Protocol of the Session on March 19, 2009

(Svenja Schulze [SPD]: Mal wieder!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Gottschlich, ich hätte Sie gerne gefragt, welche Daten geschönt werden. Wir haben im Ausschuss doch festgestellt, dass diese Daten nach wissenschaftlichen Kriterien korrekt dargestellt worden sind, dass sie politisch allerdings – und das war ungeschickt – missverständlich waren.

Ich hätte Sie gerne gefragt, wie Sie dies nach den einschlägigen Zitierrichtlinien beurteilen. Aber Sie haben sich der Diskussion ja leider verweigert.

(Widerspruch von der SPD – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Sollen wir die Diskussionsverwei- gerungen aus der Koalition mal alle vorhal- ten?)

Meine Damen und Herren, Trinkwasser ist das wichtigste Gut unter den Lebensmitteln; inhaltlich ist das von Kollegen schon dargestellt worden. Wir haben in Deutschland Trinkwasser von herausragender Qualität. Das soll auch so bleiben. Unser Umweltminister hat gerade im Bereich PFT deutlich gemacht, dass wir hier nach Erkennen der Problematik Beispielhaftes geleistet haben, was bundesweit anerkannt wird.

Jetzt geht es den Kollegen der Grünen darum, Verbraucherschutzorganisationen in Fachgremien zu implementieren. Die Begründung ist im ersten Ansatz klar: Die Leute haben auch Fachverstand. Ich will gar nicht bestreiten, dass dort, wie in vielen anderen gesellschaftlichen Gruppen auch, Fachverstand vorhanden sein kann. Vielleicht sollten wir dann zum Beispiel auch noch Gewerkschaften und Unternehmensvertreter mit aufnehmen – auf breiter Basis.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Die sind da drin!)

Ja, von den Wasserwerken. Das hat den Grund, dass die selbst betroffen sind und das umsetzen müssen.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Aha!)

Nicht „Aha!“, das ist doch selbstverständlich. So ein Erkenntniszugewinn braucht eigentlich gar nicht da zu sein.

Jetzt führen wir aber Ihren Gedanken zu Ende. Sie sind der Ansicht, der Verbraucher muss überall dort in Fachgremien beteiligt werden, wo er betroffen ist. Das bedeutet, dass es eigentlich keine Kommission geben wird, in der der Verbraucher, der letztendlich sui generis als Endverbraucher irgendwo beteiligt und betroffen ist, nicht vertreten ist. Der Verbraucher muss also in jeder Fachkommission vertreten sein.

Ich stelle infrage, dass das richtig ist. Außerdem frage ich mich, ob es in der Trinkwasserkommission Probleme gegeben hat, dass sie offensichtlich falsch gearbeitet und keine vernünftigen Ergebnisse herbeigeführt hat. Das ist zumindest mir weitestgehend unbekannt. Also stelle ich mir die Frage: Was soll es bringen, Fachgremien künstlich zu vergrößern, ohne einen größeren Erfolg zu haben – es sei denn Klientelbefriedigung?

Den Verbraucherschutz überall implementieren zu wollen, ist eine politische Zielrichtung der Kollegen der Grünen, die das auch in der entsprechenden Deutlichkeit sagen. Das ist aber nicht unsere politische Zielrichtung. Deswegen sage ich: Nein, das ist ein Fachgremium, das gut gearbeitet hat, und ich sehe keine Notwendigkeit einer grundsätzlichen Änderung.

In dem Antrag steht etwas – da freue ich mich, dass Kollege Remmel schon die Ergebnisse der nächsten Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP vorweggenommen hat –, nämlich das alte FDP-Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, und am besten ist Kontrolle der Kontrolleure. – Er befürchtet – das wird wahrscheinlich so kommen –, dass immer mehr private Laboratorien und Wasserversorgungsunternehmen beispielsweise die Analytik durchführen. – Ja, das ist richtig. Das ist nämlich die Eigenverantwortung der Wirtschaft.

(Svenja Schulze [SPD]: Och!)

Die Massenuntersuchungen – genauso wie in der Lebensmittelkontrolle – können private Labors mindestens genauso gut wie staatliche. Im Bereich der Abwasserbeseitigung, Kollege, ist das heute schon gang und gäbe. Natürlich müssen der Eingriff in den Betrieb und die Auswertung mit den Schlussfolgerungen hoheitliche Aufgabe bleiben.

Herr Ellerbrock.

Ich begrüße es, dass sich schon heute bei den Kollegen der Grünen unser Motto verankert hat: Kontrolle der Kontrolleure ist besser als das jetzige System. – Auch Sie erachten letztlich mehr Eigenkontrolle als sinnvoll. – Schönen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Herr Ellerbrock, jetzt können wir die Zwischenfrage gar nicht mehr zulassen,

(Heiterkeit)

weil Sie schon so weit vom Rednerpult weggegangen sind. Oder wollen Sie sie gerne gestellt bekommen?

(Zurufe: Nein!)

Sehen Sie, die Mehrheit im Saal meint, wir sollten es dabei belassen.

Ich beuge mich dem demokratischen Votum des Hauses.

(Beifall von FDP und CDU)

Ich bedanke mich, und die Kolleginnen und Kollegen bedanken sich auch. Herr Witzel wird das verstehen, Sie werden das in der Fraktion noch einmal ausführlich miteinander besprechen.

Wir kommen zum nächsten Redner. Es wird uns alle überraschen: Es ist wieder Herr Minister Laumann in Vertretung für Minister Uhlenberg. Bitte schön, Herr Minister Laumann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch hier ist es ganz einfach: Die Interessen der Grünen lassen sich leider fachlich mit dem, was die Landesregierung in dieser Frage vertreten muss, überhaupt nicht zusammenbringen.

(Zurufe von der SPD: Och!)

Denn die Trinkwasserkommission ist eine Fachkommission und keine Interessenkommission.

(Zuruf: Welche Überraschung!)

Deswegen setzt sie sich aus Fachleuten zusammen, die aus unterschiedlichen Gremien bestimmt worden sind. Sie ist ehrenamtlich und hat nur eine einzige Aufgabe, die Behörden des Staates – auch die Gesundheitsministerien –, wenn es um Hygienefragen und Wasserschutz geht, fachlich zu beraten. Es ist keine Kommission, in der es um Interessen- und Betroffenenvertretung geht. Es kann niemand

so verrückt sein, eine so bedeutsame Fachkommission, die vor allem wichtig ist, wenn wir fachlichen Rat in schwierigen Bewertungsfragen brauchen, mit Betroffenenpolitik zusammenzubringen. Das würde staatliches Handeln in seiner Qualität – und hier geht es gerade um Qualitätseinstufungen – völlig durcheinanderbringen.

Es mag sein, dass Sie den einen oder anderen kennen, den Sie gerne in diese Kommission bringen möchten. Vielleicht ist das auch jemand, der einmal ein Staatsamt hatte; ich weiß es nicht, ich habe so etwas gehört. Das kann man wollen und versuchen; aber wir haben es gemerkt, und deswegen wird es nicht stattfinden. – Schönen Dank.

(Heiterkeit und Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/8716, den Antrag Drucksache 14/8330 – Neudruck – abzulehnen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit wird der Empfehlung zugestimmt und der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zu:

12 Wann ist für Innenminister Wolf die Zeit gekommen?

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8715

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Kollegin Düker für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Unruhe – Glocke)

Die Geschichte zu diesem Antrag beginnt im Jahre 2002, als die FDP noch Oppositionsfraktion war, Herr Engel, und in der Opposition noch ein bisschen Bürgerrechtspartei war. In diesem Jahr lehnte die FDP in den Beratungen zur damaligen Reform des Polizeigesetzes das rot-grüne Gesetz ab. Vor allem taten Ihnen zwei Dinge richtig weh, nachzulesen im Plenarprotokoll vom 09.10.2002, die Sie aus Bürgerrechtssicht massiv am Polizeigesetz kritisierten. Das war zum einen die Verlängerung der Erteilung von Platzverweisen durch die Polizei – ich zitiere

den Kollegen Orth aus dem eben genannten Plenarprotokoll –:

… und wir sollten vor allen Dingen nicht über einen solch langen Zeitraum einen Platzverweis aussprechen.

Eine klare Ablehnung. Die Veränderung der Bedingungen für die Rasterfahndung war für Sie ebenfalls Teufelszeug.

Auch das wurde abgelehnt. Daraufhin – damals war das noch guter Brauch hier im Parlament – haben wir die Argumente ernst genommen, haben darüber beraten und haben gerade wegen der Kritikpunkte zu diesen beiden Änderungen eine Evaluierungsklausel in dieses Gesetz geschrieben. Gerade weil es sich um Eingriffe in Bürgerrechte handelt, verpflichteten wir die Landesregierung, diese beiden Punkte vier Jahre später gemeinsam mit dem Innenausschuss zu evaluieren. Das wäre im Sommer 2007 gewesen.

Jetzt ist Ihr liberaler Innenminister dafür verantwortlich, wie dieses Gesetz ausgeführt wird, und muss entscheiden, ob es rechtsstaatliche Bedenken gibt. Das Gesetz schreibt ihm sogar vor, dies auszuwerten. Und was antwortet er am 15. Mai 2008 – immerhin ein Jahr nach der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierungsfrist – auf Nachfrage im Innenausschuss? – Innenminister Wolf nimmt wie folgt Stellung:

Entsprechende Entscheidungen würden zu gegebener Zeit getroffen.