Abschließend würde ich gerne vorsorglich auf einen nicht ganz unwichtigen Randpunkt hinweisen, damit es kein Missverständnis mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gibt. Die Landesregierung hat sich vorgenommen, die vorhandene Doppelregelung der Raumordnung in einem Gesetz, dem Landesentwicklungsprogramm, und in einem Raumordnungsplan, dem Landesentwicklungsplan, aufzuheben. Dazu werden Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan zusammengeführt.
Ich betone in aller Deutlichkeit, an dieser Zielsetzung hat sich nichts geändert. Das sogenannte LEPro, also das Landesentwicklungsprogramm, wird entfallen, sobald es einen neuen Landesentwicklungsplan gibt. Dass es dabei Verzögerungen wegen aktueller Urteile und neu aufgeworfener Rechtsfragen gibt, haben wir vielfach diskutiert und braucht an dieser Stelle nicht wiederholt zu werden.
Wichtig ist jedoch: Bis diese Aufhebung vollzogen werden kann, braucht nach allgemeiner juristischer Auffassung das Landesentwicklungsprogramm eine Rechtsgrundlage im Landesplanungsgesetz. Deshalb ist das Landesentwicklungsprogramm bis auf Weiteres im Landesplanungsgesetz und auch in dem Ihnen vorliegenden Entwurf zu finden. Jede Schlussfolgerung, die Landesregierung habe ihre Zielsetzung aufgegeben, ist falsch. Ich betone es ausdrücklich.
Wir haben jedoch in dieser Frage eine wichtige Vorsorge getroffen, die die Mitwirkung des Parlaments bei der künftigen Landesplanung betrifft. Ich möchte dazu Ihre Aufmerksamkeit auf § 17 des vorliegenden Gesetzentwurfes lenken. Ich sehe, Sie haben ihn alle vor sich liegen.
Bisher ist dieser Landesentwicklungsplan eine Rechtsverordnung, die die Landesregierung mit Zustimmung des zuständigen Ausschusses trifft. Im neuen Landesplanungsgesetz haben wir vorge
Lassen Sie mich zusammenfassen: Der vorliegende Entwurf spiegelt das Bekenntnis des Landes zu einer starken Regionalplanung mit einer effizienten Landesplanung unter Mitwirkung des gesamten Parlaments. Er trifft mit dem neuen Parlamentsvorbehalt die Vorkehrung für die Konzentration auf eine einheitliche Landesplanung mit einem neuen Landesentwicklungsplan.
Der Entwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, präzisiert die Kompetenzen der Regionalräte. Er befreit die Regionen von langwierigen Genehmigungsverfahren, und er definiert den Übergang zu einem einheitlichen Plan für das Ruhrgebiet in sorgfältiger Abwägung mit den Städten der Planungsgemeinschaft.
Dazu waren Kompromisse notwendig. Ich will es nicht verhehlen: Manche Gespräche zur Abstimmung dieser Ideen mit den vielen und durchaus selbstbewussten Beteiligten haben etwas gedauert. Aber es ist, wie ich glaube, ein guter Entwurf entstanden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und dafür, dass Sie meinen Ausführungen zu dieser doch etwas sperrigen Materie so gut gelauscht haben. – Vielen herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, an dieser Stelle heute keine weitere Beratung durchzuführen, sodass wir jetzt nur noch über die Empfehlung des Ältestenrates zur Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 14/10088 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie kommen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.
6 Gesetz zur Abrechnung der Finanzierungsbeteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen infolge der Deutschen Einheit (Einheitslastenabrech- nungsgesetz NRW)
Die Einbringung des Gesetzentwurfs wurde von der Landesregierung durch Herrn Minister Dr. Linssen zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 1) Die Fraktionen haben sich darüber hinaus darauf verständigt, dass auch die Redner der Fraktionen ihre Reden jeweils zu Protokoll geben. Das ist durch die Abgeordneten Becker, Körfges, Engel und Löttgen für die Fraktionen erfolgt. (Siehe ebenfalls Anlage 1)
Wir sind damit am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Gesetzentwurf Drucksache 14/10125 an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Darf ich die Zustimmung des Hauses feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich einstimmige Zustimmung zu dieser Überweisungsempfehlung fest.
7 Staatsvertrag über die Errichtung des ITPlanungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 14/10087
Die Einbringung durch die Landesregierung ist zu Protokoll gegeben worden und erfolgt durch Herrn Minister Dr. Linssen. (Siehe Anlage 2) Eine weitere Beratung ist nicht vorgesehen.
Damit kommen wir auch hier zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, nämlich den Staatsvertrag Drucksache 14/10087 an den Hauptausschuss zu überweisen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich hier die einstimmige Annahme der Überweisungsempfehlung fest.
8 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ablieferung von Pflichtexemplaren (Pflichtex- emplargesetz)
Zur Einbringung durch die Landesregierung hat auch hier Herr Minister Dr. Linssen die Rede zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 3)
Eine weitere Beratung ist heute nicht vorgesehen, sodass wir gleich zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates kommen, den Gesetzentwurf Drucksache 14/10119 an den Kulturausschuss zu überweisen. Darf ich hier die Zustimmung des Hauses feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Überweisungsempfehlung ist einstimmig angenommen.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/10134
Wer dem Gesetzentwurf aller vier Fraktionen Drucksache 14/10134 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.