Protocol of the Session on May 16, 2008

(Minister Andreas Krautscheid: So ist es!)

Deshalb ist ein Vorschlag, Kollege Eumann, der in die Richtung geht, fragwürdig. Denn er bringt an der Stelle letztlich etwas zusammen, was laut Vorgabe der Bundesverfassungsrichterinnen und -richter nicht zusammengehört.

Ich bin dafür, Herr Kollege Jarzombek, Herr Kollege Witzel, dass wir bei den Verhandlungen nicht hinter den Brüsseler Kompromiss zurückfallen. Das wäre falsch. Allerdings erleben wir leichte Tendenzen in die Richtung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Diese erleben wir im bayrischen Raum, und wir haben sie auch schon aus Sachsen vernommen. Ich finde, dass wir genau das nicht tun sollten. Ich bin der Regierung, die wir nicht unterstützen, dankbar, wenn sie das an der Stelle ähnlich sähe.

Letzter Punkt; damit komme ich zum Schluss. Ich glaube, dass es – sofern ich mich richtig erinnere, Herr Krautscheid – einen Vorschlag seitens der Öffentlich-Rechtlichen gibt. Den betiteln diese mit dem schönen Wort – jetzt brechen wir alle in Lachen aus – „Verweildauerkonzept“. So etwas haben die Öffentlich-Rechtlichen schon erarbeitet, und mit diesem Konzept wollen sie sozusagen einen Vorschlag unterbreiten, wie man nach programmlichen und redaktionellen Maßgaben im Rahmen des Programmauftrags und der finanziellen Möglichkeiten entscheidet, wie lange ein Beitrag im Netz verfügbar ist. Das ist der Mehrwert für die Menschen, und für den machen sich die Grünen allemal gerne mit stark. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Jetzt hat Herr Hegemann für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Medienausschuss der Vergangenheit hat sich nicht immer nur mit Tagesordnungspunkten befasst, die die Reihen füllten und von denen jeder noch mehr haben wollte. Vielmehr hatten wir auch schon Themen, die ein bisschen an den Haaren herbeigezogen waren. Wir haben uns mit Dingen befasst, die unserer Meinung nach nicht unbedingt Landesangelegenheit waren.

Ich bin da näher bei dem Abgeordneten und Mitglied des Hauptausschusses Moron, der eine gute Gesichtssprache hat. An ihm kann ich sehen, ob die Wortmeldung jetzt noch sinnvoll ist oder nicht. Insofern kann ich sagen, dass man auch mal auf

einige Beiträge im Hauptausschuss verzichten kann, wenn man andere Prioritäten setzen will. Der Hauptausschuss hat sich bis zur vorvergangenen Legislaturperiode über 20 Jahre lang mit den Themen Europa und Medien beschäftigt, und es war auch nicht schlechter.

Zur Forderung, immer über eine Expertenkommission beziehungsweise ein Expertengremium – womöglich noch mit Visitenkarten und Titeln der Leute – zu verfügen: Ich bin dafür, Sachverstand erst dann einzufordern, wenn wir ihn brauchen. Wir wissen nämlich auch mit Bordmitteln eine ganze Menge über die Probleme, um die es geht.

Eine Frage, die auch ich nicht beantworten kann, ist nicht beantwortet worden: Wo ist die Grenze zwischen Verlegerinteressen und Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen? – Die Grenzen sind fließend geworden.

Erstens. Unternehmer sagen ehrlicherweise: Die Nutzer unserer Homepages wollen immer mehr bewegte Bilder. Sie wollen keinen Zeitungstext lesen, sondern am liebsten ein Männchen, das ihnen den Text vorliest.

(Minister Andreas Krautscheid: So ist es!)

Sie wollen ein visuelles Angebot. – Gehört das noch zum Bereich Printmedien?

Wenn die Öffentlich-Rechtlichen etwas ins Netz stellen, was gelesen werden kann – beispielsweise eine Meldung, die gelaufen ist –, dann stellt das natürlich eine digitale Übertragung eines Printmediums dar. Also, die Grenzen sind fließend.

Nun waren beide Seiten bis an die Zähne bewaffnet und gingen aufeinander los. Jetzt auf einmal aber kooperieren „WAZ“ und Westdeutscher Rundfunk – der Ministerpräsident hat das initiiert –, und schon verkünden alle Seiten: Das ist beispielhaft. – Der WDR sagt: Das ist natürlich nicht auf die „WAZ“ beschränkt. Jeder Verleger, der das will, kann es genauso machen. – Und siehe da: Die Grenzen, die bis dahin bestanden, sind plötzlich – zum Teil jedenfalls – überwunden.

Ich bin auch nicht bereit, die Schlachten der einen oder der anderen Seite zu schlagen. Wir als Politik müssen den Mittelweg finden. Ich glaube, dass dies realisierbar ist, und dieser Weg wird – jetzt nenne ich mal die Extrempositionen – zwischen Keymis und Witzel liegen.

Die Grünen erklären: Das ist das dritte Standbein, und es ist doch egal, über welches Medium – Internet, Hörfunk oder Fernsehen – gesendet wird.

Die Mehrheit des Hauses ist meines Erachtens allerdings der Meinung, dass es nicht das dritte Standbein ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat nämlich nicht den Auftrag, über ein drittes Standbein zu senden. Das haben die Intendanten zwar mal so gesehen, aber sehr schnell wieder eingerollt, weil es politisch nicht umsetzbar ist und sie in Europa angreifbar macht.

Zweitens. Die Verleger werden ihre Angst neu formulieren müssen; da bin ich mir sicher. Bisher findet in den Beitrittsländern Osteuropas die Diskussion darüber, was öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf, überhaupt nicht statt. Diese Länder verfügen über sehr starke ehemals staatliche Fernsehsender. Sie und auch ihre Bewohner wollen diese auch gar nicht missen. Die Sender haben ihren Platz in Slowenien oder Polen mittlerweile gefunden. Diese Länder haben starke öffentlichrechtliche Sender. Bisher gab es das Konstrukt der ARD in ähnlicher Form in Europa kaum. Aber aus Osteuropa wird sicherlich Schützenhilfe kommen; das muss man bedenken. Insofern werden die Koordinaten in Brüssel bestimmt etwas verschoben werden; davon bin ich fest überzeugt.

Von daher lassen Sie uns nicht darüber reden, wann welcher Sonderausschuss hätte tagen können. Ich glaube, wir müssen einen Vorschlag machen, mit dem die Ministerpräsidenten leben können. Dieser wird allerdings nicht von Ewigkeitsdauer sein. Denn die Technik und die Welt sind sehr in Bewegung.

Lassen Sie mich zum Schluss Folgendes sagen; jetzt muss ich aufpassen, dass ich nicht in den Slogan des Kollegen Eumann von vor zehn Jahren verfalle: Ich möchte der Landesregierung danken. Denn ich bin noch nie im Vorfeld eines Staatsvertrages so informiert worden und hatte nie solche Mitwirkungsmöglichkeiten wie beim 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hegemann. – Es liegt noch eine Wortmeldung des Kollegen Jostmeier von der CDUFraktion vor. Für zwei Minuten haben Sie sich gemeldet?

(Werner Jostmeier [CDU]: Ja!)

Ach, das war doch nur so dahingesagt, nehme ich an. Ihnen stehen fünf Minuten zu.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Her

ren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war nicht nur so dahingesagt, und ich hoffe, ich komme damit aus.

Einige Punkte möchte ich kurz ansprechen. – Zum einen bin ich froh und dankbar, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, dass wir diesen Punkt in dieser Art und Weise heute Morgen in der Aktuellen Stunde haben debattieren können. Er war wichtig, und es war gut, dass wir es heute Morgen so gemacht haben.

Zum anderen ist das Verfahren mehrfach hinterfragt worden. Ich möchte feststellen, dass wir uns mit Zustimmung sämtlicher vier Fraktionen und auch mit Zustimmung der Staatskanzlei auf die Sondersitzung am 26. Mai verständigt haben.

Ich möchte ferner feststellen, dass wir mit Zustimmung der vier Fraktionen und mit Zustimmung der Staatskanzlei auf die Behandlung des Tagesordnungspunktes „12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ verzichtet haben, weil jemand aus der SPD-Fraktion nicht dabei sein konnte und der Minister zwingend an diesem Tag verhindert war. Herr Kuschke hat sich dann für die SPD-Fraktion vorbehalten, abhängig vom Verlauf der Diskussion diesen Punkt am 12. Juni erneut auf die Tagesordnung nehmen zu können. Das haben wir selbstverständlich zugesagt.

Herr Eumann, ich glaube nicht, dass der Vorwurf zutrifft, wir hätten bestimmte Medienthemen im Hauptausschuss nicht behandeln können. Sie haben den KEF-Bericht als Beispiel genannt. Dass wir diesen nicht haben behandeln können, lag schlicht und ergreifend daran, dass die Dame der KEF morgens nicht hat fliegen können. Bei dem zweiten von Ihnen genannten Beispiel lag es daran, dass wir mit Zustimmung Ihrer Fraktion die Sachverständigenanhörung über die Dienstleistungsrichtlinie über den vorgesehenen Zeitpunkt hinaus weitergeführt und wir deshalb drei Tagesordnungspunkte verschoben haben.

Ich weiß nicht, Herr Eumann, ob es zielführend ist, einen neuen Unterausschuss für den Hauptausschuss zu bilden. Man kann in der nächsten Legislaturperiode gerne darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, Kultur und Medien, wie das andere auch tun, zusammenzufassen. Das Problem besteht aber doch darin, dass wir einen zusätzlichen Termin haben müssen. Wir können doch im Hauptausschuss so viele Sitzungen durchführen, wie Sie wollen. Die FDP hat doch recht, wenn sie darauf hinweist, wie schwierig es ist, Termine zu bekommen, an denen auch sie teilnehmen können.

Ich bin auch ein paar Tage dabei und habe auch das Gefühl – da stimme ich Herrn Hegemann zu –, dass wir noch nie im Vorfeld einer politischen Medienentscheidung so gut unterrichtet worden sind. Ich darf das Beispiel Ihrer 40 Fragen nehmen, die Sie drei Tage vorher, zweifelsohne fristgerecht, schriftlich eingereicht haben. Die Landesregierung hat sich innerhalb von drei Tagen vorbereitet, um zu diesen 40 Fragen Stellung nehmen zu können. Das habe ich in dieser Weise in früheren rotgrünen Zeiten nicht erlebt. Das darf ich hier einmal dankbar feststellen. – Herzlichen Dank, Herr Präsident.

(Beifall von der CDU)

Der Beitrag war nicht viel länger als zwei Minuten. Vielen Dank, Herr Jostmeier.

Meine Damen und Herren, ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wenn Sie nicht widersprechen, dann schließe ich hiermit die Aktuelle Stunde.

Wir treten ein in die Behandlung von

2 Nordrhein-Westfalen wird Ganztagsland Nr. 1 in Deutschland – Ganztagsausbau in Schulen jetzt zügig umsetzen

Antrag

der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP

Drucksache 14/6677

Entschließungsantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/6755

Entschließungsantrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/6784

Ich eröffne die Beratung. Für die antragstellende CDU-Fraktion erhält der Herr Abgeordnete Recker das Wort. Bitte schön, Herr Recker.