Da sich die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf 2007 ihren Finanzierungsverpflichtungen aus dem Weiterbildungsgesetz durch die konkreten Haushaltsansätze de facto weitestgehend entzieht, drängt sich die Frage auf, ob die angekündigte Konzepterarbeitung in der Konsequenz zu einer Novellierung oder gar Abschaffung des Weiterbildungsgesetzes führen wird oder soll.
Sehr geehrte Frau Gödecke, Sie haben eine klare Frage gestellt, und Sie bekommen von mir eine ebenso klare Antwort: Das Ministerium plant weder eine Novelle noch die Abschaffung des Weiterbildungsgesetzes.
Es gibt weitere Fragen; das war nicht anders zu erwarten. – Jetzt ist Frau Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dran.
Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, an einem Konzept zur zukünftigen Weiterbildung zu arbeiten. In der Weiterbildungskonferenz 2006 wurde mit allgemeiner Zustimmung der Anwesenden der Plan begrüßt, eine Weiterbildungsoffensive zu starten.
Sie haben Recht, Frau Beer: Ein Konzept ist sicherlich keine Novelle; das zunächst zur Klarstellung. Das Konzept beruht auf den dargestellten Inhalten, die ab dem 1. Januar 2006 gelten. Ich denke, es ist legitim, daraus ein Konzept zu entwickeln.
Wesentlicher Bestandteil des Weiterbildungsgesetzes ist neben der Aufzählung der förderungsfähigen Tatbestände auch die Finanzierungsfrage. Durch den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2007 schaffen Sie unterschiedliche finanzielle Fördertatbestände. Inwieweit beabsichtigen Sie, das Weiterbildungsgesetz durch diese Unterschiedlichkeit in der Finanzierung auszuhöhlen?
Frau Ministerin, das sehen wir allerdings ganz anders. Denn schon mit dem Haushalt 2006 beging die Landesregierung beziehungsweise die Regierungskoalition Wortbruch, da die Mittel nach dem Weiterbildungsgesetz um 5 Millionen € gekürzt wurden. In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 8. März dieses Jahres äußerten Sie sich ausweislich des Protokolls wie folgt – ich zitiere –:
„Natürlich sei es schmerzhaft, im Bereich Weiterbildung zu kürzen… Mit den Verbänden seien Gespräche geführt worden. … Solange die Kürzungen in diesem Umfang blieben – so sei versichert worden –, könnten die Einrichtungen ihre Arbeit fortsetzen. Mit diesem Ergebnis könne man auch andernorts leben.“
Jetzt schlagen Sie eine weitere Kürzung der WbG-Mittel um 18,2 Millionen € beziehungsweise einen Konsolidierungsbeitrag der Weiterbildungseinrichtungen von 38 % vor.
Frau Ministerin, wie vertreten Sie die von Ihnen vorgeschlagene Kürzung vor dem Hintergrund, dass Sie selbst am 8. März dieses Jahres sagten, dass die Weiterbildungseinrichtungen bei weiteren Kürzungen in ihrer Existenz gefährdet seien und damit das WbG ausgehöhlt werde?
Frau Schäfer, wir hatten gestern mehrere Stunden lang die erste Lesung zum Haushaltsgesetz. Ich gedenke nicht, der weiteren parlamentarischen Debatte vorzugreifen.
Frau Ministerin, in welcher Weise sind die Träger der Weiterbildung jetzt bei den konzeptionellen Überlegungen eingebunden, und in welcher Weise sind sie an der Entwicklung von Konzepten beteiligt?
Frau Ministerin, früher bedeutete das lebenslange Lernen auf vielen Ebenen in diesem Lande ja noch etwas, und deswegen hatten wir auch die schöne Internetseite www.bildungsportal.nrw.de. Diese wurde abgeschafft und durch die Internetadresse www.schulministerium.nrw.de ersetzt. Warum, Frau Ministerin, unterschlagen Sie bei Ihrem neuen Internetauftritt die Weiterbildung? – Angesichts der schon angesprochenen massiven Kürzungen ist das verständlich, wenngleich damit das Ziel des lebenslangen Lernens ad absurdum geführt wird.
Das sehe ich nicht so. Wir haben immer wieder bemerkt, dass die Benutzer des Internets eine Anlaufstelle, eine Adresse fürs Ministerium wünschten. Diese haben wir damit geschaffen.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass ich das Ministerium für Schule und Weiterbildung führe. Darum sprechen wir heute auch darüber.
Frau Ministerin, dem Vernehmen nach ist es erstmalig gelungen, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung in den nächsten Jahren bis 2010 ESF-Mittel, die bisher beim MAGS etatisiert waren und von der Vorgängerregierung niemals für die allgemeine Weiterbildung bereitgestellt wurden, in einem Umfang von 12 Millionen € zur Verfügung zu stellen.
Meine Frage an Sie: Ist es zutreffend, dass Sie diese neuen Drittmittel auch als strukturstabilisierend und -verstärkend für die Weiterbildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen ansehen?
Frau Ministerin, könnten Sie bitte für den Landtag erklären, worin der Unterschied zwischen Projektmitteln – bei den ESFMitteln handelt es sich ja um Projektmittel; das haben Sie selbst dargestellt – und der institutionellen Förderung, die über das WbG gesichert ist, besteht?
(Hannelore Kraft [SPD]: Natürlich! – Lachen bei der SPD – Ministerin Barbara Sommer wendet sich an eine hinter ihr sitzende Mit- arbeiterin.)
Wir machen hier keine Diskussion, sondern Frau Sommer hat jetzt die Möglichkeit, zu antworten. Wenn Sie die Frage jetzt nicht beantworten wollen oder können, können Sie das schriftlich tun.
Meine Frage bezieht sich auch noch einmal auf diese viel zitierten und viel gelobten ESF-Mitteln. Wenn Sie die andere Frage nicht beantworten können, können Sie uns vielleicht die Frage beantworten: Soweit es um die 12 Millionen € ESF-Mittel geht, müssen landesseitig Mittel kofinanziert werden. In welcher prozentualen Höhe geschieht das? Wer soll das tun, wenn sich Kommunen in Haushaltskonsolidierung befinden?
An wen wendet sich denn der interessierte Internetbesucher? Wenn er das Wort „Weiterbildung“ eingibt, kann er das nicht mehr mit Ihrem Ministerium in Verbindung bringen.
Ich habe gehört, dass die Möglichkeit genauso besteht. Vor etwa drei Wochen haben wir das Internet neu gestaltet. Es besteht die Möglichkeit auf „Weiterbildung“ wie auch auf die weiteren Links zu klicken.