Herr Abgeordneter Becker, ich wiederhole die Antwort, die ich gerade gegeben habe. Eine Verkürzung des Ausbau der Start- und Landebahn ist von den Flughafenbetreibern nicht in Erwägung gezogen worden.
Herr Minister Laumann, welche konkreten Informationen haben Sie darüber, dass die Landesregierung eine Subvention von 20 Millionen € für den Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück in den nächsten Haushalt einstellen wird? Ich weiß nicht, ob, wenn Herr Minister Laumann nicht anwesend ist - ich kann ihn im Augenblick nicht sehen -, Herr Minister Wittke oder der Finanzminister diese Frage beantworten kann.
Ich wiederhole dazu die Antwort, die ich schon auf die ursprüngliche Frage gegeben habe: Wir werden mit der Flughafenleitung in ein Gespräch darüber eintreten, in welcher Höhe überhaupt zusätzliche Kosten auflaufen. Uns ist derzeit nicht bekannt, ob die zusätzlichen Kosten 20 Millionen € oder mehr oder weniger betragen.
Wenn es zu einer Subvention in Höhe von 20 Millionen € käme - Sie haben gesagt, Sie können die Höhe nicht genau vorhersehen -, würden Sie sie dann in einem Nachtragshaushalt oder im nächsten Haushalt unterbringen wollen?
Diese Frage kann ich im Moment nicht beantworten. Das hängt davon ab, wann die Flughafenbetreiber mit dem Ausbau des Flughafens beginnen wollen. Wir werden vor Baubeginn, das heißt vor Beginn der Maßnahme, keine Überweisung tätigen.
Ich habe eine Frage an den Finanzminister: Aus welcher Haushaltsstelle und aus welchem Landesprogramm wird eine solche Maßnahme finanziert?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Wittke hat ausgeführt, dass er noch nicht einmal den Betrag kennt, um den es geht. Dann können Sie diesen Betrag auch schlecht in den Haushalt einstellen.
Der Haushalt 2006 ist, wie Sie wissen, in den ersten Vorarbeiten. Das heißt, wir übernehmen das, was die alte Landesregierung gemacht hat, als Vorarbeit und gucken, was wir daraus machen werden.
Herr Minister Wittke, wenn wir uns den Flughafen in Münster/Osnabrück ansehen, stellen wir fest, dass wir dort den Eltingmühlenbach haben. Wie wir wissen, handelt es sich um ein typisches münsterländisches Gewässer, wie wir es an vielen Stellen vorfinden. Gleichwohl hat sich die frühere Landesregierung bemüßigt gefühlt, genau dieses kleine Gewässer zum FFH-Gebiet erklären zu lassen.
Das wäre gegen viele andere Gewässer beliebig austauschbar gewesen. Somit kommen wir, was die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen betrifft, zu einer Summe in zweistelliger Millionenhöhe.
Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass uns, wenn sich die frühere Umweltministerin und die sie tragenden Fraktionen daran gehalten hätten, Schaden von unserem Land abzuwenden, die hohen Kosten der Ausbaumaßnahmen an diesem Flughafen erspart geblieben wären?
Herr Kollege Schemmer, wenn Sie schon meine Vorgängerin ansprechen, dann möchte ich Ihnen auch gerne die Frage beantworten. Für den Bereich ist das Umweltministerium weiter zuständig. Ich möchte Ihnen zunächst einmal eine Zahl im Zusammenhang mit der Frage Elting-Mühlenbach nennen. Für die Überbrückung des EltingMühlenbaches wird mit Kosten von 10 Millionen € gerechnet.
In diesen Brückenbaukosten sind ca. 1 Million € für die Beleuchtungsmöglichkeiten mittels Tageslicht enthalten.
Nach Informationen des Ministeriums für Bauen und Verkehr liegt der Kostenanteil - jetzt geht es wieder um den Bereich Umweltschutz und Verkehrssicherheitsaufkommen - bei ca. 15 % der Gesamtkosten des Vorhabens. Das macht insgesamt einen Betrag von 15 bis 20 Millionen € aus.
Noch einmal in Bezug auf den Elting-Mühlenbach, die Brückenbaukosten, von denen ich gerade gesprochen habe: Durch die Reduzierung des Brückenbauwerks von 390 Meter auf 200 Meter gemäß ICAO-Richtlinie, wie seinerzeit vom MUNLV im Planfeststellungsverfahren gefordert, hätten diese Brückenbaukosten um ca. ein Drittel reduziert werden können. Dies ist aus Verkehrssicherheitsgründen unterblieben. Insoweit sind die hieraus resultierenden Mehrkosten nicht dem Umweltschutz anzulasten.
Mit Erlaubnis von Minister Wittke möchte ich Herrn Minister Linssen fragen, ob Sie mit mir der Auffassung sind, dass man dann, wenn man seitens der Landesregierung Versprechungen macht, bestimmte Gelder des Landes auszugeben, eigentlich wissen sollte, woher das Geld kommt, aus welchem Haushaltstitel, aus welchen Förderprogrammen, dass man also einen gewissen haushaltsrechtlichen Hintergrund haben sollte.
Herr Kollege Remmel. soweit mir bekannt ist, hat Minister Wittke darüber gesprochen, dass er sich gerne mit den Betreibern über die Mehrkosten unterhalten wird. Dazu ist es nicht erforderlich, dass er ganz genau beziffern kann, wie hoch der Betrag ist.
Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen zur Frage 9 liegen nicht vor. Deswegen schließe ich diese Frage.