Protocol of the Session on September 14, 2020

Wird das Wort zur Einbringung dieses Antrags gewünscht? - Ich gehe davon aus; denn mir liegt eine Wortmeldungen des Abgeordneten Helge

Limburg, Bündnis 90/Die Grünen, vor. Bitte, Herr Abgeordneter Limburg!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zur Einbringung des Antrags unter Tagesordnungspunkt 5: Mit diesem Geschäftsordnungsänderungsantrag wollen die

antragstellenden Fraktionen erreichen, dass die von uns bis Ende September befristeten Regelungen z. B. über die Teilnahme an Ausschusssitzungen per Videoschaltung und Ähnliches, die wir im Angesicht der Corona-Pandemie in die Geschäftsordnung des Landtages eingefügt haben, bis zum Sommer 2021 verlängert werden.

Ich bin im Vorfeld vereinzelt gefragt worden, warum wir gerade diesen Zeitpunkt gewählt haben. Man hätte die Frist natürlich auch bis April oder Mai 2021 verlängern können; dem Datum 31. Juli 2021 liegt keine konkrete Prognose darüber zugrunde, wie lange die Corona-Pandemie dauert; denn das weiß letztlich niemand von uns. Aber ich denke, das ist ein sinnvoller Zeitraum; denn so müssen wir nicht alle paar Monate wieder neu über eine Verlängerung der Regelungen diskutieren, sondern haben für einen überschaubaren Zeitraum Klarheit. Außerdem gibt uns das Gelegenheit, zu prüfen, welche dieser Regelungen wir eventuell in die „normale“ Arbeitszeit des Landtags - ohne Pandemiebedingungen - hinüberretten wollen.

In dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 4, der bedauerlicherweise von der Großen Koalition abgelehnt wird, hat meine Fraktion - noch zu Beginn der Corona-Pandemie, als wir hier darum gerungen haben, wie wir sicherstellen können, dass der Landtag unter Pandemiebedingungen weiterarbeiten kann - vorgeschlagen, es dem Ältestenrat als zentralem Ausschuss des Landtags zu ermöglichen, in Einzelfällen öffentlich zu tagen. Das wäre insbesondere dann sinnvoll, wenn - das ist zum Glück bisher nicht notwendig geworden - der Ältestenrat in Stellvertretung des Plenums tagen muss. Dann erscheint es doch sehr sinnvoll und auch angezeigt, dass er die Möglichkeit hat, öffentlich zu tagen.

Diese Regelung brauchen wir zwar sicherlich in der gegenwärtigen Lage nicht, und ich würde auch nicht sagen, dass es sich abzeichnet, dass wir sie zeitnah brauchen. Gleichwohl halten wir daran fest, und zwar deshalb, weil es darum geht, dem Ältestenrat diese Möglichkeit zu geben. Damit verbunden ist ja nicht die Forderung, dass der Ältestenrat

quasi jedes zweite Mal öffentlich tagen muss. Aber warum die Große Koalition nicht einmal die Möglichkeit eröffnen will, dass dies per Mehrheitsbeschluss im Ältestenrat beschlossen wird, erschließt sich mir nicht.

Ich bitte Sie, Ihre Haltung zu überdenken und auch diesem Gremium öffentliches Tagen zu ermöglichen. Und zu Tagesordnungspunkt 5 - Verlängerung der Frist - bitte ich Sie, wie gesagt, um Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Limburg. - Für die Fraktion der SPD hat sich der Abgeordnete Wiard Siebels zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Limburg hat schon vieles vorweggenommen. Das überrascht auch nicht, weil der Antrag unter Tagesordnungspunkt 5 in großer Einigkeit eingebracht wird.

Erlauben Sie mir zwei, drei Bemerkungen zu den beiden Tagesordnungspunkten - übrigens in umgekehrter Reihenfolge wie Herr Limburg.

Zunächst zum Tagesordnungspunkt 4. Hier geht es, wie Herr Limburg richtig beschrieben hat, um die Frage, ob der Ältestenrat unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich tagen kann. Einen Dissens gibt es bezüglich der Frage, was wir heute beschließen können und wollen. Ob es auch einen Dissens in der Sache gibt, ist die Frage, also darüber, ob in dem Moment, in dem Artikel 44 der Niedersächsischen Verfassung greift, weil aufgrund bestimmter Voraussetzungen das Parlament nicht mehr zusammentreten kann, und die Regierung ermächtigt ist, über Notverordnungen zu regieren, und dementsprechend der Ältestenrat als eine Art Ersatzparlament zusammentritt, um diesen Notverordnungen am Ende zuzustimmen, der Ältestenrat öffentlich tagen kann oder soll. Das ist möglicherweise am Ende gar nicht strittig.

Zur Erklärung, was uns bewogen hat, diesem Antrag nicht - jedenfalls jetzt nicht - zuzustimmen: Dieser Antrag datiert vom 17. März, stammt also aus einer Zeit, zu der wir noch nicht absehen konnten, wie sich die Pandemie bei uns in Niedersachsen weiterentwickelt. Für uns ist relevant, Herr

Limburg, dass wir uns hier im Konstrukt der Notverordnungen bzw. der Notstandsgesetzgebung befinden. Ich halte es für angemessen, dieses Thema in einem größeren Rahmen zu diskutieren. Wir sollten jetzt nicht einen Schnellschuss machen, indem wir sagen: Das ist die Lösung; der Ältestenrat kann öffentlich tagen, und dann ist alles geregelt.

Ich gehe davon aus, dass wir diese Frage im Corona-Sonderausschuss, den wir in dieser Plenarwoche gemeinsam auf den Weg bringen wollen, intensiv beraten werden. Wie gesagt, diesen kleinen, aus der Notstandsgesetzgebung herausgegriffenen Punkt würde ich gerne in einem größeren Zusammenhang diskutieren.

(Helge Limburg [GRÜNE]: So habe ich das auch interpretiert!)

Ob wir dann am Ende in der Sache einen Dissens haben, kann ich - Stand: heute - noch nicht abschließend beantworten.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lehnen wir deshalb diesen Antrag der Grünen aus dem März dieses Jahres ab.

Der Antrag unter Tagesordnungspunkt 5 - Herr Limburg hat es dargestellt - betrifft die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen bezüglich „virtueller“ Ausschusssitzungen. Der Begriff „virtuell“ trifft es dabei nicht ganz; es handelt sich um Ausschusssitzungen, die ganz oder teilweise unter Zuhilfenahme von Videokonferenztechnik abgehalten werden. Das war übrigens ein Anliegen aus der Mitte des Parlaments, um unter den Pandemiebedingungen eine reguläre Ausschussarbeit und damit eine reguläre Parlamentsarbeit am Laufen zu halten. Diese Technik ist auch zum Teil in Anspruch genommen worden.

Jetzt - mein Vorredner hat es gesagt - müssen wir über eine Neubefristung befinden; denn die geltende Regelung ist bis zum 30. September befristet. In diesem Plenum müssen wir also entscheiden, ob wir sie verlängern oder nicht.

Wir sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass die Regelung bis zum Ablauf desjenigen Monats im nächsten Jahr verlängert werden sollen, in dem die Parlamentsferien regulär beginnen, um dann zu schauen, wie man weitermacht. Denn wie die Situation im nächsten Jahr aussehen wird, weiß sicherlich niemand von uns.

Ich will mich noch einmal ausdrücklich bei der FDP bedanken, die die Regelung ganz wesentlich initiiert hat.

Die Regelung hat sich in den vergangenen Monaten bewährt. Sie ist in Einzelfällen in Anspruch genommen worden. Es wäre schön, wenn wir uns mit Blick auf diese Regelung gemeinsam verpflichten würden, im Corona-Sonderausschuss zu diskutieren, ob das nicht eine Regelung sein könnte, die wir für die Zukunft unbefristet in die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages übernehmen. Ich hielte das jedenfalls für denkbar.

Aber auch für diesen Punkt gilt für mich und meine Fraktion, dass wir ihn gerne im Zusammenhang diskutieren wollen. Das werden wir im CoronaSonderausschuss in den kommenden Monaten intensiv tun können.

Jetzt geht es erst einmal darum, die auslaufende Befristung bis zum 31. Juli 2021 zu verlängern. Ich bitte alle Fraktionen des Hauses um Zustimmung.

Es ist gerade schon gesagt worden, dass beabsichtigt ist, heute auch die abschließende Beratung durchzuführen. Das erscheint auch angemessen, weil es sich nicht um einen neuen Sachverhalt, sondern lediglich um eine Fristverlängerung handelt.

Vielen Dank, und ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Siebels. - Für die AfD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Wichmann zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist bereits viel gesagt worden, und alles war richtig. Einer Verlängerung der Möglichkeit zur Durchführung von Ausschusssitzungen auf digitalem Wege können wir nur zustimmen. Es handelt sich ja nur um eine Möglichkeit, und sie wird auch nur genutzt werden - davon bin ich überzeugt -, wenn es gar nicht anders geht. Nach meiner Einschätzung haben alle Fraktionen ein Interesse daran, Ausschusssitzungen als Präsenzsitzungen durchzuführen. Die Regelung ist also reine Vorsorge, und das ist besser als Nachsorge. Also: Zustimmung, ganz klar.

Der weitere Antrag der Grünen fordert die Möglichkeit einer öffentlichen Sitzung des Ältestenrats; wir

haben es gehört. Wir begrüßen diesen Vorschlag; denn in der Tat kann - theoretisch jedenfalls - die Situation eintreten, dass der Ältestenrat zu einer Art zentraler Corona-Ausschuss oder, wie Herr Limburg sagte, Notparlament wird - auch wenn das Infektionsgeschehen - auch das wurde gesagt, und ich möchte es noch einmal deutlich sagen - seit Wochen, ja, seit Monaten immer weniger Anlass dazu gibt. Aber wir wissen nicht, was die Zukunft bringt. Dazu ist wieder zu sagen: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Trotzdem ist es nur eine kleine Änderung. Es gibt keinen Automatismus, der aus den Sitzungen öffentliche Sitzungen macht. Internes bleibt auch weiterhin intern. Im Übrigen könnte man eine Sitzung auch in einen nicht öffentlichen und einen öffentlichen Teil aufteilen. Das leben andere Ausschüsse schließlich bereits vor. Das geht aber nur dann, wenn wir diesem Antrag der Grünen tatsächlich zustimmen. Das klingt für mich sinnvoll, und sinnvollen Anträgen stimmen wir zu, also auch hier.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Wichmann. - Für die FDPFraktion erteile ich dem Abgeordneten Christian Grascha das Wort. Bitte schön, Herr Grascha!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich bin den Grünen für diesen Antrag sehr dankbar. Zwar waren die Voraussetzungen, als er damals zustande kam, glücklicherweise andere als heute. Aber wenn der Fall einer Notsituation eingetreten wäre und wenn das Parlament nicht mehr hätte zusammenkommen können, dann wäre das eine gute Möglichkeit gewesen, die Beratungen im Ältestenrat, in diesem „Notparlament“, auch öffentlich zu machen.

Von daher, sehr geehrter Herr Kollege Siebels, kann ich Ihr Argument nicht ganz nachvollziehen; denn wenn dieser Fall eintreten sollte, wird das Parlament ja nicht mehr zusammenkommen können, um die Geschäftsordnung zu ändern. Das ist also nicht ganz schlüssig.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Genau!)

Ehrlicherweise habe ich den Vorschlag der Grünen auch so verstanden, dass wir das als allgemeine Regelung in die Geschäftsordnung hineinschreiben wollen, also gar nicht an eine Notsituation gebunden.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Genau!)

Warum im Ältestenrat einzelne Beratungsgegenstände nicht auch heute schon öffentlich behandelt werden, erschließt sich mir nicht. Wie gesagt, es ist ja keine Pflicht, sondern nur die Möglichkeit des Gremiums, das entsprechend zu beschließen. Von daher werden wir dem Antrag der Grünen heute zustimmen.

Zu dem zweiten Antrag, der gemeinsame Änderungsantrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und meiner Fraktion, die „Corona-Klausel“ innerhalb der Geschäftsordnung zu verlängern, ist noch zu sagen, dass es dabei ja nicht nur darum geht, ganze Sitzungen digital durchzuführen, sondern eben auch darum, einzelne Abgeordnete kurzfristig digital zuschalten zu können, wenn z. B. bei dem einen oder anderen Erkältungssymptome auftreten und man sich entsprechend nicht ganz sicher ist. Wir haben dazu, Frau Präsidentin, vor Kurzem mit der Landtagsverwaltung korrespondiert, und es gibt dafür gute Lösungen, sodass das kurzfristig möglich ist. Auf diesen Punkt wollte ich an der Stelle noch hinweisen.

Dann würde ich mir wünschen, dass wir nach Ablauf der Frist in der Geschäftsordnung das erste Halbjahr 2021 dazu nutzen, diese Regelung möglichst in die normale Geschäftsordnung zu übernehmen, weil sich diese Techniken dann bewährt haben und wir sie durchaus auch unabhängig von der Pandemie nutzen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Grascha. - Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Jens Nacke zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Nacke!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den Vorrednern insoweit an, dass wir die Frist hinsichtlich der gesonderten Möglichkeiten für Ausschüsse, auch digital oder als Videokonferenz zu tragen, verlängern sollten.