Es ist gut, dass Eltern ab dem 1. August dieses Jahres wieder prozentual weniger für die Lernmittel ihrer Kinder bezahlen müssen. Es ist aber auch völlig unverständlich, dass dies wieder zulasten der Kommunen in unserem Land geht. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat schon am 29. März 2006 davor gewarnt, die Kosten und Konflikte dieser Schulpolitik auf die Kommunen abzuwälzen. Obwohl die Ministerin und ihr Staatssekretär schon im August 2005 ankündigten, die Rechtslage entsprechend anzupassen und die Städte und Gemeinden finanziell und damit verfassungsgemäß zu unterstützen, geschieht bis heute nichts.
Vielmehr geschieht Folgendes: Die Koalition lehnt seit nunmehr drei Jahren unsere Haushaltsanträge, mit denen wir genau die 5 Millionen € einfordern, die die Städte und Kommunen benötigen, um diese Bildungskosten zu tragen, mit großer Regelmäßigkeit ab. Hier beweisen Sie einmal mehr, dass Sie die Koalition der Täuschung und Enttäuschung sind. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Trampe-Brinkmann. – Für die FDPFraktion erhält der Abgeordnete Witzel das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich widerspreche den Vorrednern der Opposition in aller Entschiedenheit,
was ihre Bewertung des Regierungshandelns in Nordrhein-Westfalen und der politischen Willensbildung in diesem Haus durch die Koalitionsfraktionen angeht.
Ich möchte ausdrücklich sagen: Ich fände es, wenn man Kompetenzverabredungen getroffen hat, wer welche Einnahmen bekommt und wer für welche Aufgabenerfüllung zuständig ist, sehr richtig, sinnvoll und fair, es sich, wenn man abgewählt
wird, als Opposition nicht so einfach zu machen, ein Land mit einem riesigen Milliardenschuldenberg zu hinterlassen und zu denen, die die Verhältnisse wieder in Ordnung bringen müssen, zu sagen: Jetzt zahlt doch bitte für all das mehr Geld, wofür ihr nicht mal mehr zuständig seid, weil andere politische Gebietskörperschaftsebenen in der Verantwortung stehen! Das ist keine ehrliche Politik.
Deshalb haben wir im Schulbereich auch die Aufgabenteilung, die schon zu der Zeit von Rot-Grün bestand und die drei Ebenen tangiert: Wir haben den Bund, der Regelsätze für die sozialen Kosten und für das ALG II festzulegen hat. Die neue Systematik von Hartz IV haben SPD und Grüne auf den Weg gebracht und stehen dafür in der Verantwortung.
Wenn sich Preissteigerungen ergeben und Lebensverhältnisse in der gesamten Gesellschaft ändern, müssen auch Anpassungen stattfinden. Das ist klar. Selbstverständlich muss ein Regelsatz auch der normalen Preisentwicklung angepasst werden. Genau das hat dieses Land Nordrhein-Westfalen vom Bund erwartet. Es hat den ausdrücklichen Wunsch auch noch einmal durch eine Bundesratsinitiative artikuliert, weil es auch für all die heruntergebrochenen Teilfragen gilt. Es gilt genauso für die Frage, ob Familien so ausgestattet werden, dass sie sich ein nahrhaftes und gesundes Mittagessen leisten können.
Es geht um all die Dinge, die Sie in Form von Einzelanträgen immer ins Plenum bringen, bis sie abgelehnt werden. Sie bringen sie noch dreimal als Aufguss. Wenn der dritte Antrag abgelehnt wird, machen Sie das Ganze noch einmal als Gesetz, damit es mindestens in zwei Lesungen behandelt wird. Das ist Ihre Politik der Auseinandersetzung, weil Sie wohl irgendein Hartz-IV-Trauma abarbeiten müssen, was Sie in Zeiten …
Herr Kollege Witzel, könnten Sie mir bitte Aufklärung geben? Aufgrund der Betroffenheitslyrik von Frau Beer und von Ihrem Vorredner Trampe-Brinkmann stelle ich die
Frage: Gibt es nicht heute noch so etwas wie eine Gebrauchtschulbuchbörse, wie es sie früher gab, um Kosten zu sparen?
Der zweite sich anschließende Punkt ist: Ich verstehe die Diskussion in einem Punkt nicht. Haben wir in diesen Regelungen irgendetwas Neues? Reden wir nicht die ganze Zeit über das, was RotGrün uns hinterlassen hat? Was haben wir denn geändert?
Zu der Frage des Kollegen Holger Ellerbrock: Mich ärgert bei dieser ganzen Debatte eines. Das, was von den Grünen wirklich theatralisch und mit dem von Frau Beer intonierten Vokabular vorgetragen wurde, ist die Bewertung des von Rot-Grün in diesem Land verabschiedeten Gesetzes.
FDP und CDU haben seit dem Politikwechsel an den Regelungen, um die es heute bei diesem Antrag geht, nichts, null Komma nichts geändert. Das ist die Rechtslage, die Rot-Grün für dieses Land hinterlassen hat.
Das war zu Zeiten, als Rot-Grün im Bund und auf Landesebene die Mehrheit hatte. Wenn man auf allen Ebenen in der Verantwortung steht, ist die Welt rosarot. Wenn sich dann andere Regierungsmehrheiten ergeben – Schwarz-Rot im Bund und Schwarz-Gelb auf Landesebene –, dann ist es über Nacht so, wie es Frau Beer bezeichnet hat, nämlich ein sozialpolitischer Skandal. Das ärgert mich. Das ist unaufrichtig. Wie Sie wissen, haben wir an dieser Stelle nichts, aber auch gar nichts geändert. Im Gegenteil, Frau Beer.
Wir haben den Kommunen nach dem Politikwechsel die Frage gestellt, ob die von Ihnen hinterlassenen rechtlichen Regelungen noch zeitgemäß sind und so für dieses Land beibehalten werden sollen. Die kommunalen Spitzenverbände sind keine Einheitsverbände. Wir haben ein differenziertes System.
Sie haben uns nach Rückkopplung mit ihren dort organisierten Kommunen mit einer Zweidrittelmehrheit geantwortet: Bitte lasst es so, wie es ist, es gibt nämlich sehr wohl inhaltliche Gründe dafür, warum zwischen Sozialgeldempfängern und ALG-II-Empfängern differenziert wird. Es handelt
Ich referiere nur, was die kommunalen Spitzenverbände hier vorgetragen haben. Frau Beer, Sie wissen das, blenden es nur sehr gerne aus.
Diese weisen nämlich darauf hin, dass jede zweite ALG-II-Bedarfsgemeinschaft Hinzuverdienste realisiert und deshalb mit den ausschließlich auf staatliche Transfers angewiesenen Sozialgeldempfängern gar nicht direkt zu vergleichen sind.
Was die kommunalen Spitzenverbände dazu sagen, haben wir so akzeptiert, weil wir die Kommunen ernst nehmen. Wir haben die Frage gestellt, die Sie auch gestellt haben. Die Antwort der klaren Mehrheit der Kommunen war vielleicht eine andere als Sie sich gewünscht haben. Wir haben entschieden: Gegen den Willen einer Zweidrittelmehrheit der organisierten kommunalen Interessen nehmen wir an dieser Stelle keine Veränderung vor.
Meine Damen und Herren, deshalb freut es mich, dass wir eine gute Botschaft für die Eltern haben: Die Eigenbeteiligung sinkt. Sie haben sie erhöht. Das macht das Ganze in dieser Debatte ja so absurd. Es geht nicht um irgendeinen Spar- oder Streichvorschlag von Schwarz-Gelb. Die Wahrheit ist, dass Sie zuzeiten von Rot-Grün – genauer gesagt: im Jahr 2003, zwei Jahre vor Ihrer Abwahl in Nordrhein-Westfalen – ausdrücklich die finanziellen Belastungen der Eltern hochgesetzt haben.
Sie haben sie von 33 auf 49 % hochgesetzt. Wir sorgen dafür, dass diese Verschlechterung der Situation zulasten der Eltern nicht so bleibt.
Lassen Sie mich einen letzten Hinweis zu den Größenordnungen geben, über die wir reden. Frau Beer, wir reden monatlich über einen Euro, den Eltern in der Verantwortung für die Ausstattung ihrer Kinder mit Bildungsunterlagen an Grundschulen übernehmen. Bei den weiterführenden Schulen sind es zwei Euro pro Monat.
Ich glaube, dabei handelt es sich um durchaus vertretbare Größenordnungen, die Eltern in der Verantwortungsgemeinschaft mit aufbringen können. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Schulministerin Sommer das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sachverhalt ist bekannt und wurde dargestellt. Ich wiederhole ihn hier nicht. Es ist nicht so, dass die Landesregierung das Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen einfach auslaufen lässt.
Es hat mehrfach Gespräche gegeben zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Schulministerium. Leider ist für beide Seiten keine einvernehmliche Lösung gefunden worden. Nun kann es aber auch nicht sein, dass wir dieses Gesetz stillschweigend fortsetzen, das doch von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, bewusst zeitlich begrenzt wurde. Sie sagen ja selbst, dass Sie es begrüßen, dass alle Eltern mit der Rückkehr zur alten Regelung entlastet werden. Ich halte diese Drittellösung auch für angemessen. Herr Witzel hat gerade noch einmal die Beträge genannt.
hier ein besonderer Filzstift, eine neue Mappe – am besten in einer besonderen Farbe und von besonderem Material –, die Zusatzlektüre und der Taschenrechner sowieso.
Die Landesregierung hat deshalb einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, die Regelleistung für Kinder nach dem Sozialgesetzbuch II sowie dem Sozialgesetzbuch XII unverzüglich neu zu bemessen. Dieser Antrag ist mit den Stimmen aller Länder im federführenden Ausschuss angenommen worden. Als Grundlage dafür soll eine spezielle Entlastung des Kinderbedarfs vorgesehen werden.
Zurück zum Arbeitsmittel Buch: Der Landesregierung ist kein Fall bekannt, dass auch nur ein Kind ohne die erforderlichen Schulbücher lernen musste. Nach unseren Informationen stellen dies die Schulträger oder gegebenenfalls die Schulen mit pragmatischen Lösungen sicher.
Noch eine letzte Anmerkung: Wie bereits in Ihrem Antrag zu Schülerzahlen und Klassengrößen benutzen Sie gerne das Bild vom Schwarzen Peter. Der Schwarze Peter ist ein Kinderspiel. Ein Kinderspiel, ein Spiel mit Kindern, ist das hier nicht.