Sie werden es alles erleben. Ich werde Ihnen heute nicht irgendetwas erzählen und habe das auch am 12. November 2009 im Haushalts- und Finanzausschuss nicht getan, für das ich im Frühjahr nicht den Wahrheitsbeweis antreten kann. Für so dumm dürfen Sie mich nicht halten!
Ich will noch ein paar Bemerkungen zur WestLB AG machen. Als ich Sie, Herr Körfges und Herr Becker, reden gehört habe, habe ich mich gefragt, was nun eigentlich ist. Von Herrn Becker weiß ich, dass er dagegen ist. Herr Körfges hat im Haushalts- und
Nun haben wir im zweiten Nachtragshaushalt verschiedene Dinge, und ich habe kein klares Votum von Ihnen zur WestLB-Absicherung gehört. Ich weiß nicht, ob Sie die mittragen. Es interessiert die Sparkassenfamilie sicherlich, ob die SPD diese WestLB-Lösung mitträgt.
(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Unser Ansehen bei den Sparkassen macht mir keine Sor- gen! – Zuruf von Gisela Walsken [SPD])
Frau Löhrmann, für eine Opposition ist es offensichtlich Pflicht, selbst bei guten Lösungen, die eine Regierung durchaus ab und zu einmal erarbeiten kann,
zu versuchen, wieder ein Haar in der Suppe zu finden. Sie waren die Einzige, die eine negative Stellungnahme zu dem Thema losgelassen hat.
Sie waren wieder einmal die bessere Sparkassenvertreterin. Sie sagten, die Sparkassen würden zu sehr in Anspruch genommen.
Die Sparkassen selbst sehen das anders. Kollege Breuer ist in der Vorstandssitzung und in der Verbandsversammlung mit Applaus begrüßt worden, als er das Ergebnis vorgestellt hat. Diese scheinen das Ergebnis also wohl besser beurteilen zu können als Sie, Frau Löhrmann.
Wenn Herr Steinbrück früher irgendwelche Lösungen vorgetragen hat, habe ich mich immer gefragt, ob es die Pflicht der Opposition ist, grundsätzlich dagegen zu sein. Von der SPD habe ich gedacht, gut, sie hat keine Veröffentlichung gemacht. Es ist schon relativ viel für eine Opposition, wenn sie dazu gar nichts sagt. Das kann man meist schon als Zustimmung deuten.
Herr Becker, Sie haben beklagt, für Sie sei keine Transparenz gegeben und das sei mit ein Ablehnungsgrund. – Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Kollegen Groth einmal fragen, in wie vielen Sitzungen ich die haushaltspolitischen Sprecher aufgeklärt und was ich im Haushalts- und Finanzausschuss – darin sind Sie nicht vertreten – vorgetragen habe. Wenn Sie an den Sitzungen nicht teilnehmen, können Sie nicht sagen, es wäre keine Transparenz gegeben.
Herr Minister, würden Sie mir bitte erklären, wann Sie im Haushalts- und Finanzausschuss oder im Plenum die Unterlagen zu den gesamten Nebenabreden zum Portfolio nach § 8 vorgestellt haben und wo diese nachlesbar sind?
Das ist alles besprochen. Herr Becker, Sie waren nicht dabei. Sie sind kein haushaltspolitischer Sprecher. Wenn Sie hier antreten und von mangelnder Transparenz sprechen, verlange ich von Ihnen, dass Sie mit Ihrem Kollegen Groth sprechen. Er hat keine Frage mehr unbeantwortet gesehen.
(Beifall von der CDU – Horst Becker [GRÜ- NE]: Das ist doch Unsinn! Das wissen Sie! Das ist die Unwahrheit! – Weitere Zurufe von Horst Becker [GRÜNE])
Ich will auch gerne etwas zum Parlamentsvorbehalt sagen. Als zweiten Grund für die Ablehnung haben Sie vorgetragen, der Parlamentsvorbehalt sei nicht klar.
Der Finanzminister gibt der SoFFin oder der BaFin eine Zusicherung immer unter Haushaltsvorbehalt. Sie wissen, Sie haben den Gutachter, der hier seine kritische Stellungnahme abgegeben hat, falsch informiert. Er ist hinausgegangen und sagte, hätte er gewusst, dass die Zusicherung unter einem Parlamentsvorbehalt abgegeben wird, hätte er sich völlig anders eingelassen. Das können Sie nachprüfen. Es gehört zu den Pflichten, Finanzwissenschaftler, die hier Stellung nehmen, ordentlich zu informieren.
Meine Damen und Herren, dem SoFFin und der BaFin gilt die Unterschrift eines Finanzministers, die dieser natürlich nach Genehmigung durch das Kabinett abgegeben hat, offensichtlich so viel, als wenn es hier im Parlament verabschiedet worden wäre. Wir haben im Sommer einen Antrag der Regierungsfraktionen verabschiedet, aus dem klar der Wille hervorging, diese Garantie zu geben. Dass wir sie verändern mussten, lag nicht an dieser Parlamentsmehrheit, sondern daran, dass die Sparkassen seinerzeit eine unbefristete Garantie durch den Vorstand gegeben haben, die sie drei Wochen später durch die Verbandsversammlung in eine befristete Garantie umgewandelt haben. Dafür kann ich nichts. Selbstverständlich hätten Sie mich aber dafür getadelt, wenn ich eine unbefristete Garantie abgegeben hätte, ohne von meinen Rückgaranten eine unbefristete zu haben.
Was in vielen Sitzungen und unter positiver Beteiligung vieler auf den Weg gebracht worden ist – ich schließe sowohl das frühere Bundesfinanzministerium als auch das jetzige Bundesfinanzministerium mit seinen Repräsentanten ein –, war sicherlich auch für die Eigentümer der schonendste Weg.
Sie wissen, wir haben „nur“ Garantien gegeben und nie Kapital in die Finger genommen. So schnell wie das Geld in anderen Landesbanken verbrannt wurde, kann man gar nicht nachschießen.
Nach zweieinhalb Jahren großer Medienbeurteilung des Falles WestLB und vieler Debatten im Plenum sind wir jetzt auf einem wirklich sehr guten Weg. Wir handeln jeden Tag mit SoFFin die Verträge aus. Ich gehe davon aus, dass alle Maßnahmen bis zum 18. Dezember stehen. Ich habe jedenfalls keine Veranlassung, das aus heutiger Sicht anders zu beurteilen.
Lassen Sie mich zum Einheitslastenabrechnungsgesetz nur so viel sagen: Herr Lenk ist der Gutachter, den das Land beauftragt hat. Er wurde uns von den kommunalen Spitzenverbänden empfohlen. Herr Körfges, wir haben das Lenk-Gutachten nicht pur umgesetzt, sondern wir haben Abschläge vorgenommen. Wie Frau Färber schreibt, muss man 330 bis 550 Millionen € abziehen, wenn man Lenk anwendet. Wir haben 440 Millionen € abgezogen. Wir haben ein Verfahren gewählt, von dem wir glauben, dass wir auch vor dem Verfassungsgericht sehr gute Karten haben, falls sich jemand dort hinwenden sollte.
Herr Lenk sagte uns, wir haben eigentlich eine Rückforderung in Höhe von 1 Milliarde € gegenüber den Kommunen. Frau Färber erklärt, die Kommunen könnten von uns noch 1,2 Milliarden € verlangen. Wenn wir den Kommunen dann 901 Millionen € geben, sehen Sie, wie weit wir den Kommunen entgegengekommen sind.
Ich glaube, die meisten Kommunen sehen das auch. Wir haben gleichzeitig dafür gesorgt, dass die Kommunen, die über die damalige Abrechnung eine Akonto-Zahlung bekommen haben und eigentlich zurückzahlen mussten, nicht zurückzahlen müssen. Gleichzeitig können die abundanten und abundantnahen Gemeinden bekommen, was sie verlangen.
Ich halte das wirklich für eine exzellente Lösung zugunsten der Kommunen. Dass Sie das anders sehen, gehört zum Oppositionsgehabe. Wir werden das ertragen.
Vor diesem Hintergrund werden wir auch bei der kommunalen Familie mit diesem Betrag von 901 Millionen € für die Jahre 2006 bis 2008 einen exzellenten Eindruck hinterlassen. – Herr Körfges, bitte schön.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es wäre meine Frage gewesen, ob der Kollege Körfges Ihnen eine Zwischenfrage stellen darf. Herr Körfges, bitte.
Herr Minister, Sie haben eben von 1,2 Milliarden € gesprochen. Wie werten Sie die Tatsache, dass Frau Dr. Färber den schon geleisteten Abschlag berücksichtigt hat? Kommen Sie dann nicht auch mit mir zu einem Gesamtbetrag von etwa 1,8 Milliarden €?
Auch dabei bemühen Sie sich, die besseren Vertreter der Kommunen zu sein. Die Kommunen haben bei uns nie einen anderen als den von mir erwähnten Betrag genannt.
Wenn Sie die Ausführungen von Frau Färber richtig lesen, sehen Sie, dass Sie von 1,8 Milliarden € minus … spricht.