Wir haben im Gegensatz zu Ihnen stets die Schule der Selbstständigkeit vertreten, nicht die Schule der Beliebigkeit. Das war genau das, was die Vorvorministerin für Schule und Weiterbildung vertreten hat. Wir haben gesagt, Sie versuchen sich tot und sind überhaupt nicht bereit, vernünftige Elemente in der Fläche umzusetzen.
Nun zum eigentlichen Antrag: Frau Schäfer, eigentlich hätte ich diesmal direkt eine Brille mit ans Rednerpult nehmen müssen. Was die „Neue Westfälische“ am 23. Januar schreibt, ist so kleingedruckt, dass es mir fast entgangen wäre. Vielleicht sollte ich es auch gar nicht entdecken. Der Bericht war sicherlich gar nicht für meine Augen bestimmt.
Das ist er. Was berichtet die „Neue Westfälische“? Sie berichtet, dass Sie, Frau Schäfer, kürzlich auf einer Veranstaltung in unserem gemeinsamen Wahlkreis Leopoldshöhe gesagt haben, die Verkürzung der Schulzeit an den Gymnasien auf acht Schuljahre beanspruche die Schüler extrem und sei Ihnen, der ehemaligen Schulministerin, ein Dorn im Auge.
Waren Sie es nicht selbst? Als FDP konnten wir – so ziemlich als Einziges an Ihrer Politik, die Sie in Ihrer kurzen Amtszeit als Schulministerin praktiziert haben – begrüßen, dass Sie das Abitur nach zwölf Jahren eingeführt haben. Dies geschah auf Druck von FDP und CDU, von Wirtschaft, Gesellschaft und überhaupt. Es geschah offenbar äußerst widerwillig und ohne Überzeugung, wie wir nachlesen können.
Warum sage ich das? Das ist doch schließlich nicht Thema Ihres Antrags. Das stimmt. Ich sage es an dieser Stelle, weil es beispielhaft die ganze Inkonsequenz Ihres bildungspolitischen Handelns wiedergibt. Das Gleiche gilt für den hier vorliegenden Antrag.
Sie konnten sich im Rahmen Ihrer damaligen Verantwortung zwar dazu durchringen, das Programm Selbstständige Schule mit Bertelsmann im Jahr 2002 auf den Weg zu bringen. Aber während Ihrer noch drei Jahre fortdauernden Regierungsverantwortung bis zum Jahr 2005 haben Sie trotz Drängens und Ermahnens vonseiten der Opposition – das waren damals wir – nichts, aber auch gar nichts unternommen, um die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit von Schule auch nur ansatzweise in die Fläche zu bringen. Sie haben gezögert und vor zu schneller Übertragung auf die Fläche gewarnt, Sie hatten hier und dort Bedenken. Letztendlich waren das, wozu Sie bereit waren, lediglich Elemente der Beliebigkeit.
Dieses Verhalten war übrigens typisch für Ihre Modellprojekte oder Schulversuche: Im Kleinen beginnen, aber um Gottes Willen nicht in die Fläche geben, sondern danach am besten wieder alles einkassieren. – So haben Sie es mit den meisten Ihrer Projekte gemacht. Um die meisten war es aus unserer Sicht auch nicht schade.
Nun präsentieren Sie hier zwar einen Fleißantrag, in dem Sie noch einmal sorgfältig alles auflisten, aber haben Sie nicht gemerkt, dass die neuen Regierungsfraktionen FDP und CDU im Prinzip das meiste und so manches weit darüber hinaus schon in Gesetzestext gegossen haben? Wir haben die gesetzliche Grundlage geschaffen. Wir haben ein neues Schulgesetz NRW, das die Eigenverantwortlichkeit der Schule beinhaltet, die nun schrittweise an allen Schulen des Landes umgesetzt wird.
Ihre Forderung nach einer Einführung von Qualitätskriterien für eigenverantwortliche Schulen ist obsolet, da die Landesregierung bereits vor Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes verbindliche Qualitätsstandards für eigenverantwortliche Schulen festgelegt hat. Die geforderten Standards zum Erreichen der Schulabschüsse sind ebenfalls obsolet, da die KMK mit ihren Beschlüssen verbindliche Standards für die mittleren Bildungsabschlüsse vorgibt. Auch für das Abitur gelten bundesweit einheitliche Prüfungsanforderungen.
Die geforderte Qualifizierung der Selbstständigen Schule im Bereich des Personals wird ebenfalls mit dem neuen Schulgesetz Realität. Die Schulleitungen der eigenverantwortlichen Schulen werden mit neuen Rechten und Pflichten ausgestattet. Vor Übernahme des Amtes der Schulleitung werden die Bewerber künftig durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen für ihre neue Aufgabe qualifiziert. An diese Maßnahme schließt sich eine Überprüfung des Erlernten an.
Nicht nur Schulleitungen werden qualifiziert. Haben Sie sich einmal unseren Etat für Lehrerfortbildung angesehen? Da sind Ihre Zahlen aus früheren Zeiten einfach nur mickrig.
Die Schulleitungen werden mit neuen Leitungsfunktionen ausgestattet. Den Schulleitungen wird die Dienstvorgesetzteneigenschaft übertragen. Das ist doch wohl weiter gehender als das, was Sie sich jemals vorgestellt hatten, dass es in so kurzer Zeit in die Fläche zu bringen ist.
Die Elternmitwirkung wurde durch das neue Schulgesetz grundlegend reformiert. Das neue Schulgesetz räumt den Eltern das Recht ein, zum Beispiel die Schulleitungen mitzuwählen und über die Organisation der Schuleingangsphase in der Grundschule und andere Dinge mehr mitzuentscheiden.
Zur Neuordnung der Schulaufsicht: Das machen wir besser, als Sie es vorhatten. Der Schulaufsicht kommt inzwischen eher eine partnerschaftliche und beratende denn aufsehende Rolle zu. Und
Das Ziel des Antrags, eine eigenverantwortliche Schule zu etablieren, ist richtig. Jedoch hat die CDU/FDP-Landesregierung nicht zuletzt durch die zügige Umsetzung des neuen Schulgesetzes bereits zahlreiche Aktivitäten für die Eigenverantwortlichkeit der Schulen in NRW unternommen. Wir sind mitten im Umsetzungsprozess. Haben Sie das nicht gemerkt?
Daher wäre eine Zustimmung zu Ihrem Antrag ganz klar ein Rückschritt, ein Hinterherhecheln hinter den Fakten. Der Antrag bleibt nämlich hinter der Realität der neuen Schullandschaft in NRW zurück.
Eigentlich wissen Sie doch, Frau Schäfer: Konkurrenz belebt das Geschäft und wirkt sich qualitätsfördernd aus. Da wir – FDP und CDU – einen ausgesprochen hohen Qualitätsanspruch an unsere Schulpolitik haben, wäre es gar nicht schlecht, wenn wir ab und zu einmal so etwas wie einen schulpolitischen Wettbewerb Ihrer SPD mit uns entdecken könnten. Wenn Sie so weitermachen wie bisher in der Opposition und entweder Anträge stellen, die sich im Kleinklein verlieren, oder aber Forderungen formulieren wie hier, die längst so oder zum Teil weiter gehend umgesetzt sind, dann müssen Sie sich gefallen lassen, dass eine bildungspolitische Kompetenz der SPD nicht nur von den Regierungsfraktionen im Landtag, sondern auch draußen bei den Bürgern im Land als nicht vorhanden wahrgenommen wird.
Ihre neuesten, konfusen Pläne zur Schulpolitik beunruhigen die Menschen schon gar nicht mehr, weil sie überhaupt nicht ernst genommen werden. Herzliche Bitte meinerseits: Bringen Sie doch vielleicht zur Abwechslung einen Antrag auf den Markt, der die Attribute innovativ und zukunftsweisend verdient. Dann macht es auch Spaß, sich damit zu beschäftigen.
Lesen Sie noch einmal nach, was in unserem neuen Schulgesetz steht. Es muss Sie dann auch nicht beunruhigen, dass wir Ihren Antrag heute ablehnen. Wir sind ein ganzes Stück weiter.
Dieser Artikel in der „Neuen Westfälischen“ heißt im Übrigen „Gebremst auf dem Weg zur Bildung“. Jetzt gebe ich Ihnen einmal ein Rätsel mit auf den Weg: Wer hat über Jahre und Jahrzehnte auf dem Weg zu einer wahren Bildung gebremst? – Das waren über viele Jahrzehnte SPD und Grüne, die meiste Zeit davon die SPD allein. Was dabei an Qualität herausgekommen ist, das sehen wir nicht nur an Pisa. Das wissen wir. Wir haben uns auf
Ja, Frau Beer, da regen Sie sich auf. Das ist so. Das gilt nicht für Sie persönlich, denn Sie sind doch noch gar nicht so lange im Landtag. Aber Ihre Fraktion hat lange genug an dem falschen Weg mitgewirkt. Die Resultate verfolgen uns.
Wir haben uns auf den Weg gemacht, die Bildungsqualität im ganzen Land zu verbessern. Das werden wir ganz konsequent tun. Wir werden uns dabei nicht aufhalten lassen. Wir werden das, von dem wir überzeugt sind, konsequent und schnell umsetzen, selbstverständlich auch mit Bedacht und so, dass wir es bald merken, nämlich an der Bildungsqualität unserer Schülerinnen und Schüler und an besseren und qualitativ hochwertigeren Abschlüssen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Rede zu diesem Tagesordnungspunkt sollte beginnen mit den drei Wörtern: „Ich freue mich …“. Das stelle ich aber zurück. Ich möchte zunächst ganz kurz auf das eingehen, was Frau Schäfer gerade in ihrer Rede gesagt hat. Frau Schäfer, Sie haben von geballten Phrasen gesprochen. Ich möchte nicht fragen, wer geballte Phrasen „gephrast“ hat.
Eines hat mich aber doch erregt, und ich möchte das an dieser Stelle aufgreifen. Sie sagen: Schreiben Sie doch endlich einen Qualitätskatalog für gute Schulen auf! – Sie reden so, Frau Kollegin Schäfer, als wären Sie nie verantwortlich gewesen, als hätten Sie als Ministerin gar nicht stattgefunden. Merken Sie nicht, dass Sie mit dieser Aussage, jetzt einen Kriterienkatalog für gute Schulen zu erstellen, sagen, dass es vorher unter Ihrer Regentschaft keine guten Schulen gegeben hat?
Frau Kollegin, wer schreibt Ihnen Ihre Reden? Wenn Sie sie nicht geschrieben haben, wieso lesen Sie dann so etwas ab? Das tut weh. Das macht fassungslos. Ich glaube, das werden auch die Schulen im Lande spüren.
Ich freue mich, dass sich der Gedanke der Eigenverantwortlichkeit von Schulen, den wir im neuen Schulgesetz als einen Schwerpunkt herausgestellt haben, offensichtlich auch bei der Opposition durchgesetzt hat. Da haben wir Konsens.
Nun wollen Sie, meine Damen und Herren von der SPD, uns zur Eile antreiben, diese Eigenverantwortlichkeit umzusetzen. Meiner Ansicht nach kommt das ein wenig zu spät. Ich nutze die Gelegenheit, um Ihnen anhand der Eckpunkte Stück für Stück zu verdeutlichen, dass die Landesregierung bereits weitergeht, als Sie es fordern:
Erstens. Sie fordern die Vorlage von Qualitätskriterien für selbstständige Schulen. – Das MSW hat mit dem Qualitätstableau für Qualitätsanalysen an Schulen einen umfangreichen verbindlichen Katalog an Qualitätskriterien vorgelegt. Er bildet bereits die Grundlage für eigene Schul- und Unterrichtsentwicklung und ist für externe Evaluation der Schulen gedacht. Dieser Katalog ist öffentlich; man kann ihn lesen.
Zweitens. Sie verlangen Standards für das Erreichen der Schulabschlüsse. – Haben Sie übersehen, dass die Kultusministerkonferenz mit den nationalen Bildungsstandards für den mittleren Schulabschluss und den Hauptschulabschluss einen verbindlichen Rahmen vorgegeben hat?
Drittens. Ihre Forderung nach der Definition der Kernaufgaben der Schulaufsicht ist mit dem Schulgesetz bereits im Grundsatz beantwortet. § 3 Abs. 1 beschreibt klar, dass die Schulaufsicht die Schulen in ihrer Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit beraten und unterstützen soll. Im Zusammenhang mit der Verwaltungsmodernisierung wird zurzeit an einer weiteren Konkretisierung gearbeitet.
Viertens. Zu Ihrer Forderung nach ortsnahen Steuerungs-, Beratungs- und Unterstützungssystemen für die selbstständige Schule: Genau dieses Thema steht im Mittelpunkt der Erprobung im Modell „Selbstständige Schule bis 2008“. Zusammen mit den Kommunen werden wir dann auf der
Grundlage dieser Erfahrungen für eine ortsnahe Beratung und Unterstützung der Schulen in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten sorgen. Die Signale, die wir dazu aus den Kommunen erhalten, stimmen mich außerordentlich optimistisch.
Fünftens. Auch Ihre Forderung nach einem Anforderungsprofil für Schulleitungen und einem entsprechenden Fortbildungsprogramm entspricht genau dem, was wir bereits umsetzen. Wir werden in Kürze Handlungsfelder und Schlüsselkompetenzen für das Leitungsverhalten in eigenverantwortlichen Schulen als Grundlage für eine Qualifizierung vor Amtsantritt vorlegen.