Wir müssen Antworten geben, ob Änderungen beim Landesfonds nach den aktuellen bundespolitischen Entwicklungen, zum Beispiel der Regelsatzerhöhung für die 6- bis 13-Jährigen im Rahmen des Konjunkturpaktes II, notwendig sind. Dabei ist Folgendes zu bedenken: Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres sind von der geplanten Regelsatzerhöhung nicht erfasst. Auch nicht erfasst sind die Bezieher von Kindergeldzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Mit der vorgesehenen Erhöhung der Regelleistung ist nicht sichergestellt, dass die betroffenen Kinder tatsächlich an einer angebotenen Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen teilnehmen. Die Forderung des Bundesrates nach Deckung des besonderen Bedarfes der Kinder im Hinblick auf die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen oder Schulen mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag und in Kindertageseinrichtungen ist nach wie vor von der Bundesregierung nicht berücksichtigt worden.
Ich bin der Meinung, dass man die Frage der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Ganztagseinrichtungen nicht von der Frage der Regelleistungen im SGB II und SGB XII trennen darf. Ich freue mich daher sehr über das Urteil des Bundessozialgerichts vom vergangenen Dienstag, dass nun die Grundsicherungsleistungen für Kinder vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Damit hat sich das Bundessozialgericht inhaltlich zu den Regelsätzen genauso geäußert, wie wir dies als Landesregierung schon vor vielen Monaten auch hier im Landtag getan haben.
Wir wollen, dass unsere Kinder die Möglichkeit haben, ganztags zu lernen. Daher müssen wir auch dafür sorgen, dass sie in der Schule verpflegt werden und dass auch bedürftige Kinder an der Mittagsverpflegung in unseren Ganztagseinrichtungen teilnehmen können. Ich denke, dass wir praktisch umsetzbare Vorschläge dafür gemeinsam erarbeiten werden.
Mir liegt aber auch daran, zu sagen, dass nicht alles eine Frage des Geldes ist. Wenn ein Kind ohne ein Frühstück in die Schule geschickt wird, dann hat
Danke schön, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb schließe ich die Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/8322 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung und den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Ministerin, das ist schon ein Ding: Da erhält eine Schule aus Nordrhein-Westfalen den Deutschen Schulpreis, und die macht Sachen, die nach dem schwarz-gelben Schulgesetz nur über mühevolle Konstruktionen zulässig sind.
Geholfen hat ihr dabei, dass sie noch bis zum 31.08.2008 durch die Teilnahme am Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ geschützt war. Doch das lief zu diesem Termin aus. Ihr Konzept gerettet hat sie durch das Gewinnen des Deutschen Schulpreises. Ich mag mir gar nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn die Wartburg-Grundschule diesen Schulpreis nicht erhalten hätte.
Die Begründung, die die Ministerin nun dafür verlautbaren lässt, warum die Wartburg-Grundschule in Münster unter anderem bis zum Ende der 3. Klasse weiterhin auf Ziffernoten verzichten darf – das schließt neben den Fachnoten wohl auch die Kopf
noten mit ein; sie hat stattdessen ausgeklügelte, erprobte, individuelle Lernberichte im Programm –, ist außerordentlich spannend. Es sei ein Weg, der – so die Schulministerin im Fernsehen – über viele Jahre tradiert worden sei, der zusammen mit den Eltern, die mit dieser Maßnahme einverstanden seien, gegangen worden sei und – so die Schlussfolgerung der Ministerin – der auch weitergegangen werden könne. Wir freuen uns ausdrücklich für die Wartburg-Grundschule.
Kollegin Beer, wir bekommen gerade folgendes Angebot: Wenn die CDU unserem Antrag zustimmen würde, würden Sie dann sofort Ihre Rede abbrechen und an Ihren Platz kommen?
Das wäre ein völlig neues und schönes Konzept: Wenn ich anfange zu reden, stimmt die CDU automatisch zu. Darauf können wir uns einlassen.
Das ist natürlich eine sehr schöne Option. Herr Recker, darüber reden wir noch. Das kriegen wir hin, das bereiten wir gut vor.
Wir freuen uns also ausdrücklich für die WartburgGrundschule. Gleichzeitig fallen mir sehr, sehr viele andere Schulen ein, die bewährte pädagogische Konzepte erarbeitet haben. Diese haben sie mit Eltern vereinbart. Die haben sie über viele Jahre tradiert. Die mussten sie aber leider aufgeben, als die schwarz-gelbe Landesregierung ihr ach so modernes Schulgesetz in die Welt gesetzt hat, was eigentlich auch das Arbeiten der WartburgGrundschule in der Weise, wie sie es tut, gar nicht ermöglicht.
Beratungskonzepte zum Beispiel mit Beratungstagen für Eltern und Schülerinnen und Schülern mussten von Schulen aufgegeben werden, obwohl diese ausgeklügelt und tradiert waren, obwohl sie in der Schulkonferenz vereinbart waren. All das ist nicht mehr zulässig.
Statt Kopfnoten hatten manche Schulen ausgeklügelte Lernentwicklungsberichte. Es gab weiterführende Schulen, die sich am Lions-Quest beteiligt haben, gestützt durch intensive Lehrerfortbildung, es gab langjährige Vereinbarungen in der Schulkonferenz mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Und nicht zuletzt erwähne ich die kirchlichen Schulen, Frau Ministerin, die den Schulgesetzmurks gerade in Bezug auf die Kopfnoten eigentlich gar nicht mitmachen wollen.
Es gibt nach der Äußerung der Ministerin eigentlich keine Veranlassung mehr, den Schulen in Nordrhein-Westfalen solche Konzepte zu untersagen. Ich fordere alle im Land auf, jetzt Anträge zu stellen, ihre Konzepte vorzulegen, wie das auch schon die Arnold-von-Wied-Grundschule in Bonn gemacht hat; der Brief müsste bei Ihnen eingegangen sein. Diese hat ein sehr gutes Lernentwicklungskonzept auf der Basis von Kompetenzrastern vorgelegt und Ihnen dargelegt, und sie bittet um Genehmigung. Vielleicht können Sie uns gleich in Ihrem Beitrag schon sagen, wie Sie es damit halten wollen und ob es genehmigungsfähig ist. Denn auch dieses Konzept ist langjährig entwickelt, in der Schule tradiert und mit Eltern vereinbart. Von daher besteht eigentlich kein Hinderungsgrund, es dieser Schule zu verwehren.
Eigenverantwortliche Schule, selbstständige Schule heißt nämlich, den Schulen diese pädagogische Freiheit zu gewähren. Ich würde mich freuen, wenn mein Beitrag – bei Herrn Recker hat er ja schon gewirkt – dazu beiträgt, dass es diese pädagogische Freiheit ab heute für alle Schulen im Land gibt. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die WartburgGrundschule aus Münster – ich gebe zu, ich bin ein bisschen stolz, weil es eine Schule aus meinen Wahlkreis ist – hat den Deutschen Schulpreis erhalten. Ich denke, das sollte zunächst einmal bei allen Fraktionen dazu führen, dass wir uns mit ihr freuen und ihr von hier aus noch einmal einen herzlichen Glückwunsch schicken.
In Berlin wurden mehrere Schulen aller Schulformen ausgezeichnet. Ich fand es sehr beeindruckend, dass es unter anderem mehrere Förderschulen waren, die für ihre gute Arbeit ausgezeichnet wurden, wobei man auch über viele Connections in die Außenbeziehungen der Schulen gegangen ist. Drei von den mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichneten Schulen kamen aus Nordrhein-West
falen. Das ist für unser Land – so denke ich – eine ausgesprochen gute Quote. Allen Schulen gilt unsere Anerkennung. Das zunächst einmal vorweg.
Nun zum Thema. Die Siegerin des Deutschen Schulpreises ist eine Schule ohne Noten – ein Sonderfall mit Genehmigung durch das Ministerium und mit begleitender Evaluation.
Aus diesem Sonderfall wollen Sie nun, meine Damen und Herren von den Grünen und, wie ich gerade gesehen habe, auch Sie von der SPD per Entschließungsantrag, mehr oder weniger einen Regelfall machen. Die Schule soll auf eine Notenvergabe verzichten in dem Moment, in dem sie ein Konzept vorlegt, das mit den Eltern abgestimmt ist. Ich habe in keinem Ihrer Anträge irgendwo etwas zu dem Konzept und den Standards des Konzepts gelesen. So einfach, meine Damen und Herren, kann das nicht sein.
Die Wartburgschule hat den Deutschen Schulpreis nicht für die Nichtvergabe von Noten bekommen. Das wollen wir einmal festhalten.
Die Wartburgschule hat den Deutschen Schulpreis bekommen, weil sie sich seit mehr als zehn Jahren um eine konsequente pädagogische Weiterbildung in ihrem Hause bemüht hat.
Ich glaube, es gibt wenige politische Menschen hier im Hause, die diese Schule so gut kennen wie ich. Ich habe diese Schule – das darf ich ehrlichen Herzens sagen – seit 1989 in vielen Fällen begleitet. Gestatten Sie mir, dass ich deshalb einige Facetten dieser Schule noch einmal nach vorne bringe.
Erstens. Die Wartburgschule war die erste Grundschule in Münster, die sich getraut hat, als echte Ganztagsschule ans Netz zu gehen, etwas, was auch bei der damaligen Landesregierung nicht nur auf Wohlwollen stieß. Ich kann mich noch gut an die Gespräche mit der früheren Schulleiterin Frau Greiling erinnern, die mich persönlich sehr weitergebracht hat, indem sie mir über den pädagogischen Mehrwert eines Ganztagsunterrichts etwas erzählt hat. Diese Schule hat sich vor allen Dingen dort um den Ganztag bemüht, wo die Kinder aus problematischen Elternhäusern kamen.
Im Übrigen sage ich: Gerade diese Gespräche mit der damaligen Schulleiterin haben dazu geführt, dass ich die sogenannte offene Ganztagsschule noch heute mit Bauchschmerzen begleite, weil sie eben nur ein additives und kein integriertes System darstellt.
Zweitens. Das Stadtviertel wuchs, und die Stadt Münster stellte damals den Antrag beim Land, noch SPD-regiert, auf einen neuen Schulbau. Pikanterweise wurde der Antrag abschlägig beschieden mit
der Begründung, es gäbe genug Schulraum im Stadtviertel und die Kinder könnten ruhig mehr als zwei Kilometer laufen – von wegen kleine Beine und kleine Wege.
Die Stadt Münster hat damals finanziell in den sauren Apfel gebissen und ganz auf ihre eigenen Kosten ein neues Schulgebäude geplant. Das war die eine Seite, die finanzielle.