Aber den Abschlussbericht – um den ging es bei Ihrer Frage an die Landesregierung – können wir zurzeit …
Es handelt sich um einen Zwischenbericht und um den Abschlussbericht. Diese Frage können wir insgesamt noch nicht beantworten.
Schönen Dank für die Möglichkeit, eine dritte Frage zu stellen. – Sie haben eben geschildert, dass Sie die Erstellung eines landesweiten Katasters in Auftrag gegeben haben. Gibt es bei der Erstellung dieses Katasters Erkenntnisse darüber, ob es ähnlich gelagerte Problemfälle – also die Nähe von Pipelines zu Chemieanlagen – auch an anderen Stellen gibt? Welche wären das?
Herr Abgeordneter Remmel, Sie wissen, dass es einen solchen Plan bisher in Nordrhein-Westfalen noch nicht gegeben hat und dass ich einen solchen Plan in Auftrag gegeben habe. Wir sind zurzeit in der Erarbeitung dieses Plans. Wir werden natürlich auch entsprechend darüber informieren, wenn alle Erkenntnisse vorliegen.
Bei der Veröffentlichung des MUNLV-Arbeitsprogramms 2008 hat das Umweltministerium Anfang des Jahres angekündigt, erstmals einen Trinkwasserbericht veröffentlichen zu wollen. Auch auf der Homepage des MUNLV verkündet Minister Uhlenberg: „Den hohen Stellenwert des guten Trinkwassers für die Umweltpolitik werden wir mit der erstmaligen Auflage eines Trinkwasserberichtes NordrheinWestfalen dokumentieren.“
Herr Abgeordneter Remmel, Ihre Anfrage kann ich mit einem Satz beantworten. So wie es im Arbeitsprogramm des Umweltministeriums nachzulesen ist und so wie es auch auf der Internetseite des MUNLV schwarz auf weiß steht, nämlich in diesem Jahr.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe eine Nachfrage vom Kollegen Remmel. Bitte schön, Herr Kollege Remmel, Sie haben das Wort.
Das Jahr ist ja schon halb abgelaufen. Die nächste Hälfte des Jahres liegt vor uns. Vielleicht können Sie das präzisieren, damit wir eine ungefähre Perspektive haben. Im dritten Quartal oder im vierten Quartal?
Herr Abgeordneter Remmel, es handelt sich um den ersten eigenständigen Trinkwasserbericht, den es überhaupt in einem Bundesland gibt. Das heißt, was diese Fragen angeht, hat NordrheinWestfalen auch eine Vorreiterrolle eingenommen.
Ich kann Ihnen zusichern, dass wir den Bericht im zweiten Halbjahr des Jahres 2008 veröffentlichen werden.
Zur Mündlichen Anfrage 211 des Abgeordneten Kollegen Becker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Einsatz von mit Landeszuschüssen geförderten Loks in anderen Bundesländern durch DB Regio NRW“ liegt das Einverständnis des Fragestellers mit einer schriftlichen Beantwortung vor. (Siehe Anlage)
Auch zur Mündlichen Anfrage 212 der Frau Kollegin Hendricks von der Fraktion der SPD zum Thema „Wie werden die Unklarheiten bei der Vergabe von Kopfnoten für die Abiturienten beseitigt?“ besteht das Einverständnis der Fragestellerin mit einer schriftlichen Beantwortung. (Siehe Anlage)
Gleiches gilt für die Mündliche Anfrage 213 ebenfalls von der Frau Kollegin Hendricks von der SPD zum Thema „Wie begründet die Landesregierung, dass die mittleren Abschlussprüfungen den Anforderungen entsprechen?“ Auch hier erfolgt eine schriftliche Beantwortung. (Siehe An- lage)
Der Finanzminister von NRW, Dr. Helmut Linssen, hatte die ursprünglichen Pläne unterstützt, die die komplette Streichung der Absetzbarkeit des Schulgeldes vorsahen. Er hatte sich schon am 13.05.08 positiv zum Vorschlag des Bundesfinanzministers geäußert. So begründete eine Ministeriumssprecherin diese Position gegenüber der Presse damit, dass bundesweit nur 200.000 Steuerzahler betroffen seien. Durch die Anhebung des Kinder-Steuerfreibetrages könne man Familien viel besser unterstützen. Dabei soll der Vorschlag des NRW-Finanzministers nur ein Posten auf einer Liste sein, die demnächst die Finanzministerkonferenz beschäftigen soll. „Wir halten den Aufwand unserer Finanzbeamten, diesen Posten zu berücksichtigen und zu kon
trollieren, für viel zu hoch“, so das Resümee des NRW-Finanzministers zum Thema Abzugsfähigkeit von Schulgeld.
Schulministerin Sommer äußerte dagegen am 18.5.2008 in der „Welt am Sonntag“ ihre Auffassung in Bezug auf Eltern, Privatschulen und Schulgeld: „Sie so finanziell zu beeinträchtigen, ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll.“
Die FDP lässt durch ihren Generalsekretär verlauten, der Finanzminister solle seine Überlegungen aufgeben.
Welche finanzpolitische Position gilt seitens der Landesregierung bezüglich der Abzugsfähigkeit von Kosten für Privatschulen in den weiteren Debatten?
Frau Präsidentin! Frau Beer, gern beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Die Landesregierung erkennt den bildungspolitischen Nutzen von Privatschulen für die Gesellschaft uneingeschränkt an. Dennoch bereitet die steuerrechtliche Berücksichtigung von Schulgeld in der Praxis Probleme. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen klagen über den erheblichen Arbeitsaufwand, der mit der derzeitigen Regelung über die Abzugsfähigkeit von Kosten für Privatschulen verbunden ist.
Im Rahmen einer von mir initiierten Arbeitsgruppe werden sich die Finanzminister der Länder auch in Bezug auf dieses Thema mit den Möglichkeiten des verbesserten Steuervollzugs durch Steuervereinfachung befassen.
Zusätzlicher Handlungsbedarf hat sich aufgrund von aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergeben. Als Folge dieser Rechtsprechung muss Deutschland zukünftig die Steuerbegünstigung für Privatschulen im EU/EWRAusland unter denselben Voraussetzungen wie für inländische Schulen gewähren.
Die Bundesregierung will die Probleme im Kontext mit der Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 aufgreifen. Der Kabinettbeschluss zum Jahressteuergesetz 2009 wird heute gefasst. Die Landesregierung wird die Gesetzesvorschläge prüfen, sobald sie vorliegen.
Vielen Dank, Herr Minister Linssen. – Mir liegt eine Nachfrage der Frau Kollegin Beer vor. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herzlichen Dank, Herr Minister Linssen. Die Schulministerin hatte sich ja auch dazu geäußert und eigentlich im tieferen Sinne dieses Ansinnen zurückgewiesen, indem sie geäußert hat, dass Privatschulen durch die vorgesehenen steuerlichen Maßnahmen finanziell beeinträchtigt würden. Schließt sich die Ministerin jetzt dem Votum des Finanzministers in dieser Frage an?
Frau Sommer, dann sehen Sie also keinerlei finanzielle Beeinträchtigungen der Privatschulen mehr durch die vorgesehenen steuerlichen Veränderungen?
Die Landesregierung hat mehrfach deutlich gemacht, wie wichtig ihr gerade das Ersatzschulwesen ist. Es ist mit einer Beeinträchtigung dieser Schulen auch in finanzieller Hinsicht nicht zu rechnen.