Wir stimmen zuerst über den Eilantrag Drucksache 14/10186 der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Wer diesem Eilantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist dieser Eilantrag abgelehnt.
Dann stimmen wir über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/10142 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung dieses Antrages an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Auch niemand. Dann ist diese Überweisung einstimmig beschlossen.
4 Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds für eine Inanspruchnahme des Landes Nordrhein-Westfalen aus der im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung zugunsten der WestLB AG erklärten Garantie (Zweites Nachtragshaushaltsge- setz 2009)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksachen 14/9380, 14/9510 (erste Ergänzung), 14/9910 (zweite Ergänzung) und 14/10080 (dritte Ergänzung)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2009 geht es heute um drei Komplexe: erstens die Risikoabschirmung für die WestLB, zweitens das Konjunkturpaket II und drittens die Abwicklung der Einheitslasten. Die bedeutendste Entscheidung ist die zur WestLB. Deshalb will ich damit beginnen.
Die Garantie zur Risikoabschirmung der WestLB steht unter Haushaltsvorbehalt. Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2009 wird die Landesregierung ermächtigt, die verhandelte Lösung zur Aufspaltung der WestLB umzusetzen. Maßgeblich für die gefundene Lösung ist § 20 Abs. 8 Satz 3. Dort heißt es:
Der Finanzminister wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags alle zur beabsichtigten Auslagerung der nicht-strategienotwendigen Geschäftsbereiche und Risikopositionen der WestLB AG auf eine Abwicklungsanstalt nach § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz erforderlichen Verpflichtungen für das Land einzugehen.
Die jetzt gefundene Lösung ist trotz vieler Unkenrufe im Vorfeld meines Erachtens ein großartiger Erfolg für die WestLB, für ihre Mitarbeiter und für die Sparkassenfamilie.
Diese Lösung ist aber auch – ich möchte fast sagen: vor allem – ein großartiger Verhandlungserfolg für Finanzminister Dr. Helmut Linssen, der allen Widerständen und allen Anfeindungen zum Trotz von Anfang an klaren Kurs gesteuert hat. Dafür möchte ihm meine Fraktion danken.
Meine Damen und Herren, wir haben die Auslagerung seit Langem verfolgt und mit dem PhoenixPortfolio einen ersten wichtigen Schritt getan. Nun haben wir die erste Bad-Bank-Lösung genutzt.
Der Bund erhält mit maximal 49 % der Stimmen im Aufsichtsrat der WestLB auch starken Einfluss auf den Konsolidierungsprozess im Landesbankensektor.
Dank der gefundenen intelligenten Lösung mussten wir kein Eigenkapital in die Bank pumpen – wie etwa Bayern mit 10 Milliarden € aus dem Landeshaushalt, Baden-Württemberg, Hamburg oder Schleswig-Holstein.
Wir haben auch allen Widerständen zum Trotz eine quotale Lastenteilung der Eigentümer erreicht. Die Sparkassen bekommen durch die Begrenzung ihrer Haftung mehr Sicherheit. Die Verlustausgleichspflichten müssen nicht in der Bilanz gebucht werden. Aufgrund des NRW.BANK-Gesetzes ist auch die Haftung der Landschaftsverbände auf ein erträgliches Maß beschränkt – ein großer Glücksfall.
Nicht zuletzt profitieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WestLB ebenfalls von der jetzt gefundenen Lösung; denn sie können künftig in einer schlagkräftigen und erfolgreichen Kernbank mitwirken. Entsprechend positiv ist das Presse-Echo auf die gefundene Lösung.
Meine Damen und Herren, wir haben lange politisch miteinander gerungen und gestritten. Das war manches Mal ziemlich unangenehm. Aber ich denke, der Parteienstreit und Hader sollte jetzt begraben sein. Ich wünsche mir, dass der großartige Erfolg
dadurch abgerundet wird, dass andere Landesbanken sich schon bald unserem Beispiel anschließen und so die dringend notwendige Konsolidierung der gesamten Szene erfolgt. Wenn der Bund erst einmal mit 49 % den Fuß in der Tür hat, dann sieht die Welt schon ganz anders aus. Wenn andere sehen, man kann auch ohne eigenes Geld aus dem Landeshaushalt konsolidieren, dann wird es, glaube ich, auch weitergehen.
Der zweite Punkt, den ich behandeln möchte, ist die Abwicklung der Einheitslasten. Auch hier sind die Meinungen bisher hart aufeinander geprallt. Finanzwissenschaftliche Gutachten stehen gegen finanzwissenschaftliche Gutachten. Ich bin aber sicher, dass der Vorschlag des Finanzministers ausgewogen und eine gute Lösung für alle Beteiligten ist.
Kernpunkte dieser Lösung sind: Das Land erkennt die Bindungswirkung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs für das Jahr 2006 an. Es besteht Ein
vernehmen, dass die kommunale Überzahlung der Einheitslasten im Jahre 2006 rund 379 Millionen € beträgt – nicht wie immer behauptet, 440 Millionen €.
Für die zu veranschlagende Höhe ab 2007 konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Hier stehen deutliche Einschätzungsunterschiede aus finanzwissenschaftlicher Sicht entgegen.
Entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs hat das Land dennoch ein Abrechnungsgesetz vorgelegt, das für die Jahre 2007 bis 2019 gelten und auch Grundlage für die Abrechnungen 2007 und 2008 sein soll.
Während Professor Lenk, der Gutachter des Landes, eine aktuelle Erstattungspflicht der Kommunen in Höhe von 365 Millionen € sieht, glaubt Frau Färber, die Gutachterin der Kommunen, diesen stünden für 2007 und 2008 noch 1,2 Milliarden € zu. Den exakten Beweis allerdings bleibt sie schuldig. Den kann auch nach der Expertenanhörung niemand so ganz genau erbringen.
In dieser Situation kommt das Abrechungsgesetz den Kommunen weit entgegen, indem es einschließlich geleisteter Abschläge Zahlungen an die Kommunen in Höhe von 901 Millionen € vorsieht.
Also: Auf der einen Seite soll das Land nach eigenen Gutachtern noch 365 Millionen € bekommen, auf der anderen Seite fordern die Kommunen 1,2 Milliarden €. Das Land verzichtet auf die 365 Millionen €, die ihm eventuell zustehen würden, und gibt den Kommunen von den 1,2 Milliarden € 901 Millionen €. Ich glaube, das ist mehr als fair.
Die Abrechnungsmethode, die wir hier nicht in allen Einzelheiten erörtern können, erscheint mir wohl begründet und plausibel. Der Gesetzentwurf vermeidet neuen Streit über die interkommunale Verteilung von Über- oder Unterzahlungen. Außerdem wird jede Rückzahlung gewährter Abschläge vermieden, auch ein ganz wichtiger Punkt. Düsseldorf bekommt sein Geld und muss es nicht nach Duisburg geben. Das ist für die kommunale Familie, für die abundanten Kommunen schon ganz wichtig gewesen. Auch das dient meiner Meinung nach dem Frieden in der kommunalen Familie.
Lassen Sie mich nun noch kurz den dritten Punkt ansprechen, die Abwicklung des Konjunkturpakets II in Nordrhein-Westfalen. Das hier gewählte Verfahren zeigt eindrucksvoll, wie außerordentlich kommunalfreundlich diese Landesregierung ist. Statt der bundesrechtlichen Vorgabe, die Konjunkturmittel zu 75 % den Kommunen zuzuteilen, erhalten sie in Nordrhein-Westfalen als einzigem Bundesland 84 % in einem pauschalierten Verfahren, das es so ähnlich nur noch in einem weiterem
Bundesland, nämlich in Thüringen, gibt. Alle anderen haben viel komplexere, kompliziertere Abrechnungsmethoden.
Der Vorteil der Pauschalierung ist, dass bei uns die Kommunen selbst über die Investitionen entscheiden, denn vor Ort weiß man am besten, wo Bedarf besteht. Das Ganze ist gekoppelt mit elektronischer Abwicklung und mit maximaler Transparenz durch Veröffentlichung aller Projekte auf der Homepage des Innenministers.
Die Folge: Bereits nach vier Monaten sind 68 % aller Mittel oder 1,93 Milliarden € für insgesamt 4.900 Projekte bewilligt. 180 Millionen € sind bereits ausgezahlt, weil die Abrechnungsunterlagen vorliegen.
Meine Damen und Herren, das ist die Benchmark in Deutschland. Darüber sollten wir uns mit den Kommunen gemeinsam freuen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Seien Sie sicher: Wir werden dem Nachtrag 2009 zustimmen. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hosianna – Herr Weisbrich hat das hohe Lied gesungen, nur Erfolgsgeschichten in Nordrhein-Westfalen.
Na ja, ich glaube, wir sollten uns vielleicht etwas kritischer der Realität nähern. Die Erfolgsstory, die Sie zur WestLB erzählt haben, ist beinahe atemberaubend, meine lieben Kollegen und Kolleginnen, meine Damen und Herren. Ich erinnere nur einmal ganz vorsichtig daran, dass das keine unternehmerische Erfolgsgeschichte, sondern ein Sanierungsfall gewesen ist.
Das Land Nordrhein-Westfalen steht – ich spreche nicht von dem, was die Kommunen über die Sparkassen noch aufbringen müssen – mit Garantien in Höhe von 9,5 Milliarden € zur Verfügung, wobei 17,3 % des Landeshaushalts ungefähr die Bezugsgröße sind.