Protocol of the Session on May 14, 2008

Frau Präsidentin! Herr Minister, ich sage Ihnen zu, dass wir dieses Thema wieder in den Ausschuss einbringen werden; denn mittlerweile gibt es sehr interessante Facetten dieser Entwicklung, und unsere Kritik am Hochschulrat und dessen Funktion bestätigt sich Mal für Mal.

Ich habe noch eine weitere Nachfrage zum Hochschulrat der TU Dortmund. Ist es richtig, dass der dortige Hochschulrat sich selbst eine Aufwandsentschädigung von 1.000 € pro Sitzung zugebilligt hat? Und wenn dies der Fall ist: Wie schätzen Sie diese Entscheidung ein?

(Zuruf von Christian Möbius [CDU])

Herr Minister, Sie haben die Gelegenheit zur Beantwortung.

Ich habe dazu eben schon einen Hinweis gegeben. Wenn Sie diese Frage weiter aufrechterhalten wollen, sage ich Ihnen eine schriftliche Beantwortung zu.

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Zusatzfragen zur Mündlichen Anfrage 193 liegen mir nicht vor. Ich danke Herrn Minister Prof. Dr. Pinkwart für die Beantwortung.

Nun rufe ich die ebenfalls noch aus der letzten Fragestunde übrig verbliebene

Mündliche Anfrage 195

der Abgeordneten Dr. Ruth Seidl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Frauen in Hochschulräten

In der Kleinen Anfrage 2353 haben die Abgeordneten Dr. Seidl und Steffens die Landesregierung um Auskunft darüber gebeten, an welchen Hochschulen in NRW die Hochschulräte nicht geschlechterparitätisch besetzt sind.

Die Antwort (Drucksache 14/6538) enthält jedoch nicht die gewünschte Auflistung der Hochschulen, an denen der Anteil der weiblichen Mitglieder in den Hochschulräten unter 50 % liegt, sondern lediglich den Hinweis, dass noch nicht an allen Hochschulen Hochschulräte gebildet worden seien und dass der Hochschulrat in der Universität Bochum geschlechterparitätisch besetzt ist.

An welchen Hochschulen in NRW sind Hochschulräte gebildet worden, die nicht geschlechterparitätisch besetzt sind?

Ich bitte Herrn Minister Prof. Dr. Pinkwart um Beantwortung.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Dr. Seidl! Meine Damen und Herren! In folgenden 19 Universitäten und Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist bereits ein Hochschulrat berufen worden: TH Aachen, Universität Bochum, Fachhochschule Bochum, Universität Bonn, TU Dortmund, Universität Düsseldorf, Universität Duisburg-Essen, Sporthochschule Köln, Universität Münster, Universität Paderborn, Universität Siegen, Universität Wuppertal, Fachhochschule Aachen, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, Fachhochschule Dortmund, Fachhochschule Gelsenkirchen, Fachhochschule Köln, Fachhochschule Münster und Fachhochschule Niederrhein.

In sieben Hochschulen ist die Etablierung des Hochschulrats noch nicht abgeschlossen.

Bisher hat eine Hochschule, nämlich die Universität Bochum, ihren Hochschulrat geschlechterparitätisch besetzt. In sechs weiteren Hochschulen – der Universität Düsseldorf, der Universität Duisburg-Essen, der Universität Paderborn, der Fachhochschule Bochum, der Fachhochschule BonnRhein-Sieg und der Fachhochschule Münster – wird die Geschlechterparität um einen Sitz verfehlt.

Insgesamt sind unter den bisher 154 Hochschulräten 45 Frauen. Der Anteil von Frauen an den bisher berufenen Hochschulräten liegt somit bei 30 %. Das ist sicherlich noch ausbaufähig, aber

bereits erfreulich hoch – auch im Ländervergleich. Eine Untersuchung der Universität Bochum über die Hochschulräte in anderen Bundesländern, die unlängst veröffentlicht worden ist, hat einen dortigen Frauenanteil von rund 20 % ermittelt.

Frau Kollegin Dr. Seidl, Sie haben das Wort zu einer Zusatzfrage. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Pinkwart, Sie haben in Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage zu diesem Thema erklärt, dass die Landesregierung im Rahmen der Besetzung der Hochschulräte das im Landesgleichstellungsgesetz verankerte Gebot zur geschlechterparitätischen Besetzung beachten werde.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie Folgendes fragen: Was haben die Vertreter der Landesregierung in den Auswahlgremien der verschiedenen Universitäten, die Sie ja gerade auch genannt haben, zum Beispiel Dortmund, Wuppertal, Essen, Bielefeld, Düsseldorf und Aachen, bei denen das im Ergebnis eben nicht gewährleistet ist, unternommen, um dafür zu sorgen, dass dieses Gebot eingehalten wird?

Herr Minister, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Seidl, dieses Gesetz gilt natürlich auch für beide Seiten, die in dem Gremium vertreten sind. Es ist darauf Wert zu legen, dass der Hochschulrat möglichst geschlechterparitätisch besetzt wird.

Wir haben den Hochschulen sehr viel Freiheit eingeräumt, Vorschläge zu unterbreiten, die sie für sachgerecht halten; denn dort wird ja ein neues Organ ihrer Hochschule gebildet und nicht etwa ein Organ der Landesregierung. Die Mitglieder des Hochschulrates werden Mitglieder ihrer jeweiligen Hochschule. Insofern haben wir den Vorschlägen der Hochschulen – bei aller Notwendigkeit, auch diese Vorgaben zu beachten – natürlich sehr viel Raum gegeben.

Das Ergebnis habe ich Ihnen vorgetragen. Dieses Ergebnis müssen wir sicherlich auch vor dem Hintergrund beurteilen – das haben wir hier ja wiederholt diskutieren können –, dass wir in der Wissenschaftslandschaft in Nordrhein-Westfalen zurzeit ungefähr – legen Sie mich jetzt nicht auf die Nachkommastelle fest – 15 % Professorinnen ha

ben. Bundesweit sieht es nicht viel besser aus. Meines Wissens liegt Nordrhein-Westfalen derzeit etwa ein Zehntel unter dem Bundesdurchschnitt. In den führenden Ländern wie Niedersachsen beträgt die Frauenquote, glaube ich, 18 %.

Nach der genannten Studie liegt der Frauenanteil in Hochschulräten bundesweit bei 20 %. Wenn hier nun im Durchschnitt ein Frauenanteil von 30 % erreicht worden ist, dann ist die entsprechende gesetzliche Vorgabe schon sehr weit befolgt worden, auch wenn sie nicht in allen Fällen vollumfänglich erfüllt werden konnte. Ich bitte das auch vor dem Hintergrund dieser empirischen Aufnahme zu sehen.

Im Übrigen müssen wir bei den Leitungsaufgaben in Wirtschaft, Kultur und Medien ja leider eine ähnliche Verteilung wie in der Wissenschaft zur Kenntnis nehmen.

Ich gebe Frau Kollegin Dr. Seidl für eine weitere Zusatzfrage das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Minister Pinkwart, ich komme noch einmal auf meine Anfrage vom 5. Januar 2007 zurück. Auf die Frage, ob die Landesregierung von der Möglichkeit des § 21 Abs. 4 Hochschulfreiheitsgesetz Gebrauch machen würde, einer Liste von Hochschulratsmitgliedern ihre Zustimmung zu verweigern, wenn die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes nicht erfüllt sind, haben Sie erklärt, dass die Landesregierung keinen Zweifel daran habe, dass die Vorgaben des LGG im Rahmen der Besetzung der Hochschulräte eingehalten würden.

Ein Jahr später nun zeigt die Praxis, wie Sie eben deutlich gemacht haben, dass solche Zweifel angebracht gewesen wären. Deswegen frage ich Sie erneut und ganz konkret: Warum haben Sie diesen Listen – zum Beispiel der Liste der Universität Wuppertal – zugestimmt, obwohl die Vorgaben offensichtlich nicht eingehalten worden sind?

Herr Minister, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Frau Seidl, wenn ich richtig informiert bin, hatte das Landesgleichstellungsgesetz schon in der letzten Legislaturperiode Gültigkeit. In der alten Legislaturperiode gab

es noch ein Zustimmungserfordernis der Landesregierung bei der Ernennung für die Rektoren.

(Zuruf von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Ich habe jedenfalls bei den 14 Universitäten die Situation vorgefunden, dass es eine Rektorin und 13 Rektoren gab. Die Ernennung erfolgte durch die damalige Wissenschaftsministerin. Bei der Fachzuständigkeit des Ministeriums in Personalfragen hätte die Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes nach Ihrer Lesart dazu führen müssen, gewisse Rektorenvorschläge nicht zu akzeptieren, bis nicht die Zielgröße von 50 % Rektorinnen erfüllt gewesen wäre. Diese Situation habe ich aber nicht vorgefunden.

Meine Grundeinschätzung ist positiv, dass das Landesgleichstellungsgesetz in der Vergangenheit trotz dieses Ergebnisses ordnungsgemäß angewendet worden ist. Auch jetzt ist es mit dem Ihnen vorgetragenen, ich denke, nicht schlechteren Ergebnis ordnungsgemäß angewendet worden.

(Beifall von CDU und FDP)

Frau Kollegin Dr. Seidl, Sie haben sich noch einmal gemeldet. Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Ich habe nur noch eine Frage, die Sie mir vielleicht beantworten können, Herr Minister Pinkwart: Wer hat das Ministerium im Auswahlgremium der Universität Wuppertal vertreten, weil es da ja nun ungeheuer schlecht war von der Bilanz.

Herr Minister, bitte.

Das Ministerium wurde vertreten durch Frau Claßen und Herrn Dornburg. Wir waren also geschlechterparitätisch besetzt.

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich bei Herrn Minister Dr. Pinkwart für die Beantwortung der Fragen.

(Beifall von CDU und FDP)

Weitere Fragen liegen mir nicht vor, sodass die Mündliche Anfrage 195 erledigt ist.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 196

von Frau Kollegin Löhrmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Differenzen in der Regierungspolitik reißen nicht ab – FDP will „alten“ Rüttgers zurück!

Aufmerksamen Zeitgenossen, etwa dem DGBVorsitzenden Guntram Schneider, ist aufgefallen, dass Ministerpräsident Rüttgers in letzter Zeit die Begrifflichkeit „Privat vor Staat“ nicht mehr verwendet hat. Sie wünschen sich, dass dieser verbalen Ankündigung auch Veränderungen in der nordrhein-westfälischen Regierungspolitik folgen mögen. Dagegen mahnen Vertreter der FDP das marktradikale Regierungsmantra an und sehnen sich den „alten“ Rüttgers zurück. So etwa Generalsekretär Lindner in Spiegel online vom 26. April: „Wir wünschen uns den alten Jürgen Rüttgers zurück, der früher einmal auf mehr Freiheit und weniger Staat gesetzt hat.“ In Ermangelung des „alten“ Rüttgers ruft die FDP verzweifelt einen anderen alten Herrn auf den Plan, ihren Ehrenvorsitzenden Otto Graf Lambsdorff (81), um ihn als Vorbild und Garanten der Marktwirtschaft zu präsentieren. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, welche Leitlinien für die Regierungspolitik gelten.