschale und andererseits die Zuweisung der Flüchtlinge.

Wir haben endlich eine vernünftige Regelung, wie in Extremsituationen die sogenannten Dispense erteilt werden. Auch das ist in der Vergangenheit nicht gut gelaufen. Das heißt: Wenn zur Vermeidung von Obdachlosigkeit mal ein Zuweisungsstopp erfolgen muss, gibt es auch hierfür jetzt verbindliche Regelungen.

Wir haben auch eine faire Anrechnungsregelung mit den Kommunen gefunden, die auch dem Aufwand entspricht, den sie für Landeseinrichtungen haben. Damit haben wir den Anreiz, den wir ja auch haben wollen, um eine Landeseinrichtung auf einem Gemeindegebiet betreiben zu können, erhalten. Es wird also einen Ausgleich geben, aber keinen so starken Ausgleich mehr, dass es zu diesen Verzerrungen zulasten anderer Gemeinden kommt.

Das sind Dinge, die wir hier in dem Gesetz in Vereinbarung mit den Spitzenverbänden genau so umsetzen.

Zur Frage der Bundesbeteiligung auch noch eine Anmerkung: Der Bund übernimmt derzeit nachgewiesenermaßen 20 % der Kosten für die Unterbringung

von Flüchtlingen. Mit der Integrationspauschale in Höhe der vereinbarten 2 Milliarden €, die jetzt hinzukommt, sind es 30 %. Sie können nicht ernsthaft sagen, dass dies eine faire Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist. Auch da bleiben wir dran und werden mehr fordern; denn das ist vonseiten des Bundes immer noch nichts Faires, auch wenn Sie es hier so darstellen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Stamp.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die monatsscharfen Flüchtlingspauschalen entsprechen genau unserer Forderung des vergangenen Jahres. Besonders positiv auf die Finanzkraft der Kommunen wirken sie jedoch bei steigenden und nicht bei fallenden Flüchtlingszahlen. Deswegen muss ich ganz ehrlich sagen: Ich hätte mich sehr gefreut – darüber hätten sich auch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sehr gefreut, glaube ich –, wenn wir das für 2016 bekommen hätten und nicht erst jetzt.

Frau Düker, Sie haben gerade gesagt, Sie hätten das im letzten Jahr nicht gekonnt. Ich glaube, da hat der Herr Kann-Nicht auch in der Will-Nicht-Straße gewohnt. Ich habe nicht den Eindruck, dass das hier wirklich der Fall gewesen ist. Sie hätten gekonnt, wenn Sie wirklich gewollt hätten.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, wir werden über das Gesetz im Einzelnen im Ausschuss diskutieren müssen. Wir werden vor allem aber auch darüber diskutieren müssen, wie sich die Anreize für Landeseinrichtungen langfristig gestalten sollen. Wenn die Anrechnung jetzt bei den Erstaufnahmeeinrichtungen schrittweise von 1,3 auf 0,7 und bei den zentralen Unterkünften von 1,0 auf 0,5 zurückgeht, dann bringt das nicht viel Vertrauen für Kommunen, die auch ein bisschen langfristiger planen möchten und auch, was die Einrichtungen angeht, langfristiger planen wollen.

Insofern bin ich mir nicht sicher, ob das hier die richtigen Anreize setzt. Das werden wir im Ausschuss dann in aller Ruhe mit Ihnen erörtern. Insofern sind wir gespannt, wie sich die Fachberatung dort gestalten wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Stamp. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Herrmann.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und im Stream! Ich mache es heute etwas kürzer. Herr Kollege Stamp, wir begrüßen auf jeden Fall, dass die Anrechnungsregeln abgeschmolzen werden; denn durch die Vielzahl der Landesunterbringungen hat es in diesem Jahr doch gehörige Schieflagen gegeben. Insofern ist da eine Korrektur sicherlich angebracht.

Von Standards für die Unterbringung und die Versorgung ist in diesem Gesetzentwurf weiterhin nichts zu sehen. Das Meldeverfahren und das beschriebene Meldesystem werden wir uns natürlich ganz genau ansehen, ebenso den erwähnten Mehraufwand für die Kommunen.

Herr Minister Jäger hat es eingangs gesagt, und die Kollegen Dahm und Düker haben auch darauf hingewiesen: Ende letzten Jahres ist dieser Systemwechsel beschlossen worden. Warum kommt der Gesetzentwurf dann erst jetzt?

Zur Beratung benötigen wir jetzt natürlich die Rückkopplung mit den Kommunen darüber, ob das, was da vor einem Jahr vereinbart wurde, auch im Gesetz steht. Eine Anhörung ist bereits vereinbart. Aber die Zeit für eine ordentliche Befassung steht kaum zur Verfügung; denn ab dem 1. Januar 2017 soll dieses Gesetz schon gelten. Das ist kein verantwortungsvolles Regierungshandeln.

Herr Kollege Dahm hat eben gesagt, das wäre alles schon abgesprochen. Aber dann braucht es uns ja nicht. Wir werden uns noch ganz genau anschauen, ob wir als Parlament hier wirklich überflüssig sind und Sie mit den Betroffenen tatsächlich schon alles ausbaldowert haben.

Ich stelle fest: Die Verwaltung wird nicht darauf eingerichtet sein, dass das Gesetz eventuell nicht verabschiedet wird. Sie werden das also durchziehen. Das kritisieren wir als Erstes, den Rest dann in der Anhörung. Der Überweisung an den Ausschuss stimmen wir deswegen natürlich zu. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Danke, Herr Kollege Herrmann. – Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/13261 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

15 Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbst

verwaltung

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/12363

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/13334 – Neudruck

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die SPDFraktion als erster Rednerin Frau Kollegin Steinmann das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete und Kollegen! Nahezu zwei Jahre lang hat sich die Ehrenamtskommission der Aufgabe gestellt, das kommunale Ehrenamt zu stärken – einer Aufgabe, der ich mich als Vorsitzende gerne und mit Hingabe gewidmet habe.

Zu den Grundpfeilern unseres demokratischen Verständnisses gehört auch die Abbildung einer pluralen Gesellschaft. Diese sollte sich nicht nur hier in unseren eigenen Reihen widerspiegeln, sondern – und das ist besonders wichtig – auch vor Ort in den Bezirksvertretungen, in den Räten und in den Kreistagen sichtbar werden.

Unsere Gesellschaft ist vielfältig und soll es auch bleiben. Gerade in diesen Tagen, in denen Menschen andere Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder anderer Merkmale ausgrenzen, ist es wichtiger denn je, alle Menschen mitzunehmen und sie zu begeistern, sich zu engagieren. Unser Ziel ist es, dass auch kommunale Räte die Vielfalt der Gesellschaft breit gefächert und repräsentativ abbilden.

(Unruhe von der CDU)

Vielleicht kann ich der Diskussion da oben noch ein bisschen mehr Aufmerksamkeit abgewinnen. – Vielen Dank.

In der Tat, Frau Kollegin; das möchte ich sehr unterstützen. – Meine Damen und Herren, ich darf doch sehr herzlich bitten, dringende Gespräche, wenn sie geführt werden müssen, außerhalb des Plenarsaals zu führen.

Als Kölner ist man immer geneigt, mitzudiskutieren.

Das gilt auch für die Kollegen der FDP-Fraktion, die mir aber leider nicht zuhören. – Wenn wir uns dann wieder auf die Debatte konzentrieren könnten, haben Sie auch das Wort. Bitte schön.

Zurück zur Ehrenamtskommission: In der Ehrenamtskommission haben wir uns intensiv bemüht, die Rahmenbedingungen für das kommunale Mandat zu verbessern. Aus unserer Arbeit und den Handlungsempfehlungen ist nun abschließend das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung hervorgegangen, das wir in der vorliegenden Form heute verabschieden.

Nach der bereits erfolgten Anhebung der Aufwandsentschädigungen und der maßgeblichen Verbesserung von Fraktionsausstattungen und -mitteln setzen wir so die ausstehenden Punkte um und unterstreichen die Bedeutung, die wir der Stärkung des kommunalen Mandats beimessen:

die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einführung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende, die Absenkung der Schwellenwerte, ab denen stellvertretende Fraktionsvorsitzende mit Anspruch auf zusätzliche Aufwandsentschädigung gewählt werden können, eine Ermächtigungsgrundlage zur Einführung eines landesweit einheitlichen Mindest- und Höchstsatzes für den Verdienstausfall, die Anhebung und Staffelung der Mindestfraktionsstärken und die Neuregelung des Abstands zwischen Fraktionen und Gruppen bei den Zuwendungen zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung.

Ausdrücklich hervorheben möchte ich die Verankerung von Seniorenvertretungen, Behindertenvertretungen, Jugendvertretungen und Vertretungen entsprechender anderer Gruppen in der Gemeindeordnung. Mit dieser Ergänzung folgen wir nicht nur den Anregungen aus der Anhörung, sondern erreichen auch die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände.

Ich freue mich, dass Sie, Frau Thönnissen, und mit Ihnen die CDU dem Gesetzentwurf beipflichten mögen und wir diese Beschlüsse gemeinsam fassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Lokalpolitiker sind unsere Basis, die sich tagtäglich mit den kleinteiligsten, aber unmittelbarsten Anliegen der Bürger befassen. Wir stärken den Menschen, die sich an der demokratischen Basis kommunalpolitisch in Verantwortung bringen, den Rücken.

Als gewählte Berufspolitiker dürfen wir niemals vergessen, welche Arbeit Menschen in einem kommunalen Ehrenamt tagtäglich leisten. Ich hoffe, dass sich auch der künftige Landtag dieser Verantwortung gegenüber den Kommunalen bewusst ist und weiter

hin für die Stärkung dieses Mandats eintritt, und erinnere daran, dass die Preisträgerin des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels, Carolin Emcke, betont – ich zitiere –: „Demokratie ist keine statische Gewissheit, sondern eine dynamische Übung …“ – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der CDU)