Das ist auch die Wahrheit. Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen wissen, dass dieses Gesetz ein Gesetz ist, dass die Zukunftsfähigkeit der stationären medizinischen Versorgung in NordrheinWestfalen nachhaltig unterstützen wird und nachhaltig in einem wachsenden Gesundheitsmarkt unseren Krankenhäusern auch die Möglichkeit gibt, sich zu entwickeln.
Von Ihnen kommen immer die Antworten: Ja, Herr Minister, Sie brauchen einen Feuerwehrtopf. Wenn irgendwo etwas passiert, können Sie mit einem solchen Feuerwehrtopf reagieren. Ja, über diese Frage haben wir auch im Ministerium lange nachgedacht. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie einen Feuerwehrtopf haben, dann wird jede Entscheidung in Nordrhein-Westfalen bei den Krankenhäusern so laufen, dass man eine Maßnahme anmeldet, die Feuerwehrtopf ist.
Ich glaube, dass ein Krankenhaus, das auf dem medizinischen Markt gebraucht wird, immer einen Träger haben wird. Wir müssen auch Mut haben. Wenn die Trägerstrukturen es nicht mehr können, seit Jahren Defizite machen, wenn sie nicht in der Lage sind, Pläne zu machen, damit sich ein Krankenhaus wirtschaftlich vernünftig aufstellt, dann muss nicht das Krankenhaus geschlossen werden, sondern dann muss ein anderen Träger her.
Und dies ist uns bislang in Nordrhein-Westfalen immer dann, wenn solche Schieflagen entstanden sind – sie sind früher entstanden und sie werden auch in Zukunft entstehen –, gelungen, weil der Krankenhausmarkt auch ein Markt ist, auf dem man sich, wenn man sich gut aufstellt, sehr wohl wirtschaftlich vernünftig betätigen kann. Trotzdem bleibt ein Krankenhaus eine soziale Einrichtung.
Mit diesem Gesetz werden die Krankenhäuser keine reinen marktwirtschaftlichen Betriebe, sondern sie bleiben soziale Betriebe, die eine Sensibilität für hilfebedürftige Menschen behalten. Deswegen können Sie diesem Gesetz mit ruhigem Gewissen zustimmen. Es ist ein gutes Gesetz. Ich bitte einfach um die Zustimmung.
Bedanken möchte ich mich beim Ausschuss für die gute Beratung dieses Gesetzes. Wir haben in dem Gesetzgebungsverfahren die Baupauschale in dieses Gesetz gebracht, weil wir gesehen haben, dass die Investitionslisten, die uns von den Bezirksregierungen vorgelegt wurden, nicht von mir verantwortet werden konnten. Dafür, dass Sie
dieses Beratungsverfahren mit getragen, mit gestaltet haben, mein herzliches Dankeschön! Und wenn sich die Opposition an der Zukunft unserer Krankenhäuser nicht beteiligen will, weil sie in diesen Fragen an ihrer alten Ministerialbürokratie festhalten will, dann sind Sie die Vergangenheit und wir sind die Zukunft. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor, sodass ich zur Abstimmung komme, und zwar über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 14/5583.
Es wurde beantragt, dass wir über die beiden Artikel dieses Gesetzes getrennt abstimmen. Das wurde auch in den Redebeiträgen so geäußert. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 14/3458 in der Fassung seiner Beschlüsse insgesamt anzunehmen.
Ich frage zunächst, wer dieser Beschlussempfehlung für den Artikel 1 des Gesetzes folgen möchte. Er möchte bitte jetzt aufzeigen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist die Beschlussempfehlung mit Blick auf Artikel 1 des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktion von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPDFraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Nichtteilnahme des Kollegen Sagel angenommen.
Wer dieser Beschlussempfehlung mit Blick auf Artikel 2 des Gesetzentwurfes zustimmen möchte, den bitte ich, die Hand aufzuzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem wird einstimmig zugestimmt.
Wer insgesamt der Beschlussempfehlung Drucksache 14/5583 und dem Gesetzentwurf Drucksache 14/3958 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unter Nichtteilnahme des Kollegen Sagel angenommen und der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung verabschiedet.
Ich lasse dann abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/5704. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzei
chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unter Nichtteilnahme des Kollegen Sagel abgelehnt.
Ich lasse ferner abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 14/5714. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unter Nichtteilnahme des Kollegen Sagel angenommen.
Hierzu ist keine Debatte vorgesehen, sodass wir unmittelbar zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung kommen.
Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung soll der Gesetzentwurf Drucksache 14/5568 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen werden. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Somit ist die Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Zu dem Gesetzentwurf hat der fraktionslose Abgeordnete Sagel eine Rede zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 6)
Ich eröffne die Beratung und erteile dem Kollegen Biesenbach stellvertretend für alle antragstellenden Fraktionen das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Biesenbach.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt selten vor, aber heute ist so ein Augenblick, in dem ich unstreitig etwas für alle einbringen kann; es ist unser Viertes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Nach § 15 unseres Gesetzes hat die Präsidentin dem Landtag jährlich einen Bericht über die Angemessenheit der Bezüge vorzulegen und zugleich einen Vorschlag zur Anpassung der Bezüge zu machen. Diesen Angemessenheitsbericht hat sie am 19. November 2007 erstattet. Der Bericht basiert auf der Grundlage der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik erhobenen Feststellungen über die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung sowie die Lebenshaltungskosten und Einzelhandelspreise des vergangenen Jahres.
Sie alle kennen den Vorschlag, den die Präsidentin daraus abgeleitet hat. Sie schlägt vor, dass die Abgeordnetenbezüge zum 1. Juli 2008 entsprechend dem Angemessenheitsbericht um 1,275 % angehoben werden und der Betrag der Mitarbeiterpauschale ebenfalls entsprechend der linearen Erhöhung der Beschäftigten des Landes um 2,9 %, allerdings zum 1. Januar 2008, angehoben wird.
Sie alle kennen den Bericht und das Zahlenwerk. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Ich bitte Sie, das Gesetz anzunehmen und dafür zu sorgen, dass es bald in Kraft treten kann.
Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Ich habe noch eine Wortmeldung des Kollegen Remmel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen das leider nicht ersparen. Die Art und Weise, wie wir mit der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Möglichkeit, Reden zu Protokoll zu geben, umgehen, führt dazu, dass wir an dieser Stelle eine gewisse Schwierigkeit haben. Der Kollege Sagel hat seine Rede zu Protokoll gegeben und ist dann offensichtlich nach Münster gefahren.
Ich möchte zumindest, dass gesichert ist, dass die Argumente seiner zu Protokoll gegebenen Rede nicht unwidersprochen bleiben.
Deshalb gestatten Sie mir ein paar wenige Ausführungen: Es ist in der Tat richtig, dass wir jedes Mal, wenn wir – das hat uns das Verfassungsgericht vorgegeben – über Diätenerhöhungen entscheiden müssen, in einer besonders schwierigen Lage sind, weil einerseits die gesellschaftliche Akzeptanz, andererseits Rahmensetzungen in Rede stehen, die wir teilweise selbst zu verantworten haben wie zum Beispiel die Rahmensetzung durch die Haushaltsdaten.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, man muss auch folgende Fragen in die Abwägung einbeziehen: Wie viel ist uns das Parlament, wie viel sind uns die Abgeordneten, wie viel ist uns die Demokratie wert? Wir müssen abwägen, ob die Unabhängigkeit der Abgeordneten mit der Entschädigung gesichert ist oder nicht. Wir müssen abwägen, wie verhältnismäßig unsere Entschädigung im Gesamtgehaltsgefüge der Bevölkerung ist, und – der Meinung bin ich nach wie vor – wir sollten die Leistung, die wir erbringen, nicht unter den Scheffel stellen, beispielsweise dass wir noch zu dieser Zeit im Parlament sitzen und arbeiten.
Deshalb ist es keine Verschleierung, wie der Kollege Sagel meint, den Termin auf den 1. Juli zu verschieben, sondern er orientiert sich – die Diskussion hat es in allen Fraktionen gegeben – an der von uns nicht gewollten, aber von der Landesregierung vorgesehenen Erhöhung der Beamtengehälter zum gleichen Zeitpunkt.
Das Argument, das einem in Diskussionen immer begegnet, nämlich dass die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in diesem Land auch keine Anpassung bekommen, ist ein gewichtiges Argument.