Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bündnis 90/Die Grünen legen einen Antrag vor, der ein aktuelles Thema aufgreift, das sich auch durch Zuschriften und viele andere Beiträge darlegt. Das ist in Ordnung, es ist eine wichtige Aufgabe. Es ist aber auch, lieber Oliver Keymis, ein Stück Populismus dabei,
weil natürlich jede hier im Landtag vertretene Partei in irgendeinem Parlament in Deutschland diesem Staatsvertrag zugestimmt hat. Das gilt für die CDU in Baden-Württemberg, für die FDP in Rheinland-Pfalz, für die Grünen und SPD hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Jede hier im Landtag vertretene Partei hat diesem Staatsvertrag zugestimmt.
Gerade hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen war dieser Staatsvertrag besonders umstritten zwischen den damals regierungstragenden Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD und der Landesregierung. Auch das weiß jeder. Von daher lohnt es sich nicht, darum herumzureden.
Jetzt wird deutlich, dass es ein paar handwerkliche Fehler gibt, die an unterschiedlichen Stellen zum Tragen kommen. Sehr intensiv sind damit unsere Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss befasst, die sich mit den Härtefällen auseinandersetzen. Die GEZ muss nach dem Rundfunkstaatsvertrag nun eine Aufgabe erfüllen, um die sie sich wirklich nicht gerissen hat, nämlich eine Aufgabe, die früher in den Sozialämtern in allen Kommunen der Republik geleistet worden ist. Hierbei sind viele Fehler gemacht worden. Ich stimme aber meinem Kollegen Brinkmeier ausdrücklich zu: Die GEZ hat in einer sehr schwierigen Situation zwar Fehler, aber auch einen sehr guten Job gemacht. Das sollten wir nicht vergessen, weil die GEZ immerhin in Nordrhein
Ich will nicht noch einmal darauf hinweisen, dass natürlich alles mit allem zusammenhängt. Die PCGebühr wird jetzt insgesamt mit Gebühren Härtefällen und dem, was sich hinter der Menge an technologischer Entwicklung verbirgt, vermengt. Als die Rundfunkgebühr als Finanzierungsmodell für den staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk entwickelt worden ist, gab es nur das Radio. Anschließend gab es die Radio- und Fernsehgebühr. – Ich komme gleich zum Schluss, Frau Kraft, weil ich weiß, dass alle nach Hause drängen. – Jetzt sind der Computer und das Handy Empfangsgeräte. Diese technologische Entwicklung hat unsere Gebührenfinanzierung nicht nachvollziehen können. Deswegen sind sich wohl alle Medienpolitiker einig, dass wir zu einem Paradigmenwechsel in dieser Frage kommen müssen.
Wir werden aber nicht jetzt dazu kommen – Herr Brinkmeier hat auf das Moratorium hingewiesen –, weil Grundlage für die Überlegung, die wir anstellen müssen, die angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist. Nicht nur wir hatten eine kontroverse Diskussion über den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, sondern auch ARD und ZDF. Die sind vor das Bundesverfassungsgericht gegangen, das angekündigt hat, im Dezember zu entscheiden. Sie alle wissen, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes Gesetzescharakter haben. Wir sollten uns nach der Entscheidung Gedanken machen, wie wir weiter verfahren.
Natürlich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, denn es wäre verrückt, innerhalb der nächsten drei Monaten irgendetwas auf den Weg zu bringen, was nicht mit dem übereinstimmt, was jetzt angekündigt und in drei Monaten Gesetzescharakter haben wird.
Deswegen enthalten wir uns an dieser Stelle. Nach Dezember haben wir ausreichend Gelegenheit, uns über den gebührenfinanzierten öffentlichrechtlichen Rundfunk Gedanken zu machen. Wir sagen ausdrücklich, dass wir zur Gebührenfinanzierung und zur Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen, und dazu gehört eine angemessene staats
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner Eumann hat etwas Richtiges und etwas Falsches gesagt. Die richtige Aussage ist, dass die Grünen mit diesem Antrag eine unseriöse Schaufensterpolitik betreiben, wie wir dies kennen.
Die falsche Aussage ist, dass alle Fraktionen dieses Hauses diesem Regelwerk zugestimmt haben. Ich kann das für die FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich zurückweisen. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Das wissen Sie auch, Herr Eumann. Als diese Entscheidung in der letzten, der 13. Legislaturperiode anstand, gab es hier nämlich sogar einen parlamentarischen Vorgang, und zwar einen Antrag der FDP-Fraktion, der sich gegen dieses Vorgehen ausgesprochen hat.
Insofern bitte ich Sie, an dieser Stelle auch bei der Wahrheit zu bleiben. Als seinerzeit die Entscheidung anstand, waren wir als Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich dagegen, diese so zu vollziehen. Das haben wir auch in allen politischen Debatten deutlich gemacht. Sie selber wissen das besser als viele andere hier in diesem Parlament. Dann gehört das auch mit zur Wahrheit dazu.
Herr Kollege, erlauben Sie zwei Zwischenfragen, zum einen von Herrn Kuschke und zu anderen von Herrn Eumann?
Herr Kollege, wenn Ihre damalige Haltung so war, wie Sie gerade ausgeführt haben – und ich habe daran keinen Zweifel –, dann frage ich Sie: Haben Sie denn bereits eine Initiative auf den Weg gebracht, um die Landesregierung zu einer Novellierung des Staatsvertrages zu bringen? Sie haben jetzt die Mehrheit. Sie hätten ja die Möglichkeit, Ihre Position durchzusetzen.
Herr Remmel ist gerade dabei, das auch rechtlich nachvollziehen zu können, wie mir seine Zeichen signalisieren. – Sie haben uns nämlich einen Staatsvertrag hinterlassen, der durch das Handheben von Grünen und SPD in der Zeit Ihrer Regierungsverantwortung auf den Weg gebracht worden ist.
Jetzt, wo er verabredet ist, ist er aber natürlich nur in einem gemeinsamen Vorgehen aller 16 Bundesländer zu ändern. Herr Kuschke, deshalb wissen Sie doch – dafür waren Sie früher lange genug auch für diese Themen verantwortlich –, dass Sie uns hier ein Ei im Nest hinterlassen haben. Allein aus der Perspektive Nordrhein-Westfalens heraus hätten wir diesen Staatsvertrag seinerzeit nicht abschließen müssen. Jetzt, wo Sie ihn für uns abgeschlossen haben, kommen wir so lange nicht heraus, wie sich nicht alle 16 Bundesländer einig sind, gemeinsam eine neue Lösung zu finden. Eine solche neue Lösung ist momentan – da stelle ich nur einmal die Realitäten in Rechnung – zu meinem Bedauern nicht mehr realistisch, weil Sie von Rot-Grün damals so votiert haben, wie Sie votiert haben.
Herr Kollege Witzel, ich kann mich an Ihr Abstimmungsverhalten in der vergangenen Legislaturperiode sehr gut erinnern – auch an Ihre stichhaltige Argumentation. Ich hatte nur darauf hingewiesen, dass jede in diesem Landtag vertretene Partei in irgendeinem Parlament in einer Konstellation diesem Staatsvertrag zugestimmt hat. Ich habe großes Interesse daran – das war mein Hinweis –, dass wir uns in dieser Frage nicht in einem Klein-Klein wiederfinden. Sie haben in Rheinland-Pfalz zugestimmt, die CDU in BadenWürttemberg und wir hier in Nordrhein-Westfalen, weil wir das damals gemeinsam erledigen wollten. Das bitte ich Sie nur zur Kenntnis zu nehmen. Ich habe sehr wahrheitsgetreu ausgeführt. Ich habe nicht behauptet, dass Sie hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen diesem Staatsvertrag zuge
Zu dem fragenden Hinweis des Kollegen Eumann: Ich nehme Ihre Klarstellung entgegen, dass Sie sich hier nicht über das parlamentarische Verhalten der nordrheinwestfälischen FDP-Landtagsfraktion geäußert haben. Sie erlauben mir in Beantwortung Ihrer halben Frage aber doch folgende Anmerkung: Herr Eumann, wenn wir uns hier über unterschiedliche politische Konzepte auseinandersetzen, dann erwarten Sie von mir doch auch, dass ich als programmatische Grundlage dessen, was SPDMeinung ist, die Meinung der SPD-Landtagsfraktion von Nordrhein-Westfalen heranziehe und nicht die der SPD-Landtagsfraktion von Schleswig-Holstein. Sonst würde ich hier doch sagen: Weil die SPD in Schleswig-Holstein in der Regierungsverantwortung mit der CDU die Schulbezirke abgeschafft hat, sind Sie auch für die Abschaffung der Schulbezirke. – Da würden Sie mir doch auch widersprechen, weil Sie in Nordrhein-Westfalen eine andere Auffassung haben.
Damit komme ich zu meinen Ausführungen zurück. Gebührenzahler berappen zukünftig über 17 € monatlich für Radio- und Fernsehempfang. Die tatsächliche Nutzung der Angebote der Öffentlich-Rechtlichen ist dafür gar nicht einschlägig.
Nach den Regelungen im Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Herbst 2004, also noch unter rot-grüner Verantwortung in Nordrhein-Westfalen, beschlossen haben, sollen mit der vollen Gebühr auch prinzipiell rundfunkfähige Geräte wie Computer oder Handys mit Internetanbindung belegt werden, falls Haushalte oder Unternehmen bislang keine Beiträge für andere Empfangsgeräte an die GEZ entrichten.
Ab 2007 gilt daher für neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie beispielsweise Internet-PCs die Zweitgeräteabgabe auch im nicht privaten, also gewerblichen Bereich. PCs, Mobiltelefone oder Spielekonsolen mit Internetzugang begründen somit ab 1. Januar 2007 auch dann eine Gebührenpflicht, wenn im Haushalt oder Betrieb sonst kein Empfangsgerät bereitgehalten wird.
Das heißt – und das ist auch unsere Kritik –, dass ein Freiberufler oder Selbstständiger mit einem vom Wohnbereich getrennten Arbeitsraum zusätzliche Fernsehgebühren für den betrieblichen PC
an die GEZ bezahlen muss. Hinzu kommt unter Umständen auch noch eine dritte Gebühr für mobil betriebene Geräte. Dies gilt auch dann, wenn in der Logik der Tätigkeit liegt, dass die Geräte selbstverständlich nicht für Zwecke des Fernsehens am Arbeitsplatz genutzt werden. Da andererseits dieselbe Person zur selben Zeit nur an einem Ort sein kann, hat diese Regelung bereits einen erheblichen Widerspruch hervorgerufen – aus Sicht der Betroffenen auch völlig zu Recht.
Mangels entsprechender Grundsatzurteile ist die exakte Auslegung, welche Geräte konkret formaljuristisch zur Gebührenpflicht führen, allerdings noch unklar. Klar ist aber auf alle Fälle: Die Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte, insbesondere internetfähige Computer, werden die Gebührenzahler in weit stärkerem Maße belasten, als die GEZ dies darstellt. Die GEZ rechnet für 2007 mit Mehreinnahmen von höchstens von 10 Millionen € auf der Grundlage von 50.000 Neuanmeldungen. Diese Zahlen werden allein durch die zu erwartenden Mehreinnahmen für ab dem 1. Januar 2007 gebührenpflichtige beruflich mitgenutzte private Computer mit Internetzugang um ein Vielfaches überschritten werden.
Addiert man beispielsweise – diese Rechnung würde ich viel eher aufmachen – die nur schwer zu schätzenden Kosten für zu Hause beruflich genutzte Computer zu den von der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler – VRGZ – geschätzten fast 330 Millionen €, liegen die gesamten Mehrkosten eher bei 500 Millionen € als bei den von der GEZ genannten 10 Millionen €.
Interessant am Antrag der Grünen ist natürlich, wie eingangs erwähnt, der Antragsteller; denn die Grünen haben seinerzeit, als es konkret um die Frage ging, wie sich Nordrhein-Westfalen für die nächsten Jahre verhält, genau diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt, den sie heute hier so populistisch kritisieren. Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15. Oktober 2004 – mittlerweile sind Sie abgewählt, damals waren Sie es noch nicht – wurde am 1. Mai 2005 in Kraft gesetzt, also wenige Tage vor dem Politikwechsel in Nordrhein-Westfalen.
Wir haben gerade schon die Problematik beleuchtet, wie schwierig es ist, nachträglich im Konzert aller Bundesländer noch Veränderungen zu bewirken. Ich kann für die FDP-Landtagsfraktion sagen: Wir würden uns sehr wünschen, dass es noch gelänge, eine einvernehmliche Willensbildung der Bundesländer herzustellen, um das Moratorium auf den Weg zu bringen und den Rundfunkänderungsstaatsvertrag in diesem Punkt, was
die Gebührenbelastung für die Internet-PCs angeht, auszusetzen. Ich bin aber selber an dieser Stelle realistisch genug, in Rechnung zu stellen, dass dies momentan nicht das Signal ist, was die 16 Bundesländer in ihrer Gesamtheit senden.
Ich komme damit zur letzten Bemerkung. Die FDP-Landtagsfraktion wird aus den eben genannten Gründen zwar weiter Wege suchen und dafür werben, im Ergebnis zu erreichen, was für die Entlastung der Gebührenzahler wichtig ist, diesem konkreten Antrag der Grünen aber nicht zustimmen, weil es einfach unehrlich ist, hier etwas anderes einzufordern, als es Ihrer jahrelangen Haltung in dieser Frage entspricht. Insofern: Die populistische Empörung der Grünen steht in umgekehrt proportionalem Verhältnis zum intellektuellen Gehalt dieses Antrags. Wir werden ihn deshalb ablehnen. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Witzel. – Jetzt spricht in Vertretung des Ministerpräsidenten Dr. Rüttgers Herr Minister Breuer.