Ausweislich der 40-seitigen Beschlussempfehlung gab es von der SPD in der zweiten Lesung keine Änderungsanträge. Sie wissen, dass das Gesetz zum 1. Januar 2008 in Kraft treten muss. Daher ist das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren nicht möglich.
Es gibt aber selbstverständlich eine dritte Lesung. Wir beantragen sie für den nächsten Plenartag, den 19. Dezember. Aber wir stimmen der Rücküberweisung in den Ausschuss nicht zu. – Vielen Dank.
Danke schön, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ergänzen, dass beide betroffenen Ausschüsse, der federführende und der mitberatende Ausschuss, in der nächsten Woche noch tagen. Die Rücküberweisung in die Ausschüsse und die erneute Behandlung des von uns vorgetragenen Sachverhaltes hätte keine Sondersitzung zur Folge.
Das kann im Rahmen der normalen Ausschussberatungen behandelt werden. Ich appelliere eindringlich an Sie, sich das noch einmal zu überlegen und die Rücküberweisung doch positiv zu bescheiden. – Danke schön.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich die Beratung und stelle fest, dass die Große Anfrage 14 der Fraktion der SPD damit erledigt ist.
Die Fraktion der SPD hat eine dritte Lesung des vorgenannten Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 14/4837 beantragt. Nach § 73 der Geschäftsordnung findet eine dritte Lesung auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Landtags statt. Der Antrag muss vor Schluss der Beratung der zweiten Lesung schriftlich eingereicht werden. Diese Vorausset
zungen sind erfüllt. Die dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist somit durchzuführen und bei der Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung zu berücksichtigen.
Zur Vorbereitung der dritten Lesung kann eine Überweisung des vorgenannten Gesetzentwurfs beschlossen werden. Ein entsprechender Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie liegt vor. Ich stelle diesen Antrag zur Abstimmung. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, Grüne und Herr Sagel. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. – Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/4837. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung Drucksache 14/5594, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen – CDU und FDP.
Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Pinkwart das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kunsthochschulrechts setzt die nordrhein-westfälische Landesregierung bundesweit Maßstäbe. Einzigartig in der bundesweiten Landschaft sollen die Kunstakademien und Mu
Oberste Leitmaxime dieses Gesetzes ist es, das für die Kunsthochschulen geltende Recht kunstadäquat auszugestalten, um ihren besonderen Bedingungen und Bedürfnissen Rechnung zu tragen.
Bislang war das Recht der Kunsthochschulen im allgemeinen Hochschulrecht integriert. Die Kunsthochschulen haben sich immer schon für ein eigenes, sachangemessenes Gesetz ausgesprochen – nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit. Wir legen nun einen Gesetzentwurf für die nordrhein-westfälischen Kunsthochschulen vor.
Der Gesetzentwurf baut auf dem neuen Hochschulgesetz auf, macht aber Unterschiede, wo dies durch die Spezifika der Kunsthochschulen und durch den Umstand gerechtfertigt ist, dass die Kunsthochschulen nicht rechtlich als Körperschaften verselbstständigt werden.
Die Kunsthochschulen werden von überflüssigen Regularien befreit und erhalten größere Autonomie bei ihrer inneren Organisation, beim Studium und bei ihrem Personals, ohne dass sich der Staat aus seiner Verantwortung für die Qualität von Lehre und von künstlerischer Spitzenleistung zurückzieht. Steuerung und Evaluation werden kunstadäquat geregelt. Hierzu setzt die Landesregierung auf die bundesweit einmalige Beratung durch einen Landeskunsthochschulbeirat, der hochrangig mit international renommierten Experten besetzt werden soll.
Zum Gesetzentwurf hat eine regierungsinterne Anhörung stattgefunden. Alle Kunsthochschulen des Landes haben in einer gemeinsamen Stellungnahme den Gesetzentwurf und die dem Entwurf zugrundeliegenden Gestaltungselemente sehr begrüßt.
Die kunstspezifischen Besonderheiten ziehen sich wie ein schwarz-gelber Faden durch alle Bereiche des Gesetzes.
Sie zeigen sich zum Beispiel in den besonderen Erfordernissen und Prinzipien künstlerischer Lehre einschließlich deren Organisation. Kunstgemäße Lehrformeln wie etwa Künstlerklassen, Einzelunterricht und Projektbezug werden auf eine gesetzlich gesicherte Grundlage gestellt.
In konsequenter Umsetzung des BolognaProzesses baut das neue Kunsthochschulgesetz auf der Bachelor- und Masterstruktur der Studiengänge auf. Daneben bleiben aber in begründeten, auf die Besonderheiten der Kunst bezogenen
Die Regelungen zum Prüfungsrecht nehmen auf diese Besonderheiten Rücksicht. Auch die Einstellungsvoraussetzungen für künstlerische Professuren werden kunstadäquater definiert.
Ich könnte noch auf viele andere Neuerungen hinweisen, so etwa auf die umfassenden Gestaltungsmöglichkeiten der Kunsthochschulen für eine passgenaue Hochschulverfassung, moderne handlungsfähige Leitungsstrukturen oder auf die Möglichkeit, sich künftig einfacher mit ihrem Körperschaftsvermögen an im künstlerischen Bereich tätigen Unternehmen zu beteiligen.
Wichtig ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass mit dem neuen Gesetz etwas für die Kunst in unserem Land gewonnen wird. Es ist selten, dass Kunst und Recht eine derartig fruchtbare Verbindung eingehen. Insofern freue ich mich mit allen Beteiligten im Landtag, aber mit Blick auf die externe Anhörung auch mit den Vertretern der Kunsthochschulen und allen anderen Experten in diesem Land auf diesem Gebiet auf eine fruchtbare weitere Gesetzgebungsarbeit mit Ihnen. Ich freue mich auf gute Beratung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchten wir uns bei der Landesregierung, insbesondere bei Ihnen, Herr Minister Pinkwart, herzlich bedanken, nämlich dafür, dass Sie in der Einführung zum Gesetzentwurf ausdrücklich feststellen, dass die differenzierte Kunsthochschullandschaft in NordrheinWestfalen auf ihren jeweiligen Feldern international ein durchweg hohes Ansehen genießt und hohe Qualitätsansprüche gewährleistet sind.
Ich finde, das ist ein schönes Kompliment für unsere Hochschulpolitik. Sie hat nämlich den Rahmen dafür gesetzt, die unseren Kunst- und Musikhochschulen die Grundlage für ihr internationales Renommee gegeben hat.
Aber nicht das Hochschulgesetz aus dem Jahre 2005 macht es notwendig, das Kunsthochschulrecht neu zu regeln; nein, es ist die Folge des neuen Hochschulfreiheitsgesetzes. Denn kleine Hochschulen wie die Kunst- und Musikhochschulen haben in der Konsequenz, insbesondere im Wettbewerb um die finanziellen Ressourcen, keine Chancen.
Man muss einfach festhalten: Während unserer Regierungszeit waren solche Schutzzäune, Herr Minister, schlicht nicht nötig.