Vielleicht macht es Sinn, wenn Sie sich einmal die Berichte anschauen, die die Ministerinnen und Minister in den verschiedenen Ausschüssen regelmäßig zur Umsetzung des Gender-Mainstreaming abgeben. Das sind für den Gesundheitsbereich zum Beispiel die Berichte der Kollegin Steffens, Vorlagen 16/2544 und 16/3929, oder die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage und die Große Anfrage, in denen unsere Maßnahmen im Bereich der Männer- und Jungenpolitik ausführlich dargestellt sind.
Auch die im Antrag geforderte Blickwinkelerweiterung des Kompetenzzentrums Frauen und Gesundheit NRW auf die Männer ist im Rahmen der Wiedereinrichtung des Zentrums 2012 explizit erfolgt. Das Kompetenzzentrum betrachtet Gesundheit ge
schlechterdifferenziert. Die gesundheitliche Lage und Versorgung von Männern wird bereits implizit in die Arbeit des Kompetenzzentrums mit einbezogen, da die Versorgungssituation von Frauen jeweils nur in Relation zu der von Männern beurteilt werden kann.
Seit diesem Jahr hat das Kompetenzzentrum übrigens die Zielgruppe der Heranwachsenden und hier explizit der Jungen im Blick. Ihre besondere gesundheitliche Lage und Versorgung soll ermittelt und aufbereitet werden, um so passgenaue Maßnahmen für sie zu gestalten. Darüber hinaus intensiviert die Landesregierung auch ihre Anstrengungen im Bereich der interkulturellen Gesundheitsförderung von Jungen. Auch hier kommt es nämlich darauf an, Jungen und Mädchen beim Aufwachsen mit Blick auf die verschiedenen Haltungen genauer anzuschauen und darauf die Gesundheits- und Präventionsprojekte auszurichten.
Sie sehen, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich nicht nur schon längst auf den Weg gemacht, sondern wir sind überdies schon viel weiter, als Sie es in diesem Antrag fordern. Es macht sicher Sinn, das Ganze im Ausschuss noch weiter zu vertiefen. Das wird die Kollegin Steffens dann sicher gerne tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Frage, ob das, was gerade eingebracht werden soll, auch überwiesen werden soll. Wer stimmt dem zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Einstimmig so überwiesen. Der Landtag empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/12112 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation.
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/12127
All das werden wir jetzt gemeinsam beraten. In der Aussprache beginnt die SPD-Fraktion, vertreten durch Herrn Kollegen Stotko.
Besten Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am heutigen Tag findet eine Diskussion ihren Abschluss, die wir in Nordrhein-Westfalen spätestens zusammen mit der Föderalismusreform begonnen haben. Diese Landesregierung gab der Diskussion ihre Prägung, indem sie im Sommer 2013 die Gewerkschaften, Verbände und die kommunalen Spitzenverbände dazu eingeladen hat, gemeinsam die Frage zu diskutieren, wie man das Dienstrecht in Nordrhein-Westfalen modernisieren kann.
Der Gesetzentwurf, den wir heute hier beraten, ist im Dezember 2015 in das Parlament gekommen. Liebe Fraktionen der Opposition, das heißt im Klartext: Nach zwei Jahren hat die Landesregierung 450 Seiten vorgelegt, während in der Zeit von 2007 bis 2010 unter der schwarz-gelben Landesregierung null Seiten vorgelegt wurden.
Wir sind stolz auf diese 450 Seiten, die wir heute diskutieren können. Auf diesen 450 Seiten finden sich gemeinsam mit den Gewerkschaften, den kommunalen Spitzenverbände und den Verbänden erarbeitete wesentliche Punkte zur Modernisierung des Dienstrechts.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird wesentlich vereinfacht, auch angepasst an heutige Bedingungen, wie wir sie vorfinden wollen. Es gibt eine Neuordnung des Laufbahnwesens. Der Wildwuchs verschiedener Laufbahnen ist damit aufgehoben. Wir haben eine gesetzliche Pflicht zum Gesundheitsmanagement im Gesetzentwurf aufgenommen, ebenso wie die von uns sehr begrüßte Erprobung von Lebensarbeitszeitkonten. All das findet sich neben vielen anderen Punkten auf den Seiten des Gesetzentwurfs der Landesregierung.
Ich freue mich immer wieder, an diesem Rednerpult sagen zu dürfen: Wir haben eine Anhörung gemacht, und wir nehmen Anhörungen ernst. Die Anhörung vom 7. März 2016 hier in diesem Plenarsaal ist ja von Ihnen gerne benutzt worden, zusammen mit dem Hinweis, alle würden das verteufeln und wir sollten auf Null gehen und von vorne anfangen.
Diese Meinung hatten noch nicht einmal die Sachverständigen bei der Anhörung. Rein tatsächlich war es so, dass viele Anregungen gekommen sind. Wenn Sie einmal nachschauen wollen: Die finden sich wieder im rot-grünen Entschließungsantrag sowie in unserem Änderungsantrag.
An dieser Stelle möchte ich mir zumindest eine kleine Spitze erlauben. In der letzten Woche sind wir ärgst kritisiert worden; wir würden unseren Änderungsantrag bzw. unseren Entschließungsantrag so spät vortragen. Ihre Anträge hingegen tragen das Datum von gestern! Da frage ich mich ernsthaft, wie Sie auf der
einen Seite von uns als Fraktion im laufenden Parlamentsbetrieb erwarten, wir sollten unsere Anträge früher einreichen, wenn Sie selbst sich das Recht herausnehmen, Ihre Anträge einen Tag vorher einzureichen. Das muss man einmal deutlich sagen. Wenn Sie wollen, dass wir das gemeinsam durchziehen, dann sollten sich aber auch alle an die gewünschten Spielregeln halten. Das ist aber nicht der Fall.
Wenn wir uns weitere wesentliche Punkte anschauen wollen, die uns gerade im Bereich der Innenpolitik betreffen, dann ist ein ganz wichtiger Punkt sicher die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Gefahrenzulage. Sie alle wissen: Das ist ein altes Versprechen dieses Parlaments. Diese Regelung ist in einer Zeit abgeschafft worden, als Schwarz-Gelb regiert hat; das möchte ich noch einmal betonen. Wir haben mit der Übernahme der Regierungsverantwortung in 2010 bereits betont, auch im Koalitionsvertrag, diese Regelung wieder einführen zu wollen. Das kommt jetzt.
Das ist aber nicht die einzige Besserstellung in einem Bereich, in dem Menschen ihr Leben für uns riskieren. Durch unseren Änderungsantrag und durch unseren Entschließungsantrag erhöhen wir die Gefahrenzulage für die Justiz auf dieselben Beträge, wie sie auch Feuerwehr und Polizei erhalten. Das bedeutet für die Justiz immerhin eine Verbesserung von 35 %!
Ich sage Ihnen: Der Justizwachtmeister, der den Schwerstkriminellen zum Hauptverhandlungstermin vorführt, geht dasselbe Risiko ein wie der Polizeibeamte, der den Kriminellen im Polizeiwagen zum Arrest gebracht hat. Deshalb finde ich, dass die beiden hier in Nordrhein-Westfalen gleich behandelt werden müssen.
Ich betone ausdrücklich: Bei dieser Erhöhung um 35 % geht es nicht nur ums Geld. Es geht auch um die gleiche Wertschätzung derjenigen, die für uns den Kopf hinhalten. Das betonen wir als Fraktionen von Rot-Grün hier ausdrücklich.
In der Justiz erhöhen wir auch den Dienstkleidungszuschuss, nämlich von 20,36 € auf 35 € monatlich. Das hört sich erst einmal klein an, aber würden die Betroffenen sagen: „Richtet mal eine Kleiderkammer für uns ein!“, käme uns das teurer. Aber auch diese Erhöhung sind 70 % dessen, was diejenigen bisher noch bekommen. Und da haben wir aus der Anhörung gehört, mit welcher großen Freude, Kollege Lohn – ich sehe jetzt keinen aus dem Justizbereich; da muss ich Sie nun einmal nehmen –, auch der Justizbereich das auffasst. Ich kann Ihnen nur sagen: Die Betroffenen, die Beschäftigten in diesem Bereich finden das richtig gut.
Wir werden mit unserem Antrag A 3 und A 4 abschaffen. Auch das ist ein deutliches Signal an zu schwach bezahlte Ämter, an die Frage, dass es nicht sein
kann, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst tagsüber arbeiten gehen und nachmittags beim Sozialamt noch Aufstockergeld kassieren müssen.
Das ist eine soziale Ungerechtigkeit. Deshalb legen wir noch einmal fest, dass Feuerwehrleute, die nach einer vollständigen handwerklichen Ausbildung bisher in den ersten 18 Monaten nur 1.000 monatlich bekommen, von nun ab sofort A 7 bekommen. Auch die sind diejenigen, die ihr Geld erst vom Stadtamt 10 und danach im Stadtamt 50 ihre Aufstockerkohle bekommen. Auch das schaffen wir hiermit ab. Das ist soziale Gerechtigkeit einer rot-grünen Landesregierung.
Ich will zumindest noch kurz erwähnen, dass wir bei der Frage der Bergbauingenieure auch dort richtigstellen: Wer als Ingenieur zur Kontrolle unter Tage fahren muss, muss die gleichen Bedingungen für seine Inruhesetzung bekommen wie diejenigen, die sonst dort arbeiten.
Wir führen die Jubiläumszuwendung wieder ein, ein Bereich, der jeden betrifft, der Beschäftigter im öffentlichen Dienst ist. Mancher freut sich ja vielleicht demnächst, das wieder bekommen zu dürfen.
Und ein wichtiger Punkt für uns ist auch: Wir stärken den Bereich der elektronischen Akte, um auch eine Versorgungsauskunft einfacher machen zu können.
Ich könnte noch 20 Minuten – ich war ein bisschen traurig über Redeblock I; ich gebe das zu – über alle Errungenschaften schwadronieren, die sowohl die Landesregierung als auch die regierungstragenden Fraktionen hier einführen.
Ich will am Schluss einfach nur sagen: Ich gebe eines zu: Man hätte in einem viel größeren Aufschlag eine große Reform machen können. Meine Freude hätte das bekommen. Aber die Betroffenen, die Beschäftigten, haben diese 450 Seiten gemeinsam mit der Landesregierung verhandelt. Wir begrüßen ausdrücklich diese Form der Einladung des Miteinanders. Dementsprechend ist diese Dienstrechtmodernisierung, so, wie sie heute das Parlament verlassen wird, dennoch eine ordentliche Dienstrechtsreform. – Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hätten heute in der Tat eine große Debatte machen sollen. Auf die ganzen Unwahrheiten und Märchen, die Herr Stotko gerade erzählt hat, kann man kaum in fünf Minuten eingehen.
Aber mit einem Märchen möchte ich aufräumen: Sie sagen, Sie hätten diese Reform in einem dialogorientierten Verfahren erarbeitet.