gehen und jeweils den Einbau sowie die Funktion des Rauchmelders überprüfen. Das heißt: Einmal im Jahr müsste in jeder Wohnung überprüft werden, ob dort die Batterien noch funktionieren.
Im Antrag der SPD wird dazu auf Stichproben und zum Vergleich – das haben Sie eben in Ihrer Rede auch noch einmal ausgeführt – auf die Anschnallpflicht in Autos verwiesen. Wir meinen, dass das ein schlechter Vergleich ist. Die Konsequenzen bei einem nicht angeschnallten Fahren muss im Falle eines Unfalls jeder selber tragen. Hier ziehen die Versicherungen hinterher die Konsequenzen. Bei nicht vorhandenen Rauchmeldern sind allerdings die verantwortlichen Leiterinnen und Leiter der Bauordnungsbehörden im Falle einer Rauchmelderpflicht in einer verdammt hohen Verantwortung. Ich möchte – das sage ich ausdrücklich – nicht Chef einer solchen Bauordnungsbehörde sein, wenn im Falle eines schweren Brandes die Frage danach gestellt wird, wann, wo und wie zuletzt kontrolliert worden ist.
Die Landesbauordnung ist eigentlich nur für den Neubau von Wohnungen einschlägig. Neubauwohnungen haben aber aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen an den vorsorgenden Brandschutz einen sehr hohen Sicherheitsstandard. Als Stichwort nenne ich hier nur den zweiten Brandschutzfluchtweg oder – bei größeren Vorhaben – die Erstellung eines Brandschutzgutachtens mit dem Einbau von automatischen Löschanlagen.
Das größte Problem liegt folglich im Wohnungsbestand. In NRW haben wir rund 8,3 Millionen Wohnungen. Dies wird durch ein Bonussystem erfasst. Ich bleibe dabei: Das wird schneller und effizienter weiterhelfen. Deshalb ist nun die Landesregierung – insbesondere der zuständige Bauminister – gefragt: Was ist aus Ihren Gesprächen mit der Versicherungswirtschaft geworden? Die Provinzial-Versicherung ist als einer der großen Gebäudeversicherer ein zentraler Baustein. Da es sich bei dieser Versicherung um ein Tochterunternehmen der Sparkasse handelt, müsste dort das vorhandene Einflusspotenzial des Landes genutzt werden können. Der Kollege Wißen hat Sie, Herr Wittke, mehrfach als Ankündigungsminister bezeichnet, und Sie haben eine solche Initiative angekündigt. Wo und wie ist das Ergebnis? – Sie sind gleich an der Reihe. Wir würden uns freuen, wenn Sie Ergebnisse präsentieren könnten.
Wir werden der Überweisung zustimmen und unsere Position von den weiteren Beratungen im Ausschuss abhängig machen. Die Landesregierung hatte seinerzeit den Grünen-Antrag aus
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Rauchwarnmelder“ weckt nach wie vor viele Emotionen. Denn letztendlich geht es um das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Wir alle haben noch die tragischen Todesfälle in Köln-Mülheim vor Augen. Seit Jahresbeginn berät dieses Haus das Thema „Rauchwarnmelder“ sehr intensiv.
Herr Remmel hat es auch schon gesagt: In einigen Bereichen besteht durchaus Einigkeit: Rauchwarnmelder retten Leben; das sagen wir alle. Die Öffentlichkeitskampagne „Rauchwarnmelder retten Leben!“ der ehemaligen Landesregierung hat einen sehr wichtigen Beitrag zur Markteinführung von Rauchwarnmeldern in Nordrhein-Westfalen geleistet. Das ist so.
Wunderbar! – Unser aller Ziel ist eine Erhöhung des Ausstattungsgrades, also eine deutliche Steigerung der Zahl der tatsächlich installierten Rauchwarnmelder in Privathaushalten.
Meine Damen und Herren, keine Einigkeit besteht in der Frage, wie ich einen möglichst hohen Ausstattungsgrad erreiche mit geeigneten Geräten verbunden mit dem notwendigen Gefahrenbewusstsein in der Bevölkerung. Auch die Anhörung, die hier mehrfach genannt wurde und die im April stattfand, konnte diese Frage nicht beantworten.
Einige Experten – Herr Hilser hat einen davon zitiert – sprachen sich für eine gesetzliche Regelung aus. Die Mehrzahl der Experten hielt eine umfangreiche Aufklärung für den besseren Weg und lehnte eine gesetzliche Regelung ab.
noch nicht einmal abgeschlossen ist. Nach meinem Eindruck unterschätzt die SPD das Verantwortungsbewusstsein eines jeden Bürgers und überschätzt die Allmacht des Staates.
Die aktuelle landesweite Kampagne zum Brandschutz „Rauchmelder sind Lebensretter!“ wird unter anderem von den Schornsteinfegern und den Provinzial-Versicherungen unterstützt. Ziel der Aktion ist – an der Stelle wären wir uns wieder einig –, die Zahl der Rauchmelder in den Wohnungen in Nordrhein-Westfalen deutlich zu erhöhen. Ich glaube, dass wir insgesamt auf einem sehr guten Weg sind.
Meine Damen und Herren, aufgrund der Anhörung und der aktuellen Entwicklung halte ich den freiwilligen Einbau von Rauchwarnmeldern verbunden mit einer umfangreichen und gezielten Aufklärung im Moment für die beste Lösung und damit den besten Weg.
Wir werden die Diskussion im Ausschuss selbstverständlich fortführen und stimmen heute einer Überweisung zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag der SPD-Fraktion ist weder neu, noch originell oder zielführend. Denn in der Tat: Eine gesetzliche Vorschrift allein erreicht noch nichts. Nur real installierte Rauchmelder können tatsächlich Leben retten. Darum ist es Unsinn, ständig nach neuen Verordnungen, neuen Regelungen und neuen Gesetzen zu rufen. Vielmehr müssen wir gemeinsam daran arbeiten, dass mehr Haushalte in Nordrhein-Westfalen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Und das haben wir in den vergangenen Monaten getan.
Herr Kollege Hilser, Kollege Remmel hat zu Recht gerade schon darauf hingewiesen, dass die Zahl von 7 %, die Sie genannt haben, falsch ist. Ein Forschungsauftrag, den die Bauministerkonferenz im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hat, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass mindestens ein Drittel der Haushalte in Nordrhein-Westfalen mit Rauchmeldern ausgestattet ist.
Wir werden es bald ganz genau wissen, denn ich freue mich darüber, dass sich das nordrheinwestfälische Schornsteinfegerhandwerk bereit erklärt hat, nicht nur unsere Aufklärungskampagne zu begleiten und insgesamt 3,8 Millionen Flyer in
den nächsten Wochen und Monaten zu verteilen, sondern gleichzeitig eine Erhebung in allen Haushalten durchzuführen, wo Rauchmelder installiert sind. Das eigentlich Schöne ist: Ein Jahr später wird eine weitere Erhebung durch die Schornsteinfeger stattfinden, sodass wir dann wissen, was unsere Initiative tatsächlich gebracht hat – im Übrigen ohne neue Gebührenordnung, ohne neue Verordnung, ohne neue Gesetze.
Sie haben zu Recht gefragt: Was hat das, was Sie in den vergangenen Monaten auf den Weg gebracht haben, gebracht? – Ich will es Ihnen sagen: Die Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft hat 11.000 Brandmelder installiert. Die GAG in Köln will bis Anfang Dezember 42.000 Wohnungen mit Rauchmeldern ausstatten. Die Ruhr-Lippe Wohnungsgesellschaft wird in diesen Tagen 3.000 Wohnungen ausstatten, bis zum Jahresende sollen 21.000 Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Mülheimer Wohnungsbaugenossenschaft will bis zum Frühjahr des nächsten Jahres 7.500 Rauchmelder neu an den Mann bringen.
Das sind nur einzelne Schlaglichter quer über Nordrhein-Westfalen verteilt. Ich kann Ihnen aber sagen, dass diese freiwillige Initiative, die diese Landesregierung, die der Innen- und Bauminister gemeinsam gestartet haben, mehr erreicht hat als alle bisherigen Diskussionen in diesem Parlament, alle bisherigen Debatten in Ausschüssen, alle Gesetze, Verordnungen und was sonst auf den Weg gebracht worden ist.
Ich freue mich darüber, dass die beiden Provinzial-Versicherungen in Nordrhein-Westfalen, nämlich die Rheinische Provinzial und die Westfälische Provinzial, diese groß angelegte Kampagne, die jetzt nach den Sommerferien in ihre zweite Phase geht, mit einem namhaften sechsstelligen Eurobetrag unterstützt haben. Ich bin auch glücklich darüber, dass uns eine Reihe von Versicherungen zugesichert hat, dass sie prüfen wollen, inwieweit die Rauchmelder künftig Eingang in die Versicherungsverträge finden werden.
Dies alles zeigt, dass man, wenn man den Menschen, wenn man der Eigeninitiative vertraut, auch Erfolge erzielen kann. Man darf nicht nur auf mehr Staat, mehr Verordnungen und mehr Regelungen setzen, sondern muss den Menschen in Nordrhein-Westfalen etwas zutrauen, dann wird man nicht enttäuscht werden. Den Weg werden wir konsequent weitergehen. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/2479 an den Ausschuss für Bauen und Verkehr – federführend – sowie mitberatend an den Innenausschuss und den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Das ist damit einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die Beratung. Als erster Redner hat für eine der beiden antragstellenden Fraktionen Herr Prof. Sternberg das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In Venezuela gibt es ein Projekt der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen, das international Furore macht. Nicht zuletzt Straßenkinder werden im ganzen Land an Instrumenten ausgebildet und haben mittlerweile ein solches Niveau erreicht, dass das Spitzenorchester von den besten Dirigenten der Welt dirigiert wird.
Meine Damen und Herren, dieses Projekt ist seit der Gründung vor 30 Jahren vom Sozialministerium gefördert worden. Die Ziele dieses Projektes sind Gemeinschaftssinn, die Förderung von Disziplin, Ausdauer, Konzentration, Empfindungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein. Das heißt, es geht bei dieser Ausbildung nicht nur um das Können von klassischer Musik, sondern es geht darum, bestimmte Charaktereigenschaften zu fördern.
Ich könnte hier auch von Daniel Barenboim und seinem West-Ost Divan Orchester sprechen, das palästinensische und israelische Kinder zusammenbringt, oder von anderen Beispielen.
Meine Damen und Herren, wir sprechen hier über kulturelle Bildung, die die Grundlage des Zusammenlebens ist. Kultur ist sicher mehr als Künste, aber Kultur teilt sich wesentlich über Künste mit. Über künstlerische Sprachen verständigen sich Menschen unterschiedlicher Herkunft hinweg und erleben Humanität. Humanität ist nicht nur eine Sache des Kopfes, sondern über die Erfahrungen von Kunst werden auch die zugrunde liegenden Werthaltungen vermittelt oder kurz gesagt: Wer gemeinsam musiziert, wirft keine Scheiben ein.
Meine Damen und Herren, künstlerische Bildung ist ein Medium zur Identitätsbildung. Im Erlernen und Erarbeiten von Musik, Literatur, bildender Kunst erfährt man etwas über sich selbst erfährt, wer man selbst ist. Nur wer weiß, wer er ist, kann Dialoge führen. Ein offenes Zugehen auf das Fremde verlangt sicheres Stehen im Eigenen; denn Heimatlosigkeit ist die Wurzel des Fundamentalismus.
Dieses Eigene ist bei uns eine Kunst und Kultur, um die uns die Welt beneidet. Dieses reiche Erbe ist für alle Menschen, die hier leben, als Angebot zu vermitteln. Das gilt für die frühkindliche erste ästhetische Bildung ebenso wie für Schule und Erwachsenenbildung sowie letztlich auch für die Pflege der Geistes- und besonders der Kunst- und Kulturwissenschaften an unseren Universitäten.
Das Eigene zu kennen führt dazu, sich offen mit dem Fremden auseinanderzusetzen. Kulturelle Bildung kann zu Gemeinschaftssinn beitragen. Kinder machen etwas gemeinsam, erarbeiten gemeinsam ein Theaterstück, eine Choreografie, eine Musik. Solches Erleben stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und das Selbstbewusstsein. Über die Sprache der Kunst kann man andere verstehen und Gemeinschaft erleben. Auch dafür gibt es ein inzwischen berühmtes Beispiel, der Film „Rhythm is it“ zeigt das. Es sei darauf hingewiesen, dass der Choreograf dieser Aktion mit sehr viel weniger öffentlicher Aufmerksamkeit und weniger Sponsorenmitteln früher schon solche choreografischen Projekte gemacht hat, zum Beispiel in Duisburg bei uns in NRW.
Das sind nur einige Beispiele für die enge Verbindung von Sozial-, Jugend-, Integrations-, Bildungs- und Kulturpolitik, die in unserem Antrag angesprochen werden. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Konzepten und Projekten in NRW, die kulturelle Bildung und Integration auf unterschiedlichen Wegen zusammenbringen. Solche interkulturelle Bildung will kein oberflächliches Multi-Kulti, sondern die Erarbeitung der Kultur dieses Landes und ein ebenso ernsthaftes Kennenlernen der Kultur der Herkunftsländer von Im
migranten. Dabei sollen nicht ein Einerlei oder irgendwelche Mischformen das Ziel sein, sondern das Eigene und das Fremde sollen als eine zur Selbsterfahrung einladende Sprache erfahren werden und als Angebot zur Identifikation dienen.
Das Andere zu bejahen, verlangt auch die Frage nach den Grenzen einer gleichberechtigten Verschiedenheit. Kulturelle Unterschiede müssen sich auf einen gemeinsamen Wertekanon beziehen. In den Formen der Kunst ist die Beschäftigung mit diesen Fragen leichter möglich, ist ein Diskurs in einer anderen Sprache als der der Begriffe möglich. Vorbehalte vor dem Fremden werden abgebaut und die gegenseitige Akzeptanz verbessert.
Meine Damen und Herren, wir nennen ein solches Projekt aus Nordrhein-Westfalen in unserem Antrag, nämlich das Theaterstück „Homestories – Geschichten aus der Heimat“, das in Duisburg aufgeführt wird. Ich könnte eine Menge anderer nennen, nicht zuletzt Projekte der Ausschreibung „Schule und Kultur“, die von uns im Dezember letzten Jahres in den Landtag als Antrag eingebracht worden und ein außergewöhnlicher Erfolg geworden sind.