Protocol of the Session on April 20, 2016

Und Sachsen war zunächst ein Verfechter der vermeintlichen Verbesserungen durch die Bologna-Umstellung und hat dann gesehen, dass es so nicht funktioniert, und hat das System wieder umgestellt.

Nach unserer Auffassung sollte das NRW schnellstmöglich auch tun und nicht mit Nebelkerzen werfen, dass sich die Hochschulen darauf nicht einstellen könnten. Die sind nämlich gut. Das können die. Und solange es beim Bachelor/Master-System bleibt – das kommt noch dazu –, brauchen die Studierenden Planungssicherheit. Ergo muss es eine Masterplatzgarantie geben.

Zusätzlich fordern wir, dass die Studierenden im Praxissemester eine angemessene Vergütung bekommen. Wir schlagen vor, sie in der Größenordnung des BAföG-Höchstsatzes anzusiedeln. Denn die Praxisphase braucht die volle Aufmerksamkeit der Studierenden und darf keinesfalls von Ängsten dominiert werden, beispielsweise die eigene Miete nicht mehr bezahlen zu können.

Das Auslaufen der LPO 2003 ist für die Studierenden, die sich noch in dieser befinden, ein ziemlicher Schlag in die Magengrube. Man kann nicht auf der einen Seite von Lehrermangel reden und dann Menschen, die sich in der Ausbildung befinden, in die Exmatrikulation treiben. Das ist nach unserer Auffassung unredlich.

Außerdem ist mir noch die Aussage von Herrn Prof. Hoffmann in der Anhörung im Ohr, der sagte, für die Hochschullehrer sei das überhaupt kein Problem, auch weiterhin nach der alten Prüfungsordnung vorzugehen.

Zum Vorhalten von Seminaren: Dass es den Hochschulen angeblich nicht möglich sei, diese durchzuführen, ist eigentlich ein Ammenmärchen. Man sollte sich da nicht einen schlanken Fuß machen. Am liebsten würden doch die Hochschulleitungen die wenig profitablen Lehramtsstudiengänge ganz einstampfen. Der Änderungsantrag von SPD und Grünen ist wenig hilfreich, weil er die Situation nicht wesentlich verbessert.

Noch etwas zum digitalen Lernen und zu Lernmaterialien unter freier Lizenz: Hier können wir der Landesregierung ein kleines, wenn auch klitzekleines Lob dafür aussprechen, dass bei der Weiterentwicklung der Lehrerausbildung das Lernen mit digitalen Medien endlich berücksichtigt wird – im Grunde eine Selbstverständlichkeit und die Umsetzung eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz. Hier wird also ein Anfang gemacht. Es gibt aber auch Stimmen, die sagen: ein zu kleiner Anfang. Der vorgesehene einzige Unterrichtsbesuch mit dem Schwerpunkt auf dem Einsatz digitaler Medien sei zu wenig.

Wir sehen aber auch, dass nicht alles in der wünschenswerten Breite und Tiefe in der Lehrerausbildung Platz finden kann. Deshalb müssen wir das lebenslange Lernen für Lehrerinnen und Lehrer noch besser unterstützen. Die Lehrerfortbildungen müssen zu einer dritten Phase der Lehrerausbildung weiterentwickelt werden.

In der Sitzung des Schulausschusses in der vergangenen Woche haben wir aus dem Schulministerium erfahren, dass geplant ist, für das Referendariat ein Curriculum für das Lernen mit digitalen Medien zu entwickeln. Dabei soll die Arbeit mit Lernmaterialien unter freier Lizenz, also Open Educational Resources, berücksichtigt werden.

Diese Materialien bringen bekanntermaßen viele Vorteile. Klippen des veralteten Urheberrechts könnten so umschifft werden. Außerdem haben diese Materialien das Potenzial, die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler maßgeblich zu unterstützen. Und sie sind dazu geeignet, die fachliche Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern auch über Schulgrenzen hinweg anzustoßen. Deshalb begrüßen wir dieses Vorhaben ausdrücklich.

Ergänzend möchten wir noch anregen, auch die Vorteile des Einsatzes von freier und offener Software in der Bildung zu berücksichtigen. Es ist wichtig, in den unterschiedlichen Einrichtungen, die mit Bildung befasst sind, Alternativen zu den Produkten der großen IT-Oligopolisten aufzuzeigen. Die Systeme vieler gerade US-amerikanischer IT-Riesen sind schon aus Gründen des Datenschutzes für den Einsatz im Kontext Schule nicht geeignet.

Zusammenfassend halten wir fest: Dieser Gesetzentwurf ist nicht abstimmungsfähig. Er ist keine Verbesserung der Situation, sondern überfrachtet die Lehrerausbildung noch mehr. Die Grundsatzfragen, wie wir uns den Lehrerberuf der Zukunft vorstellen, wie wir ihn weiterentwickeln sollten, werden nicht angerissen. Aber das zeichnet die Landesregierung ja aus. Wir lehnen diese Farce ab. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Paul. – Bevor ich der Landesregierung das Wort gebe, möchte ich auch die Tochter von Frau Schäffer sehr herzlich begrüßen. Es ist wohl nur folgerichtig, heute beim Thema „Lehrerfortbildungsgesetz“ auch an die nächste Schülergeneration zu denken. Also: Herzlich willkommen im Plenarsaal, und für Ihre Tochter alles Gute,

(Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank)

damit sie und ihre Lehrer das Lehrerfortbildungsgesetz genießen können. – Ich darf Frau Ministerin Löhrmann das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine schöne Linie, die Sie da aufgezeigt haben. – Wir alle, glaube ich, arbeiten immer daran, dass Schule besser wird und sich weiterentwickelt. Dass dabei die Lehrerausbildung eine sehr wichtige Rolle spielt, zumindest darin sind wir uns einig. Ich

fand es interessant, dass die verschiedenen Oppositionsfraktionen sehr Unterschiedliches angesprochen haben, die Opposition insgesamt also mitnichten global etwas anderes befürworten würde.

Ich möchte zunächst noch mal Folgendes betonen: dass der vorliegende Gesetzentwurf Ergebnis umfassender Beteiligungen ist, die weit über das notwendige Maß hinausgehen. Er beruht auf zahlreichen Gesprächen mit lehrerausbildenden Hochschulen, Lehrerverbänden, Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden und allen weiteren wichtigen Akteuren, denen ich bei dieser Gelegenheit danken möchte. Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beider Häuser, des Hochschulressorts und des Schulressorts, die einen Bericht vorgelegt haben. Anhand des Berichts haben wir die Weiterentwicklungen aufgegriffen.

Frau Gebauer, Ihre Einlassungen habe ich, ehrlich gesagt, am wenigsten verstanden, weil Sie gegen Grundzüge des Gesetzes gesprochen haben, die im Wesentlichen, was die Strukturen angeht, gleich geblieben sind. Insofern haben Sie gegen Ihren eigenen Gesetzentwurf und gegen seine Konstruktion gesprochen. Das will ich noch mal sehr deutlich sagen.

Ein Grundsatz ist richtig: Die Lehrerausbildung folgt der Schulstruktur und muss insofern novelliert werden, indem sie notwendige schulpolitische, bildungspolitische und gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen muss, um ihnen Rechnung zu tragen.

Den Punkt möchte ich nicht geringschätzen: Unsere veränderte Lehrerausbildung wird künftige Lehrkräfte durch den Erwerb von Inklusionskompetenzen und sonderpädagogischen Basiskompetenzen befähigen, noch besser und professioneller mit Heterogenität und Vielfalt umzugehen – vor allem mit Blick auf den Inklusionsprozess an den Schulen. Die damit verbundenen Anforderungen liegen in den Bildungswissenschaften und den Fachdidaktiken, deren ureigene Aufgabe es ist, künftigen Lehrkräften verstärkt Kompetenzen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

Umfang und Standards – ich möchte das noch mal unterstreichen; Frau Hammelrath hat es gesagt – ändern sich dadurch nicht. Es wird immer wieder etwas anderes behauptet; das stimmt aber nicht. Deshalb möchte ich deutlich zurückweisen, dass die Verstärkung von Inklusionskompetenzen eine Entfachlichung der Ausbildung bedeuten würde. Das Gegenteil ist richtig, Zusammendenken ist gefragt. Deswegen ist das ein sehr wichtiger Schritt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wer das hier leugnet, hat nicht verstanden, wie die Dinge angelegt werden müssen.

Beim Lehramt für Sonderpädagogik, lieber Herr Kaiser, gibt es keine Abstriche. Nordrhein-Westfalen

wird als eines der ersten Bundesländer verbindliche inklusionsbezogene Anforderungen für alle Lehramtsstudierenden aller Fächer und aller Schulformen einführen.

Von einer ähnlichen Vorreiterrolle, die NordrheinWestfalen seinerzeit bei der Einführung von Deutsch als Zweitsprache eigenommen hat, profitieren wir heute. Insofern werden unsere Schulen und die Kinder und Jugendlichen von dieser Leitentscheidung zukünftig profitieren.

Meine Damen und Herren, einige weitere wichtige Aspekte, die noch nicht genannt worden sind:

Der Umstieg von beruflich orientierten Fachhochschulstudiengängen in das Lehramtsstudium für das Berufskolleg wird erleichtert. Es nutzt eben nichts, zu beklagen, dass wir nicht genügend Lehrkräfte an Berufskollegs haben, und dann einen solchen Schritt hier nicht zumindest gutzuheißen, meine Damen und Herren. Das finde ich noch einmal sehr, sehr wichtig.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Studierende, die bereits länger studieren, erhalten durch eine generelle Verlängerung der Auslauffristen für die alten Studiengänge und durch flankierende Härtefallregelungen mehr Zeit, um ihr Studium noch mit einem Ersten Staatsexamen beenden zu können. Das ist aber auch das, wovon die Hochschulen gesagt haben: Das können wir akzeptieren; ansonsten können wir nicht dauerhaft Doppelstrukturen aufrechterhalten. Auch das war eine Entscheidung der schwarz-gelben Landesregierung. Jetzt hier zu sagen: „Das wollen wir hier jetzt vielleicht einmal eben noch verlängern“, das finde ich sehr, sehr unredlich, meine Damen und Herren. Wir haben eine sachgerechte und faire Lösung hier erarbeitet. Die trägt das Haus auch voll und ganz mit.

Mit den neuen Bestimmungen zur Akkreditierung der Studiengänge eröffnen wir den Hochschulen die neuen Verfahren der Systemakkreditierung. Wir als Schulministerium erhalten aber auch die Möglichkeit, die spezifischen Qualitätsinteressen in Bezug auf Lehramtsstudiengänge weiter zu beachten. Es ist wichtig, dass wir ein Augenmerk darauf haben.

Danke für das Lob der Piraten, auch wenn es nur ein kleines war, für die Berücksichtigung der digitalen Anforderungen an die Lehrerausbildung der Zukunft. Das ist eingewebt – das ist richtig –, und das werden wir im Bereich der Fortbildung auch weiter berücksichtigen. Das ist selbstverständlich; das können wir wieder tun, da wir QUA-LiS haben.

Ich finde, wir haben hier heute ein gutes Gesetz zu beschließen. Damit wird Nordrhein-Westfalen die Vorreiterrolle, die es in den letzten Jahren hatte – da schließe ich ausdrücklich das bestehende Gesetz ein –, weiterhin einnehmen. Deswegen bitte ich um

und freue ich mich über breite Zustimmung. – Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 23 Sekunden überschritten. Will jemand das Wort haben? – Das ist nicht der Fall. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben jetzt insgesamt sechs Abstimmungsvorgänge vorzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/11771. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Piraten abgelehnt.

Ich rufe zur Abstimmung zweitens die Beschlussempfehlung Drucksache 16/11714 – Neudruck – auf. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in Drucksache 16/11714 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9887 – Neudruck – in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen.

Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/11714 – Neudruck – und nicht über den Gesetzentwurf. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/11714 – Neudruck – mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP-Fraktion und der Fraktion der Piraten angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/9887 – Neudruck – in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung angenommen und verabschiedet.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag Drucksache 16/11768 der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Entschließungsantrag mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU, der FDP und der Fraktion der Piraten angenommen.

Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/11772. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Piraten. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/11772 bei Zustimmung der Fraktion der Piraten gegen die Stimmen der SPD, der CDU, der Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion abgelehnt.

Dann kommen wir fünftens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/11793. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP mit Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der Piraten bei Zustimmung der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der CDU-Fraktion abgelehnt.

Wir kommen sechstens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/10298. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in Drucksache 16/11721, den Antrag Drucksache 16/10298 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/10298 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Piraten stimmen zu. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Bei Zustimmung der Fraktion der Piraten, bei Ablehnung durch die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bei Enthaltung der CDU-Fraktion ist der Antrag abgelehnt.

(Zuruf: Bei der CDU-Fraktion wäre ich mir da nicht so sicher!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunkts.

Ich rufe auf:

13 Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vor

gaben über die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in NordrheinWestfalen