Bezüglich der Projekte weiß ich, dass wir 1998 beim EEG gesagt haben, dass es für geothermisch erzeugten Strom 8,95 Cent/Kilowattstunde für Anlagen bis zu 20 Megawatt gibt. Bis 2004 hatten wir eine einzige Anlage, nämlich in Neustadt-Glewe. Diese ist im November 2003 gebaut worden und hatte eine Nettoleistung von 95 Kilowatt. Bei einer geothermischen Stromerzeugung geht ja sehr viel Leistung verloren, um das Wasser in die Erde zu pumpen.
2004 haben wir das EEG modifiziert und gesagt: Für Anlagen bis 5 Megawatt gibt es 15 Cent/Kilowattstunde, für Anlagen bis 10 Megawatt 14 Cent/ Kilowattstunde, für Anlagen zwischen 10 und 20 Megawatt 8,95 Cent/Kilowattstunde und für Anlagen mit über 20 Megawatt 7,16 Cent/Kilowattstunde, also im unteren Bereich eine Verdoppelung. Dies haben wir gemacht, um eine Chance zu haben, um Erfahrungen zu gewinnen. Ich bin gespannt, welche Anlagen jetzt umgesetzt werden. Bis 2003 hatten wir eine 100 KilowattAnlage. Es war richtig, dass wir die Technik ausprobiert haben. Selbst grüne Optimisten erwarten nicht, dass wir jetzt sehr schnell weiterkommen. Der Weg ist aber richtig.
Die Frage, um die wir uns kümmern müssen, ist: Was können wir bezüglich der Heizsysteme machen? In NRW gibt es diesbezüglich zwei Stellen, nämlich Arnsberg und das neue Gebäude für die TH Aachen. Das ist im SPD-Antrag positiv gewürdigt worden. Das Gebäude ist noch nicht gebaut. Die Bohrung ist gefahren worden, die Anschlüsse sind vorhanden. Die Hochschule wird das Gebäude hoffentlich bald bauen können. Es ist sinnvoll – das braucht natürlich mehr Zeit – zu prüfen, was wir im Heizungsbereich, im Nahwärmebereich ohne Stromumwandlung mehr machen können. Es ist sinnvoll, mehr praktische Erfahrungen in Neubaugebieten und großen Gebäuden zu haben. Das sollten wir zusammen machen.
Wenn wir das im Ausschuss nicht nur als eine Abhandlung eines Antrags begreifen, sondern uns etwas mehr Zeit nehmen, vielleicht auch mit der angesprochenen Gesellschaft ein Fachgespräch führen – das können wir ja in kleinerer Besetzung machen –, dann ist es sicherlich ein lohnender Prozess, der auf längere Sicht für uns alle sinnvoll ist. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn der Kollege Priggen Recht hat, dann hat er Recht. Der Vortrag war einfach gut. Deswegen nimmt das viel von dem weg, was ich eigentlich sagen wollte. Kompliment!
Meine Damen und Herren, bei der Geothermie müssen wir grundsätzlich zwei Bereiche unterscheiden, nämlich zum einen die sogenannte oberflächennahe Geothermie. Das ist alles bis 400 m. Da wird warmes Wasser und Dampf zur Verfügung gestellt. Dort, wo wir tektonisch stabile Regionen haben, müssen wir die Wärmepumpe einsetzen.
Der zweite Bereich sind Tiefbohrungen. Heutzutage kommen wir bis zu 4.000 m herunter. Wir können aber für die Erdwärmegewinnung noch tiefere Bereiche nutzen, und zwar bis zu 5.000 m.
Weltweit gibt es Bereiche, wo die Geothermie eine ganz erhebliche Rolle spielt, zum Beispiel Island, Philippinen. Wer sich in Island einmal die großen Kraftwerke angesehen hat, wird begeistert sein. Das kann man aber nicht auf uns übertragen, denn wir haben zum Glück nicht den Vulkanismus. Bei uns in Deutschland haben wir die geothermalen Anomalien im Bereich der norddeutschen Tiefebene, im Bereich des Oberrheingrabens und im Bereich zwischen Donau und Alpen. Dort kann man das sicherlich machen.
Aber auch bei uns ist das möglich. Kollege Wirtz hatte eben darauf hingewiesen, dass der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen hierzu sehr fundierte Aussagen getroffen hat. Frau Ministerin, ich wünsche mir, dass man den Kommunen und privaten Bauträgern die Beratungsfunktion des Geologischen Dienstes auch für diese Sachen sehr viel deutlicher nahe bringt. Hier besteht seitens des Landes ein großes Beratungspotenzial, das noch viel stärker genutzt werden kann. Die Kolleginnen und Kollegen des Geologischen Dienstes machen das nicht nur gerne, sondern auch ausgesprochen fachkompetent und preiswert. Man sollte es in die Öffentlichkeit bringen, dass man den Geologischen Dienst weiter fördert und ermuntert, diese Beratungsfunktion wahrzunehmen.
Meine Damen und Herren, insgesamt können wir festhalten: Es besteht ein erhebliches Erdwärmepotenzial. Das ist auch ein wichtiger Baustein für die Nutzung additiver Energien. Der Wirkungsgrad – hierauf hat der Kollege Priggen zu Recht hingewiesen – ist nicht nur bezogen auf Stromproduktion, sondern insbesondere auch hinsichtlich Kopplung mit der Wärmeproduktion vernünftig. Bei Großprojekten sollte man das sicherlich in beson
Man muss allerdings auch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Wir haben relativ hohe Gewinnungskosten, technische Nutzungsprobleme – hierauf hatte der Kollege der SPD hingewiesen – und ein erhebliches Risiko bei Fehlbohrungen. Das bedeutet letztendlich, dass wir Kostensenkungspotenziale nutzen müssen, um Erdwärme kalkulierbar zu machen.
Nun zum SPD-Antrag: Der SPD-Antrag ist gut gemeint, aber hinsichtlich der zu ziehenden Folgerungen einfach zu unverbindlich. Sämtliche Kostengesichtspunkte bleiben außen vor. Der Antrag ist gut und hilfreich. Aber was soll konkret umgesetzt werden? Deshalb möchte ich die Äußerung des Kollegen Priggen gerne aufgreifen, das als Aufschlag für eine intensive Diskussion um die Geothermie zu nehmen. Dem Weg kann ich folgen.
Der SPD-Antrag lässt unter Nummer 10 – man muss ihn einmal lesen – auf einen Erkenntnisgewinn bei der SPD-Fraktion schließen. Dort heißt es, dass im Rahmen der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die Förderung der Geothermie Priorität haben soll. – Dem stimmen wir in jedem Fall zu. Sie soll in jedem Fall Priorität gegenüber der Windkraft haben. Wenn sich das bei Ihnen weiter durchsetzt, finde ich das richtig. Das muss man auch einmal positiv hervorheben.
Herr Ellerbrock, wenn ich Ihre Ausführungen und die Ausführungen von Herrn Priggen überdenke, haben wir anscheinend einen gewissen Konsens. Würden Sie uns zustimmen, wenn wir eine Anhörung zu diesem Thema beantragen?
Ich höre gerade, dass wir eine Enquetekommission haben. Lassen Sie uns das im Ausschuss besprechen. Ich bin für
Der SPD-Antrag verrät aber auch etwas von Ihrem Gedankengut; man muss Sie an den Taten erkennen. Sie fordern die Umsetzung auch wegen der Mitnahmeeffekte. Weil wir in NordrheinWestfalen die Möglichkeit haben, Geld vom Bund zu bekommen, sollen wir das Projekt unbedingt durchführen. – Diese Argumentation finde ich fatal. Denn es handelt sich um Steuergelder – egal, ob sie vom Bund oder vom Land kommen. Entweder ist eine Maßnahme sinnvoll oder nicht.
Wenn sie sinnvoll ist, führen wir sie durch. Aber wenn sie nicht sinnvoll ist, lassen wir sie auch dann sein, wenn wir vom Bund Geld dafür bekommen würden. Aber das kann nicht richtig sein: Es heißt im Antrag, dass Nordrhein-Westfalen über die EEG-Förderung überproportional profitieren könnte. Das ist für mich kein Argument. Für mich ist die Frage, ob etwas sinnhaft ist oder nicht.
Zusammenfassend sage ich für die FDP eindeutig „Ja“ zum Erneuerbare-Energien-Gesetz – allerdings ganz anders, als Sie sich das vorstellen. Wir wollen Forschung und Entwicklung fördern, bejahen degressive Anschubfinanzierung, aber keine Dauersubventionierungen. Das muss letztlich auch für die Geothermie gelten. Für die Diskussion sind wir selbstverständlich offen.
Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft zuzuhören. – Wenn Sie, Frau Ministerin, dem Wunsch folgen würden, dass das Geologische Landesamt weiterhin verstärkt tätig wird, hätten wir auch für die Kollegen dort ein kleines Weihnachtsgeschenk. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ellerbrock, Sie wissen, dass der Geologische Dienst gerade den ersten Entwurf eines Rohstoffberichtes vorgelegt hat. Wir werden auch damit sehr offensiv umgehen und wünschen uns eine lebhafte Debatte. Ich teile Ihre Einschätzung: Im Geologischen Landesamt sind sehr viele Kenntnisse auch über Möglichkeiten der Wärmegewinnung an verschiedenen Standorten vorhanden. Wir machen
Erstens. Die positive Einschätzung der Geothermie stimmt mit der Position der Landesregierung grundsätzlich überein. Im Antrag wird aber weitgehend auf eine Differenzierung zwischen oberflächennaher Geothermie und der Nutzung der Tiefengeothermie verzichtet. Das ist nicht sachgerecht und führt vor allem zu einer etwas unzulänglichen Betrachtung der wirtschaftlichen Seite, wie sie Herr Ellerbrock eben angesprochen hat.
Zweitens. Die Nutzung oberflächennaher Erdwärme mittels Wärmepumpe ist bei guter Planung und kompetenter Realisierung ohne öffentliche Förderung grundsätzlich wirtschaftlich. Das Land hat seine Förderung aus dem REN-Programm daher im Jahr 2001 im Konsens mit der Branche eingestellt.
Es mangelt aber noch an ausreichender Information über diese effiziente und umweltschonende Technik. Deshalb unterstützt das Land die Informationsverbreitung zur oberflächennahen Erdwärmenutzung mittels Wärmepumpe auf vielfältige Weise: zum Beispiel durch die „Arbeitsgruppe Wärmepumpe“ und den „Wärmepumpenmarktplatz NRW“ im Rahmen der Landesinitiative Zukunftsenergien; durch die Potenzialstudie zur oberflächennahen Geothermie, die vom Geologischen Dienst in Krefeld erarbeitet wurde und mittlerweile in der zweiten Auflage vorliegt; durch die einheitliche „Informationsplattform Umweltwärme“, die aufgrund unserer Landesinitiative für ganz Deutschland eingerichtet wurde; durch Energieberatung der „Energieagentur NRW“ und der Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen.
Die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Tiefengeothermie sind insbesondere wegen der hohen Bohrkosten ungünstiger. Bei Tiefengeothermieprojekten mit Bohrtiefen von 4.000 bis 5.000 m besteht noch erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Auch hier sind Projekte in Nordrhein-Westfalen in konkreter Planung beziehungsweise Realisierung. Ich nenne „Prometheus“ der Ruhr-Universität Bochum, das „Super C“ in Aachen, das „Freizeitbad Nass“ in Arnsberg, das „Geothermiezentrum Bochum“ und den „Forschungsverbund Geothermie“.
Viertens. Bei der Planung und Errichtung von landeseigenen Gebäuden wird der jeweils neueste Stand der Technik zugrunde gelegt. Innovative Verfahren zur Wärmeerzeugung und -versorgung der landeseigenen Immobilien werden in die Ge
bäudekonzepte einbezogen. Neben dem Pilotprojekt der RWTH Aachen, das ich bereits genannt habe, wurde eine weitere Geothermieanlage in der Kreispolizeibehörde Mettmann realisiert. Wir werden auch in Zukunft Geothermie in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen bei landeseigenen Immobilien nutzen.
Fünftens. Die Forderung, Geothermie im Rahmen der Überarbeitung des Erneuerbare-EnergienGesetzes prioritär zu fördern, kann sich entsprechend dem Zweck des Gesetzes nur auf die Stromerzeugung durch Tiefengeothermie beziehen. Mit der EEG-Novelle vom 1.8.2004 ist die Einspeisevergütung in diesem Bereich bereits deutlich angehoben worden. Zusätzlich sind aber erhebliche öffentliche Zuschüsse erforderlich. Bei solchen Projekten bestehen im Übrigen auch erhebliche technisch-wirtschaftliche Risiken.
Sie sehen, auf dem Gebiet der GeothermieNutzung passiert in Nordrhein-Westfalen eine ganze Menge. Die Landesregierung bewertet die Erdwärmenutzung als sehr positiv. Aber auch hier suchen wir nach einem vertretbaren Mix zwischen dem, was wünschenswert, und dem, was wirtschaftlich realisierbar ist.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/695 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend –, an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung des digitalen Antennenfernsehens in Nordrhein-Westfalen ist eine Erfolgsgeschichte. Da der Erfolg bekanntlich und richtigerweise viele Mütter und Väter hat, möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei allen Partnern bedanken, die zu diesem Erfolg beigetragen haben. Das sind in erster Linie der Westdeutsche Rundfunk, die Landesanstalt für Medien, die kommerziellen Fernsehveranstalter, vor allem hier in Nordrhein-Westfalen RTL, die Telekom, aber auch Landesregierung und Landtag.