Wer dem geänderten Gesetz so zustimmen möchte, den bitte ich, aufzustehen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Änderungen mehrheitlich beschlossen worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Nr. 2 der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Wer der Nr. 2 der Beschluss
empfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/4497 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der Grünen und der fraktionslosen Mitglieder Bothe und Wichmann ist der Gesetzentwurf abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Nr. 3 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 1862 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Das ist einstimmig so beschlossen worden,
Wir machen noch Tagesordnungspunkt 20, meine Damen und Herren. Danach folgt die Mittagspause. Das sage ich für alle, damit man das grob einplanen kann.
Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Niedersachsen (Erneuerbare-Wärme-Gesetz Niedersachsen -
NEWärmeG) - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/4780 - dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Fair und klimafreundlich wohnen: Kickstart für die Energiewende im Gebäudebereich - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/4781 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - Drs. 18/7834
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Form anzunehmen.
Wir steigen in die Beratung ein. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Christian Meyer das Wort. Bitte schön, Herr Meyer!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über ein Jahr ist es her, dass wir unseren Gesetzentwurf eingebracht haben: im Oktober 2019. Darin geht um die Nutzung erneuerbarer
Wärmeenergie, um im Gebäudebestand etwas fürs Klima zu tun. Gleichzeitig haben wir unseren Antrag für ein Förderprogramm eingebracht. Auch er basierte auf einer wissenschaftlichen Grundlage.
Zusammen mit dem BUND und dem ifo Institut haben wir ein Szenario durchgerechnet, wie man durch Zuschüsse zu einer Win-win-win-Situation kommt: für den Klimaschutz, weil mehr Gebäude ökologisch und klimagerecht saniert werden, für einkommensschwache Mieter, weil die Heizkosten und damit die Gesamtmiete sinkt, und für die Vermieter, weil der Wert der Wohnung steigt.
Aktuell passiert doch immer noch Folgendes: alte Ölheizung kaputt - neue Ölheizung rein! Und weil die neue Heizung effektiver ist als die alte, bekommt man dafür sogar noch Zuschüsse vom Bund. Aus sozialen Gründen kann man das aber nicht auf die Miete umlegen, und deshalb haben wir eine Sanierungsquote von nur 0,7 %.
- Nein, Zuschüsse gibt es auch noch für Ölpumpen. Informieren Sie sich bei der KfW - oder lieber nicht. Ich kann es jedenfalls nicht empfehlen, dass man sich noch einen Zuschuss für eine Ölheizung holt.
- Das können wir gerne im Dialog klären. Gucken Sie nach, und legen Sie es mir vor, oder machen Sie eine Kurzintervention! Aber ich kann Ihnen beweisen, dass so etwas leider noch gefördert wird.
Wir wollen einen Ausstieg aus den fossilen Energien; denn 30 % der Treibhausgasemissionen entstehen im Gebäudesektor.
Was die GroKo jetzt vorgelegt hat, ist natürlich nichts. Es ist kein Gesetz wie in Baden-Württemberg, das - durch Grün-Rot entstanden und von Grün-Schwarz weitergeführt - den Hausbesitzer verpflichtet, in erneuerbare Wärmeenergie zu investieren, was Herr Minister Lies Letztens sogar noch gelobt hat. Die Baden-Württemberger greifen pro Kopf mehr Fördermittel für erneuerbare Wärmeenergie ab als alle anderen Bundesländer. Das liegt eben auch daran, dass sie verpflichtet werden, deutlich mehr für den Klimaschutz zu tun.
schwache Haushalte, und für die Landesimmobilien will sie einen Haushaltsvorbehalt. Es geht um das, was sowieso gebaut wird, aber Sie wollen
keinerlei verpflichtende Vorgaben für das Heizen machen. Damit werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Ich sage Ihnen: Man kann nicht nur immer in die USA schauen! Wir müssen auch unseren Gebäudebestand in Niedersachsen klimagerecht machen. Aber das kriegen wir nicht hin, wenn Sie sozusagen nur ein laues Lüftchen beschließen. Es wäre besser, wenn wir ein Gesetz wie in Baden-Württemberg machen würden.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. - Die nächste Wortmeldung kommt von der FDP-Fraktion, von Frau Abgeordneter Susanne Schütz. Bitte schön, Frau Schütz!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kollegen der Grünen haben uns einen Vorschlag unterbreitet, wie in ihren Augen klimagerechteres Wohnen möglich werden soll. Das war der Anlass der Beratung.
Der Anteil des Heizens am Verbrauch fossiler Brennstoffe ist nach wie vor hoch und der CO2Ausstoß natürlich entsprechend. Die Idee, mehr auf Geothermie und auf Holz als Brennstoff zu setzen, ist im Prinzip nicht schlecht. Allerdings stoßen wir in den Details der vorgelegten Ideen schnell auf Probleme: Die Wartung und der Betrieb einer Holzheizung sind aufwendiger, und die Lagermöglichkeiten für das Brennmaterial muss man auch erst einmal haben. Wer jetzt einen Gasanschluss hat, hat ja selten den Platz dafür.
Geothermie ist da, wo sie funktioniert, eine prima Sache, und da bin ich auch sofort dabei. Allerdings funktioniert sie nicht überall. Oberflächennahe Geothermie geht praktisch nur für Gebäude mit entsprechend großen Grundstücken. Einigermaßen wirtschaftlich ist das zurzeit nur bei Neubauten der Fall, da man die Anlagen dann gleich unter die Erde legen kann, weil man ja eh buddelt.
In verdichtet bebauten Gebieten können Tiefenbohrungen eine sehr gute Lösung sein, wenn man die Wärme möglichst über ein Wärmenetz an viele Häuser über die ganze Siedlung verteilt, wo die geologischen Möglichkeiten gegeben sind - aber das ist leider nicht überall der Fall.
In beiden Fällen bleibt festzuhalten, dass das alles nur Sinn macht, wenn der Strom, den man für den Betrieb der Wärmepumpe benötigt, aus erneuerba
Der andere im Gesetz wie im geänderten Antrag angesprochen Aspekt ist die energetische Sanierung der Gebäudehülle. Hier und auch in dem erwähnten Gebäudeenergiegesetzes des Bundes liegt uns der Fokus viel zu sehr auf der Wärmedämmung. Wieso wird immer noch der Energieausstoß durch die Wand betrachtet? Die Erderwärmung ist doch nicht die Folge der Wärmeabstrahlung unserer Häuser, sondern sie ist die Folge des CO2-Ausstosses der Heizungen dieser Häuser. Also kann es doch eigentlich egal sein, ob das Haus gedämmte Wände hat, sofern die Energie zu seiner Heizung aus regenerativer Energie stammt, bei der Heizung also kein CO2 anfällt. Dann muss ich mir auch keine Sorgen mehr machen, ob ich die Optik von alten Bauten durch öde Wärmedämmverbundsysteme zerstöre: Das Fachwerkhaus bleibt ein Fachwerkhaus, das Gründerzeithaus mit Putzornamenten behält die Originalität und Schönheit seiner Fassade.
All das spiegelt der Gesetzentwurf nicht wider und der Antrag auch in der überarbeiteten Form leider auch nicht.
Der Gesetzentwurf der Grünen geht sogar so weit, das strenge und nicht unumstrittene Gesetz aus Baden-Württemberg noch zu verschärfen. Um den dort beobachteten Effekt zu umgehen, dass alte, ineffektive Heizungsanlagen endlos saniert werden, um bloß nicht austauschen zu müssen, werden die Hausbesitzer mal eben kalt enteignet. Die Heizungsanlagen gehen nach 15 Jahren aus dem Betrieb und Ende im Gelände! Ein solcher Eingriff in anderer Leute Eigentum ist wirklich nicht unser Ding, und für nachhaltig halten wir so was auch nicht. Dasselbe findet in Bezug auf die vorhandenen Gasnetze statt. Die wären dann einfach nur überflüssig.
Unsere Vorstellung geht insgesamt mehr in Richtung CO2-Betrachtung: vom Zertifikatehandel über intelligente Steuerungen in den Häusern mittels Smart-Home-Lösungen bis hin zu E-Fuels als Brennstoffen, auch gasförmigen, zur Einspeisung in die vorhandenen Netze. Da das weder der Gesetzentwurf noch der Antrag so widerspiegeln, verhalten wir uns bei der Abstimmung so wie im Ausschuss.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schütz. - Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt dem Abgeordneten Uwe Dorendorf das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Klimaschutz ist einer der wichtigsten politischen Aufgaben der nächsten Jahre. Gerade im Gebäudebereich, im Energiesektor Wärme, liegt noch viel Potenzial zur Einsparung von CO2.
Erstens. Wir müssen vermehrt erneuerbare Energie zur Wärmegewinnung einsetzen. Veraltete Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen sollten ausgetauscht und durch moderne Heizungsanlagen ersetzt werden. - Bei der Gelegenheit, Herr Meyer: Wir haben gerade nachgeschaut. Seit dem 1. Januar 2020 werden Ölheizungen und Ölöfen nicht mehr gefördert. Klare Ansage, schauen Sie nach!
Zweitens. Wir müssen den Energieverbrauch im Gebäudebereich senken, indem wir die vorhandene Bausubstanz energetisch sanieren und Neubauten in energieeffizienter Bauweise errichten.
Bei aller Sorge um das Klima müssen wir aber auch die Wirtschaftlichkeit und hier vor allem die Wohnkosten im Auge behalten. In einigen Regionen Niedersachsens - z. B. hier in Hannover - gibt ein durchschnittlicher Haushalt schon über 30 % seines Einkommens für Wohnen aus.
Wohnen muss bezahlbar bleiben, auch für Haushalte mit niedrigen Einkommen. Wir leben in einer Zeit, in der viele Familien aufgrund der CoronaPandemie mit harten finanziellen Einschnitten zu kämpfen haben. Auch die öffentlichen Haushalte sind durch die außerordentlichen Ausgaben für die Corona-Hilfen extrem belastet, wie wir alle wissen. Deshalb müssen wir bei der Wärmewende mit Maß und Ziel vorgehen.
von Klimaschutzmaßnahmen vermissen. Deshalb werden wir ihm nicht zustimmen und empfehlen dem Plenum auch die Ablehnung des Antrages.
Wir erkennen jedoch sehr wohl an, dass Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen werden müssen. Unser Ziel ist es, diese Maßnahmen so zu gestalten, dass Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit im Einklang stehen.