Mit dem hier angefügten Gesetz zur erleichterten Schaffung von Wohnraum soll für einen befristeten Zeitraum beim Bau eines Mehrfamilienhauses mit mehr als fünf Wohneinheiten auf den Bau eines Spielplatzes für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren verzichtet werden. Für fünf Jahre wird daher für Baulücken der entsprechende § 9 Abs. 3 NBauO außer Kraft gesetzt. Mit dieser Norm wollen wir einen Beitrag dafür leisten, dass in bestehenden Baulücken günstiger als bisher neuer Wohnraum geschaffen werden kann. In fünf Jahren werden wir uns in Ruhe ansehen, was wir damit erreicht haben.
Lieber Kollege Meyer, wenn man Kinder haben will, braucht man erst einmal Wohnraum. Insofern haben wir uns im Rahmen einer Abwägung dafür entschieden, dass wir erst einmal Wohnraum schaffen, und gehen davon aus, dass bei Baulücken in der Regel in der Nähe ein Spielplatz vorhanden ist. Man muss halt manchmal eine Geschichte entscheiden und auf die andere für einen gewissen Zeitraum verzichten.
Was die Stellplätze für Autos angeht, mag es ja populär sein, zu sagen, dass man sie gar nicht brauche. Aber wenn wir alle uns ein bisschen an unsere kommunale Erfahrung erinnern, dann stellen wir fest, dass in der heutigen Zeit interessanterweise immer noch Leute irgendwann Autos haben, die dann irgendwo herumstehen. Bei mir, im ländlichen Raum, gibt es dafür relativ viel Platz. Ich kann mich aber erinnern, dass ich hier in Hannover schon vor 30 Jahren - damals beim Studium an der Sparkassenakademie - immer froh war,
wenn ich Montagmittag einen Parkplatz hatte. Den habe ich bis Samstagmittag festgehalten; denn ich wusste: Wenn du einmal das Auto da wegfährst, dann ist der Platz weg! - Daran dürfte sich wohl nichts geändert haben.
Wie gesagt, dies ist eine kleine Novelle. Im verbleibenden Rest der Wahlperiode haben wir noch eine ganze Menge zu tun. In vielen Gesprächen, die wir alle mit Vertretern der Wohnungswirtschaft, Architekten, Bauingenieuren, Landschaftsgärtnern, Sachverständigen und Mitarbeitern der Bauverwaltung geführt haben, ist klar geworden, dass kleine Novellen der Bauordnung nicht ausreichen, um große Probleme zu lösen. Deshalb - das sage ich hier zu - werden wir in den kommenden Monaten hart dafür arbeiten, dass wir an weiteren Stellen zu vernünftigen Lösungen kommen.
In der weiteren Novelle sollten wir uns mit solchen Themen beschäftigen wie der Beschleunigung der Bauvorhaben durch eine Entlastung der Bauaufsichtsbehörden, einer zeitlichen Höchstgrenze für die Dauer der Bearbeitung von Baugenehmigungen, verbindlichen Gesprächsterminen vor Einreichung der Unterlagen, einer Erweiterung der Liste genehmigungsfreier Vorhaben, einer Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen und Maßnahmen zur weiteren Innenstadtverdichtung für die Schaffung von Wohnraum. Kollegin Schütz hat vorhin schon davon gesprochen, dass bei vorhandenem Gebäude aufgestockt werden kann. Das wird aber manchmal schwergemacht, weil auch das Thema Brandschutz dann eine Rolle spielt, die manchmal dazu dient, dass wir das Gute, das wir wollen, mit dem Hochhalten dieser Norm verhindern.
Wir wollen dafür sorgen, dass wir auch das Thema Holz noch weiter voranbringen; gerade bei uns in Niedersachsen ist das ein wichtiges Thema. Wir wollen eine bessere Anwenderfreundlichkeit diskutieren. Wir wollen uns vielleicht auch stärker bei manchen Punkten an der Musterbauordnung orientieren. Und wir wollen auch eine Erleichterung bei der Aufstellung von PV-Anlagen.
All das, Frau Kollegin Schütz, sind Ideen, die ich bislang gesammelt habe. Dabei bin ich, genauso wie Sie, für weitere Vorschläge offen. Wir sollten wirklich zeigen, dass wir allesamt darin einig sind - und so habe ich das Gespräch, das wir letzte Woche beim vdw geführt haben, auch wahrgenommen -, dass wir bei diesem Thema deutlich vorankommen müssen. Deswegen lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten, lassen Sie uns heute
diese kleine Novelle beschließen und zeigen, dass wir in den kommenden Monaten und Jahren auch zu Großem fähig sind!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bäumer. - Jetzt hat Umweltminister Olaf Lies das Wort. Bitte schön, Herr Minister!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn ein Dank an die FDP. Die Debatte fing ja damit an, dass die FDP ihren Gesetzentwurf eingebracht hatte, der dann eine intensive Diskussion ausgelöst hat. An einige Punkte dieses Gesetzentwurfs haben wir anknüpfen können, einige Punkte haben wir nicht übernommen. Insgesamt sind wir mit der Bauordnung noch nicht durch - das ist vorhin ja auch schon deutlich gesagt worden -, sondern es liegt noch ein bisschen was vor uns.
Wir haben zum einen die Gelegenheit gehabt, kurzfristig die Dinge zu übernehmen, die aus dem Bündnis für bezahlbares Wohnen gekommen sind.
Zum anderen ist uns das Thema Digitalisierung und Ausbau der Mobilfunktechnik wichtig. Wir merken ja, dass die Bauordnung an dieser Stelle eher ein hemmendes Instrument ist, während wir doch eigentlich ein beschleunigendes Instrument brauchen. Denn Kommunikation wollen alle, wie sich gerade in dieser Zeit noch einmal sehr deutlich zeigt.
Es gibt auch zwei Punkte, die wir kritisch betrachtet haben, auf die ich jetzt aber gar nicht groß eingehen will. Das ist einmal die weitere generelle Reduzierung der Grenzabstände von 0,5 auf 0,4 H. Das ist angesichts von Veränderungen schwierig.
Herr Minister, warten Sie ganz kurz! - Herr Watermann, wollten Sie auch noch einen Redebeitrag anmelden?
Im ländlichen Raum mag es funktionieren. In den städtischen Bereichen haben wir mit der Wärmeentwicklung, mit der Durchlüftung, mit der Schadstoffabfuhr aber nun einmal größere Probleme, und deswegen müssen wir sehr genau aufpassen, ob das klug ist. Aber darüber zu diskutieren, macht schon Sinn.
Der zweite Punkt ist die referenzielle Baugenehmigung. Das ist ein sehr komplexes System, das wir bisher nur aus Nordrhein-Westfalen kennen: In einem Baugebiet gibt es eine Genehmigung, der nächste macht das Gleiche und bekommt dann im Prinzip eine Genehmigung, ohne dass es ein Genehmigungsverfahren gibt. Das ist aus meiner Sicht schwierig. Ich glaube, dass wir an anderen Stellen, etwa bei den Typgenehmigungen und den Möglichkeiten des seriellen Bauens, deutlich weiter kommen werden.
Das Thema Digitalisierung ist in engem Schulterschluss von Umwelt- und Wirtschaftsministerium zusammengebracht worden. Dazu gehört der Ausbau der Mobilfunktechnologie und damit auch der Ausbau der Mobilfunkmasten. Ich weiß natürlich, dass es vor Ort Bedenken gibt. Diese Bedenken gibt es aber nicht bezüglich der Frage, ob der Mast fünf Meter höher oder niedriger ist, und auch nicht mit Blick darauf, ob der Mast in einem Baugenehmigungsverfahren aufwendig genehmigt worden ist oder nicht. Nein, es gibt halt grundsätzlich Widerstand dagegen.
Auf der anderen Seite wollen wir aber Kommunikation und müssen sie auch gewährleisten. Deswegen sind die erweiterte Verfahrensfreistellung und die deutliche Reduzierung der Grenzabstände ein ganz wichtiges Signal zur Unterstützung des Ausbaus des Mobilfunks. Das bedeutet u. a.: kein Abstand im Außenbereich, der problematisch wäre, und kein Abstand für 10 m hohe Masten im reinen Wohngebiet oder 15 m hohe Masten in den übrigen Gebieten.
Wir alle wollen Kommunikation - aber keiner möchte den Mast. Das ist wie bei anderen Dingen auch. Aber ich glaube, es ist unser gemeinsames Ziel, die Kommunikation vernünftig auszubauen.
Ein zweiter Punkt ist die Umsetzung der weiteren Ideen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen. Ich habe es vorhin gesagt: die Wiedereinführung
der Typgenehmigung, die wir ja über viele Jahre, fast Jahrzehnte hatten, die dann aber irgendwann nicht mehr im Gesetz vorhanden war. Ich glaube, dass wir mit der Typgenehmigung wirklich einen Schritt weiterkommen können.
Ein weiterer Punkt, der in der Diskussion immer wieder vorgebracht worden ist und der auch mir persönlich unglaublich wichtig ist, ist der Holzbau. Denn er verbindet auf eindrucksvolle Art und Weise das Thema Klimaschutz mit dem Thema Wohnen - übrigens auch mit bezahlbarem Wohnen. Und da tun wir uns tatsächlich schwer.
Wir haben jetzt eine Erleichterung in den Gebäudeklassen 4 und 5, aber es ist immer noch sehr kompliziert. Es geht um die Größe der Räume, ab wann zusätzliche Brandschutz- bzw. brandhemmende Maßnahmen erforderlich sind. Dann wird der Holzbau teurer als der klassische Betonbau. Dabei wird die graue Energie, die dafür notwendig ist, gar nicht angerechnet. Deswegen müssen wir sehr darauf setzen, das auch weiter im Blick zu behalten, auch für die vor uns liegende Novelle.
Wir brauchen aber auch mehr Bewegung beim Bund. Es gibt die Holzbaurichtlinie, die eine bundesweit einheitliche Regelung darstellen soll. Aber das, was da vorliegt, hat mit unseren Vorstellungen wenig zu tun. Das ist so weit hinter dem zurück, was geht! Dass die Holzkonstruktion im Brandfall sicherer ist als die Stahlkonstruktion, offenbart sich jedem praktisch Denkenden, wenn er sieht, wie sich nach entsprechender Hitze und Zeit ein Stahlträger durchbiegt bzw. sogar schmilzt, während Holz immer noch steht. Insofern ist da wirklich mehr Mut gefragt. Ich bin überzeugt, dass der Holzbau eine Riesenchance birgt - aus Klimaschutzgründen, aus Kostengründen, aus Nachhaltigkeitsgründen -, und die sollten wir dringend nutzen, gerade auch in einem Land wie Niedersachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben auch einige kleine Fragmente des NESWoG genutzt. Wir hatten eine intensive Diskussion mit den Verbänden für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Die haben das sehr eindrucksvoll dargestellt und uns gesagt: Wir sind immer die, die zu kurz kommen. Jetzt gibt es im innerstädtischen Bereich Baulücken, die gefüllt werden können. Das bietet eine Perspektive für Wohnraum für uns, aber ihr schließt uns aus, weil
ihr das Thema Barrierefreiheit für die nächste Zeit aussetzt. - Das ist nicht ganz ohne. Natürlich gibt es immer Einzelfälle, die genau das Gegenteil belegen, aber ich finde, im Respekt vor diesen Menschen und im Respekt vor den Anliegen, die sie zu Recht haben, wenn sie sagen „Es kann doch nicht sein, dass wir da, wo noch Wohnraum geschaffen wird, keine Chance haben“, haben wir gesagt, wir verzichten darauf. Es wäre auch eine schwierige politische Debatte geworden.
Das Gleiche haben wir bei den kommunalen Spitzenverbänden mit dem Thema der Einstellplätze gemacht. Das hat Martin Bäumer gerade gesagt. Das ist auch nicht zu verallgemeinern. Wir sind in einem Wandel der Mobilität, wissen aber auch, dass es nicht gänzlich ohne individuelle Mobilität und ohne Car-Sharing-Mobilität geht. Auch die braucht Platz, und insofern, glaube ich, sind wir mit den jetzigen Lösungen auf einem vernünftigen und abgewogen Weg und können auch unser Ziel erreichen, Bauen an den Stellen, wo es jetzt möglich ist, etwas zu vereinfachen.
Es liegt aber auch noch eine Reihe von Aufgaben vor uns. Dazu gehört die Digitalisierungsnovelle der NBauO, also die Veränderung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für die digitale Bauakte. Dabei geht es im Übrigen nicht darum, dass der Bauantrag gescannt, digital verarbeitet, ausgedruckt und zurückgeschickt wird, sondern die digitale Bauakte wird zu einem völlig anderen Abarbeiten führen, wodurch auch die Ressourcen in den Bauämtern besser miteinander kombiniert werden können. Das elektronische Genehmigungsverfahren muss in Niedersachsen zum Regelverfahren werden. Dazu sind wir innerhalb der Landesregierung noch in der Abstimmung. Die Verbandsbeteiligung folgt, wenn sie abgeschlossen ist.
Eine weitere große Novelle, die wir angehen, hat u. a. den Schwerpunkt PV-Pflicht auf Gewerbedächern bzw. Vorbereitungen, die dafür auf notwendig sind, PVs auf Wohngebäuden zu installieren. Es geht aber auch um die Dinge, die wir diskutiert haben: Wie können wir die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zukünftig erleichtern? Welche Möglichkeiten haben wir im Rahmen der Niedersächsischen Bauordnung, auch im Hinblick auf die Musterbauordnung?
Ich finde, an vielen Stellen zeigt sich: Manchmal sind wir froh, wenn wir in Niedersachsen Dinge so regeln können, dass sie besser laufen. Manchmal ist es gut, wenn alle Dinge in Deutschland gleich
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU. Ich rufe auf:
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist das mehrheitlich so beschlossen, bei Gegenstimmen der Fraktion der Grünen und Enthaltung der FDP-Fraktion sowie der fraktionslosen Mitglieder Bothe und Wichmann, wenn ich das richtig gesehen habe; es ist nicht so ganz einfach, durch diese Glasscheiben bis weit nach hinten zu schauen.
Artikel 2. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der FDP-Fraktion und der beiden fraktionslosen Abgeordneten Bothe und Wichmann ist das mehrheitlich so beschlossen worden.
Artikel 3. - Hierzu liegt wiederum eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte dem so zustimmen? - Gegenstimmen bei der Fraktion der Grünen. - Bei Enthaltung der FDP-Fraktion und den beiden fraktionslosen Mitgliedern des Landtages Bothe und Wichmann ist das mehrheitlich so beschlossen worden.
Wer dem geänderten Gesetz so zustimmen möchte, den bitte ich, aufzustehen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Änderungen mehrheitlich beschlossen worden.