die fehlende staatliche Anerkennung eines solchen Berufes. Wir werden diesen Antrag dann noch inhaltlich im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales beraten. Deshalb werde ich jetzt nicht Ihre Forderungen alle einzeln abarbeiten und Ihnen unsere Haltung dazu mitteilen. Wir sehen aber ganz eindeutig Handlungsbedarf in der Modifizierung bzw. Anpassung eines Heilpraktikergesetzes.
Hier ist aus unserer Sicht der Bundesgesetzgeber gefordert, denn es müssen bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden, die sowohl im Norden als auch im Süden, im Westen und im Osten unseres Landes gelten. Ich kann dazu nur sagen, dass unsere Gesundheitsministerin in dieser Hinsicht schon seit vielen Jahren sehr aktiv unterwegs ist, leider bis jetzt nicht erfolgreich. Aber auch die Gesundheitsministerkonferenz hat sich ja gerade vor der Sommerpause noch mal mit dieser Forderung befasst.
Der Überweisung werden wir zustimmen. Über die inhaltlichen Dinge werden wir sicherlich im Ausschuss noch etwas intensiver beraten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da das Thema „Klinik Brüggen“ hier mehrfach angesprochen worden ist, möchte ich vorab sagen: Es ist tragisch, wenn austherapierte Krebspatienten sterben, nachdem sie ihre letzte Hoffnung auf Leben in eine Behandlungsmethode mit einem bestimmten Medikament gesetzt haben. Ich möchte an dieser Stelle aber auch festhalten, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Therapie und Tod bisher nicht bewiesen ist.
Die Gesundheitsministerin Frau Steffens hat dennoch sofort nach dem Bekanntwerden der tragischen Todesfälle eine Novellierung des Heilpraktikergesetzes auf Bundesebene gefordert. Wir finden das jetzt auch in dem FDP-Antrag wieder.
Bevor man einer Änderung des Heilpraktikergesetzes das Wort redet, sollte geklärt werden, ob es tatsächlich Regelungsbedarf gibt, welche Regelungen sinnvoll sind, welche Maßstäbe man setzen will und, was viel grundsätzlicher zu diskutieren wäre, wie man es mit dem Beruf des Heilpraktikers hält. Will man die Tätigkeit des Heilpraktikers aufwerten oder will man sie einschränken? In Österreich ist die nichtärztliche Behandlung von Krankheiten sogar strafbewehrt verboten. In Deutschland ist die Erteilung der
Heilpraktikererlaubnis an bestimmte Eignungsvoraussetzungen geknüpft. Die Tätigkeit steht unter Erlaubnisvorbehalt der zuständigen Behörde.
Es ist ein Irrglaube, mehr Patientensicherheit dadurch erreichen zu können, dass Heilpraktiker speziell ausgebildet werden. Sie sollen sogar studieren können. Ich kann mir schon vorstellen, wie dann der Begriff des Schmalspurarztes oder des Miniarztes geprägt werden wird.
Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat in der vergangenen Woche im Bundestag richtigerweise erklärt, dass es nicht der Patientensicherheit diene, wenn man Behandlungsmethoden ohne jede wissenschaftliche Evidenz vorschnell gleichsam mit dem Gütesiegel eines staatlich anerkannten Gesundheitsberufes versieht und – ich füge mit meinen Worten hinzu – damit eine Wirksamkeit von Behandlungsmethoden vortäuscht, die diese Methoden gar nicht haben.
Die eigentliche Frage ist: Wie kann es sein, dass ein nicht zugelassenes Medikament, das aber gleichzeitig verboten ist, zu Therapiezwecken eingesetzt werden darf?
Zu hinterfragen ist also nicht in erster Linie die berufliche Qualifikation des Behandlers, sondern die Behandlungsmethode. Dazu ist festzustellen, dass der Heilpraktiker bei der Anwendung einer invasiven Behandlungsmethode genauso wie ein Arzt für den geltenden Sorgfaltsmaßstab einzustehen hat. Die Frage, ob der Sorgfaltsmaßstab bei den genannten Todesfällen missachtet wurde, können wir nicht klären. Das ist dem Ermittlungsverfahren vorbehalten.
Klar muss aber sein: Wenn die Behandlung mit einem nicht klinisch getesteten Medikament im Raume steht, hat man die Finger davon zu lassen.
Eine spezielle Berufsausbildung in Deutschland würde zu einer Aufwertung des Heilpraktikerberufs führen. Die Abgrenzung zum Arztberuf wäre viel schwieriger zu treffen, als dies nach der heutigen Rechtslage der Fall ist. Was genau ist dem Heilpraktiker erlaubt und was nicht? Schon jetzt dürfen bestimmte Tätigkeiten nur von einem Arzt ausgeübt werden. Es gilt, neben der erforderlichen persönlichen Eignung des Behandlers, des Heilpraktikers der sogenannte Arzt- bzw. Facharztvorbehalt. Demnach dürfen beispielsweise Heilpraktiker verschreibungspflichtige Medikamente nicht verordnen.
Soll dieser Vorbehalt wegen der besseren Ausbildung des Heilpraktikers dann entfallen? Die Frage ist zu stellen: Wenn man ihn besser ausbildet, könnte er
Aber genau dieser Vorbehalt dient doch der Patientensicherheit. Vor diesem Hintergrund ist nicht die Frage nach der Ausbildung in den Vordergrund zu stellen, sondern die Frage, ob es der Patientensicherheit nicht besser dient, den Katalog des Arztvorbehalts zu erweitern. So könnte man wie in der Schweiz weitere invasive Tätigkeiten ausschließen.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich muss genau geprüft werden, ob und wenn ja, welche Lücken beim Patientenschutz vorliegen. Diese müssen dann selbstverständlich beseitigt werden.
Bitte keine politischen Schnellschüsse! Eine mögliche Reform des Heilpraktikergesetzes darf nicht dazu führen, dass bei Patienten der Eindruck entsteht, dass es sich bei Heilpraktikern um alternative Ärzte handelt.
Ich bin sofort so weit, Frau Präsidentin. – Wir werden im Ausschuss über die Einzelheiten sprechen. Wir freuen uns auf eine interessante Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Ünal.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben über die Geschichte der Entwicklung des Heilpraktikergesetzes sehr viel gesagt. Deswegen muss ich das nicht zu dieser späten Stunde wiederholen.
Viele Menschen sehen die Behandlung bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern als eine alternative ganzheitliche Behandlung – ganz egal, ob wir das wollen oder nicht. Millionen Menschen begeben sich bei Heilpraktikern in Behandlung. Grundsätzlich sehen wir in dieser komplementären Medizin eine Ergänzung zur Schulmedizin.
Tatsächlich sind im SGB V Arznei- und Heilmittel besonderer Therapierichtungen anerkannt. Sehr viele Krankenkassen haben ihre Leistungsangebote in der Richtung weiterentwickelt. Mittlerweile verschreiben sehr viele Ärztinnen und Ärzte solche alternativen Medikamente. So gesehen müssen wir, wenn wir das diskutieren, all diese Realitäten natürlich mitberücksichtigen.
Wichtig ist allerdings für uns, die hohe Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit in den Vordergrund zu stellen. Natürlich ist es auch Aufgabe des Bundes, bundesgesetzlich einheitliche Regelungen zu erlassen. Das Heilpraktikergesetz ist ein Bundesgesetz.
Die Durchführung wird den Ländern, den Kommunen und den Gesundheitsämtern übertragen. Aber grundsätzlich muss man auf der Bundesebene darüber diskutieren, wo und in welcher Richtung das geändert werden muss.
Das Problem liegt auch darin, dass das Bundesheilpraktikergesetz keine Vorgaben enthält, welches Grundwissen und welche Kompetenzen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben müssen. Auch Zugangsvoraussetzungen sind eigentlich nicht erwähnt.
So gesehen regelt das beste Heilpraktikergesetz weder die bestehende Ausbildung noch die Anforderungen, die eine Ausbildungsstätte erfüllen muss. Auch die staatliche Anerkennung von Heilpraktikerschulen existiert in der Bundesrepublik nicht. Das sind private Schulen, die man freiwillig besucht, damit man diese Prüfung im Gesundheitsamt besteht. Das kann unterschiedliche Ausmaße haben. Allein im Psychotherapiebereich gibt es Schulen, die Heilpraktiker in sechs Monaten so weit ausbilden, dass sie diese Prüfung bestehen können. Danach nennen sie sich Psychotherapeuten.
Das ist ein Problem. Denn um in der Bundesrepublik regelgerecht Psychotherapie anbieten zu können, muss man entweder Medizin, Psychologie oder Sozialpädagogik studieren. Danach muss man eine fünf- bis sechsjährige Zusatzausbildung entweder in Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse machen sowie ein klinisches Jahr absolvieren. Dann darf man sich Psychotherapeut nennen.
Wenn man eine Praxis eröffnen will, muss man nach dem neuen Psychotherapeutengesetz – sie sind den Ärzten gleichgestellt – noch eine Approbation bekommen. Diese Diskrepanz zwischen Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktikern und den medizinisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten sowie PsychotherepautInnen ist enorm. Deswegen ist ein Handlungsbedarf vorhanden.
Aber man sollte keine Schnellschüsse machen, um die Gesundheitsministerin anzugreifen, sondern eine Anhörung durchführen, um darüber zu diskutieren: Wo besteht Änderungsbedarf? Was kann man Sinnvolles machen? Dann können wir gemeinsam im Gesundheitsausschuss einen Konsens darüber herstellen.
Ich freue mich auf die Diskussion im Gesundheitsausschuss. Wir werden der Überweisung des Antrags natürlich zustimmen. – Vielen Dank.
Das war der homöopathische Teil meiner Rede, ein Plädoyer sozusagen für die großen Erfolge einiger Heilpraktiker.
Ich möchte beginnen und in aller Kürze in Erinnerung rufen, worüber wir reden. Womit haben wir es letzten Endes zu tun? Wir reden über Heilpraktiker. Wir reden über viele Zwischenfälle und gar Todesfälle, die nicht nur in der letzten Zeit vorkamen und über die in den letzten Wochen berichtet wurde, sondern auch schon in den Monaten und Jahren davor. Es gab viele ungeklärte Fälle und viele Fälle, die nicht unbedingt in kausalem Zusammenhang, aber zumindest in gewissem Zusammenhang stehen.
Wir haben im Ausschuss sehr ausführlich über die Vorkommnisse in Brüggen-Bracht diskutiert. Frau Ministerin Steffens hat ihre Handlungen in dem Zusammenhang sehr ausführlich geschildert. Es gibt aus meiner Sicht auch gar nicht viel zu kritisieren. Ob sie sich vielleicht sofort hätte äußern sollen? Na ja, gut. Geschenkt!
Unsere Meinung ist hier ganz klar – ich habe es auch schon im Ausschuss letzte Woche gesagt –: Ein Heilpraktikergesetz in der Form, wie es seit 1939 existiert, brauchen wir nicht. Das ist schlecht. Wir brauchen dagegen ein Umdenken in der Heilpraktikerausbildung. Da unterscheidet sich unsere Meinung dann sehr wohl von der, wie sie im FDP-Antrag geschildert wird.
Ich möchte eben nicht kategorisch eine vernünftige Ausbildung für Heilpraktiker ausschließen. Wir setzen uns dafür ein, dass dem Beruf eine vernünftige und sinnvolle Heilpraktikerausbildung zugrunde gelegt wird. Dort sollten medizinische Kenntnisse vermittelt werden. Wie das Ganze am Ende tatsächlich aussieht, ob es eine dreijährige Ausbildung oder ein Studiengang ist, das sei erst einmal dahin gestellt, weil es nicht entscheidend ist. Vielleicht kommen wir zu einer ähnlichen Vorgehensweise wie zum Beispiel bei Physiotherapeuten, wie auch immer.
Ich will nicht unbedingt eine Aufwertung des Heilpraktikers an sich erreichen, sondern ich möchte die Garantie, dass derjenige, der als Heilpraktiker tätig ist, tatsächlich fundierte Kenntnisse hat. Diese Situation haben wir heute in keiner Weise. Ich kann mir eine Heilpraktikerin, einen Heilpraktiker aussuchen. Welche Kenntnisse dahinter stecken, das weiß ich nicht. Das erfahre ich dann, wenn mir vielleicht geholfen wird oder auch nicht.
Dann kommen wir zu einem der großen Probleme. Die spannende Frage ist doch: Warum gehen Menschen zum Heilpraktiker? Hier ist auch eine Kritik an Sie, Frau Ministerin Steffens, und an das Gesundheitsministerium zu richten. Der Bedarf scheint irgendwie da zu sein. Aber ist der Bedarf da, weil sich die Menschen nach alternativer Medizin sehnen, oder ist der Bedarf da, weil die reguläre hausärztliche Versorgung einfach nicht gut genug gewährleistet ist? Sie schreiben selber in einer Ausschussvorlage, dass Sie schon Nachwuchsprobleme in der ambulanten ärztlichen, insbesondere hausärztlichen Versorgung festgestellt haben. Wir haben mit Engpässen zu rechnen. Das sollten wir dringend im Auge behalten.
Lange Wartezeiten bei normalen Arztbesuchen könnten auch eine Rolle spielen. Vielleicht bekommt man beim Heilpraktiker schneller einen Termin. Da liegt auch schon eine gewisse Gefahr. Möglicherweise hilft mir der Heilpraktiker bei meinem Schnupfen, weil er mir irgendwelche Kügelchen verschrieben hat, und mein Schnupfen ist nach ein paar Tagen weg. Möglicherweise wäre der Schnupfen auch einfach so weg gewesen. Das mag jeder für sich selber wissen und entscheiden.