Das ist das Tolle an Ihnen, Herr Groth. Sie sind einfach ein Phänomen. Ich bewundere es immer wieder, wie Sie ohne jede Kenntnis den Mund so weit aufmachen.
Angesichts der bisherigen Ziehungen, meine Damen und Herren, ist die Wahrscheinlichkeit, dass daraus Verluste entstehen, sehr gering, ja nahezu Null.
Nach meinen nächsten zwei Sätzen. – Die Notwendigkeit, über die zusätzliche Garantie gegebenenfalls noch weitere Absicherungen bereitzustellen, besteht derzeit nicht. Sie kann aber naturgemäß, im Extremfall, bei anhaltend negativen Ratingveränderungen niemals gänzlich ausgeschlossen werden. – Bitte schön, Herr Groth.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich will Sie jetzt nicht fragen, ob Sie das selbst für eine Unverschämtheit halten, was Sie gerade mir gegenüber geäußert haben,
sondern ich frage Sie sehr eindeutig und klassisch klar. In der Frage nach den Bürgschaften haben Sie gerade gesagt, es sei sehr unwahrscheinlich, dass im nächsten halben Jahr irgendetwas gezogen werde. Können Sie dem Hohen Hause bestätigen, dass die Garantien aber nicht nur für das nächste halbe Jahr, sondern unbefristet gegeben werden?
Lieber Herr Groth, erstens spreche ich in der Beurteilung, also in dem, was ich vorhin in Bezug auf ihre Person gesagt habe, aus Erfahrung.
Zweitens. Ich komme jetzt darauf zu sprechen, wie diese Garantie im Laufe des nächsten halben Jahres abgelöst werden soll. Dann erschließt sich Ihnen alles das, was die Kurzfristigkeit der Garantie und ihre mögliche Ablösung durch andere Vehikel angeht.
Im Außenverhältnis wird das Land NordrheinWestfalen die Garantie in Höhe von 4 Milliarden € abgeben. Im Innenverhältnis werden sich jedoch alle Eigentümer an der Übergangsgarantie quotal beteiligen. Darüber wird zurzeit mit den anderen Eigentümern verhandelt. Für das Land bedeutet dies bei einer Kapitalquote von rund 38 % eine zusätzliche Verpflichtung in Höhe von 1,52 Milliarden €. Für die Übernahme der Garantie erhält das Land Nordrhein-Westfalen eine Avalprovision von der WestLB AG, an der die übrigen Eigentümer zu beteiligen sind.
Die Eigentümer haben außerdem vereinbart, dass die Garantie durch Nutzung der bundesgesetzlich eingeräumten Lösungen nach dem Entwurf eines
Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilität abgelöst werden soll. Darüber laufen die Verhandlungen jetzt in Berlin.
Sie wissen das, Herr Groth. Ich habe Ihnen das alles vorgetragen. Die Notwendigkeit Ihrer Frage ist also aufgrund Ihres Kenntnisstandes nicht gegeben, sondern vielleicht aus anderen Gründen.
Jedenfalls wird in Berlin verhandelt. Wir hoffen, dass wir das Projekt am 3. Juli durch den Bundestag und am 10. Juli durch den Bundesrat bekommen.
Herr Verunglimpfungsminister, wenn es doch nur um ein halbes Jahr geht – es heißt ja alles „soll“, „könnte“, „müsste“ und „wird vielleicht auch sein“ –, warum geben wir dann die Garantie nicht nur befristet, vielleicht mit einer kleinen Karenz auf ein Dreivierteljahr oder höchstens ein Jahr? Warum muss es dann eine unbefristete Garantie sein?
Die Aufsichtsbehörden verlangen eine unbefristete Garantie – auch das habe ich Ihnen bereits erklärt –, und wir versuchen, das abzulösen durch die Möglichkeiten, die der Bundesgesetzgeber geben wird. Das erkläre ich Ihnen gerne noch einmal, obwohl Sie alle das eigentlich schon kennen.
Ich hatte Sie, die finanzpolitischen Sprecher und die Mitarbeiter, in einer Telefonkonferenz vertraulich intensivst über die ganze Struktur informiert und Sie hatten keine weiteren Fragen mehr, Herr Groth.
Ich weiß, Herr Sagel, dass Sie das ärgert, dass Sie bei den Gesprächen nie dabei sind, aber das liegt nun einmal an der Entscheidung des Parlaments, nicht an der Entscheidung des Finanzministers, und das liegt daran, dass Sie keinen Fraktionsstatus haben.
Vielen Dank, Herr Präsident und auch Herr Minister. Sie haben uns gerade geschildert, dass die Aufsichtsbehörden seitens der garantiegebenden Stelle, also des Landes Nordrhein-Westfalen, eine unbefristete Garantieabgabe erwarten. Welchen Schluss ziehen Sie denn daraus, wenn einzelne Miteigentümer der WestLB, von denen Sie gemäß Nachtragshaushaltsgesetz Rückgriff erwarten, ihrerseits eine Garantie nur befristet abgeben?
Dann reagiere ich damit, dass das Land nur dann Vorgarant mit Rückgriff auf die anderen Garanten sein wird, wenn deren Garantie genau so ausfällt wie unsere Garantie, das heißt: wenn sie den Ansprüchen der BaFin gerecht wird. Wenn nicht, stehen wir erneut vor einer schwierigen Situation.
Die WestLB, meine Damen und Herren, beabsichtigt, zur Erfüllung der Auflagen der EU-Kommission aus dem inzwischen abgeschlossenen Beihilfeverfahren Vermögenswerte in Höhe von rund 80 Milliarden € in eine sogenannte Abwicklungsanstalt auszulagern. – Sie müssen wissen: Die WestLB hat eine Bilanzsumme von gut 270 Milliarden €. Das ist das, was auch unter EU-Gesichtspunkten ausgelagert werden sollte und was nicht mehr strategischen Interessen der WestLB dient oder aber was Papiere und Staatsanleihen sind, die man auf Dauer auch nicht mehr handeln will.
Die bundesgesetzlichen Grundlagen hierfür sollen mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung geschaffen werden. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz, wie ich es Ihnen gesagt habe, noch im Juli vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird. Die durch die Garantie in Höhe von 4 Milliarden € abgesicherten Vermögenswerte sollen Teil der auf ein bundesgesetzlich bereitgestelltes Vehikel auszulagernden Vermögenswerte sein. Also diese 23 Milliarden € Phoenix-Portfolio sind in den gut 80 Milliarden € enthalten und sollen ebenfalls ausgelagert werden.
Bei erfolgter Übertragung soll diese 4-Milliarden-€Garantie erlöschen. Sie wird durch neue Vereinbarungen abgelöst, und zwar bei diesem Zweckgesellschaftsmodell durch Zahlungen der Bank über einen Zeitraum von 20 Jahren oder aber bei dem sogenannten Aida-Modell dadurch, dass eine Verlustübernahmeverpflichtung die jetzige Garantie und sicherlich auch die Gewährträgerhaftung ablöst, die wir alle haben.
Das Abwicklungsanstaltsmodell kann nach Gesetzesverabschiedung wegen der Komplexität voraussichtlich erst zum Jahresende umgesetzt werden. Herr Groth, Sie hören ja gut zu: Deshalb ist dieser Zeitraum bis zu einem halben Jahr vorgesehen.
Es stellt daher – ebenso wie das Zweckgesellschaftsmodell – kurzfristig keine Lösung für die von der BaFin festgestellte Überschreitung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen dar. Die quotale Garantie der Eigentümer über zusätzliche 4 Milliarden € stellt sicher, dass die WestLB bis zur Auslagerung der Vermögenswerte auf eine Abwicklungsanstalt die Kapitalquoten weiterhin einhalten kann. Darauf kommt es an.
Über die Frage, wie die zusätzliche Garantie beihilferechtlich zu bewerten ist, werden derzeit intensive Gespräche mit der EU-Kommission geführt. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Kommission in ihrer Entscheidung ausdrücklich eine Auslagerungslösung als gangbaren Weg zur Bilanzsummenreduzierung angenommen hat. Darüber haben wir in den Verhandlungen Ende April/Anfang Mai mit der EU sehr intensiv gesprochen.
Für die Garantieerklärung ist eine Änderung des Haushaltsgesetzes und des Risikofondsgesetzes erforderlich. Diese sollen mit dem vorliegenden zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2009 umgesetzt werden. Die Nettoneuverschuldung und das Haushaltsvolumen bleiben unverändert. Wegen des von der BaFin gesetzten Zeitrahmens soll die Garantieerklärung des Landes wie bei der ursprünglichen Phoenix-Garantie über 5 Milliarden € erneut unter Haushaltsvorbehalt abgegeben werden. Dass das unserer Verfassung entspricht, ist gerade vom Landtagspräsidium so beurteilt worden.