Protocol of the Session on December 6, 2007

(Zurufe von der CDU)

Herr Minister, Sie haben das Recht zu antworten.

Herr Präsident, ich würde mir nie erlauben, eine geäußerte Auffassung eines Abgeordneten zu kommentieren. Darum will ich es auch an dieser Stelle nicht tun.

(Ralf Jäger [SPD]: Das ist eine gute Haltung! – Gisela Walsken [SPD]: Durchhalten, Herr Minister!)

Auch das ist Ihr gutes Recht, Herr Minister. – Herr Kollege Becker möchte die nächste Frage stellen. Bitte, Herr Becker.

Herr Minister, wie erklären Sie sich als jemand, der das immerhin mit Vorschlägen mit zu verantworten hat, dass die NRW.BANK nun letztlich mehrfach Ihre Vorschläge nicht goutiert hat bzw. dass Ihre Vorschläge letztlich nicht zum Tragen gekommen sind? Dies frage ich vor dem Hintergrund, dass Sie die Vorschläge mit der geeigneten Sorgfalt unterbreiten und ordentliches Personal aussuchen sollten.

Herr Kollege Becker, ich habe schon in einer der letzten Fragestunden berichtet, dass ich dem NRW.BANK-Vorstand einen einzigen Vorschlag

unterbreitet habe und dass dieser Kandidat dann seine Bewerbung zurückgezogen hat.

(Lachen von Gisela Walsken [SPD] und Hannelore Kraft [SPD])

Herr Kollege Schemmer mit der zweiten und letzten Frage. Bitte.

Herr Minister, nun sind ja in den vergangenen zwei Jahren die Förderbedingungen sowohl im Eigenheimbau als auch im Mietwohnungsbau deutlich verbessert worden. Teilen Sie meine Meinung,

(Dieter Hilser [SPD]: Nein!)

dass seitens der Wfa schlicht und einfach nur deshalb weniger in den Wohnungsbau investiert wird, weil entsprechende Mittel durch potenzielle Investoren nicht angefordert worden sind?

(Gisela Walsken [SPD]: Herr Schemmer ist nicht beim Thema! Aber egal!)

Ja, Herr Abgeordneter, ich teile diese Auffassung, die man im Übrigen auch in den Geschäftsberichten der Wfa bestätigt finden kann.

Herr Kollege Tüttenberg.

Herr Minister, da Sie der Beantwortung meiner Frage zumindest an den Stellen, wo es bezüglich der bisher entstandenen Kosten präzise wurde, ausweichen wollten, möchte ich Sie bitten, zumindest näherungsweise eine Antwort darauf zu geben, ob die jetzt noch entstehenden Kosten gleich denen sind, die schon entstanden sind, oder ob sie höher oder vielleicht sogar niedriger ausfallen.

Ich kann Ihnen die Frage nicht beantworten, Herr Abgeordneter, weil mir eine Rechnung der Unternehmensberatung für diesen zweiten Anlauf der Vorschläge nicht vorliegt.

Zweite und letzte Frage von Herrn Kollegen Becker.

Herr Minister Wittke, vor dem Hintergrund, dass Sie das letzte Mal von den vier Vorschlägen, die Ihr Berater in die engere Wahl einbezogen hat, einen gestrichen haben, und vor dem Hintergrund, dass Sie mit Ihren Per

sonalvorschlägen – ich bleibe dabei – letztlich gescheitert sind, frage ich Sie, ob es nicht der intelligentere Weg wäre, die NRW.BANK zu bitten, sich um eine Auswahl zu bemühen und Ihnen mehrere geeignete Kandidaten vorzuschlagen, von denen Sie einen zur Annahme empfehlen könnten? Dann könnte es vielleicht eine qualitativ hochstehende Auswahl geben.

Herr Kollege Becker, das Verfahren ist im Wohnungsbauförderungsgesetz eindeutig geregelt. Danach macht der Minister einen Vorschlag, und die NRW.BANK entscheidet.

Zweite und letzte Frage von Kollegin Walsken. Bitte.

Es bleibt Ihnen, Herr Minister Wittke, ja unbelassen, sich vorher entsprechend beraten zu lassen; das ist aber nicht meine Frage.

Ich möchte noch einmal auf das Honorar für den Personalberater zu sprechen kommen. Herr Minister, der Personalberater ist nun schon eine Reihe von Monaten tätig.

Erste Frage: Hat es schon eine Rechnung für das Haushaltsjahr 2007 gegeben?

Die Frage möchte ich gerne dahin gehend erweitern: Ist zweitens sichergestellt, dass die Rechnungen aus dem Einzelplan 14 bezahlt werden?

Frau Kollegin Walsken, da ich nicht mit der Sachbearbeitung von Rechnungen in meinem Haus befasst bin, bitte ich, die Frage schriftlich beantworten zu dürfen.

Herr Kollege Hegemann.

Herr Minister, ich bin zwar schon etwas länger im Haus, aber trotzdem kann ich mich nicht an alle Vorgänge erinnern. Vielleicht wissen Sie es kraft Amtes: Ist es eigentlich so, dass in den letzten 30 Jahren SPDLandtagsabgeordnete Vorstandsmitglieder der Wfa geworden sind? – Einer war Maurermeister; er musste nach aufsichtsrechtlichen Kriterien angelernt werden. Ein verkehrspolitischer Sprecher, der noch gar nicht so lange raus ist aus seiner Funktion, ist, glaube ich, Abteilungsleiter. Wissen Sie, ob es da Ausschreibungen gegeben hat?

Das interessiert mich in dem Zusammenhang. Ich kann mich zumindest an zwei SPDLandtagsabgeordnete erinnern, die in den Vorstand der Wfa gewechselt sind.

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Meine Frage: Wissen Sie, ob da eine Ausschreibung erfolgt ist oder wie das damals war?

Meines Wissens waren zumindest keine Personalberater damit befasst, und ich kann auch ausschließen, dass sich unter den neuen Vorschlägen ein SPD-Landtagsabgeordneter befindet. Offenbar ist der Personalberater auch in dieser Hinsicht nicht fündig geworden.

(Lachen von der SPD – Gisela Walsken [SPD]: Wir sind aber noch nicht bei Amigo, Herr Kollege!)

Herr Minister, ich habe eine Frage, die sich sofort daran anschließt. Was passiert denn, wenn die drei Monate – wie angekündigt – ergebnislos verstreichen? Ist dann möglicherweise an einem Wechsel des Personalberaters gedacht, oder soll das endlos weiterlaufen?

Ich werde dem Vorstand der NRW.BANK einen Vorschlag unterbreiten, Herr Kollege.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung.

Wir kommen zur

Mündliche Anfrage 158

der Abgeordneten Beer von der Fraktion der Grünen im Landtag NRW.

Angeblich vereitelter Amoklauf am Kölner Gymnasium: Eltern wurden zu spät informiert

Anlässlich der gemeinsamen Sitzung des Innenausschusses und des Schulausschusses am 29. November 2007 zum angeblich vereitelten Amoklauf an einem Kölner Gymnasium blieben viele Fragen offen. Weiterhin nicht nachvollziehbar ist, dass die Eltern des von Schulleitung und Polizei befragten Schülers nicht über die beiden „Gespräche“ mit ihrem Sohn informiert und nicht eingebunden wurden. Stattdessen ist es dem Schüler gelungen, sich der Schulleitung und der Polizei zu

entziehen. Er war dann allein auf einem Weg, an dessen Ende die Selbsttötung stand.

Wie gewährleistet die Landesregierung, dass Eltern zukünftig bei ähnlichen Verdachtsmomenten umgehend informiert und eingebunden werden?

Ich bitte Frau Ministerin Sommer um Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage.

Sehr geehrte Frau Beer, vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte sie auf zwei Ebenen beantworten, einmal auf der Ebene der schulrechtlichen Vorgaben, aber auch auf einer eher anderen Ebene, die mir genauso wichtig ist.

Ich beginne mit den schulrechtlichen Vorgaben. Schulen haben grundsätzlich die Pflicht, Eltern in allen Belangen des Lernens zu informieren. Das sind schulische Leistungen, das hat etwas mit Anwesenheit zu tun usw. Natürlich haben sie auch zu informieren in Fragen der Schuldisziplin, zum Beispiel bei erzieherischen Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen.

Dies ergibt sich grundsätzlich aus dem partnerschaftlichen Zusammenwirken zwischen Schule und Eltern bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele, wie es in § 2 Abs. 3 des Schulgesetzes festgelegt ist. Darüber hinaus gibt es spezielle Vorgaben zur Information und Beteiligung von Eltern im Zusammenhang mit erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen. Das ist in § 53 des Schulgesetzes geregelt.

In der gemeinsamen Sitzung des Innenausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung habe ich gesagt, dass die Schule zunächst mit dem Schüler Rolf B. ein erzieherisches Gespräch geführt hat, also die mildeste Form der erzieherischen Einwirkung, die die Schule im Rahmen der erzieherischen Einwirkung und der Ordnungsmaßnahmen nach § 53 des Schulgesetzes ergreifen kann. Hier ist eine Informationspflicht der Schule nicht gegeben.

Die Frage ist, ob die Schule bei Hinzuziehung der Polizei eine Informationspflicht gegenüber den Eltern hat. Eine solche Pflicht besteht jedenfalls dann, wenn wegen einer Straftat einer Schülerin oder eines Schülers bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Anzeige erfolgt oder wenn eine solche Anzeige unmittelbar bevorsteht.