Herzlichen Dank! – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Transparenz ist ein Wert an sich, für diese Landesregierung allemal. Wir gehen mit Open.NRW, mit dieser Strategie einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz. Wir haben weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht.
Es ist von verschiedenen Rednern schon festgehalten worden, dass Lobbyismus erst einmal nichts grundsätzlich Verwerfliches ist. Dieses Parlament, diese Landesregierung können nicht mit 18 Millionen Nordrhein-Westfalen darüber reden, wie sie ihr Leben organisieren möchten, was die Landesregierung dafür tun soll. Es ist gut, dass sich Interessen immer bündeln und so sprachfähig werden gegenüber der Politik.
Es gibt auch gesellschaftlich hoch anerkannte Interessengruppen wie die Wohlfahrtsverbände, wie die Kirchen, wie die Gewerkschaften, wie die Arbeitgeberverbände und nicht zuletzt die kommunalen Spitzenverbände, die diese Funktion wahrnehmen.
Meine Damen und Herren, wir sind schon jetzt mit der gemeinsamen Geschäftsordnung für alle Ministerien auf dem Weg, diese Transparenz auch darzustellen. Auch mit unseren Aktivitäten im Bereich der Korruptionsbekämpfung, der Korruptionsprävention haben wir für die notwendige Sensibilität unter
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesorgt. Wir verschärfen regelwidrige und unerwünschte Einflussnahmen.
Meine Damen und Herren von den Piraten, Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass immer weniger Menschen zur Wahl gehen. Das mit einem solchen Lobbyregister abzuwenden oder zu ändern – ich glaube, diese Erwartungserhaltung ist sehr hoch. Dennoch sollte man bezüglich der dahinter liegenden Anliegen des Antrages der Piratenfraktion offen sein. Ich persönlich stelle mir einige rechtliche, aber auch praktische Fragen, wie das Ganze umzusetzen wäre. Die konkrete Ausgestaltung hoffen wir in den Ausschüssen diskutieren zu können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Piratenfraktion hat Herr Kollege Marsching noch einmal ums Wort gebeten. Das bekommt er natürlich auch.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe noch drei Minuten Zeit. Ich habe extra wenig geredet; denn ich wollte ein bisschen hören, was die anderen Fraktionen sagen. Herr Kollege Mostofizadeh, das war nicht lustlos. Ich weiß nicht, was ich noch machen soll. Vielleicht sollte ich den Antrag hier steppen oder so. Ich weiß es nicht.
Frau Kollegin Freimuth, Sie haben gerade über das freie Mandat und ganz viel über Abgeordnete geredet. Ich möchte Sie bitten, den Antrag tatsächlich zu lesen. – Sie haben den Finger schon auf dem Drücker; das finde ich gut. Dann lesen Sie doch einmal vor, was in dem Antrag unter II. steht und wer diese Transparenzregeln zuerst durchsetzen und umsetzen soll. Erst dann reden wir unter III. darüber, wozu sich der Landtag selbst verpflichten soll.
Frau Kollegin Freimuth nimmt Ihre Ansprache gerne auf und möchte Ihnen eine Frage stellen. Ich bin mir sicher, Sie lassen diese zu.
Herr Kollege Marsching, stimmen Sie mir zu, dass in Ihrem Antrag unter III. der Satz „Zusätzlich werden alle Beratungen in Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Fraktionen erfasst“ elementar den Kernbereich des Parlaments und damit auch der Abgeordneten betrifft?
Ja, ich stimme Ihnen zu, dass mit einem Lobbyregister, das für diesen Landtag gelten würde, in diesen Kernbereich eingegriffen würde, dass offengelegt würde, welche Gesprächspartner man hier empfängt und mit wem man hier geredet hat. Es wurde eben schon gesagt, dass Anhörungen öffentlich sind und alles protokolliert wird. Es ist aber nicht öffentlich, mit wem man unten sitzt, einen Kaffee trinkt und über welches Thema man spricht. Ich glaube aber, dass Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, das zu erfahren.
Frau Kollegin Freimuth, Sie haben eben von dem allgemeinen Misstrauen gegenüber der Politik geredet. Ich glaube, dass eine Politik, die sich selbst abschottet, die unter sich sein will, ein viel größeres Misstrauen hervorruft als eine Politik, die offen ist und darstellt, dass sie mit Verbänden redet; das kann man auch in den Anhörungsprotokollen nachlesen. Wir möchten allerdings eine Politik, die auch sagt, mit wem sie spricht, der es nicht geschafft hat, einen der fünf begehrten Plätze bei der Expertenanhörung zu ergattern. Wir möchten, dass sie sich bekennt und sagt: Wir haben auch mit dem und dem geredet, und die haben sich auch noch zu diesem Thema geäußert.
Ihr Fraktionsvorsitzender und Parteivorsitzender, Herr Kollege Lindner, hat schon 2012 gesagt, dass die Bürger eigentlich eine bessere Fehlerkultur fordern, dass sie mehr Offenheit wollen, dass sie mehr Transparenz vom Parlament wollen.
Das, was Sie gerade gesagt haben, war sehr protektionistisch, so nach dem Motto: Wir müssen erst einmal gucken und dürfen nicht allzu viel herausgeben.
Jetzt möchte ich mich aber nicht nur an Ihnen abarbeiten. Ich habe nämlich noch zwei, drei Hinweise in Richtung der Kollegin Warden. Sie haben gesagt, das Einholen von Sach- und Fachkunde sei sehr wichtig. Ich finde das auch okay. Ich wiederhole es noch einmal: Lobbyismus ist nicht per se schlecht.
Die Abgeordneten, haben Sie gesagt, müssen zwischen Interessen abwägen. Ja, aber was hindert uns denn daran, zu sagen, dass der Bürger am Ende überprüfen kann, ob diese Abwägung auch stattgefunden hat oder ob nur einseitig Interessen gehört wurden? Ein solches Register wäre der richtige Schritt, so etwas offensichtlich zu machen.
Ja, die Anhörungen sind öffentlich, und man kann den Einfluss sehen, aber nicht – ich habe es schon gesagt – das Kaffeetrinken in der Cafeteria.
Herr Kollege Krückel, erst einmal vielen Dank für die Zustimmung. Sie haben gesagt, Sie sehen noch nicht, dass es bis Ende des Jahres möglich ist. Ich sage: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. – Anscheinend sagen alle: Na ja, die Idee ist gut. – Wenn die Idee gut ist, dann nehmen wir doch diesen Antrag als Grundlage. Dann machen wir zusammen etwas daraus. Sie haben einen Vorschlag gemacht, nämlich die Bundestagsregelung eventuell entsprechend anzuwenden. Man kann so etwas machen, wenn der Wille tatsächlich vorhanden ist. Ich habe das gerade herausgehört.
Noch ein Letztes zum Kollegen Mostofizadeh. Sie haben gerade lauter Beispiele genannt. Sie haben „Rent a Rüttgers“ und den Politikerkollegen von Klaeden erwähnt. Ich kann es erweitern. Ich kann über den Kollegen Koch reden, über den Kollegen Pofalla. Also, dass Politiker in die Wirtschaft gehen, um die Wirtschaft zu beraten, genauso wie umgekehrt, ist öffentlich. Deswegen können wir uns ja darüber aufregen. Wenn sie aber hier sitzen, mit ehemaligen Kollegen reden und eventuell tatsächlich Einfluss auf diese ausüben, dann geschieht dies nicht öffentlich. Und hier setzen wir an: Wir wollen, dass das veröffentlicht wird. – Vielen Dank.
Danke, Herr Kollege Marsching. – Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/11414 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Jeweils nicht. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Kollegen Prof. Dr. Sternberg das Wort. Bitte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir legen hier heute den Entwurf für ein wichtiges Spartengesetz aus dem Kulturbereich vor.
Ein bisschen zum Hintergrund: Die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages hatte 2007 Empfehlungen verabschiedet – übrigens fraktionsübergreifend –, dass ein solches Bibliotheksgesetz in den Ländern notwendig sei. Mittlerweile haben sechs Länder ein solches verabschiedet. Ein siebtes Land ist gerade dabei, wir könnten also das achte werden.
SPD und Grüne haben das 2010 in ihr Wahlprogramm geschrieben, allerdings erst, nachdem wir ganz am Schluss jener Legislaturperiode, in der Kulturpolitik noch etwas galt, einen Bibliotheksgesetzentwurf vorgelegt hatten. Das sollte dann alles im Kulturfördergesetz, KFG, geregelt werden; das war die Ansage.
Im Ergebnis sieht das anders aus. Das Kulturfördergesetz hatte zwar den Anspruch, die komplexen Belange des Bibliothekswesens zu regeln, aber geblieben ist der schmale § 10. Im Kommentar zum Gesetz heißt es dann auch zu § 10: Das allgemeine KFG kann nicht zugleich die Funktion eines speziellen Bibliotheksgesetzes übernehmen. – Zitat Ende.
Ja, so ist es. Das kann es tatsächlich nicht. Bereits in der Beschränkung allein auf öffentliche Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft und die Landesbibliotheksaufgaben ist es dem Anspruch umfassender bibliotheksrechtlicher Regelungen nicht gerecht geworden, und es thematisiert die immensen Herausforderungen des digitalen Wandels nur durch sehr allgemeine Aussagen.
Jetzt gibt es einen Verweis auf Förderrichtlinien des Landes. Das soll also durch eine Förderrichtlinie geregelt werden. Das halten wir für falsch. Denn wesentliche Leitlinien der Kulturpolitik gehören ins Parlament und müssen vom Parlament beschlossen werden, nicht durch Förderrichtlinien.
Es geht schließlich nicht um irgendeine Kultureinrichtung. Bibliotheken haben in diesem Land mehr Besucher als alle Spiele der 1. und 2. Bundesliga zusammen.
Wir legen deshalb in Ergänzung des Kulturförderungsgesetzes nach dem ersten Anlauf 2010 erneut einen Entwurf für ein Bibliotheksgesetz vor. Dieser enthält grundlegende strukturelle Aussagen, benennt Zielpunkte für künftige Entwicklungen und sieht einige rechtlich notwendige, aber immer versäumte Bestimmungen im Bereich des Datenschutzes und Gebührenrechtes vor.
Insgesamt ist es ein übersichtlicher Gesetzentwurf, der das nordrhein-westfälische Bibliotheksrecht bündelt. Es handelt sich somit nicht um zusätzliches Recht, sondern um eine Bündelung.
Erstens: Bibliotheken als dritter Ort. Als niederschwellige und meistbesuchte Kultureinrichtungen haben Bibliotheken trotz ihrer Informationsmöglichkeiten über das Internet eine große Bedeutung als konkrete Orte der Begegnung und Bildung. Öffentliche Bibliotheken stehen für kulturelle Bildung, selbstbestimmtes Lernen, demokratische Teilhabe und auch gesellschaftliche Integration.
Aber die Aufgaben wandeln sich. Durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen kann der Wandel gestaltet werden. Solche dritten Orte geben den Kommunen die Möglichkeit, ihre Verantwortung für Kultur und Bildung mit Blick auf ihre spezifischen lokalen Bedürfnisse zu gestalten.
Übrigens haben wir letztes Jahr bei unserem Kulturausschussausflug nach Spanien in Bilbao ein solches Kulturzentrum gesehen. Wie wenig das in Deutschland durch die verschiedenen Zuständigkeiten möglich ist, ist eine andere Frage – aber dass sich so etwas zu Orten mit unterschiedlichen Funktionen entwickelt, ist meines Erachtens wichtig.
Zweitens: die Initiierung und Projektierung einer Landesspeicherbibliothek. Die gedruckten Bestände verlieren in den Bibliotheken mittlerweile an Bedeutung. Sie werden zu Begegnungsorten umgebaut, und dabei fallen klassischen Magazin- und Regalflächen weg. Seit unserem damaligen Antrag im Jahr 2010 sind nach Aussage der Bibliotheksstatistik in unserem Land über zehn Millionen Medieneinheiten in den Bibliotheken ausgeschieden worden.
Das ist ein Prozess, den man in einer kulturstaatlichen Verantwortung gestalten muss und nicht einfach passieren lassen kann. Unsere Lösung ist die Initiierung einer Landesspeicherbibliothek, in der die Medien auch physisch bewahrt und konserviert werden, die aber gleichzeitig die einzelne Bibliothek entlastet. Wie das funktioniert, kann man im Moment übrigens in der Schweiz im Kanton Luzern ganz gut beobachten, wo eine solche Speicherbibliothek für die gesamte Schweiz mit der Zielgröße von 14 Millionen Einheiten entsteht.
Drittens: Wissenschaftliche Bibliotheken gehören dazu. Lange Zeit gab es in Nordrhein-Westfalen mit Bonn, Köln, Münster und Aachen nur vier Hochschulbibliotheken. Inzwischen sind es über 30. Es liegt auf der Hand, dass diese Bibliotheken für die Informationsversorgung im Land ein ganz wichtiger Bestandteil sind. Deshalb muss man sie hier auch kulturpolitisch mit vorsehen und einbinden. Wir wollen das korrigieren und diesen engen Zusammenhang nicht