Protocol of the Session on December 7, 2007

hochschulen, bügelte Frau Kraft die seinerzeit von der Union eingebrachte Gesetzesinitiative ab.

Die Freien Demokraten, die schon damals dieses Anliegen unterstützt haben, mussten sich den Vorwurf gefallen lassen, dass doch gerade die FDP seit Jahren darauf dringe, Gesetze abzubauen. Das stimmt genau, bezieht sich aber nur auf solche Gesetze, die überflüssig sind. Von einer Rechtsgrundlage für die Kunsthochschulen, die zudem noch verschlankt wird, kann man das nun wahrlich nicht sagen.

Deshalb freuen wir uns auf die Beratungen dieses guten Gesetzentwurfs. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Für die Fraktion der Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen spricht Frau Dr. Seidl.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Pinkwart, mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kunsthochschulrechts – und das ist ein sehr schönes Beispiel, finde ich – werden Sie zum ersten Mal Ihrer Linie „Privat vor Staat“ untreu.

(Beifall von Marc Jan Eumann [SPD])

Die Kunsthochschulen bleiben auch zukünftig staatliche Einrichtungen. Das Personal bleibt Personal des Landes. Das verwundert einen allerdings nicht, wenn man hört, dass die sieben Kunsthochschulen in Nordrhein-Westfalen an dem vorliegenden Gesetzentwurf maßgeblich mitgewirkt haben. Denn diese Hochschulen haben eine Vereinnahmung durch das Hochschulfreiheitsgesetz offensichtlich gescheut wie der Teufel das Weihwasser.

Das hat Prof. Lüpertz, bekanntermaßen schon über 20 Jahre Rektor an der Kunstakademie in Düsseldorf, bei einem gemeinsamen Gespräch sehr unmissverständlich dargelegt. Die Kunsthochschulen bräuchten weitgehende Freiheiten, aber gleichzeitig hierfür auch eine landespolitische Verantwortung, sagte er. Auf dieser staatlichen Verantwortung für die Hochschulen bestehe er. Eine Fremdbestimmung durch den sogenannten Hochschulrat und eine Entmachtung der hochschuleigenen Gremien lehne er rigoros ab.

Da ist er im Übrigen nicht der Einzige. Auch Prof. Protschka, der Rektor der Hochschule für Musik in Köln, sagte kürzlich in einem WDRInterview – ich zitiere –:

„Bei den Universitäten ist ja die Konstruktion, dass der Senat im Grunde … – außer der Wahl des Rektors oder Präsidenten – keine Funktionen mehr hat und alles … auf den Hochschulrat verlagert wird, wir wollen eine kollegiale Situation haben, das heißt, wir wollen die Senate beibehalten, mit Stimmrecht der Dekane und des Rektors auch im Senat.“

(Beifall von GRÜNEN und Marc Jan Eumann [SPD])

„… und wir haben gesagt: Das ist völliger Quatsch, wir finden überhaupt niemanden, der diese Ämter macht, wenn er nachher nicht mitbestimmen kann, was passiert.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Äußerungen sprechen für sich, finde ich. Das braucht man nicht mehr zu kommentieren.

In diesem Zusammenhang ist nur schade, dass die Erkenntnis, die Minister Pinkwart jetzt bei den Kunst- und Musikhochschulen hat, für die Universitäten und Fachhochschulen in NordrheinWestfalen zu spät kommt;

(Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Minis- ter Prof. Dr. Andreas Pinkwart)

denn die Universitäten und Fachhochschulen denken ja eigentlich genauso.

Lassen Sie mich aber kurz auf einen wesentlichen Punkt im Gesetzentwurf eingehen, der mir vollkommen widersprüchlich erscheint, nämlich die Qualitätssicherung und Akkreditierung von Studiengängen. Das ist heute noch nicht angeklungen. Ich habe mir das einmal genau angeguckt.

In § 7 ist festgelegt, dass auch für die Kunsthochschulen der Grundsatz der Akkreditierung gilt. Die Akkreditierung erfolgt wie bei allen Studiengängen der Universitäten und Fachhochschulen durch Akkreditierungsagenturen, die ihrerseits akkreditiert worden sind, so wie das auch gesetzlich festgelegt ist. Hierbei sind bei den künstlerischen Studiengängen Ausnahmen zulässig.

So weit, so gut. Das halten wir auch für richtig. In der Begründung des Gesetzes finden wir aber eine höchst merkwürdige Interpretation des § 7. Dort heißt es doch tatsächlich – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen; ich zitiere –:

„Das Ministerium kann mithin vorab und generell-abstrakt für sämtliche künstlerischen Studiengänge einer Kunsthochschule oder aller Kunsthochschulen von dem Erfordernis der Akkreditierung absehen und als funktionalen

Ersatz eine Begutachtung durch den Kunsthochschulbeirat vorsehen.“

Da frage ich mich: Was ist denn damit gemeint? Gibt es nun den Grundsatz der Akkreditierung, und erfolgt diese über das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren? Oder wollen Sie alle neuen Studiengänge an den Kunsthochschulen vielleicht durch die Hintertür von der Akkreditierungspflicht befreien? Dann bräuchten die Kunsthochschulen auch gar nichts mehr dafür zu bezahlen. Das wäre sehr interessant. Ich glaube aber nicht, dass so etwas möglich wäre, Herr Pinkwart.

Aus meiner Sicht muss es eine saubere Trennung zwischen künstlerischen Studiengängen, die nicht auf BA/MA umgestellt werden, und entsprechend umgestellten Studiengängen geben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich weiß von den Musikhochschulen, dass sie Bachelor und Master vielleicht sogar flächendeckend einführen wollen, während die Kunsthochschulen, die Akademien, das nicht flächendeckend machen wollen.

(Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: Ja!)

Dann nehmen Sie hier doch eine saubere Trennung vor. In dieser Form ist das unseriös.

(Beifall von den GRÜNEN)

Eines ist klar: Wenn auf Bachelor und Master umgestellt wird, dann müssen auch hinsichtlich der Qualitätssicherung landesweit dieselben Kriterien angelegt werden. Ansonsten können wir den Grundsatz der Vergleichbarkeit von Studiengängen im sogenannten Bologna-Prozess gleich ad acta legen.

Ihren Ansatz, als funktionalen Ersatz eine Begutachtung durch den Landeskunsthochschulbeirat zuzulassen, der sozusagen die Akkreditierung ersetzt, halte ich, ganz ehrlich gesagt, für haarsträubenden Unsinn; denn nirgendwo ist hinreichend erläutert, welche Qualifikationen, Kompetenzen oder Befugnisse das künftige Gremium Landeskunsthochschulbeirat haben soll, um eine adäquate Qualitätssicherung zu ermöglichen. Eine Akkreditierungsagentur wird er kaum ersetzen können.

Hier muss wohl nachgebessert werden. Man hat das Gefühl, dass der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kunsthochschulrechts, salopp gesagt, reichlich handgestrickt ist.

(Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: Oh!)

Sicherlich sind viele gute Ideen der Kunsthochschulen mit eingeflossen; sie haben ja alle an einem Tisch gesessen. Das merkt man auch. Dem Ministerium ist es allerdings nicht gelungen, klare Kriterien aufzustellen – für künstlerische und nichtkünstlerische Studiengänge, aber auch für die unterschiedlichen Möglichkeiten der Studienganggestaltung an den Musikhochschulen, der Kunsthochschule für Medien und den beiden Kunstakademien; denn dabei handelt es sich um ganz verschiedene Typen von Kunsthochschulen.

An diesem Punkt müssen Sie noch einmal ordentlich nacharbeiten, Herr Minister Pinkwart, bevor wir an dieser Stelle weiterdiskutieren. – Danke.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Seidl. –Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung. Vom Ältestenrat wird die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/5555 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfohlen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

8 Gesetz zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz)

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/5556

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung in Vertretung von Herrn Innenminister Dr. Wolf Frau Ministerin MüllerPiepenkötter das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP zur Bildung einer neuen Landesregierung haben wir vereinbart: Eine kommunale Neugliederung wie zuletzt in den 70er-Jahren wird es in NRW nicht geben. Stattdessen setzt die Koalition auf freiwillige, selbst gestaltete und effektive kommunale Zusammenarbeit.

Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ist zugleich Ergebnis und künftige Grundlage einer solchen Zusammenarbeit. Mit ihm haben wir die Überlegungen der Aachener Verantwortungsträger zur Bildung einer Städteregion Aachen weitgehend umgesetzt. Zum Ablauf der Kommunalwahlperiode am 21. Oktober 2009 wird mit der Städteregion Aachen ein unmittelbar demokratisch legitimierter regionaler Aufgabenträger gegründet. Er bildet vor Ort eine gemeinsame administrative und politische Handlungsebene.

Die beteiligten Gebietskörperschaften können unter den Bedingungen einer europäischen Grenzregion enger und effizienter zusammenwirken. Sie können Synergieeffekte erzielen, Doppelzuständigkeiten aufheben und Strategien vereinheitlichen. Das alles eröffnet den Entscheidungsträgern vor Ort politische Spielräume.

Wie wollen wir das erreichen? Die Stadt Aachen und der Kreis Aachen bilden einen neuen Gemeindeverband, der Kreis im Sinne des Art. 28 des Grundgesetzes ist. Auf ihn finden die für Kreise geltenden Vorschriften entsprechende Anwendungen. Das ist wichtig, weil wir für die Städteregion keine neuen, unnötigen Spielregeln erfinden wollten.

Der Gemeindeverband heißt „Städteregion Aachen“. Er ist Rechtsnachfolger des Kreises Aachen, der aufgelöst wird. Die regionsangehörige Stadt Aachen hat die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt. Die übrigen regionsangehörigen Gemeinden haben die Rechtsstellung kreisangehöriger Gemeinden. Gesetzliche Aufgaben können durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen den Bedürfnissen der Betroffenen in der Städteregion Aachen entsprechend übertragen werden.

Meine Damen und Herren, gerade auf die Bedürfnisse der betroffenen Gebietskörperschaften vor Ort kommt es an. Sie haben bereits in der Vergangenheit die verschiedensten Formen der interkommunalen Zusammenarbeit genutzt und praktiziert. Jetzt ist es an der Zeit, mit der Städteregion Aachen diese Formen der interkommunalen Zusammenarbeit in institutionalisierter Form abzubilden.