Wir haben die breite Unterstützung von fast allen Bundesländern. Insofern: Auf der Bundesratsseite sind wir uns einig. Aber von bestimmter Seite in Berlin – da muss ich die CDU/CSU-Fraktion nennen, und ich muss auch die Bauernverbände nennen –
wird dies verhindert. Das muss klar benannt werden. Deshalb braucht es einen entsprechenden Nachdruck, um hier endlich zu Entscheidungen zu kommen. – Herzlichen Dank für den Antrag.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/10417 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkände- rungsstaatsvertrag)
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Vogt das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten hier nun den Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Zunächst zur Einordnung: Worum geht es in diesem Staatsvertrag? Grob gesagt: Der Staatsvertrag regelt, wie das Zweite Deutsche Fernsehen aufgestellt sein soll. Das betrifft uns durchaus alle; denn wir sind Zuschauer, Beitragszahler und profitieren alle von einer guten und vielfältigen Medienlandschaft.
Konkret geht es im Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unter anderem darum, wie gesellschaftliche Kontrolle im ZDF stattfindet, also beispielsweise, wie sich der Fernsehrat oder der Verwaltungsrat zusammensetzt. Ebenso wird die Frage der Transparenz behandelt. Das bedeutet hierbei, wie öffentlich in den Gremien des ZDF gearbeitet wird und was veröffentlicht werden muss.
Eine Überarbeitung des Staatsvertrags wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2014 einige Teile des bestehenden Staatsvertrags für verfassungswidrig erklärt hat.
Die Länder haben sich nun auf die vorliegenden Änderungen geeinigt. Die Fraktionen im Landtag haben sich beraten. Unter anderem hat es am 19. November 2015 eine Anhörung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Kultur und Medien gegeben. Ich habe schon an einer Reihe von medienpolitischen Anhörungen teilgenommen. Aber so viel Zustimmung, dass wir hier einen guten Staatsvertrag vorliegen haben, war selten.
Was versucht jetzt die FDP? Herr Nückel wird sein Anliegen sicherlich gleich begründen; wir können es auch im Entschließungsantrag lesen. Es wird eine Begründung gesucht, um diesen Staatsvertrag abzulehnen. Sie versuchen nun, zu konstruieren, dass die Staatsferne der Gremienmitglieder nicht hinreichend gewährt sei.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns die Stellungnahmen der Vertreter des ZDF – von Intendanz und Verwaltungsrat –, aber auch die Aussagen der Professoren Dörr oder Hain anschauen, sehen wir, dass der Staatsvertrag unter Berücksichtigung der dem Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielräume den Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Kurt Beck, der Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrats sagt – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident –:
„Ich begrüße deshalb ausdrücklich die Vorlage insgesamt, insbesondere dass weiterhin eine Gewichtung vorgenommen wird, die den Vertretern der Zivilgesellschaft einen sehr hohen Rang, ja eine steigende Bedeutung hinsichtlich der internen Kontrolle des Zweiten Deutschen Fernsehens zumisst.“
Die Anhörung, meine Damen und Herren, war aber nicht nur zur Beurteilung des Staatsvertrages interessant. Wir beraten derzeit auch das WDR-Gesetz. Es lohnt sich, diesbezüglich die Aussagen zur Arbeitsfähigkeit von Kontrollgremien aus der Anhörung genauer zu betrachten.
Die Sachverständigen sahen die Verkleinerung des Fernsehrats auf 60 Personen als eine gute Anzahl an, die durchaus eine Arbeitsfähigkeit des Gremiums gewährleistet. Der Vorschlag für die Größe des Rundfunkrats beträgt im WDR – das wird von der Opposition durchaus kritisiert – 58 Sitze. Darum, insbesondere an CDU und FDP gerichtet: Sehen Sie sich auch unter diesem Aspekt die Anhörung noch einmal an!
Herr Nückel, nun zu Ihrem Entschließungsantrag. Er kritisiert den Staatsvertrag, wie gerade schon dargestellt. Aber einen Punkt finde ich besonders bemerkenswert. Sie fordern, dass sich analog zur Besetzung der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen zivilgesell
schaftliche Gruppen und Einzelpersonen für einen Sitz im Fernsehrat in der anstehenden Amtsperiode bewerben können und vom Fernsehrat hinzugewählt werden können.
Herr Nückel, ich erinnere mich ein Jahr zurück. Wir haben damals über dieses Landesmediengesetz diskutiert. Sie haben die Backen aufgeblasen und riesige Kritik geübt, dass es neue Wahlverfahren geben solle, dass es neue Ideen geben solle. Jetzt, ein Jahr später, haben Sie gesehen, dass die Ideen der Landesregierung in diesem Fall sehr gut waren. Sie übernehmen diese Vorschläge sogar in Ihren Entschließungsantrag.
Insgesamt lehnen wir Ihren Entschließungsantrag natürlich ab. Es gibt darin einen guten Punkt. Die anderen Punkte teilen wir nicht.
Beim Staatsvertrag halten wir es mit dem Appell, den Herr Prof. Dörr auch in der Anhörung an uns richtete. Er sagte:
Sehr geehrte Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir dürfen heute unser Votum zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgeben. Es geht dabei um Regelungen im ZDF-Staatsvertrag.
Da Herr Vogt schon einiges zu den inhaltlichen Dingen gesagt hat, kann ich es an dieser Stelle kurz machen: Wir werden den Änderungen zustimmen.
Lassen Sie mich trotzdem noch einige Anmerkungen machen. Am 18. Juni 2015 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Es war also bis zum heutigen Tag noch ein halbes Jahr Zeit, um ein geordnetes parlamentarisches Verfahren einzuleiten.
Wenn aus bestimmten Gründen Anhörungen, auswertende Ausschusssitzungen und der Beschluss zeitlich sehr eng zusammenliegen, dann darf man schon erwarten, dass bestimmte Spielregeln eingehalten werden.
Wir hatten aufgrund des fehlenden Protokolls der Anhörung zum ZDF-Staatsvertrag auf ein Votum im mitberatenden Medien- und Kulturausschuss verzichten wollen. Mit dem Hinweis, dass in der Anhörung keine wesentlichen Kritikpunkte genannt wor
Wenn wir Anhörungen so auswerten, dass wir von vornherein schon sagen: „Wir haben eine bestimmte Vorstellung, und eigentlich ist keine schriftliche Auswertung mehr nötig“, dann können wir uns die Protokolle auch sparen. So sieht kein vernünftiges Miteinander aus.
Kritisiert wurden von einzelnen Experten die Transparenz- und Veröffentlichungsregelung oder das höhere Gewicht der Exekutive. Außerdem wurde noch auf eine Schwäche im Ausführungsgesetz der Landesregierung hingewiesen. Es fehle eine Regel für den Fall, dass sich die entsendungsberechtigten Organisationen aus Nordrhein-Westfalen aus dem Bereich Medienwirtschaft und Film nicht einigen können. Einige Länder haben sich da beholfen und ein entsprechendes Losverfahren eingearbeitet. Das fehlt in Nordrhein-Westfalen.
Trotzdem kann man sagen, dass die Einwände nicht so gravierend sind und dass wir als CDULandtagsfraktion zustimmen können.
Maßlos geärgert hat mich allerdings die Art und Weise, wie im Hauptausschuss mit dem Kollegen Nückel von der FDP-Fraktion umgegangen worden ist. Nur – das sei ihm zugestanden – weil er den Staatsvertrag anders bewertet hat, ihm Populismus zu unterstellen, ist schon harter Tobak. In dem vorläufigen Protokoll liest es sich sogar so, dass der Kollege Nückel an die Seite von Personen gestellt wurde, die mit Begriffen wie Pinocchio-Presse durch die Gegend ziehen. Meine Damen und Herren, wer so etwas macht, der vergiftet das politische Klima. Und das bei einem Thema, bei dem eigentlich sehr viel Konsens besteht. Das ist sehr schade und der Sache nicht würdig. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Engstfeld.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Siebzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist das Ergebnis des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht, das durch die Ereignisse rund um den damaligen Chefredakteur Nikolaus Brender und die klare und harte Einflussnahme durch den seinerzeitigen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch ausgelöst wurde.