Protocol of the Session on September 19, 2007

te Öffentlichkeit. Das Thema ist aber weit gefächert. Es geht dabei um die Frage eines gesetzlichen Mindestlohnes, um die Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere Branchen und um die Ausschöpfung des Tarifvertragsgesetzes. Sie kennen meine Position: Stundenlöhne zwischen 3 und 4 € halte ich für untragbar, auch wenn sie zum Teil durch Tarifverträge in Ostdeutschland geregelt sind.

Ich glaube, darin stimmen die großen politischen Kräfte in diesem Land überein. Umstritten sind allerdings die Wege, wie man gegen derartige Hungerlöhne vorgehen kann. Die SPD wechselt hierzu die Position laufend.

(Günter Garbrecht [SPD]: Was?)

Bis 2005 stand das Thema Mindestlohnfestsetzung überhaupt nicht auf der politischen Agenda, weder in Berlin noch in Düsseldorf, obwohl es auch schon damals Lohndumping und Schmutzkonkurrenz in verschiedenen Wirtschaftsbereichen gab.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Da können Sie mal sehen, wie wir uns entwickeln!)

Dann folgte man den Gewerkschaften und sprach sich für branchenbezogene Lösungen aus. Aktuell wird ein gesetzlicher Mindestlohn gefordert. Welcher das sein soll, erfahren wir weder von Herrn Beck noch von Herrn Müntefering.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Aus der Mindest- lohnkommission!)

Im Bundesrat liegt aktuell nicht nur ein Antrag aus Rheinland-Pfalz, sondern auch einer aus Berlin vor. Berlin möchte gesetzlich 7,50 € als Lohnuntergrenze festlegen. Der andere Antrag, der offensichtlich von Ihnen, also der SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag, favorisiert wird, sieht eine gesetzliche Mindestlohnfestsetzung durch den Arbeitsminister des Bundes nach Konsultierung einer Mindestlohnkommission vor. Der Bundesarbeitsminister selbst legt die Zusammensetzung der neunköpfigen Mindestlohnkommission nach diesem Vorschlag aus Rheinland-Pfalz fest – je drei Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sowie drei Sachverständige. Wer in diese Mindestlohnkommission kommt, legt also alleine der Bundesarbeitsminister fest.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Stimmt nicht! Das wird im Benehmen mit den Spitzenverbän- den festgelegt. – Günter Garbrecht [SPD]: Wie Sie selbst auch!)

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen lehnt weiterhin einen staatlich festgelegten ein

heitlichen Mindestlohn ab. Dafür sind die Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt ebenso wie die Verdienstmöglichkeiten in den Regionen Ost- und Westdeutschlands viel zu unterschiedlich.

Er würde auch das Problem, dass Menschen zwar Vollzeit arbeiten, aber dennoch sogenannte Aufstocker sind – das ist ja heute schon von anderen Debattenrednern herausgearbeitet worden –, zumindest bei mehrköpfigen Bedarfsgemeinschaften nicht lösen können. Wird die Freibetragsregelung berücksichtigt, müsste – das wissen Sie – zum Beispiel eine Familie mit drei Kindern einen gesetzlichen Mindestlohn von 13,75 € erhalten. Diese Dimension werden wir mit dem Mindestlohn aber nicht erreichen können. Deswegen wird der Mindestlohn das Aufstockerproblem bei mehrköpfigen Bedarfsgemeinschaften nicht lösen.

Bemerkenswert finde ich, dass nach dem Rheinland-Pfalz-Antrag grundsätzlich „notwendige und praktikable Differenzierungen“ bei den Mindestlohnfestsetzungen möglich sein sollen. Wie das? Nach Regionen? Nach Qualifikationen? Nach Branchen? Nach Alter? – Umso unverständlicher ist es allerdings, dass ein Länderantrag die Beteiligung des Bundesrates gänzlich ausschließt.

Branchen- und regionalspezifische Lösungsansätze sind und bleiben der richtige Weg. Die Landesregierung hält es für erforderlich, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz dann auf weitere Branchen auszudehnen, wenn entsprechende soziale Verwerfungen dies erfordern. Das Gebäudereinigerhandwerk fällt inzwischen darunter. Für die Brief- und Postdienste zeichnet sich eine Lösung ab, Herr Schmeltzer, die ich ausdrücklich begrüße. Ich will, dass dieser Tarifvertrag in das Entsendegesetz aufgenommen wird und die Regelungen so schafft, wie sie vereinbart worden sind. Aus der Entsorgungswirtschaft und sogar aus dem Gaststättengewerbe sind Signale vernehmbar, dass die Sozialpartner hier etwas zustande bringen. In der Zeitarbeit geht es um ein paar Cent zwischen den miteinander konkurrierenden Verbänden.

Etwas anderes ist mir wichtig: Das Thema ist intensiv, ausführlich und auch kontrovers in der Bundesregierung diskutiert worden. Am Ende stand ein Vorschlag für ein gemeinsames Vorgehen, man kann auch sagen: ein Kompromiss. Jetzt kommt es erst einmal darauf an, die Möglichkeiten dieser Vereinbarung abzuarbeiten und nicht schon wieder mit neuen Vorschlägen um die Ecke zu kommen. Gerade hier: Wenn wir im Interesse der Menschen Fortschritte wollen, dann sind jetzt Verlässlichkeit und Stetigkeit sowie Orientierung an einer gemeinsamen Linie gefragt.

Wir sollten den 31. März 2008 schlicht und ergreifend abwarten. Dies ist der Stichtag, bis zu dem die Tarifvertragsparteien der betreffenden Branchen nach der Übereinkunft im Berliner Koalitionsausschuss gemeinsam ihren Willen erklären können, in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen zu werden und tarifliche Mindestlöhne zu vereinbaren.

Im Übrigen ist dies doch eine Riesenchance, in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen wieder zu einer Renaissance von Tarifverträgen zu kommen. Es ist allemal besser, dass die Löhne zwischen den Tarifparteien festgelegt werden, als dass sie durch die Politik oder durch von der Politik besetzte Kommissionen festgelegt werden. Voraussetzung ist, dass für die jeweilige Branche eine Tarifbindung von mindestens 50 % vorliegt.

Der Berliner Koalitionsausschuss hat sich außerdem auf eine Aktualisierung des sogenannten Mindestarbeitsbedingungsgesetzes von 1952 geeinigt. Auch das halte ich für sinnvoll. Denn es gibt zunehmend Wirtschaftszweige oder einzelne Regionen, in denen es entweder keine Tarifverträge gibt oder eine Tarifbindung nur noch für eine Minderheit der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber besteht. Ein aus unabhängigen Experten bestehender Hauptausschuss wird festzustellen haben, ob ein tarifloser Zustand gegeben ist und Mindestlöhne als Mindestarbeitsbedingungen festgesetzt werden müssen. Ein Fachausschuss, der jeweils für die betroffene Branche zu bilden ist, soll dann festlegen, wie hoch der Mindestlohn im konkreten Fall sein soll. Dieser kann auf Vorschlag des Bundesarbeitsministers durch eine entsprechende Rechtsverordnung festgesetzt werden. Einzelheiten des Verfahrens werden noch zu klären sein.

Meine Damen und Herren, Sie alle wissen: Bis Anfang der 90er-Jahre war es in Westdeutschland selbstverständlich, dass Löhne und Arbeitsbedingungen branchenweit geregelt wurden. Für fast alle Beschäftigten galt ein Flächentarifvertrag.

Heute hat die Tarifbindung einen neuen Tiefpunkt erreicht. Nur noch jeder dritte Betrieb in Deutschland ist an einen Flächentarifvertrag gebunden. Zugleich arbeitet nur noch etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten in einem Betrieb, für den ein Flächentarifvertrag gilt. Den Ergebnissen einer Analyse des IAB zufolge, galten in den alten Ländern 2006 noch für 57 % der Beschäftigten branchenweite Tarifverträge. Seit 1996 ist das ein Rückgang um 12 %. Im Osten sank die Tarifbindung in der gleichen Zeit sogar von 56 auf 41 %. Allein seit 2000 ist der Anteil tarifgebundener Betriebe von 45 % auf 37 % gesunken. Im Osten ist

deren Anteil um weitere 3 % auf 20 % abgesunken.

Natürlich ist die Bedeutung des Flächentarifvertrages etwas größer, als es diese Zahlen ausdrücken. In der Praxis gibt es eine Reihe von Betrieben, die sich auch ohne formale Bindungen an Tarifverträgen orientieren. 2006 profitierten davon ca. 18 % der Beschäftigten im Westen und 22 % im Osten. Daneben gilt laut IAB für weitere 8 % der Beschäftigten im Westen und 13 % im Osten ein Firmentarifvertrag.

Aber klar ist auch: Die Entwicklung geht in die falsche Richtung. Wir brauchen nicht weniger, wir brauchen mehr Flächentarifverträge. Sie sind und bleiben das beste Instrument einer gerechten Lohnfindung und sorgen am ehesten dafür, dass die Menschen von ihrem Lohn auch leben können. Und hierzu gehören auch Initiativen der Sozialpartner, diese Tarifverträge für ihre jeweiligen Branchen allgemeinverbindlich erklären zu lassen, wenn die Voraussetzungen dafür gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz erfüllt sind.

Bei uns in Nordrhein-Westfalen sind heute etwa 140.000 Beschäftigte mehr durch Allgemeinverbindlichkeitserklärungen vor Lohndumping geschützt als zum Zeitpunkt meines Amtsantrittes. Geregelt sind das Wach- und Sicherheitsgewerbe und – einmalig in Deutschland – das Gaststätten- und Hotelgewerbe.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Probleme damit, dass eine mögliche AVE aufgrund des faktischen Vetorechts einer Bank des Paritätischen Tarifausschusses beim Bundes- bzw. Landesarbeitsministerium scheiterte. Hier stelle ich seit einiger Zeit eine wieder größere Bereitschaft auch aufseiten der BDA fest, Mindestlöhne und nicht ganze Lohngitter als allgemeinverbindlich zu erklären. Das ist gut so. Ansonsten müsste nämlich geprüft werden, inwieweit dieses faktische Vetorecht zu modifizieren ist, zum Beispiel für den Fall, dass die AVE gemeinsam von den Sozialpartnern einer Branche beantragt wurde.

Nach jetzigem Recht kann die AVE auch gegen den erklärten Willen der jeweiligen Antragspartei auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite versagt werden. AVE ist ein Instrument in der Hand der Sozialpartner. Es wiederzubeleben ist damit die Aufgabe der Tarifvertragsparteien selbst. Die Politik hat sie dabei zu unterstützen. Ich werde dies auch zukünftig tun.

Im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen verhandeln die Sozialpartner zurzeit einen neuen Tarifvertrag, für den eine AVE beantragt werden soll.

Auch im Bäckerhandwerk ist 2008 die AVE Gegenstand der anstehenden Tarifverhandlungen. Damit machen wir klar: Niemand übertrifft uns in der praktischen Verhinderung von Lohndumping oder Hungerlöhnen. Wir wollen aber auch die Tarifvertragsparteien nicht aus der Verantwortung für angemessene Löhne entlassen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Laumann. – Für die SPD spricht nun Herr Garbrecht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die jetzt wieder so zahlreich der Debatte hier folgen! Ich möchte Ihnen noch einmal verdeutlichen, was Sozialdemokraten in dieser Frage umtreibt und bewegt. Zunächst einmal wollen wir Arbeit für die Menschen im Land. Das ist die erste Priorität, die wir uns stellen. Und wir wollen, dass alle Menschen, die Vollzeit arbeiten, von dieser Arbeit auch leben können.

(Beifall von der SPD)

Wir als Sozialdemokraten achten die Tarifautonomie wie unseren eigenen Augapfel. Ich gucke jetzt einmal auf die rechte Seite dieses Hauses: In der letzten Zeit gab es genügend Anlass, diese Aufmerksamkeit aufzubringen, denn Sie haben die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, die Frage der Tarifautonomie ständig einschränken wollen. Deswegen sind Hinweise auf die Tarifautonomie bei uns an der falschen Stelle. Wir wollen freie Gewerkschaften und faire Löhne in freien Verhandlungen. Und diese sind mit der Geschichte unserer Partei, der SPD, so verwoben, dass dieses Muster weder von Linkspopulisten noch von sozialschriftstellerischen Plattitüden des Ministerpräsidenten angekratzt werden kann, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

Wir wollen Löhne in diesem Land von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt wissen. Wir werden aber auch nicht tatenlos zusehen, wie sich durch Tarifflucht ganze Branchen aus der Tarifbindung verabschieden. Die Absicht des Arbeitsministers, den Flächentarifverträgen Gewicht zu geben, läuft ins Leere, wenn sich ganze Branchen aus der Tarifbindung verabschieden.

(Beifall von der SPD)

Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie durch Lohndumping die Arbeit der Menschen entwertet

wird. Wir werden gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür sorgen, dass auch die Frage der prekären Arbeitsverhältnisse gelöst wird.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, sitzen bei Tarifverhandlungen nicht nur zwei Partner am Tisch, sondern sozusagen als dritter Mann auf der Arbeitgeberseite die Arbeitslosigkeit.

(Beifall von Rainer Schmeltzer [SPD])

Deshalb gibt es derzeit auch nur eine scheinbare Waffengleichheit zwischen den Tarifpartnern. Auch aus diesem Grund, um die untere Grenze eindeutig zu ziehen, um Waffengleichheit unter den Tarifvertragsparteien herzustellen, sind wir für Mindestlöhne.

(Beifall von der SPD)

Gerechte Löhne sind auch Ausdruck der Anerkennung guter Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Lohndrückerei und Lohndumping – da weiß ich mich einig mit dem Arbeitsminister – verletzen einen wichtigen Grundwert unserer sozialen und demokratischen Ordnung, nämlich die Würde des Menschen und seine Arbeit.

(Beifall von der SPD)

Mit einem gesetzlichen Mindestlohn werden nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor menschenunwürdigen Niedrigstlöhnen geschützt; er stärkt auch die Unternehmen – auch die gibt es in diesem Land –, die ihren Mitarbeitern faire und gute Löhne für ihre Arbeit zahlen, aber gleichzeitig einem gnadenlosen Lohndumpingwettbewerb ausgesetzt werden.

Bei allen Debatten, die wir um dieses Thema führen, ignorieren Sie nach wie vor, dass wir in unserem Land 2,5 Millionen Menschen haben, die zu Löhnen arbeiten, die weniger als die Hälfte des Durchschnittslohnes betragen. Sie lassen, wenn wir keine Mindestlohnregelung finden – egal, wie sie aussieht –, rund 600.000 Menschen im Stich, die trotz ordentlicher Berufstätigkeit auf ergänzende staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Eine solche Missachtung, meine Damen und Herren, haben diese Menschen nicht verdient.

(Beifall von der SPD)

Deshalb seien Sie gewiss, dass wir als Sozialdemokraten nicht nachlassen werden, die Lücke zwischen Ihren Worten und Taten unter die Menschen zu bringen.

(Zuruf von der CDU: Schau!)

Mit unserem Druck haben wir dazu beigetragen, dass Mindestlöhne für Bauarbeiter, für Gebäudereiniger, für Elektriker durchgesetzt worden sind. Die Postdienstleiter sind auf einem guten Weg. Die Zeitarbeit und weitere Bereiche werden folgen, meine Damen und Herren.

Wir Sozialdemokraten werden weitermachen, bis es in ganz Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn gibt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.