Protocol of the Session on June 8, 2016

Fraktionen und der Freien Demokraten, der auf Ende 2014 datiert. Da haben wir uns gemeinsam für eine nachhaltige Lösung zum Schutz der Umwelt ausgesprochen.

Mit dem Beschluss dieses Antrages hat der Landtag dem Umweltminister auch ein breites, fraktionsübergreifendes Verhandlungsmandat mit auf den Weg gegeben. Beschlossen haben wir ein Haldenmanagement als Sofortmaßnahme, ein Maßnahmenbündel zur Erforschung und Umsetzung von Verfahren, die überhaupt erst einmal dazu führen, dass Abwässer und Abfälle reduziert werden können oder gar nicht erst anfallen.

Wir haben die Ausarbeitung einer solidarischen und ganzheitlichen Lösung des Problems im Dialog mit dem Unternehmen K+S gefordert, weil wir davon überzeugt waren und sind, dass es, wenn irgendwie möglich, eine Lösung mit dem Unternehmen geben muss und nicht dagegen.

Wir haben uns explizit – das finde ich auch heute noch richtig – die Option einer Nordseepipeline offengehalten. Nur weil aktuell einige der betroffenen Anrainer dagegen sind, heißt das ja nicht, dass das immer so bleiben muss. Man kann ja im Gespräch bleiben. Außerdem haben wir haben die Werra-WeserAnrainerkonferenz in diesem Antrag noch einmal positiv hervorgehoben.

Die Kritik, die eben an dem Handeln von K+S laut geworden ist, ist begründet – da haben wir gar keinen Dissens – aber sie ist nicht neu. Darum bin auch ich wie der Kollege Fehring irritiert über den Zeitpunkt und den Inhalt dieses Antrages. Die Antwort auf die Frage, warum dieser Antrag gerade jetzt noch einmal notwendig sein soll, sind die antragstellenden Fraktionen in ihrer Begründung uns allen schuldig geblieben, weil es keine wesentlichen Neuerungen im Vergleich zum bislang schon gefassten Beschluss, zur bestehenden Beschlusslage des Hohen Hauses gibt.

Um es klarzustellen: Wir Freien Demokraten halten nichts davon, dass K+S jetzt den eigenen Vierphasenplan ein Stück weit durch die Hintertür umsetzen will. Ich sage aber auch ganz deutlich, wer hier an dieser Stelle gefordert ist, das zu verhindern: Das ist nämlich Umweltminister Remmel.

Herr Remmel, Sie müssen die Interessen von Nordrhein-Westfalen mit dem breiten Verhandlungsmandat, das Ihnen dieses Haus gegeben hat, umsetzen. Sie müssen es durchsetzen, und zwar in erster Linie gegenüber Ihren Parteifreunden in der Landesregierung in Hessen, nämlich gegenüber dem grünen Wirtschaftsminister in Hessen und gegenüber der grünen Umweltministerin in Hessen. Das Mandat, das Sie von diesem Hause erhalten haben, müsste eigentlich dafür ausreichen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen! Fast drei Monate

nach den Beschlüssen der Weserministerkonferenz kommt jetzt also Ihr neuer Antrag ohne den erkennbaren Mehrwert. Das irritiert, das verwundert, übrigens auch deshalb, weil bislang der Umweltminister Remmel – das will ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, auch loben und begrüßen – stets partei- und fraktionsübergreifend über die aktuellen Entwicklungen, oft genug auf dem kurzen, schnellen Dienstwege, informiert hat. Das war richtig so und soll auch bitte so bleiben.

Es scheint aber so, dass Sie der Meinung sind, es bräuchte einen neuen Antrag, weil Sie den bisherigen Verhandlungen und Gesprächen keinen weiteren Erfolg mehr zutrauen, Ihnen also offensichtlich ein Stück weit Vertrauen in den eigenen Minister fehlt. Wenn überhaupt ein neues Verhandlungsmandat notwendig wäre, dann stellt sich doch die Frage, warum dann im Vorfeld keine Gespräche mit den anderen Fraktionen gesucht wurden.

Kollege Berghahn, Sie haben eben zum Abschluss Ihrer Rede CDU und FDP dazu aufgefordert und darum gebeten, das Ganze doch mit zu unterstützen. Das war ungefähr vor circa zehn Minuten. Vor circa zehn Minuten ist das erste Mal ein Vertreter der Fraktion der Sozialdemokraten auf uns zugekommen – so will ich es mal benennen –, um zu fragen, ob wir nicht mitmachen wollen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Da kann ich Ihnen nur sagen: Wer zehn Minuten vorher kommt, wenn schon alles fertig ist und eine Drucksachennummer hat, der darf sich dann doch nicht wundern, wenn wir an der einen oder anderen Stelle eigentlich noch Redebedarf hätten und wir eher das Gefühl haben, dass Sie hier den fraktions- und parteiübergreifenden Konsens verlassen wollen. Genau das passiert nämlich mit diesem Antrag.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Das ist schade. Unabhängig davon hat, wie gesagt, dieser Antrag keinen Mehrwert zur bisherigen Beschlusslage des Hauses. Er ist inhaltlich nicht falsch; darum werden wir ihn nicht ablehnen. Wegen des Verfahrens und des fehlenden Mehrwertes können wir ihm allerdings auch nicht zustimmen. Es bleibt die Enthaltung. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank. – Herr Höne, es kam in letzter Sekunde noch der Wunsch von Herrn Kollegen Berghahn, Ihnen eine Zwischenfrage zu stellen. Nehmen Sie die noch mit?

(Henning Höne [FDP]: Jetzt nicht!)

Okay, bei anderer Gelegenheit.

Ich erteile für die Landesregierung Herrn Minister Remmel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe so manchen Wortbeitrag nicht richtig verstanden. Vielleicht musste er auch so gehalten werden, damit man begründen kann, warum man dem Antrag nicht zustimmt.

Es gibt keinen neuen Sachstand, weil bereits beschlossen worden ist. Der Maßnahmenplan ist von der Weserministerkonferenz verabschiedet worden. Er ist der EU-Kommission vorgelegt worden. Bereits im Vorfeld hat es von der EU-Kommission genauso wie von der Bundesregierung deutliche Signale gegeben, dass die Beschlussfassung der EU-Kommission es ermöglicht, das Vertragsverletzungsverfahren nicht weiterzuführen.

Das heißt, die Anforderungen, die die EU-Kommission aufgrund der Wasserrahmenrichtlinie gestellt hat, die die Bundesregierung für eine gemeinsame Beschlussfassung zugrunde gelegt hat, sind mit dieser Beschlussfassung erfüllt worden. Insofern bestätigt das Parlament mit der Beschlussfassung heute die entsprechenden Fassungen, die die Weser-Ministerkonferenz auf den Weg gebracht hat.

Ich fühle mich also voll und ganz getragen und bestätigt – im Übrigen auch im Tenor dessen, was hier auch von Ihnen eingebracht worden ist, weil die Maßnahmen zentral Gegenstand der Beschlussfassung sind: zum Ersten das Haldenmanagement, zum Zweiten technische Verfahrensreduzierung von Salzeinleitungen und zum Dritten das Einstapeln im Gebirge.

Nur dann, wenn dies nicht erfolgreich ist – es war gefordert vonseiten der Kommission, auch solche Maßnahmen mit aufzuzählen –, nur dann, wenn dies nicht ausreichend ist, um den guten Zustand zu erreichen, dann soll es Produktionseinschränkungen geben, bzw. zur Entlastung der Werra eine sehr viel geringer dimensionierte Bypasslösung. Das ist das, was beschlossen worden ist, und das, was jetzt umgesetzt werden muss. Insofern verstehe ich den Antrag der Koalitionsfraktionen und der Piraten so, dass das auch eine Aufforderung an die hessischen Behörden ist, das Ganze in der Umsetzung genauso nachzuhalten und entsprechend durchzusetzen.

Gegenstand der gemeinsamen Beschlussfassung ist auch, dass wir 2018 eine Evaluierung vornehmen und bis dahin diese Maßnahmen tatsächlich in der Praxis umgesetzt sein müssen.

Herr Fehring, Sie haben völlig recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass schon kurz nach der Beschlussfassung das Unternehmen einen Brief an alle Beteiligten geschickt hat, der auch öffentlich gemacht wurde, in dem sie die Maßnahmen, die sie vorher für durchaus technisch machbar und gangbar hielten, infrage gestellt haben.

Ob das überhaupt funktioniert mit dem Einstapeln, ob die Haldenabdeckung so schnell wie möglich erfolgreich sein wird und ob das technische Verfahren eingesetzt werden kann, wird vom Unternehmen nach der Beschlussfassung jetzt wieder infrage gestellt.

Insofern ist die Beschlussfassung des nordrheinwestfälischen Landtages auch die klare Aufforderung an das Unternehmen, das, was versprochen worden ist, auch einzuhalten und damit den möglichst salzfreien Zustand, zumindest was die ökologische Qualität angeht, unter 300 mg entsprechend sicherzustellen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist das, was heute, jedenfalls mit Unterstützung der drei antragstellenden Fraktionen, hoffentlich beschlossen werden wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dem doch noch anschließen könnten. Das ist nämlich an ein wichtiges Signal an Hessen, an das Unternehmen: Bitte haltet euch daran. Ihr müsst es einhalten, sonst werden andere Maßnahmen ziehen. So verlangt es die Kommission, so verlangt es die Bundesregierung. Deshalb ist es gut, dass dieses Signal vom Landtag Nordrhein-Westfalen ausgeht. – Herzlichen Dank!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe dementsprechend die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Piraten haben direkte Abstimmung beantragt. Zu der kommen wir dann auch, und zwar über den Inhalt der Drucksache 16/12115 – Neudruck. Ich darf fragen, wer für diesen Antrag ist. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – Kein Kollege stimmt dagegen. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Abgeordneten von CDU und FDP. Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/12115 – Neudruck angenommen ist.

Ich rufe auf:

12 Neunzehnter Staatsvertrag zur Änderung

rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neun

zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 16/10719

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 16/12132

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Steinmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ein Frühlingskind, an einem 19. geboren – da sollte man meinen, jetzt käme etwas ganz widderlich nach vorne Treibendes, da folge eine ganz spannende Debatte. All diejenigen, die hier noch im Saale sind, muss ich da ein wenig enttäuschen.

Mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag liegt uns ein Staatsvertrag vor, ein Antrag der Landesregierung, und da geht es etwas weniger vorschnell, mit etwas weniger Glitter und weniger Einhorn zur Sache.

Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien eint die 16 deutschen Bundesländer und umfasst bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht. Mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellen wir an einigen Stellen wichtige Stellschrauben, die auch für Nordrhein-Westfalen nachhaltig und zielführend sind.

Mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der vorliegenden Form definieren wir ein Jugendangebot als öffentlich-rechtlichen Auftrag. Damit schaffen wir einen Zusatz, der die Lebenswirklichkeit und die Interessen der jungen Menschen als Zielgruppe in den Mittelpunkt stellt und sie entsprechend gewichtet.

Das Jugendangebot soll eigenständig audiovisuelle Inhalte herstellen und produzieren können; es soll Nutzungsrechte an Inhalten gegebenenfalls erwerben. Durch eine journalistische und redaktionelle Begleitung soll sichergestellt werden, dass ein Jugendangebot nachhaltig im Rundfunk und in den Telemedien verankert wird.

Das zu schaffende Jugendangebot soll inhaltlich und technisch dynamisch und entwicklungsoffen sein. Es soll interaktive Kommunikationsformen herstellen, ebenso zu verstetigende Möglichkeiten der Partizipation und eine Vernetzung mit dem bestehenden Angebot.

Wichtig für dieses Jugendangebot ist eine klar definierte Negativliste, die sehr sauber trennt, und in der es heißt: Ein Jugendangebot im öffentlich-rechtlichen Kontext hat keinen Platz für Werbung; es spricht sich gegen Sponsoring aus. Die Verbreitungswege sollen nicht über die klassischen Rundfunkfrequenzen gesucht werden. Es soll keine Verweise auf Bewertungsrubriken geben. Es soll verhindert werden, dass Verlinkungen zu Partnerstellen und Tauschbörsen

erscheinen. Ein Wettangebot soll damit nicht in Konkurrenz treten können. Ebenso wenig sollen Verweise auf Softwareangebote erfolgen, so sie nicht zur Anwendung notwendig sind. Ebenso sind auf dieser Negativliste Links zu Kaufanforderungen verzeichnet.

Der Download von Musik, Spielen und Fotos soll möglich sein, sofern sie journalistisch-redaktionell einen Bezug auf das Angebot nehmen. Begleitende Foren und Chats sollen redaktionell begleitet werden, um somit einen Mehrwert in neuerer Form zu schaffen, wobei sich das Ganze aktueller und nutzerorientierter präsentieren soll. Mit diesem Punkt schaffen wir ein großes Plus in der deutschen Rundfunklandschaft.

Im Weiteren regelt der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag einige kleinere Stellschrauben im Zusammenhang mit der Rundfunkbeitragssetzung. Hier werden im Hinblick auf Beitragsbefreiungen und Ermäßigungen die Raumeinheiten bei Alten- und Pflegewohnheimen, die Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Krankenhäuser und Hospize eindeutig definiert.