Protocol of the Session on December 16, 2009

Danke schön, Herr Körfges. – Für die FDP spricht nun Herr Engel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kommt es Ihnen nicht auch widersprüchlich vor, dass die Landesregierung in dem hier vorliegenden Antrag der Verschleierung des kommunalen Finanzdesasters bezichtigt wird, obwohl gerade diese Landesregierung mit dem Konjunkturpaket II aktuell das größte kommunale Krisenhilfspaket aller Zeiten bereitgestellt hat?

(Ralf Jäger [SPD]: Das sind Bundesmittel!)

Mir schon, Herr Jäger. Seit 2002 liefert das Innenministerium dem Landtag, Kommunalpolitikern und sonstigen Interessenten dezidierte Berichte über die Haushaltslage der Städte, Gemeinden und Kreise.

(Horst Becker [GRÜNE]: Seit 2007 nicht mehr!)

Während, Herr Becker, eine jährliche Berichterstattung – das haben wir schon gehört – hilft dabei, die kommunale Finanzlage im Nachhinein gut bewerten und Vergleiche mit den Vorjahren durchführen zu können, ist der Mehrwert unterjähriger Berichte – das ist völlig klar – mehr als fragwürdig.

(Horst Becker [GRÜNE]: Völlig klar ist, was Sie wollen!)

Aus diesem Grund hat sich das Innenministerium dazu entschlossen, seinen Kommunalfinanzbericht ab 2007 nur noch einmal im Jahr zu verfassen. Der aktuelle Bericht – ich sage da nichts Neues –, liegt seit dem 30.09.2009 vor. Keine einzige Frage bleibt offen.

Dies als Verschleierung des kommunalen Finanzdesasters zu bezeichnen, ist gerade in der Vorweihnachtszeit nicht fair; denn die Grünen unterstellen damit implizit, die Landesregierung habe die aktuelle welthistorische Wirtschaftskrise vorausgesehen und in Erwartung negativer Folgen für die kommunalen Haushalte vorsätzlich das Berichterstattungswesen geändert.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: So schlau sind Sie nicht!)

Das können Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, nicht glauben.

(Horst Becker [GRÜNE]: Das habt ihr ge- macht, weil ihr den Kommunen so viel Geld abgenommen habt! Das ist der Grund! 3 Milliarden €!)

Oder glauben Sie tatsächlich, Herr Becker, der Innenminister hat in seinem Büro eine Kristallkugel versteckt und könne in die Zukunft sehen? Falls ja, Herr Becker, möchte ich Sie in die Wirklichkeit zurückrufen. Wir sind hier nicht bei Harry Potter, und Innenminister Wolf leitet nicht das Zauberei-, sondern das Innenministerium. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU – Barbara Steffens [GRÜNE]: Wäre aber besser, wenn es das Zaubereiministerium wäre!)

Danke schön, Herr Engel. – Für die Landesregierung spricht nun Innenminister Dr. Wolf.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Innenministerium wird auch in Zukunft jährlich einen Kommunalfinanzbericht herausgeben, obwohl dazu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Interessanterweise hat die Vorgängerregierung aus SPD und Grünen das für nicht so wichtig gehalten, als dass sie selber eine rechtliche Verpflichtung daraus gemacht hätte. Nichtsdestotrotz sehen wir eine Notwendigkeit.

(Horst Becker [GRÜNE]: Haben wir dreimal gemacht!)

Trotz Ihres Geschreis, Herr Becker, werden wir unterjährige Berichte nicht mehr machen; denn es ist von Herrn Löttgen und auch von Herrn Engel richtig vorgetragen worden, dass es nach der Umstellung auf das NKF Sinn macht, das in Ruhe abzuwickeln. Wir werden die Zahlen gar nicht so früh haben.

(Horst Becker [GRÜNE]: Erst am 15. Mai, wenn die Wahl vorbei ist!)

Wir werden erst dann valide Zahlen haben, wenn alle Kommunen Erfahrungen mit dem ersten Jahr NKF gemacht haben. Dann wird es erst einen Gesamtüberblick geben.

Im Übrigen ist die Aussagekraft dieser Berichte sehr hoch, gerade weil sie auf valider Grundlage beruhen, und wir haben sie schätzen gelernt.

Der Verschleierungsvorwurf ist natürlich jenseits von Gut und Böse. Wenn uns gerade die Trickser der Jahre bis 2005 Verschleierung vorwerfen, dann darf ich Sie nur daran erinnern,

(Zuruf von der SPD: Na, na!)

dass Sie diejenigen gewesen sind, die den Kommunen keine Sicherheit gegeben haben. Sie haben Darlehen gegeben, die Sie hinterher wieder eingezogen haben. Sie haben sich als Bankier geriert, obwohl Sie kein Geld hatten.

(Zuruf von Horst Becker[GRÜNE])

Alles das haben wir geändert. Deswegen haben wir den Referenzzeitraum jetzt so gestrickt, dass für die Kommunen in jedem Fall ersichtlich ist, was ihnen im nächsten Jahr zusteht. Die Kommunen wissen, dass im Jahre 2010 mit 7,6 Milliarden € der zweithöchste Satz aller Zeiten aus dem GFG in ihre Kassen fließen wird und sie darüber hinaus – außerhalb des GFG – Fördertitel in Höhe von 6,7 Milliarden € erhalten. Das macht zusammen 14,6 Milliarden €.

Meine Damen und Herren, an solche Zahlen ist RotGrün nicht annähernd herangekommen. Sie sind nicht einmal bei 12,5 Milliarden € gewesen. Versuchen Sie uns also nicht einzureden, wir würden an dieser Stelle die Kommunen nicht nach dem ausstatten, was die Verfassung verlangt, nämlich nach der Leistungsfähigkeit des Landes. Herr Linssen hat heute Morgen darauf noch einmal hingewiesen.

Eine aus meiner Sicht dekuvrierende Äußerung hat Herr Becker getan, der Haushaltskonsolidierung offensichtlich nur noch mit Maßnahmen der Lächerlichkeit vergleicht.

(Horst Becker [GRÜNE]: Nein, Sie!)

Dazu kann ich nur sagen, Herr Becker: Dass Sie mit Recht und Gesetz nichts zu tun haben, war mir schon immer klar. – Die Kommunen sind an das Haushaltsgesetz gebunden, und auch die Aufsicht ist daran gebunden. Deshalb sind die Maßnahmen, die von der Kommunalaufsicht ergriffen werden, durch Recht und Gesetz gedeckt.

Zweiter Punkt: Wenn Herr Körfges versucht, uns klar zu machen, dass Kassenkredite und Fehlbeträge quasi denknotwendig sind, dann zeigt sich darin das ganze krude Denken.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Lesen Sie Herrn Schwarz einmal nach!)

Das ist schlichtweg nicht von dieser Welt. Das Ziel muss sein, keine Fehlbeträge aufkommen zu lassen. Daran muss jeder arbeiten, jeder auf seiner Ebene. Das gilt für den Bund, der eine Nettoneuverschuldung von 100 Milliarden € hat; das gilt für das Land mit einer Nettoneuverschuldung von 6,6 Milliarden €. Das heißt, alle haben ihre Hausaufgaben zu machen. Da macht es keinen Sinn, den einen gegen den anderen auszuspielen.

Der Finanzminister hat – dafür bin ich ihm dankbar – an verschiedenen Stellen Hilfestellung geleistet, sodass wir im Rahmen besonderer Förderzuweisungen den Eigenanteil auf 10 % senken konnten. Wir haben im Zusammenhang dem Konjunkturpaket die höchste Durchleitungsquote mit im Ergebnis 2,4 Milliarden €. Und es sind im Rahmen der Abrechnung der Einheitslasten 901 Millionen € in die Kommunen geflossen. Das sind alles Werte, die sich sehen lassen können.

Dass es insgesamt um die Finanzlage in allen Gebietskörperschaften nicht gut steht, wird von uns anerkannt und nicht geleugnet. Es ist eine gemeinsame Aufgabe, hier auch in Zukunft Besserung zu schaffen. Das geht nur mit wirtschaftsfördernden Maßnahmen, durch Ankurbelung gerade auch über Steuersenkungen. Wir werden nur dann aus dem Tal herauskommen, wenn wir uns gemeinsam anstrengen – Bund, Länder und Kommunen. – In diesem Sinne herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/10151 an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

13 Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen und anderer Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/10029

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/10388

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Deppe von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick mögen Änderungen im Jagdrecht für den kenntnisarmen Beobachter vielleicht ein Randthema sein. Für die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung aber sind die Themen rund um die Jagd keineswegs nebensächlich. Mehr als die Hälfte unserer Landesfläche, sozusagen der gesamte Freiraum, ist bejagbare Fläche.

Von den Regelungen des Jagdrechtes sind nicht nur 83.000 Jäger, sondern genauso 50.000 Landwirte, 150.000 Waldeigentümer sowie die in den 3.600 Jagdgenossenschaften zusammengeschlossenen Grundeigentümer unmittelbar betroffen. Diese Menschen, ihre Anliegen und das, was sie leisten, sind uns wichtig. Sie können sich sicher sein, dass wir uns den Fragen rund um die Nutzung und die Bewahrung der Natur mit größter Aufmerksamkeit widmen.

(Beifall von CDU und Holger Ellerbrock [FDP])

Deshalb ist es auch gut, dass wir mit der heutigen Gesetzesänderung klarstellen, dass die wichtigsten Verordnungen in Zukunft im Einvernehmen mit dem Landtag erlassen werden.

(Beifall von CDU und Holger Ellerbrock [FDP])

Besonders bedeutsam ist heute die Reduzierung des Bestandes der Wildtierarten, die sich, begünstigt durch den bereits im Gang befindlichen und sich weiter beschleunigenden Klimawandel, bei uns in NRW besonders stark ausgebreitet haben. Es geht um die scharfe Bejagung der sich rapide vermehrenden Wildschweine. Sie richten nicht nur Schäden in der Landwirtschaft an, sondern stellen zudem als Überträger der Schweinepest für die schweinehaltende Landwirtschaft und in unmittelbarer Folge für die Ernährungswirtschaft ein unkalkulierbares Risiko dar.

Auch die hier mittlerweile massenhaft sesshaft gewordenen Wildgänse stellen ein großes Problem dar. Nicht nur die Landwirte, sondern auch die Fischer, Angler und erholungsuchenden Bürger beklagen mit Recht Schäden und Belästigungen durch die starke Zunahme der Wildgänse. Es ist nicht schwer, in Nordrhein-Westfalen von Gänsen kahl gefressene Kulturen oder umgekippte Teiche zu finden. Wir haben den in der ersten Lesung von mir geforderten Vorrang jagdlicher Methoden in das Gesetz aufgenommen und damit gleichzeitig die Entnahme der Gelege von Wildgänsen ermöglicht.