Protocol of the Session on October 23, 2008

(Beifall von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Sie können doch No-Name-Produkte kaufen!)

Nein, Sie haben das vom Prinzip her nicht verstanden.

Ich bin für die zweite Säule Privatrundfunk. Er soll sich auch durch Werbung finanzieren. Aber ich würde ihn nicht ausspielen gegen das öffentlichrechtliche System, über das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im vorigen Jahr, am 11. September 2007 – das Datum hat etwas Magisches –, gesprochen hat. Also: vor diesem Hinter

grund sollten wir diese Systemfrage nicht weiter diskutieren; an diesem Punkt trägt sie nicht durch.

Wir haben mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein breites, gut aufgestelltes Angebot. Es ist richtig, die Internetnutzung verändert natürlich auch die Kostenfrage. Es ist klar, dass sich innerhalb des haushalterischen Gefüges des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Summen zum Internet hin verschieben, weil es eben teuer ist, Angebote abrufbar zu machen. Aus dem Grunde muss hier eine Anpassung in so einem Zusammenhang erfolgen.

(Ralf Witzel [FDP]: Wir brauchen eine schlan- ke öffentlich-rechtliche Angebotsstruktur!)

Ich habe den Eindruck, dass die Menschen durchaus gerne bereit sind, eine Rundfunkgebühr für qualitätvollen, interessanten, abwechslungsreichen, vielfältigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bezahlen. Sie wissen sehr wohl zu unterscheiden zwischen dem werbefreien Internetangebot der Öffentlich-Rechtlichen mit vielen seriösen journalistischen Hintergrundinformationen und dem, was andere an Commercials und anderen animierenden Angeboten im Netz anbieten.

Ich will zum Schluss – auf den ich jetzt komme, Frau Präsidentin – noch sagen, dass ich nicht finde, dass wir hier Blankoschecks ausstellen, sondern dass wir ein die Demokratie stabilisierendes öffentlich-rechtliches System bewahren. Das sollten wir alle gemeinsam tun, Herr Witzel. Wenn Sie in dem Sinne weiterhin solche Debatten anzetteln, wenn auch die heutige nicht viel gebracht hat, weil wir uns hier im Hause in der Frage des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages ja einig sind und gemeinsam zustimmen werden, hoffe ich, dass wir uns zumindest auf diesem Grundsatz weiterhin verständigen können. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Krautscheid das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Rot-Grün, darauf kann man sich verlassen! Wer sich auf CDU/FDP ver- lässt, der ist verlassen!)

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stelle zunächst erfreut fest: Es ist so, dass alle Fraktionen – die meisten ohne Euphorie, aber doch überzeugt – dem Elften Staatsvertrag zustimmen. Ich danke dafür.

Deswegen kann ich mich einigen anderen Themen zuwenden, die auch Gegenstand der Debatte gewesen sind. Es ist richtig: Diese erhöhte Rundfunk

gebühr wird in den nächsten Jahren auf eine andere Art und Weise beigetrieben werden müssen.

Wir alle kennen die Absurditäten rund um die Frage der GEZ-Gebühr für Handys und PCs. Ich warne aber davor, nun zu hoffen, dass eine nicht gerätebezogene Erhebung, sondern eine haushaltsbezogene Mediengebühr erheblich einfacher wäre. Auch da wird es sehr schwierige Abgrenzungsfragen geben, etwa: Soll es eine solche Mediengebühr für alle Haushalte geben, unabhängig davon, ob Geräte vorhanden sind, mit denen man entsprechende Rundfunkprogramme empfangen kann?

Ich warne also davor zu glauben, wenn man von der gerätebezogenen Erhebung wegginge, wären schon alle Probleme gelöst. In eine solche neue Medienabgabe muss noch jede Menge Grips hineingesteckt werden, auch damit sie nicht in die Nähe einer neuen Steuer gerät.

Herr Keymis, Sie haben in zwei Punkten – um aus meiner Sicht auch eine Diskussion in Gang zu bringen – den falschen Benchmark, die falsche Messlatte angelegt.

Erstens. Sie haben bei der Programmqualität gesagt: Man kann bei den Öffentlich-Rechtlichen nicht so herumkritisieren. Schaut euch doch mal an, was die Privaten anbieten!

Zweitens haben Sie bei der Frage Gebührenerhebung, der Gebührenerhebung durch staatlichen Zwang – so ist es nun mal – gesagt: Aber die Privaten ziehen den Leuten durch Werbung auch viel Geld aus der Tasche.

Ich glaube, dass das ein schiefes Bild ist. Für die Qualität ist meine Messlatte nicht der private Rundfunk. Das haben wir im Zwölften Rundfunkstaatsvertrag, der heute Nachmittag von den Ministerpräsidenten zur Kenntnis genommen worden ist, durch diese neuen Testelemente auch sehr klar gemacht: Es gibt eine eigenständige Qualitätsanforderung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der lässt sich mit nichts anderem, nichts Privatem vergleichen, und zwar gerade, weil wir einen staatlichen, einen gesetzlichen, einen grundgesetzlichen Auftrag und deswegen die Legitimation haben, Gebühren dafür zu verlangen. Deswegen ist dieser Qualitätsanspruch ein ganz eigener. Dem muss der öffentlichrechtliche Rundfunk, auch und gerade bei seinen neuen Internetangeboten, nachkommen.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Wir werden das in Zukunft sicherlich genau im Blick behalten, damit keine Verzerrungen im Markt entstehen.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Mit diesem Staatsvertrag ist aber auch klar: Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss und soll auch im Internet umgesetzt werden können.

Zu dem, was eben von Herrn Eumann angesprochen worden ist: zum einen das Thema des internen öffentlich-rechtlichen Finanzausgleichs der ARD. Es ist in der Tat so: Die ARD-Intendanten haben die Bonner Beschlüsse vor einigen Monaten gefasst, womit jetzt einige Intendanten wiederum nicht einverstanden sind. Dazu hat heute im Kreise der Ministerpräsidenten eine Debatte stattgefunden mit dem Auftrag, sich dieses noch einmal anzuschauen.

Ich verstehe sehr wohl, dass die kleineren ARDSender – durch unterschiedliche Gründe – mittelfristig Mühe haben, ihr Finanzaufkommen und damit ihr Programm sicherzustellen und deswegen nach einem besseren Ausgleich innerhalb der ARD verlangen. Wir können aber nicht akzeptieren, dass kleinere ARD-Anstalten bei den Großen nach Hilfe rufen, ohne selbst ihre Gebührenpotenziale ausgeschöpft zu haben. Es gibt schöne Hinweise auf den rbb, der etwa in Berlin längst nicht die Gebühren kassiert, die er kassieren könnte. Das muss sich ändern. Früher muss der WDR aus meiner Sicht nicht einspringen.

Zum anderen, Herr Eumann, haben Sie zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in den letzten Tagen, und zwar ohne neuen Rundfunkstaatsvertrag und Internet-Kollisionen, schon bedenkliche Entwicklungen im Bereich der Tageszeitungen haben. Sie haben Recht, dass wir darüber reden müssten. Ich hoffe aber sehr, dass wir im Hauptausschuss nicht nur ein allgemeines Lamento veranstalten, sondern konkret Schritte überlegen, die vonseiten der Politik für die Rahmenbedingungen vorgenommen werden können.

Mein Mitgefühl – so wie Ihres – gilt auch den Betriebsräten, den Journalisten und Journalistinnen, aber ich sage auch: Wem es um Pluralität, um Meinungsvielfalt und gegen ein Zeitungssterben in Nordrhein-Westfalen geht, der muss nicht nur an die Betriebsräte denken, der muss auch an die Verleger und all die Leute denken, die in Zukunft Zeitungen in Nordrhein-Westfalen machen wollen. Denn ich unterstelle all denen, dass sie zuallerletzt die betriebswirtschaftlichen Zahlen sozusagen als Todesurteil hinnehmen. Sie alle kämpfen um ihre Zeitung,

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

und denen gilt unsere volle Unterstützung. Das sollten wir gemeinsam tun. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Krautscheid. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, der in Drucksache 14/7596 empfiehlt, dem Staatsvertrag zuzustimmen. Ich darf fragen, wer dieser Empfehlung

folgen möchte. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle fest, das ist mit Zustimmung der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgt. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag stattgegeben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich Tagesordnungspunkt 14 aufrufe, habe ich eine Rüge auszusprechen, die Frau Kollegin Abgeordnete Britta Altenkamp betrifft.

(Unruhe)

Sie hat sich in der gestrigen Plenarsitzung in einem Zwischenruf im Rahmen der Debatte zu Tagesordnungspunkt 8 in einer Art und Weise unparlamentarisch geäußert, die ich nicht wiederholen möchte.

(Zurufe von der FDP: Oh!)

Frau Altenkamp wird daher für diese unparlamentarische Äußerung gerügt. Meine Damen und Herren, damit habe ich diese traurige Pflicht erfüllt.

Wir kommen zu:

14 Freiheit und Verantwortung sind keine Gegensätze Landesregierung muss Landtag über Personalentwicklung und Wahrnehmung der Lehrverpflichtung an unseren Hochschulen informieren

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/6948

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Drucksache 14/7692

Der Antrag wurde gemäß § 79 Absatz 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie mit der Maßgabe überwiesen, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Diese Beschlussempfehlung und der Bericht liegen Ihnen inzwischen vor.

Meine Damen und Herren, ich eröffne deswegen die Beratung und erteile für die Fraktion der SPD dem Kollegen Schultheis das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit Inkrafttreten des jetzt gültigen Hoch

schulgesetzes obliegt den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen die Personalhoheit.

Das hat zur Folge, dass der Landtag und – wie ich zunehmend zur Kenntnis nehme – auch die Landesregierung selbst nicht mehr über die Informationen verfügen, über die man verfügen müsste, wenn man sich einen Überblick über den Einsatz der Personalmittel an den Hochschulen verschaffen will.

Das hat Folgen, meine Damen und Herren, denn der Landesrechnungshof geht in seinem aktuellen Bericht auf die Prüfung der Lehrverpflichtungen an den Universitäten des Landes ein.

Der Bericht stellt fest: Die von den Lehrenden eingereichten Lehrnachweise weisen erhebliche Mängel auf. Nur bei rund 38 % des Lehrpersonals konnte die vollständige Erfüllung der Lehrverpflichtung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Das Fazit dieser Feststellung lautet: 62 % der Professoren und des weiteren lehrenden Personals gaben entweder unvollständige, nicht nachvollziehbare oder keine Lehrnachweise bei der Hochschulleitung ab. Als Gründe hierfür wurde unter anderem genannt, dass das Abgeben von Lehrnachweisen zu aufwendig und eine lästige Pflicht sei. Oftmals seien nur Professoren beauftragt worden, Lehrnachweise zu erbringen, und nicht das weitere lehrende Personal.