Protocol of the Session on October 7, 2009

(Zuruf von Frank Sichau [SPD])

Ich rechne bei diesem Pilotprojekt mit weiteren Erkenntnissen, die sowohl für den Jugendvollzug als auch für die Jugendlichen Früchte tragen werden.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass die vorgeschlagene Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes viele Chancen eröffnet. Lassen Sie uns diese Chancen gemeinsam ergreifen.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Ministerin. – Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/9878 an den Rechtsausschuss. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu:

14 Gemeinsame Vereinbarung über die Koordinierungsstelle Magdeburg von 2010 bis 2016

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 14/9900

erste Lesung

Ich erteile Herrn Minister Lienenkämper das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Neben dem Bund und allen anderen Ländern beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen seit 1998 an der Finanzierung der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg. Deren wesentliche Aufgabe ist es, Such- und Fundmeldungen zu NS-verfolgungsbedingt entzogenen und kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern entgegenzunehmen, zu dokumentieren und durch Veröffentlichung in der Internetdatenbank www.lostart.de eine weltweite Recherche nach diesen Objekten und den Umständen ihres Verlustes zu ermöglichen. Hierdurch sollen das Auffinden und die Identifizierung gesuchter Stücke unterstützt und letztlich Rückgaben initiiert werden.

In engem Zusammenhang damit steht die Funktion der Koordinierungsstelle als Geschäftsstelle für die sogenannte Beratende Kommission unter Leitung von Frau Prof. Limbach, die im Bedarfsfall in konkreten Rückgabefällen mediatisierend tätig wird.

Grundlage für die Arbeit der Koordinierungsstelle ist die vorliegende Verwaltungsvereinbarung, die die bisherige bis zum 31. Dezember 2009 geltende Vereinbarung, der der Landtag Nordrhein-Westfalen im Dezember 2004 zugestimmt hatte, ersetzt und die im Wesentlichen Aufgaben, Struktur und Finanzierung der Koordinierungsstelle regelt. Die Laufzeit der Vereinbarung, in der eine Ausweitung der Aufgaben um die Administration der künftigen Website Kulturgutschutz Deutschland vorgesehen ist, erstreckt sich vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2016.

Zu den jährlichen Gesamtkosten von ca. 499.000 € tragen Bund und Länder jeweils die Hälfte bei. Dabei beläuft sich der vom Land Nordrhein-Westfalen zu leistende Beitrag für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung auf 13.304,74 € pro Jahr.

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 15. September 2009 der Gemeinsamen Vereinbarung zugestimmt und, da sie Merkmale eines Staatsvertrages erfüllt, beschlossen, sie dem Landtag zwecks Einholung der Zustimmung gemäß Art. 66 Abs. 2 der Landesverfassung zuzuleiten.

Angesichts der hohen kulturpolitischen Bedeutung der Thematik und der in diesem Zusammenhang gebotenen Sensibilität bitte ich auch Sie, dem Abschluss der Gemeinsamen Vereinbarung über die Koordinierungsstelle Magdeburg gemäß Art. 66 Abs. 2 unserer Landesverfassung zuzustimmen.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Lienenkämper. – Der Ältestenrat emp

fiehlt die Überweisung des Antrag Drucksache 14/9900 an den Hauptausschuss. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu:

15 Hängepartie bei der Schulleitungsbesetzung beenden – Verfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen neu gestalten

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8287

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 14/9778

Ich weise darauf hin, dass der Antrag Drucksache 14/8287 gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung überwiesen wurde – mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung liegen nunmehr als Drucksache 14/9778 vor.

Ich eröffne die Beratung und gebe Frau Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es musste offensichtlich erst eine Anhörung stattfinden, um noch einmal Bilanz bezüglich des Schulleitungsbesetzungsverfahrens, Bilanz bezüglich der schulgesetzlichen Regelung seit 2006 zu ziehen.

Es hat sich gezeigt, wie wir es im Vorfeld schon diskutiert und problematisiert haben, dass das Schulleitungsbesetzungsverfahren, so wie es ins Schulgesetz geschrieben ist, an der Rechtsprechung gescheitert ist. Es kollidiert mit dem Beamtenrecht. Die Übertragung von Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit verstößt gegen Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes, urteilte zum Beispiel das BVG. Sie mussten also § 61 Abs. 7 Schulgesetz streichen.

Das OVG Münster hat entschieden, dass das Prinzip der Bestenauslese nicht durch eine Schulkonferenzentscheidung ausgehebelt werden kann. Sie haben dann aber leider keine Klarstellung im Schulgesetz vorgenommen, sondern gaukeln den Schulkonferenzen im Lande weiterhin vor, sie hätten eine echte Wahl. Die einschlägigen Formulierungen in § 61 Abs. 1 und 2 Schulgesetz sind eben nicht rechtsprechungskonform, aber Sie lassen das ungerührt so stehen. Eltern, Lehrerinnen, Schulträger fühlen sich weiterhin verschaukelt. Die Bezirksregie

rungen haben den Schwarzen Peter, weil sie, wenn es hart auf hart kommt, Schulleitungen installieren müssen, die die Schulgemeinde unter Umständen in mehreren Beschlüssen abgelehnt hat; das haben wir in Nordrhein-Westfalen mehrmals erlebt.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Es handelt sich deshalb nicht nur um eine Hängepartie bei der Besetzung von Schulleitungen, sondern auch um eine Hängepartie der Landesregierung, die sie sich die ganze Zeit über erlaubt.

Wie es gehen könnte, Frau Ministerin, zeigt das Schulgesetz Schleswig-Holstein. Es sieht vor, einen Schulleitungswahlausschuss zu berufen, der Schulträger und die Schulkonferenz qualifiziert beteiligt. Aus unserer Sicht muss zudem die Schulaufsicht angemessen eingebunden sein, damit eine umfassende gemeinsame Beratung möglich und die nötige Transparenz gegeben ist, wie Beurteilungen zustande kommen und im Sinne der Schule gewichtet werden können.

All das erübrigt aber nicht, sich um die Frage der Attraktivität von Schulleitungspositionen insgesamt zu kümmern. Das hat nicht nur, aber auch mit der Dotierung von Stellen zu tun. Es hat vor allen Dingen mit den Arbeitsbedingungen zu tun.

Dabei ist die Leitungszeit der Zauberbegriff und das zentrale Thema. Das Einzige, das die Landesregierung in dieser Hinsicht geschafft hat, ist, den Gesamtschulen die Schulleitungspauschale wegzunehmen. Das Versprechen aber, die dringend benötigte Leitungszeit gerade für die größeren Systeme Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs unter vergleichbaren Kriterien zu gewährleisten, wurde bis heute nicht eingelöst. Das ist ein Versäumnis der Landesregierung, das den Schulen schwer auf den Schultern liegt.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Sie lassen die Schulen und die Schulleitungen im Regen stehen. Das gilt nicht nur für die großen Systeme, auch für die Grundschulen reicht es nicht aus, mit kleinen Stundenanteilen zu kleckern, gerade weil die Schulleitungen der Grundschulen mit der Aufgabe, im Grundschulverbund zu führen, ein ordentliches Päckchen auf sich geladen haben. Das geht über die Strecke, dabei müssen Kilometer bewältigt werden. Es müssen Schulkulturen zusammengeführt werden, die ganz unterschiedlich gewachsen sein können. Die Pflegschaften müssen zusammengeführt werden. Das ist schon mehr als bisherige Aufgaben. Sie wissen aus Ihrer früheren Tätigkeit ganz genau, Frau Ministerin, dass gerade die Grundschulen mit der Ausstattung der Verwaltungsassistenz nicht gerade gesegnet sind.

Das kann man jetzt nicht wieder den Schulträgern als Päckchen übertragen. Die Landesregierung muss insgesamt für eine qualifizierte Leitungszeit auf allen Ebenen sorgen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie belassen im Schulgesetz weiterhin die Potemkinschen Dörfer in Sachen Schulleitungswahl. Sie lassen die Schulleitungen sowie auch potenzielle Bewerber/-innen damit im Regen stehen und nehmen es weiterhin in Kauf, dass Stellen lange Zeit unbesetzt bleiben oder dass dort Personen installiert werden, die nicht von der Schulgemeinde akzeptiert werden. Somit herrschen unhaltbare Zustände. Das kann kein gedeihliches Miteinander geben und bringt auch die Bezirksregierungen in eine sehr schwierige Position.

Mehr Porzellan kann man nicht zerschlagen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass § 61 nicht generalüberholt und gemeinsam mit den Schulträgern ein neues Modell der Schulleitungswahl erarbeitet worden ist, in dem – das betone ich ausdrücklich, das wollen wir auch – Eltern, Kollegien, Schulgemeinde und Schulträger angemessen beteiligt sind. Ihr Verfahren ist gescheitert; das haben Sie mehrfach gesagt bekommen. Sie haben es schriftlich im Anhörungsprotokoll, ziehen daraus aber leider bis heute keine Erkenntnisse.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Frau Beer. – Für die CDU spricht der Kollege Kaiser.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Frau Beer, nach Ihrem Beitrag neigt man dazu, völlig vom Manuskript abzuweichen. Wenn ich höre, welche zusätzlichen ressourcenbehafteten Forderungen Sie in Ihrer Rede angesprochen haben,

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das ist die Leitungs- zeit, die Sie versprochen haben, Herr Kaiser!)

dann frage ich mich immer, warum Sie das in Ihrer Zeit nie begonnen haben. Die Diskussion um die Leitungszeit geht erst zurück, seitdem wir die Regierung stellen. Vorher ist das Thema tabuisiert worden, weil Sie genau wussten, Sie können keine Ressourcen geben.

(Beifall von der CDU – Sören Link [SPD]: Herr Kaiser!)

Sie vereinnahmen den Bereich der Schulassistenten. In Ihrer Zeit hat es keine gegeben. Auch das sind Fakten, die Sie sich klarmachen müssen.

(Beifall von der CDU)

Sie fahren die Forderungen hoch, die Sie in Ihrer Zeit völlig ignoriert haben, genauso wie Sie in Ihrer Zeit die Tatsachen nicht richtig mitbekommen haben.

Sie sprechen in Ihrem Antrag von einer Hängepartie bei der Schulleiterbesetzung. – Zu den Fakten: Derzeit sind 317 Schulleiterstellen im Bereich der Grundschulen nicht besetzt. Aus der Antwort auf eine Anfrage aus 2001 wissen wir, dass insgesamt 651 Schulleiterstellen nicht besetzt waren.

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)