zukunftsorientierten Ausgleich zu bringen. Dies ist durch die bestehende Gesetzeslage gewährleistet.
Vom Max-Planck-Institut für Molekulare Biomedizin ist darauf hingewiesen worden, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände zu diesem Bereich sachlich nicht notwendig ist, da Tierschutzverbände bereits bei der Genehmigung von Tierversuchen in der Kommission nach § 15 Tierschutzgesetz mitwirken. Das Institut befürchtet, dass durch ein solches Klagerecht innovative Grundlagenforschung und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Biomedizin behindert würden.
Von einem solchen Gesetz ginge eine negative Signalwirkung aus, was das Land NordrheinWestfalen und damit seine Bürger im internationalen Wettbewerb schwächen könnte. Ein solches negatives Signal können wir uns gerade in der heutigen Zeit nicht leisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Tiere sind in Nordrhein-Westfalen im weltweiten, europaweiten und bundesweiten Vergleich sehr gut geschützt. Es bedarf keiner zusätzlichen Regelung. Auch der federführende Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Dem schließe ich mich an.
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.
Damit sind wir am Schluss der Beratung und können zur Abstimmung kommen. Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10118, den Gesetzentwurf Drucksache 14/9760 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung abgelehnt.
4 Landesregierung muss ihren Ankündigungen Taten folgen lassen: Mindestlohn für die Leih- und Zeitarbeitsbranche
Für die antragstellende Fraktion der SPD erteile ich dem Abgeordneten Schmeltzer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Leider kann ich nicht „lieber Arbeitsminister“ sagen; denn er ist noch nicht da.
Entschuldigung, Herr Arbeitsminister. Herzlich willkommen bei dieser Debatte! Das war eine Punktladung. Es wäre schön, wenn dieser Arbeitsminister immer Punktlandungen hinlegen würde.
Ich fange auch gleich mit einem Zitat des Arbeitsministers an. Das ist immer am schönsten; denn zumindest in der Presse hat er gute Zitate. Am 14. Februar 2008 schrieb die Presse – mittlerweile dürfte das eines der in diesem Plenum am häufigsten verwendeten Zitate sein – mit Bezug auf den iGZ-Kongress der Zeitarbeitsbranche – ich zitiere –:
Wenn die Branche nicht ins Entsendegesetz aufgenommen wird, können Anbieter aus Osteuropa ab 2009 zu den Löhnen ihres Landes hier arbeiten. Die dadurch absehbaren sozialen Verwerfungen besonders im Helferbereich halten wir in Deutschland nicht aus.
Um die Branche vor dem Lohndruck aus Osteuropa zu schützen, ist er deshalb „entschieden dafür, sie ins Entsendegesetz aufzunehmen“.
Recht hat der Minister. Das haben wir in diesem Haus mehrfach debattiert. Wenn er diese Aussage auch eine Woche später relativiert hat – bezüglich des Jahres 2009 hat er dann gesagt: oder 2011 –, so hat er doch anschließend in unserer Debatte seinen Wunsch zur Aufnahme des Mindestlohns ins Entsendegesetz der Zeitarbeitsbranche deutlich gemacht. Allerdings hat er das insofern wieder relativiert, als dass er anschließend in der namentlichen Abstimmung gegen seine eigene Meinung gestimmt hat.
In einem Artikel auf www.süddeutsche.de vom 17. September 2009 wird Herr Laumann mit folgenden Worten zitiert:
Wir müssen alles dafür tun, dass die Zeitarbeitsbranche spätestens im Jahre 2010 ins Entsendegesetz aufgenommen wird.
Richtig, Herr Minister. Jetzt haben wir das Jahr 2010. Jetzt gilt es auch, endlich zu handeln. Die Zeit der Überschriften seit zwei Jahren ist auch an dieser Stelle endlich vorbei; denn Sie sind nach wie vor Arbeitsminister, wenn auch nur noch für 108 Tage hier im Lande Nordrhein-Westfalen. Die Arbeitsminister auf Bundesebene besitzen ja neuerdings das CDU-Parteibuch. Auf Bundesebene gibt es in der kurzen Legislaturperiode in diesem Ressort mittlerweile schon die zweite Besetzung.
Viele Überschriften wurden gesetzt – alle richtig. Viele Interviews wurden gegeben – alle richtig. Viele TV-Auftritte haben Sie zu diesem Thema absolviert – alle richtig. Immer haben Sie sich mit dem gleichen Tenor geäußert und gesagt, der Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche müsse ins Entsendegesetz aufgenommen werden. Das ist eine Forderung, die wir hier nachhaltig gestellt haben, die in diesem Haus aber nicht die Mehrheit gefunden hat.
Bei Ihnen finden wir auch immer wieder die öffentliche Kritik an den Tarifverträgen der sogenannten christlichen Gewerkschaften, die unter anderem das Hindernis dafür sind, dass es eben nicht so kommt, wie es sein muss. Sie sind Vertreter der CDU und kritisieren die christlichen Gewerkschaften. Ich teile Ihre Kritik. Ihre Kollegen auf Bundesebene, die auch Mitglieder der Christlich-Demokratischen Union sind – stellvertretend nenne ich hier einmal Herrn Dr. Brauksiepe –, gehen nach wie vor zu den Kongressen der christlichen Gewerkschaften, bauchpinseln diese Gewerkschaften und unterstützen sie bis zum Gehtnichtmehr. Wer hat eigentlich als Arbeitsminister, arbeitsmarktpolitischer Sprecher und Führer der christlich-demokratischen Arbeitnehmer in Ihrer Partei das Sagen? – Ist das der Bundesvorsitzende der CDA, der zum Schutze der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwas durchsetzen will, oder geht es um den Lobbyismus, um das „C“ vorne, damit christliche Gewerkschaften letztendlich nicht in Verruf kommen? Das ist der Punkt. Da müssen Sie sich durchsetzen.
Warum Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche? – Sie haben sich auf dem Kongress der iGZ 2008 für den Mindestlohn ausgesprochen. Ich habe die Begründung gerade genannt: die kommende Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Lohndruck aus Osteuropa. Alles dies ist richtig. Ich frage mich nur, Herr Laumann: Ist dies Ihre persönliche Meinung, oder sprechen Sie hier für die Landesregierung? Denn Frau Thoben hat sich auf dem Kongress der iGZ am 19. November 2009 in Gelsenkirchen, also ein Jahr später, generell gegen diesen Mindestlohn im Entsendegesetz ausgesprochen.
Ich frage mich letztendlich: Spricht Frau Thoben für die Landesregierung, sprechen Sie für die Landesregierung, oder kann bei der Landesregierung draußen jeder sagen, was er will, weil das Handeln und das Sprechen sowieso unterschiedliche Dinge sind, wie wir es seit viereinhalb Jahren kennen.
Apropos Handeln: Als wir hier im Hause im Rahmen der Haushaltsberatungen über den Koalitionsvertrag auf der Berliner Ebene gesprochen haben, kam auch das Thema Mindestlohn und Allgemeinverbindlichkeitserklärungen zur Sprache, weil nämlich im Koalitionsvertrag neuerdings geregelt ist, dass solche Dinge nicht mehr der Bundesarbeitsminister bzw. jetzt die -ministerin alleine machen kann, sondern dass das grundsätzlich einvernehmlich im Kabinett geschehen muss. Da haben Sie gesagt: Das ist doch selbstverständlich. Das gilt für meine Allgemeinverbindlichkeitserklärungen auch. Das ist normales Vorgehen in einer Regierung. – Am Montag dieser Woche haben Sie im „Süddeutschen Fernsehen“ bei „2+LEIF“ gesagt, als Sie zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung angesprochen wurden, dass dies eventuell nicht immer im Sinne Ihrer Kolleginnen und Kollegen aus Partei und Koalition sei. Ich zitiere – da antwortet Herr Laumann –: Da habe ich kein Problem mit in Nordrhein-Westfalen. Ich mach’ das einfach.
Ja, was ist denn jetzt richtig? Geht das ins Kabinett oder kann Herr Laumann hier in NordrheinWestfalen machen, was er will – ohne das Kabinett? Das wäre an dieser Stelle einmal die Frage. Antworten wie sie passen, das Kabinett wird in das Handeln offensichtlich nicht mit einbezogen!
Bleiben wir bei „2+LEIF“ am Montag. Ihr Halleluja auf die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen hier in Nordrhein-Westfalen haben wir schon des Öfteren gehört. Ich habe Ihnen schon des Öfteren einiges darauf erwidert. Ich möchte das auch gerne wieder tun, wenn das Halleluja gleich wieder gerufen wird.
Ihr Job ist es, bei Antragstellung durch die Tarifvertragspartner diese Allgemeinverbindlichkeitserklärungen auf den Weg zu bringen. Da sagen Sie im Südwest-Fernsehen am Montagabend, dass kein einziger Ihrer Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, die Sie in den viereinhalb Jahren abgeschlossen haben, kein einziger Tarifvertrag unter 7,50 € liege. Das ist sehr populär. Vor dem Fernseher kann man ja sitzen und schimpfen, das hört ja keiner. Ich will jetzt einmal hier laut schimpfen. Das stimmt nicht, Herr Minister Laumann! Das ist die Unwahrheit! Auch Sie schließen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen unter 7,50 € ab.
Kollegin Kraft hat es heute Morgen schon einmal erwähnt: Bei der Unterzeichnung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung zum Tarifvertrag im Hotel- und Gaststättengewerbe ging es um 6,30 €; jetzt sind es immerhin schon 6,50 €. Es ist schlicht die
Unwahrheit, was Sie im Fernsehen sagen, der Öffentlichkeit vorgaukeln. Das ist nicht richtig. Sie müssen endlich dazu stehen, dass Ihr Handeln ein anderes ist als das, was Sie den Menschen draußen glauben machen wollen.
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen sind nicht schlecht. Sie sind gut. Aber die Zeitarbeit ins Entsendegesetz aufzunehmen, ist besser. Sie wissen, am besten wäre es natürlich, wenn wir einen gesetzlichen Mindestlohn hätten. Schon heute hat, wie der BMAS ermittelt hat, der Steuerzahler Aufstockerleistungen ausschließlich an Zeitarbeiter für einen Zeitraum von Mai 2008 bis Mai 2009 in Höhe von sage und schreibe 531 Millionen € gezahlt. 531 Millionen € werden in einem Jahr ausgegeben nur an Zeitarbeiter, die Aufstockerleistungen nach dem SGB II bekommen müssen, weil sie von ihrem Geld alleine nicht leben können. Das ist Subventionierung von Billiglöhnen zugunsten der Unternehmen. Das muss endlich ein Ende haben.
Kurz und knapp: Es ist 2010. Setzen Sie Ihre unendlichen Ankündigungen endlich um! Bereiten Sie eine Initiative im Bundesrat vor, damit die Zeitarbeitsbranche endlich mit einem Mindestlohn ins Entsendegesetz aufgenommen wird!
Ein letztes Wort als Nachtrag zu dem, was gestern in Ihrem letzten Wortbeitrag an Unsäglichem stattgefunden hat: Sie haben die Arbeiterwohlfahrt im westlichen Westfalen zum wiederholten Male unqualifiziert und unbegründet angegriffen.
Ich möchte Ihnen als Sozialminister hier im Plenum des Landtags ganz klar sagen, dass ich die Einführung von Zeitarbeitsfirmen mit dem Grundgedanken eines Wohlfahrtsverbandes für unvereinbar halte. Ich finde, dass diese Vorgänge bei der Arbeiterwohlfahrt mein Ministerium veranlassen müssen zu prüfen, ob ein solcher Wohlfahrtsverband noch all die Vorteile genießen darf, die in diesem Land Wohlfahrtsverbände genießen.
Herr Altenbernd hat Ihnen gestern schon geantwortet; die entsprechende Pressemitteilung ist auch rausgegangen.
Sie haben heute Morgen beim Empfang des VdK einen allgemeinen Generalangriff auf die Wohlfahrtsverbände vorgenommen, wobei Sie die AWO nicht einzeln angesprochen haben. Seit zwei Jahren entziehen Sie sich der Diskussion zur Deregulierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Zum Schlecker-Kaufboykott haben Sie aufgerufen, was