Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Steffens das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe, wie eben mehrfach gesagt, auch schon im Ausschuss darüber berichtet. Aber natürlich mache ich das hier gern noch einmal.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen – das möchte ich vorab sagen – ein Krankenhausfinanzierungssystem, das sich in zwei Teile gliedert, nämlich in die investiven Mittel und in die Veranschlagung der kurzfristigen Anlagegüter. Wir haben ein System, in dem die Krankenhäuser aufgrund einer Entscheidung der vorherigen Landesregierung die größtmöglichen Spielräume haben, selber zu entscheiden, wie sie die Prioritäten in ihren Häusern setzen und wie sie die Mittel verwenden.
Die Festschreibung der Mittel, wonach von Landesseite vorgeschrieben wurde, für welche Bereiche welche Mittel ausgegeben werden und wie sie nachgewiesen werden müssen, ist Vergangenheit. Das haben wir nicht.
Jetzt mag man sagen, es wäre aber richtig, den Krankenhäusern vorzuschreiben, wie viel Geld sie wofür zu verwenden haben. Ich glaube, das ist nicht der richtige Weg.
Schauen wir uns aber an, was in Nordrhein-Westfalen passiert ist. Wenn man die heutigen Meldungen liest, stellt man fest: Das betrifft nicht nur Krankenhäuser, sondern das betrifft zum Teil auch die Wasserversorgung und die Kommunalverwaltungen. Attacken mit Schadsoftware passieren also auf alle möglichen Einrichtungen der Infrastruktur und auf private Bereiche.
Die Angriffe auf die Krankenhäuser wurden erstmals im Juli 2015 bekannt. Das ist nicht plötzlich ein neues Phänomen, sondern das ist der Krankenhausgesellschaft und den Krankenhäusern seit Längerem bekannt. Es gibt schon länger die Diskussion und auch die Unterstützung, etwas zu ändern und die eigene Software zu verbessern.
Aktuell waren in Nordrhein-Westfalen rund 30 Krankenhäuser von den Angriffen betroffen; dabei muss man sagen: 30 von über 380 Krankenhäusern. Aber noch einmal klar und deutlich: Es bestand zu keiner Zeit eine Gefährdung von Patientinnen und Patienten. – Herr Preuß, Notoperationen konnten weiterhin durchgeführt werden. Da, wo Menschen sofort und unmittelbar Hilfe und Unterstützung brauchten, gab es selbst in dem Krankenhaus, das massiv betroffen war, kein Problem. Vorsorglich haben die Häuser geplante Operationen verschoben und sich – wie gesagt, das waren zwei Häuser von 380 – von der Notfallversorgung abgemeldet.
Das System, sich im Notfall von der Versorgung abzumelden, muss unabhängig von dem Ereignis greifen. Denn wir können uns jenseits einer solchen Angriffssituation auch andere Beispiele vorstellen, warum Krankenhäuser temporär nicht in vollem Umfang funktionsfähig sind. Ein solches System gewährleistet immer die Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen.
Es muss klar sein: Hier war überhaupt kein Leben gefährdet. Hier wird auch kein Leben gefährdet sein. Das ist eine falsche Diskussion und Panikmache gegenüber der Bevölkerung. Ich finde es sehr gefährlich, was in der Diskussion zum Teil vermittelt wird.
Frau Ministerin Steffens, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Düngel würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass ich die Zwischenfrage stellen darf. Meine Glaskugel erweitert den Blick nicht weit genug, Ihre ist offenbar besser. Was macht Sie so sicher, dass wir nicht in Zukunft mit weiteren Angriffen zu rechnen haben, die noch gezielter auf die Krankenhäuser gehen, durch die mehr Krankenhäuser angegriffen werden? Was macht Sie so sicher, dass es dann nicht tatsächlich zu einer Gefährdungssituation für Menschen kommen kann? Das würde mich interessieren.
Ich habe das Vertrauen in unsere Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen und darein, dass sie kontinuierlich versuchen, sich weiterzuentwickeln, sich mit der vorhandenen Kompetenz und Erfahrung auseinanderzusetzen.
Ich möchte deutlich sagen: Wenn 30 Krankenhäuser einem solchen Angriff ausgesetzt waren und es in zweien Probleme gab, wobei man bei dem einen sagen kann, dass die Probleme sehr minimal waren, dann heißt das doch, dass die anderen 28 Krankenhäuser so aufgestellt waren, dass sie hervorragend mit diesen Attacken umgehen konnten.
An der Stelle muss man sagen: Die Krankenhäuser haben ihre Verantwortung im Bereich der ITSicherheit vollends ausgeschöpft und bisher auch wahrgenommen.
Wir dürfen unsere Krankenhäuser nicht schlechtreden, indem wir so tun, als ob sie sich nicht um ihre IT-Sicherheit kümmern würden. Eine Reihe von Krankenhäusern hat zum Beispiel die IT-Systeme voneinander entkoppelt. Sie haben ein inneres System für die Versorgung und Behandlung, über das niemals ein Zugriff auf irgendwelche operativen oder versorgenden Einheiten bestehen kann, und das andere System ist davon getrennt. Gerade Sie müssten doch wissen, welche Möglichkeiten und Kompetenzen die Krankenhäuser haben; Sie brüsten sich doch immer mit Ihrer IT-Kompetenz.
Es ist wichtig und notwendig, dass alle Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen von den Erfahrungen der Häuser profitieren und ihre Systeme weiterhin so verändern und weiterentwickeln, dass diese Sicherheit garantiert ist.
Was passiert, wenn plötzlich ein Meteorit herunterfällt? – Dann wird das Krankenhaus nicht geschützt sein. Aber bei der Regelversorgung vertraue ich auf unsere Krankenhäuser und ihre Weiterentwicklung.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen – das finde ich ebenfalls wichtig – ein System der Krankenhausfinanzierung – 2008 von der damaligen Regierung umgestellt –, über das 293 Millionen € für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter bereitgestellt worden sind. Wie und in welche Bereiche diese kurzfristigen Anlagegüter investiert werden, liegt, wie gesagt, in der Entscheidungskompetenz der Krankenhäuser.
Wir haben die Mittel in 2015 – das ist gemeinsam mit dem Landtag geschehen – noch einmal um 24 Millionen € aufgestockt. Es ist auch eine Verpflichtung, die Mittel in entsprechenden Zeitabständen immer wieder aufzustocken. Das ist lange Zeit nicht geschehen. Damit haben wir jetzt 317 Millionen €. Aus diesen Mitteln können die Krankenhäuser Gelder für den IT-Bereich zur Verfügung stellen und damit regelmäßig ihre Updates vollziehen.
Die Landesregierung hat weder die Kompetenz noch die Möglichkeiten, den Krankenhäusern ihre Investitionen vorzuschreiben. Daher wehre ich mich dagegen, dass wir in den geschäftlichen Bereich der Krankenhäuser eingreifen sollen.
Der Antrag suggeriert ein Stück weit – auch dagegen wehre ich mich – die Kausalität zwischen angeblich unzureichender Investitionsförderung des Landes und maroder Infrastruktur, weil die investiven Mittel nicht für kurzfristige Anlagegüter vorgesehen sind. Die Kausalität ist nicht naheliegend.
Als letzten Punkt möchte ich noch kurz erwähnen, dass das Land jenseits der Mittel, die für die Anlagegüter zur Verfügung stehen, die Unterstützung bei Prävention und Aufklärung über das Kompetenzzentrum des LKA leistet. Auch diese Möglichkeiten nehmen die Krankenhäuser in Anspruch.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Vielleicht werden Sie dann auch das Finanzierungssystem nachvollziehen können. – Danke.
Frau Ministerin, seien Sie bitte so lieb und kommen Sie noch mal. Es gab von Herrn Kollegen Lamla den Wunsch nach einer Kurzintervention.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie werden nicht müde, immer wieder zu betonen, dass zu keinem Zeitpunkt Gefahr für Menschenleben bestand. Aus einem Artikel in der „Neuss-Grevenbroicher Zeitung“ vom 11. geht hervor, dass Patienten mit einem akuten Herzinfarkt laut Auskunft der Geschäftsführung deswegen in andere Krankenhäuser verwiesen worden sind.
Mir sind Berichte des Rettungsdienstes bekannt, nach denen Fahrzeuge mit Herzinfarktpatienten auf dem Weg zum Lukaskrankenhaus nach Düsseldorf umgeleitet worden sind. Das bedeutet summa summarum eine Verzögerung von zehn bis 15 Minuten bei der Behandlung eines Akutpatienten. Das ist lebensgefährlich. Obwohl ein gesamtes Krankenhaus im Notfallbetrieb war – nicht eine Station, nicht eine Abteilung, sondern das gesamte Krankenhaus –, sagen Sie: Das kommt mal vor. – Das ist absoluter Quatsch. Das Krankenhaus hat etwas verpennt, und die Landesregierung trägt die Schuld daran.
Herr Lamla, dass sich Krankenhäuser von der Notfallaufnahme abmelden, ist tagtägliche Normalität und Realität in NordrheinWestfalen.
Dass sich Krankenhäuser in Gänze von der Notfallversorgung abmelden, ist Realität. Deswegen haben wir seit Jahren ein solches Notfallsystem, und das haben wir auch weiterentwickelt.
Das System stellt sicher, dass diejenigen, die im Rettungswagen unterwegs sind, frühzeitig erfahren, welches nächstmögliche Krankenhaus angefahren werden kann. Das ist bei Großschadensereignissen der Fall, bei anderen Unfällen oder dann, wenn ein Arzt in bestimmten Bereichen komplett ausfällt. Das ist
das Regelsystem. In Nordrhein-Westfalen haben wir, was uns auf Bundesebene immer vorgehalten wird, ein äußerst intensives System von Krankenhäusern und eine sehr hohe Krankenhausdichte mit einer sehr guten Notfallversorgung. Deswegen hat für die Patienten keine Gefahr bestanden.
Es wird immer so sein, dass nicht überall in NordrheinWestfalen das nächste Krankenhaus fußläufig zu erreichen ist. Deshalb werden Patienten in der Notfallversorgung auch in Zukunft die üblichen Fahrtzeiten von zehn, 15 bis 20 Minuten haben.