Da Frau Ministerin Sommer meine Frage hinsichtlich der widersprüchlichen Aussagen von Polizei und Schule gerade nicht beantworten konnte, weil die alleinige Zuständigkeit der Öffentlichkeitsarbeit bei der Polizei lag, würde ich diese Frage jetzt gerne an die Vertreter des Innenministeriums richten.
Inwieweit ist zu begründen, dass es am Freitag diametral unterschiedliche Aussagen von Schule und Polizei hinsichtlich der Beendigung des Gesprächs gab?
Ich sage es noch einmal, ich habe es im Radio so gehört, die Polizei sagte ungefähr in der Form aus: Wir haben das Gespräch beendet und das Schulgelände verlassen. – Daraufhin widersprach die stellvertretende Schulleitung, und die Bezirksregierung bestätigte: Nein, die Polizisten waren noch länger zugegen, haben sich noch an der Suche beteiligt vor dem Hintergrund, dass auch seitens der Polizei nichts von der „Flucht“ gesagt wurde.
Wir kam also diese widersprüchliche Darstellung des Hergangs zustande, wenn das in der alleinigen Zuständigkeit des Innenministeriums bzw. der Polizei lag?
Das, was Frau Löhrmann gefragt hatte, gehört im Grunde in denselben Kontext. Wieso wurde völlig verschwiegen, dass die Pläne zur Amoktat längst aufgegeben waren, als die Polizei am Sonntag die Presseerklärung abgegeben hat?
Ich kann zu der Frage „widersprüchliche Darstellung“ vielleicht zusammenfassend das zitieren, was die Staatsanwaltschaft dazu am 26. November festgestellt hat:
„Nach der Rückkehr – der Junge hatte das Zimmer verlassen hat, um angeblich zur Toilette zu gehen – wollten die Lehrer wie zuvor mit den Polizeibeamten, deren Gespräch mit dem Jungen aus ihrer Sicht beendet war, abgestimmt in seiner Anwesenheit mit den Eltern ein Telefonat führen. Da er nicht zurückkehrte, hielt ein Polizist im Flurbereich kurz nach ihm Ausschau. An der anschließenden etwa drei- bis fünfminütigen Suche im Gebäude beteiligten sich die Polizeibeamten nicht mehr. Nachdem sie die Schule verlassen hatten, informierte ein Lehrer die Mutter des Schülers über die geführten Gespräche und seine in Kürze zu erwartende Heimkehr.“
Ihre Frage hatte noch eine zweite Dimension, nämlich die, dass angeblich am Sonntag verschwiegen worden sei, dass die beiden Jungen von der geplanten Amoktat bereits vier Wochen vorher Abstand genommen hätten. Die Unterstellung des Verschweigens kann nur zurückgewiesen werden. Über den Gang der Ermittlungen und über das, was man erst am Montag und dann am Dienstag, dem 20. November, ermittelt hat, welche Erkenntnisse man da gewonnen hat, ist nach meiner Information in der gemeinsamen Sitzung des Innen- und Schulausschusses detailliert be
richtet worden. Herr Frücht? – Richtig. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Da kann von Verschweigen wohl keine Rede sein.
Ich habe eine Frage an die Justizministerin in Vertretung des Innenministers. Ich würde von Ihnen gerne wissen, ob der Junge und/oder die Lehrerinnen und Lehrer darüber informiert worden sind, welche Art von Gespräch mit dem Jungen geführt wird: Gefährderansprache statt Verhör.
Ja, der Junge ist darüber informiert worden. Er ist nach Auskunft des Innenministeriums auch darüber informiert worden, dass das Gespräch freiwillig ist und er sich dem nicht stellen muss.
Frau Ministerin Sommer, auf der gemeinsamen Sitzung von Schul- und Innenausschuss hatten Sie gesagt: Schulministerium und Innenministerium arbeiten jetzt mit der Polizei Hand in Hand und wollen alles gemeinsam aufklären. – Meine Frage: Haben Sie sich im Vorfeld auf die heutige Fragestunde mit dem Innenministerium abgestimmt? Oder warum ist der Innenminister heute nicht selbst da, um die Fragen beantworten zu können, wenn Sie sich nicht in der Lage sehen, die entscheidenden Fragen zur Koordination zwischen Schule und Polizei zu beantworten?
Soweit ich weiß – ich kenne den Terminkalender des Innenministers nicht –, ist er auf der Innenministerkonferenz. Da darf er natürlich nicht fehlen. Wir haben Gespräche geführt und in der gemeinsamen Sitzung auch eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Diese gemeinsame Erklärung steht nach wie vor.
Meines Wissens nicht. Ich weiß nur, dass etliche Schulen im Vorfeld, weil wir wegen des Jahrestags in Emsdetten Sorgen hatten, sehr sensibel reagiert haben. Wir haben es den Eltern an einigen Schulen freigestellt – das wissen Sie sicherlich auch –, ihre Kinder in die Schule zu schicken, weil zum Beispiel an einer Toilettenwand geschrieben stand: Ich mache einen Amoklauf. – Insbesondere die Schulen haben in diesen Tagen im Vorfeld sehr sensibel reagiert.
Ich möchte noch mal eine Frage stellen bezüglich der Information bzw. der Nichtinformation an die Eltern. Mittlerweile ist ja bekannt: Der Schüler wurde von der Schulleitung zum Gespräch einbestellt. Irgendwann hat man sich dann seitens der Schulleitung entschieden, die Polizei hinzuzuziehen. Hat sich Ihres Wissens die Schulleitung im Vorfeld entschieden, auch die Eltern zu informieren, bzw. ist Ihnen bekannt, ob nach der Hinzuziehung der Polizei zu dem Gespräch eventuell die Polizei davon abgeraten hat?
Der Schule war bewusst, dass sie die Eltern informieren würde. Wir haben im Ausschuss gesagt, dass die Polizei in diesem spezifischen Fall davon abgeraten hat, die Eltern vorher zu informieren. Sie sollten erst nachher informiert werden.
„Im Hinblick auf gegebenenfalls notwendig werdende polizeiliche Anschlussmaßnahmen wurden die Vertreter der Schule von den Polizeibeamten gebeten, die vorgegebene Elternbeteiligung zunächst zurückzustellen.“
Finden Sie es auch als Justizministerin angemessen, dass, bevor die Sicherstellungsergebnisse in Bezug auf die Durchsuchung bei Robin ausgewertet worden sind, eine Tatsachenfeststellung durch das Innenministerium erfolgt ist, auf deren Grundlage letztlich auch Öffentlichkeitsarbeit stattgefunden hat, nämlich die, man habe einen Amoklauf verhindert?
Die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei hatte in diesem Fall einen ganz konkreten Hintergrund. Ursprünglich war für den 19. November 2007 eine Pressekonferenz geplant. Im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft hat das Polizeipräsidium Köln diese Pressekonferenz auf den 18. November 2007 vorgezogen, und zwar deshalb, weil im Zusammenhang mit der Unterrichtsabsage für den folgenden Tag ein hohes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu erwarten war.
Durch das Vorziehen der Pressekonferenz sollte der in der Kölner Bevölkerung – insbesondere unter Schülern, Lehrern und Eltern – nach der Absage des Unterrichts für Montag vorhandenen großen Beunruhigung wegen eines befürchteten Amoklaufs an der Schule entgegengewirkt werden und eine umfassende Information der Öffentlichkeit erfolgen. Frau Kollegin Sommer hat bereits auf den bevorstehenden Jahrestag des Amoklaufs in Emsdetten hingewiesen, der für diesen Tag besonderen Handlungsbedarf ergab und besondere Sensibilität erforderte.
Frau Ministerin Sommer, ich habe das eben nicht ganz verstanden, vielleicht können Sie das erläutern. Ist es richtig, dass der Jugendliche nach der vierten Stunde über die später stattfindende Gefährderansprache informiert wurde und somit zwei Stunden mit dieser Situation alleingelassen wurde?
Sie haben ja eben die Einlassung von Frau Müller-Piepenkötter zu diesem Fall gehört. Sie wird das sicherlich gerne wiederholen. Vonseiten der Schule ist keine Gefährderansprache geführt worden. Das ist auch nicht Sache der Schule gewesen.
Frau Müller-Piepenkötter, noch einmal zu dem eben beschriebenen Sachverhalt, dass es keine Ergebnisse der Sicherstellung der Gegenstände und des gesamten Umfeldes bei Robin gegeben hat und gleichwohl eine Tatsachenfeststellung durch das Innenministerium vorgenommen worden ist. Sie haben das gerade mit dem Wunsch nach Information, also einem Informationsbedürfnis, erklärt.
Nun ist ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit – im Übrigen ist infrage zu stellen, welches Einvernehmen da bestanden hat – etwas anderes als ein Bedürfnis nach irgendeiner Fehlinformation. Hier hat es aber ja eine Fehlinformation gegeben.
Deswegen möchte ich Sie auch in Ihrer Eigenschaft als Justizministerin noch einmal fragen, ob es vor dem Hintergrund, dass die Ergebnisse nicht vorlagen, aber eine Tatsachenfeststellung vorgenommen worden ist, nicht angebracht gewesen wäre, davon zu sprechen, dass es insgesamt eine gefährliche Lage gegeben haben möge, und nicht davon, dass ein Amokfall verhindert worden sei.
Nach dem mir vorliegenden Vermerk hat Robin B. in einer Vernehmung in der Nacht vom 17. auf den 18. November 2007 gestanden, zusammen mit seinem Freund, dem verstorbenen Rolf B., am Dienstag eine Amoktat geplant zu haben. Es sei beabsichtigt gewesen, eine Armbrust, Molotowcocktails, Rohrbomben und Sprengmittel zu verwenden. Weiterhin hat er nach dem Erkenntnisstand am 18. November 2007 angegeben, dass er selbst schließlich den Tatplan aufgegeben habe. Sein Freund habe die Amoktat jedoch durchführen wollen. – Das war der Erkenntnisstand am 18. November 2007.
Ich weiß jetzt nicht – ich sage das auch ganz ehrlich –, an wen ich diese Frage richten soll. Ich habe bei den letzten Fragen aber den Eindruck gewonnen, dass wir uns ständig im Kreis drehen und es keine neuen Erkenntnisse mehr gibt.
Viele Fragen sind hier beantwortet worden, und zwar wiederholt. Viele Fragen sind im Ausschuss – auch bei der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des Innenausschusses – beantwortet worden. Ich frage allen Ernstes, ob das noch den Charakter einer Fragestunde hat oder ob das jetzt den Charakter einer Diskussion hat und ob damit wirklich noch der Sinn der Fragestunde erfüllt ist.
Ich weiß nicht, ob diejenigen, die die Geschäftsordnung beherrschen, mir hierauf eine Antwort geben können.
Frau Kastner, ich darf Sie darauf hinweisen, dass das keine Frage zum eigentlichen Thema, sondern eine Frage zur Geschäftsordnung ist. Deshalb muss sie jetzt auch nicht beantwortet werden.
Da nur noch zwei Wortmeldungen zu der ursprünglichen Frage vorliegen, schlage ich vor, dass wir diese noch abhandeln und dann zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen. Sind Sie damit einverstanden?
Frau Ministerin MüllerPiepenkötter, vielleicht können Sie ja – wenn Frau Sommer die Frage schon nicht richtig beantworten kann oder zumindest im Moment nicht weiß, worum es geht – die Frage beantworten: Wenn es so ist, dass der Jugendliche darüber informiert wurde, dass eine Gefährderansprache stattfinden wird, und dass diese dann stattgefunden hat, warum hat die Polizei ausdrücklich davon abgeraten, die Eltern zu informieren?
Jetzt werden wieder einmal einige Dinge durcheinandergeworfen. Die Polizei hat der Schule nicht davon abgeraten, die Eltern zu informieren. Vielmehr war vereinbart, dass die Eltern direkt nach dem Gespräch informiert würden. Die Polizei hatte darum gebeten, während der Dauer des Gesprächs die Eltern zunächst nicht zu informieren, weil eventuell Anschlussmaßnahmen in der Wohnung bzw. im Zimmer des Jungen hätten erforderlich werden können. Das sind zwei verschiedene Sachen. Es war ganz klar vereinbart, direkt nach dem Gespräch die Eltern zu informieren.