Im Zusammenhang mit dem brisanten Mailverkehr zwischen CDU-Generalsekretär Wüst und Abteilungsleiter Berger in der Staatskanzlei sind neben der Vermischung von Regierungs- und Parteiarbeit noch weitere Vorgänge öffentlich geworden. So schildert die „Süddeutsche Zeitung“ vom 25.09.2009 folgende Episode aus der Regierungszentrale im Kontext der Diskussionen über die seinerzeit geplante Image-Kampagne für Ministerpräsident Rüttgers: „Daraufhin, so erinnern sich Gesprächsteilnehmer, habe Berger bei einem montäglichen Jour fixe im Januar 2006 im Büro des Chefs der Staatskanzlei die Contenance verloren und geschrien: ‚Nicht ich lüge, der Ministerpräsident lügt!’ Für Bergers inniges Verhältnis zu Rüttgers blieb dies folgenlos. ‚Der kann sich alles erlauben und sogar den Ministerpräsi
denten der Lüge bezichtigen’, klagt ein Regierungs-Insider, ‚der hat hier Narrenfreiheit.’ Berger führt längst die kleine Rüttgers Kamarilla an.“
Das betrifft Frage 326 und das anonyme Zitat in der „Süddeutschen Zeitung“. – Frau Abgeordnete Löhrmann, ich habe versucht, auch das aufzuklären, weil ich zum damaligen Zeitpunkt kein Mitarbeiter der Staatskanzlei war. Daher habe ich versucht, Augen- und Ohrenzeugen zu finden. Das ist zum einen schwierig gewesen, weil nicht ganz klar ist, wer an dieser Besprechung im Januar 2006 tatsächlich teilgenommen hat.
Die Ohren- und Augenzeugen, die ich ausfindig gemacht habe, haben mir allerdings übereinstimmend bestätigt, dass diese Formulierung so nicht gefallen sei und deswegen vonseiten des Ministerpräsidenten keine Veranlassung bestanden habe, darauf zu reagieren. Wenn er auf so etwas reagiert, wird er es auch sicher intern tun.
Ich kann aus Ihrer Antwort schließen, Herr Minister, dass also nicht zutreffend ist, was in der „Süddeutschen Zeitung“ gestanden hat.
Da es sich um einen ungeheuerlichen Vorgang handelt, dass ein Abteilungsleiter den Ministerpräsidenten der Lüge bezichtigt und das die Öffentlichkeit erreicht, frage ich mich schon, warum die Staatskanzlei nach Erscheinen des Artikels keine Gegendarstellung erbeten hat. Darüber hätte ich gerne eine Information von Ihnen.
Jetzt sind wir im Bereich des Quellenschutzes von Journalisten. Ich kann nicht ausschließen, dass eine Quelle das den Kollegen der „Süddeutschen Zeitung“ so übermittelt hat. Ich kann Ihnen nur sagen, dass diejenigen, die ich befragen konnte, mir jedenfalls gesagt haben, dass diese Formulierung nicht zutreffend ist.
Herr Minister Krautscheid, ist die Kraftilanti-Kampagne eigentlich mit Wissen und Billigung des Ministerpräsidenten in den CDU-Vorstandssitzungen diskutiert worden? Denn wir haben gehört, dass er immer da war.
Herr Abgeordneter Priggen, Sie sind genau wie ich ein korrekter Mensch und wissen, dass ich Ihnen Auskunft über Parteisitzungen – gar über solche, an denen ich nicht teilnehme – weder geben kann noch darf. Wir sind hier in einer parlamentarischen Fragestunde.
Angesichts des EMail-Verkehrs und angesichts der Behauptungen, die Sie zumindest nicht ausgeräumt haben, Herr Minister Krautscheid, frage ich Sie: Genießt Abteilungsleiter Berger nach wie vor das Vertrauen des Ministerpräsidenten?
Herr Minister, bei Ihnen muss man genau hinhören. Sie haben sinngemäß formuliert, dass die Formulierung so nicht gefallen sei. – Ist sie denn sinngemäß oder in einer sinngleichen Bedeutung gefallen?
Im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung über die sogenannten „Bespitzelungsaffäre“ und dem bekanntgewordenen Mailverkehr zwischen der Staatskanzlei und der CDU-Parteizentrale wurde berichtet, dass das Innenministerium das Landeskriminalamt gebeten habe, Untersuchungen aufzunehmen.
Die zuständige Staatsanwaltschaft erklärte hingegen, dass keine förmlichen Ermittlungen eingeleitet seien. Die Staatskanzlei, Staatsanwaltschaft und das LKA erklärten, dass keine Anzeige erstattet worden sei.
Auf welcher Rechtsgrundlage hat das Innenministerium das LKA um eine Untersuchung der Angelegenheit gebeten?
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Abgeordneter, das Landeskriminalamt ist auch Dienstleister aufgrund seiner herausgehobenen Bedeutung im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung und Kriminalitätsvorbeugung. Das Landeskriminalamt wird dabei auch für andere Behörden und die Landesregierung tätig, soweit es aufgrund der Umstände des Einzelfalls erforderlich und geboten ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn für die erforderliche umfassende und objektive Aufklärung und Beratung spezifischer kriminalistischer und technischer Sachverstand erforderlich ist.
Worum geht es? – E-Mail-Nachrichten eines Mitarbeiters der Staatskanzlei sind in die Medien gelangt. Die Staatskanzlei hat daher das für das LKA fachlich zuständige Innenministerium gebeten, spezialisierte Mitarbeiter des LKA zur Unterstützung der eigenen verwaltungsinternen Überprüfungen zu entsenden. Ziel war die Überprüfung, wie der in den Medien zitierte E-Mail-Schriftverkehr Dritten zugänglich gemacht werden konnte.
Darüber hinaus sollten Kommunikationsschwachstellen aufgedeckt werden. Dabei war auch zu prüfen, ob die Sicherheit des IT-Netzes der Staatskanzlei beeinträchtigt ist und ob nach Prüfung der ITSicherheit vor Ort gegebenenfalls ein strafrechtlich relevantes Verhalten angenommen werden muss.
Diese Maßnahmen – kein Ermittlungsverfahren im strafrechtlichen Sinne – wurden von der Staatskanzlei durchgeführt. Das LKA hat diese unterstützt. Das LKA verfügt bei dieser Aufgabe landesweit über die besten Spezialisten. Es bedarf deshalb keiner expliziten Rechtsgrundlage.
Ich wüsste gern, ob und mit welchem Ergebnis die Ermittlungen des Landeskriminalamtes abgeschlossen wurden.
Meines Wissens ist bei einem solchen komplizierten und komplexen Sachverhalt eine intensivere Prüfung notwendig. Ich gehe davon aus, dass er auch weiterhin überprüft werden muss und ein abschließendes Ergebnis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt.
Herr Innenminister, wann kann das Parlament in dieser Angelegenheit mit der Unterrichtung darüber rechnen, welche Ergebnisse in dieser Untersuchung erzielt worden sind?
Diese Untersuchungen sind rein regierungsintern. Das ist Regierungshandeln. Dabei gibt es überhaupt keine „Ermittlungsergebnisse“ – in Häkchen –, wie Sie sie die ganze Zeit einfordern.
Wenn es zu keiner strafrechtlichen Ermittlung kommt – sie hat bisher noch nicht stattgefunden –, ist die Frage ausschließlich regierungsintern, ob die entsprechenden Dinge wie die Sicherheit des Netzes usw. zu unserer Zufriedenheit geklärt sind und ob es Verbesserungsmöglichkeiten im IT-Betrieb gibt. Das alles ist regierungsinternes Handeln.
Dann möchte ich aber doch noch gerne nach der rechtlichen Grundlage für regierungsinterne Ermittlungen fragen.