Ich gehe mit meiner Frage auch noch einmal in diese Richtung. Auch Sie wissen, dass die Schulleiter so etwas wie eine Hausherrenfunktion haben, also praktisch bestimmen können, was in der Schule passiert.
Frau Ministerin Sommer, sind Sie nicht der Meinung, dass man nach diesen Vorfällen eine Regelung – gesetzlich oder wie auch immer -¨treffen muss, dass die Eltern in jedem Fall, in dem ihre Kinder beziehungsweise die Schülerinnen und
Schüler in der Schule von Polizisten befragt werden, informiert werden müssen? Ich frage das vor dem Hintergrund, dass – so denke ich – viele Eltern darüber nachdenken: Was wäre eigentlich, wenn mein Kind befragt wird und ich das gar nicht weiß? Sind Sie nicht der Meinung, dass es eine gesetzliche Regelung geben muss, die dies als einen Automatismus festschreibt?
Sehr geehrte Frau Schäfer, ein Automatismus – genau das ist die Schwierigkeit in diesem Zusammenhang. Es gibt keinen Automatismus oder keine generelle Sachlage für Fälle wie diesen. Jeder Fall ist anders. Manchmal müssen auch Delikte vereitelt werden. Daher ist es eben nicht in jedem Fall richtig, zu sagen: Ich informiere die Eltern. – Das sage ich Ihnen jetzt, obwohl ich nicht die Fachfrau für diesen Bereich bin.
Ich möchte das wiederholen, was ich gerade Frau Hendricks gesagt habe. Wenn wir daraus eine generelle Regelung machen, sind wir doch alle – das sind die Signale, die ich eben gegeben habe – dafür offen.
Das heißt, wir müssen den Partner hinzunehmen, der uns an der Stelle wichtige Informationen geben kann. Wir können nicht einfach sagen, so finden wir das gut, wenn die Polizei andere Begründungszusammenhänge hat und sagt „An dieser Stelle, an der wir die Verantwortung übernehmen, ist es wichtig, nicht zu informieren.“ Dann müssen wir darüber reden. Da jeder Fall anders ist, müssen wir auch in einer generellen Beurteilung sehr vorsichtig sein.
Ich habe eben vorgetragen, wie weit das Schulrecht reicht und in wie vielen Fällen – das sind nur wenige Ausnahmefälle – es die Elterninformation nicht ausdrücklich bestimmt. Ich glaube, es ist schon ein sehr enges Netz von Elterninformationen geknüpft worden. Aber an dieser Stelle möchte ich wirklich dieses Gespräch abwarten.
Frau Ministerin, würden Sie mir aber zustimmen, dass sowohl das Schulrecht als auch die sogenannte Gefährderansprache nicht geeignet sind, die Fälle, über die wir im Augenblick diskutieren, wirklich abzubilden und zu regeln, dass wir also eine grundsätzliche Neuordnung brauchen, die wir in einem Fachgespräch mit allen Beteiligten entwickeln müssen?
Ich danke Ihnen sehr, Frau Beer. Genau das ist der Appell, dass wir uns alle zusammensetzen und das aufgrund unserer Erfahrungen aus den unterschiedlichen Bereichen und aus unterschiedlichen Belangen heraus klären.
Frau Ministerin, ich finde es – das möchte ich Ihnen als Rückmeldung geben – sehr positiv, dass Sie hier nach vorne auch sagen, wir überprüfen auch einmal Konzepte und denken noch einmal darüber nach, ob wir etwas verbessern können. Seitens des Innenministeriums gab es in der gemeinsamen Sitzung ja eine Aussage, alle hätten alles gut gemacht. Es wurde nicht weiter über Konsequenzen diskutiert. Ich finde aber, wir sollten über Konsequenzen diskutieren. Dies als positive Rückmeldung!
Ich komme jetzt zu meiner konkreten Frage. Das, was die Öffentlichkeit einige Tage nach dem furchtbaren Vorfall so verwirrt hat, waren ja die unterschiedlichen O-Töne – ich habe es selbst im WDR gehört – der Aussagen der Vertreter der Schule oder der Bezirksregierung und der Vertreter der Polizei, was den Ablauf betrifft. Sie haben es gerade bestätigt. Die Schule und die Bezirksregierung haben gesagt, die Polizei sei noch in der Schule gewesen, während nach dem Schüler gesucht worden sei, und habe auch Kenntnis davon gehabt, dass sich der Schüler aus der Toilette entfernt und seine Schultasche liegengelassen habe; die Polizei habe auch noch ein bisschen mit gesucht. Kurz danach wurde der Polizeipräsident gefragt. Er hat gesagt, die Polizisten hätten nach dem Gespräch das Gelände der Schule verlassen und hätten davon nichts mitbekommen. Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch, der ja sehr viele irritiert hat? Warum gab es da keine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit von Schule und Polizei?
Sehr geehrte Frau Düker, es hat eine Pressekonferenz stattgefunden, die ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Polizei fiel. Ich kann Ihnen nur das bestätigen, was ich Ihnen auch im Ausschuss vorgetragen habe. Ich bitte Sie auch herzlich darum, dass diese Frage an der Stelle geklärt wird, an die sie gehört.
Frau Ministerin, glauben Sie nicht, dass jeder Vater und jede Mutter eines Kindes erwartet, dass er oder sie eine Information bekommt, wenn das Kind in der Schule polizeilich vernommen wird?
Frau Schäfer, ich habe eben, glaube ich, die Bedeutung der Elterninformation herausgestellt. Ich habe aber auch – ich wiederhole das gerne – gesagt: Wir müssen uns da auch ein Stück weit auf das einlassen, was Fachleute sagen. Und wenn Fachleute an dieser Stelle sagen, die Eltern sollten bitte nicht informiert werden, dann tut die Schule es auch nicht. Das ist ja hier in diesem Fall so gewesen. Über diesen Konflikt, den wir jetzt hier schon in drei Fragen vorliegen haben, würde ich auch sehr gerne mit kompetenten Personen sprechen. In die Reihe der Kompetenten gehört auch die Polizei. Die müssen wir auch anhören.
Ich hatte zunächst eben den Eindruck, Sie wollten sich nur rückvergewissern, bevor Sie meine Frage beantworten. Aber das habe ich wohl falsch verstanden.
Dann möchte ich es aber trotzdem noch einmal mit Blick auf eine andere Quelle versuchen. Im „Panorama“ des WDR heißt es wie folgt:
„Dabei hatte die Behörde allerdings verschwiegen, dass der mutmaßliche Komplize des lebensmüden Rolf B., der 18-jährige Ralf R., den Plan für einen Amoklauf bereits vier Wochen zuvor verworfen und die dafür beschaffenen beiden Armbrüste längst funktionsunfähig gemacht hatte.“
Ich wüsste gerne, ob diese Aussage stimmt oder nicht stimmt. Wenn Sie das nicht beantworten können, dann bin ich auch dankbar, wenn seitens der Vertretung des Innenministeriums diese Aussage bestätigt oder verneint wird: vier Wochen vorher!
Frau Löhrmann, ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich auch im Ausschuss gesagt habe. Als ich morgens um 9 Uhr in die Schule kam, hatte ich noch nicht den letzten Wissensstand. Wenn Sie sagen, Sie möchten gerne genau wissen, an welcher Stelle wer was gesagt hat, dann bitte ich Sie auch da, das Protokoll des Innenministers zur Hand zu nehmen, weil das nicht in mein Ressort fällt.
Frau Ministerin, ich freue mich zunächst einmal darüber, dass Sie nach Überlegung nicht zu der Aussage gelangt sind, dass in diesem Fall alles richtig gelaufen sei, sondern dass Sie sehr wohl Gespräche mit kompetenten Personen führen wollen.
Für mich ist jedoch ganz wichtig, dass es neben den vielen Fachleuten aus Justiz und Schule auch um die Interessenlage der Eltern geht. Ich fürchte, die geht hier unter. Wenn ich mich in die Lage versetze, Elternteil eines Kindes zu sein, das in der Schule vernommen wird, dann, glaube ich, wäre für mich als Mutter die Frage völlig irrelevant, ob die Polizei dort eine Gefährderansprache durchführt, worüber sie die Eltern nicht informieren muss, oder ein Verhör durchführt, über das sie die Eltern informieren müsste.
Ich komme zu meiner Frage. Ich gehe davon aus, dass es nicht so war, und frage Sie deshalb: Ist dem Jugendlichen oder auch den Lehrerinnen und Lehrern bekannt gegeben worden, was der Unterschied zwischen einer Gefährderansprache und einem Verhör ist? Ist damit auch begründet worden, dass die Eltern nicht informiert worden sind?
Frau Kraft, ob dem Schüler bekannt war, welche Art von Gespräch jetzt geführt wird, das kann ich nicht sagen. Das muss die Polizei beantworten, weil sich an dieser Stelle die Lehrer korrekterweise wirklich herausgezogen haben. Sie sind an dem Gespräch nicht beteiligt gewesen, weil auch ihnen deutlich wurde, dass hier ihre Kompetenzen nicht ausreichend sind und sie das in die Hände der Polizei geben müssen, die über
geschultes Personal verfügt. Zumindest von einem der Polizeibeamten weiß ich, dass er gerade in der Gefährderansprache geschult ist. Ich kann zu Ihrer Frage bezogen auf den Lehrer nur sagen: Er hat richtigerweise gesagt, wir ziehen uns zurück, wenn die Polizei das wünscht. Das ist geschehen. Das haben wir auch dem Ausschuss mitgeteilt.
Frau Kraft, ich weiß, dass sie die grundsätzliche Frage – das ist jetzt die vierte Frage in diese Richtung – genauso als Mutter stellen, wie ich sie als Mutter beantworte. Ich kann mir vieles vorstellen – das wiederhole ich an dieser Stelle lieber einmal mehr als einmal zu wenig –, aber das müssen wir bitte schön wirklich gemeinsam festlegen. Ich halte jetzt nichts davon, dass ich an dieser Stelle sage: „Ich möchte das so“, sondern ich möchte mich auch gerne der Kompetenzen der Polizei bedienen.
Ich würde mich noch gerne einem anderen Aspekt zuwenden. Sie haben auch über die Kooperation zwischen Schule und Polizei gesprochen. Ich finde es schon verwunderlich, dass der stellvertretende Schulleiter offensichtlich erst am Mittwoch nach den Geschehnissen zur Polizei zum Gespräch gebeten worden ist.
Meine Frage geht aber noch in eine andere Richtung. Welche Hilfen werden der Schule und auch den Eltern und dem Jungen angeboten, der jetzt in die Schulgemeinde zurückkommt? Denn auch das ist ein hochsensibler Prozess. In der Situation ist Hilfe genauso notwendig.
Wir hatten sofort am Montag einen Psychologen für entsprechende Bedarfe in der Schule. Sie wissen, es gab eine Liste von möglichen sehr gefährdeten Personen, die ich im Übrigen nicht kenne und auch nicht kennen möchte. Aber wir hatten für die Lehrerinnen und Lehrer eine Hilfestellung. Diese ist auch für die Eltern da.
Frau Ministerin, in der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des Innenausschusses hat der In
spektor der Polizei den zeitlichen Verlauf am Ereignistage noch einmal dargestellt und gesagt, dass der Schüler zum Ende der zweiten Pause, also gegen ca. 11:50 Uhr, von dem stellvertretenden Schulleiter auf das gefundene Material auf seiner Internetseite angesprochen wurde.
Jetzt verstehe ich nichts mehr. Entschuldigung! Herr Trampe-Brinkmann, können Sie bitte etwas lauter reden.
Der Inspektor hat den zeitlichen Ablauf an dem Tag geschildert. Der Junge ist durch den stellvertretenden Schulleiter um 11:50 Uhr, also gegen Ende der zweiten Pause, mit dem Sachverhalt konfrontiert worden und für 13:10 Uhr, nach der sechsten Stunde, zum Gespräch mit der Schulleitung gebeten worden.
Ich möchte Sie an dieser Stelle fragen: Was ist in den zwei Schulstunden zwischen 11:50 Uhr und 13:10 Uhr mit dem Schüler gemacht worden – hat er ganz normal weiter am Unterricht teilgenommen? – bzw. was lief innerhalb der Schulleitung an vorbereitenden Gesprächen?
Soweit ich weiß, hat normaler Unterricht stattgefunden. Ich kann mir vorstellen, dass das erste Gespräch nur ein sehr kurzes Gespräch war, und man es deswegen vertiefen wollte, weil es im Sinne des Lehrers nicht befriedigend ausgefallen ist.
Es wurden ja etliche Bilder thematisiert, die Vorfälle von der Columbine High School darstellten. Da das offensichtlich nicht zu Ende geführt worden ist, ist es letztlich zu einem zweiten Gespräch gekommen. Aber mir ist nicht gesagt worden, dass der Schüler in der Zwischenzeit etwas anderes getan hat, als am Unterricht teilzunehmen.