Wir reden hier heute über eine Garantieerklärung in Höhe von 4 Milliarden €. Herr Weisbrich, wenn Sie es mit Ihrem Selbstverständnis als Abgeordneter als Zirkus bezeichnen, dass wir uns hier ernsthaft und sachlich mit solch einer Summe auseinandersetzen, dann fällt dieser Vorwurf auf Sie zurück.
Wenn Sie immer dann nach Zusammenarbeit rufen, wenn Sie selber nicht mehr weiterwissen, spricht auch das gegen Sie. Wir haben Ihnen hier mehrfach gemeinsame Vorschläge gemacht, wir haben mehrfach nach Zusammenarbeit gerufen. Das war Ihnen immer alles egal, das war Ihnen völlig schnurz. Sie haben gedacht, Sie kriegen das schon hin.
Was Sie sich hier heute in Ihren Beiträgen erlauben – besonders Sie, Herr Weisbrich –, ist angesichts der Dimension dieser Entscheidung ungeheuerlich.
Herr Biesenbach, der jetzt nicht mehr da ist, denkt immer – so war ja eben auch seine Einlassung zu verstehen –, wenn er etwas für sich und für die Koalition geregelt habe, dann sei alles in Ordnung, dann sei der Verantwortung und dem Verfassungsanspruch jedes einzelnen Abgeordneten, dem Kontrollrecht, Genüge getan. Das meinen Sie immer, wenn Sie nur noch durchkommen wollen. Dann wollen Sie Ihre Zeitpläne einhalten usw. Es geht hier aber um die Sache und den verfassungsrechtlichen Auftrag, den wir als Abgeordnete haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sie sind sehr leichtfertig! Sie nehmen mir einen Punkt vorweg: Ich beantrage für unsere Fraktion namentliche Abstimmung über Ihren Antrag, damit Sie mit Ihrem jeweiligen Ja, das Sie dazu abgeben, die persönliche Verantwortung für genau den Antrag übernehmen, den Sie meinen heute hier abstimmen zu müssen.
Ich frage Sie: Sind Sie überhaupt noch frei, wenn Sie heute hier zugestimmt haben? Sind Sie am Ende des Beratungsverfahrens, nach der Anhörung, noch frei, den Nachtragshaushalt zu verändern und anders abzustimmen? Ich behaupte – wenn Sie ehrlich sind, werden Sie mir zustimmen –, Sie sind dann nicht mehr frei. Sie gehen hier vor nach der Devise „Augen zu und durch“.
Die BaFin hält diesen Antrag offensichtlich für bindend. Sind wir denn als Parlament gebunden oder nicht?
Mit der Verabschiedung dieses Antrags wird die Freiheit des Parlaments und der einzelnen Abgeordneten zu einer vermeintlichen Freiheit. Die anstehenden Beratungen machen Sie – einmal mehr wie bei vielen Anhörungen – zur Farce. Oder Sie ziehen Ihrer Regierung im Nachhinein den Boden unter den Füßen weg. Das ist die andere Alternative, die Sie haben:
dass Ihr Finanzminister und der Ministerpräsident für die Regierung eine rechtlich bindende Unterschrift geben und Sie im Nachhinein sagen: Oh nein, das war nicht so gemeint, wir sind doch noch zu anderen Erkenntnissen gekommen – Oder Sie nicken es hinterher nur noch ab.
Das ist die Kernfrage, und die ist mit der Zulassung des Antrags zur heutigen Beratung mitnichten beantwortet, meine Damen und Herren. Das Präsidium hat nur festgestellt, dass der Antrag zulässig ist. Ob der Inhalt des Antrages, dem Sie gleich zustimmen wollen, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält, das ist eine ganz andere Frage.
Ja, es gibt Vorgriffsregelungen. Aber hier geht es um eine Summe von 4 Milliarden € und damit den Landeshaushalt. Vor diesem Hintergrund handelt es sich um einen massiven Eingriff in das Königsrechts des Parlamentes, das Budgetrecht.
Meine Damen und Herren, Frau Walsken hat es schon gesagt: Wir hätten – wir waren sehr konstruktiv als Opposition – bis zum 30. Juni auch zu einer Entscheidung inklusive Expertenanhörung und sachgerechter Auswertung der Anhörung kommen können. Wir haben das vorgeschlagen. Eine konstruktivere Opposition können Sie sich gar nicht wünschen. Statt uns hier zu beschimpfen …
Ich meine das in allem Ernst. Ich habe an der Ältestenratssitzung teilgenommen im Gegensatz zu manchen anderen, die dazu gesprochen haben. Wir haben diese Frage überhaupt erst aufgeworfen, und es ist erst deutlich geworden, welche Risiken bestehen, als der Chef der Staatskanzlei und die Präsidentin uns ihre gegenteiligen Auffassungen mitgeteilt haben. Dadurch ist erst deutlich geworden, wo die Probleme liegen. Sie haben sich gemüßigt gefühlt, diesen Antrag zu formulieren.
Meine Damen und Herren, abgesehen vom fragwürdigen Verfahren gibt es natürlich auch inhaltliche Bedenken angesichts dessen, was die Landesregierung und die Regierungsfraktionen hier tun.
Sie tun so, als ginge es hier um virtuelles Geld. Ihnen geht selbst die einfachste Logik ab. Eine Garantie gibt man ab, wenn ein Schadensfall möglich ist. Sonst braucht man keine Garantie abzugeben.
Dieses Prinzip gilt überall. Das gilt beim Auto, bei der Flugreise und eben auch bei den risikoreichen Papieren der WestLB. Sonst bräuchten wir überhaupt nicht über Garantien zu reden, meine Damen und Herren. Tun Sie doch nicht so, als ging es um eine Formalie, die man mal eben machen muss, weil die BaFin es so fordert. Es geht insgesamt um 9 Milliarden €, die die Sparkassen und das Land im Zweifel aufbringen müssen. Und diese Summe muss hier auch noch einmal genannt werden.
Angesichts aktueller Expected-Loss-Berechnungen von über 5 Milliarden € gehen Expertinnen und Experten davon aus, dass die vorgenommene Risikoabschirmung in Höhe von 5 Milliarden € in großem Umfang zur Stützung der WestLB aufgewendet werden muss. Ja, meine Damen und Herren, die BaFin geht wie wir davon aus, dass 2009 kein Geld fließt. Aber das gilt ausdrücklich für das Jahr 2009 und nicht für das Jahr danach.
dass das hier eine sehr unsichere Angelegenheit ist. Sie nennen die Zahl 280 Millionen hier zwar mehrfach, wissen aber auch schon längst, dass diese Zahl faktisch überholt ist.
Was hier heute passiert, will ich auch noch einmal ausdrücklich ansprechen. Sie gehen hier ein Risiko ein. Dieses Risiko gehen Sie für das Land ein. Aber Sie gehen dieses Risiko auch für die Sparkassen und für die Kommunen ein. Die kommunalen Spitzenverbände haben nicht umsonst eine Erklärung in der Beratung abgegeben, in der es heißt – ich zitiere –: … die erhebliche Gefahr, dass dadurch die Stabilität der Sparkassen sowie ihre Kreditvergabemöglichkeiten für den Mittelstand gefährdet wird.
Hier haben wir wieder die Gefahr für die Sparkassen unseres Landes, wo wir doch froh sind, dass wir sie haben, weil sie im Moment eine sichere Säule in der Finanzkrise sind.
Es mag auch zu denken geben, dass der eine Sparkassenverband eine Erklärung nur befristet bis November 2009 abgegeben hat.
Damit werden die Mechanismen deutlich, von denen Sie glauben, dass Sie heute so leicht darüber hinweggehen können. Das Ganze steht auf tönernen Füßen.
Meine Damen und Herren, CDU und FDP entscheiden hier heute, ohne die Interessen von Land und Kommunen hinreichend zu berücksichtigen. CDU und FDP setzen einmal mehr die Zukunft unserer Sparkassen aufs Spiel. CDU und FDP garantieren für 4 Milliarden € nach der Devise: Augen zu und durch! FDP und CDU begeben sich mit dem gewählten Verfahren in eine rechtliche Grauzone.
Meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf: Lehnen Sie diesen, uns als Parlament faktisch bindenden Antrag ab, und begeben Sie sich unverzüglich in eine sachliche Prüfung dieses 4-Milliarden-€Gesetzes! Dazu sind wir bereit. Wir haben unsere Bedenken in einem Entschließungsantrag deutlich gemacht, weil es möglicherweise zu verfassungsrechtlichen Prüfungen noch kommen wird. Wenn Sie Ihrem Antrag heute einfach zustimmen, tun Sie der Sache und dem Parlament insgesamt keinen Gefallen. Ich fordere Sie auf, das wirklich ernsthaft zu prüfen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Löhrmann. – Als nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Herr Kollege Börschel angekündigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst bin ich überrascht, dass der Finanzminister in der Debatte angesichts der Tragweite dessen, über was wir heute befinden sollen, offenkundig nicht noch einmal das Wort ergreifen will.