Protocol of the Session on July 15, 2020

Artikel 14. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/7024. Wer möchte diesem Änderungsantrag folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gibt es nicht. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/7024, auf Einfügung eines Artikels 14 - Änderung des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes -. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Artikel 15. - Ich stelle die Änderungsempfehlung des Ausschusses zur Abstimmung. Wer möchte dieser so folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 15/1. - Auch hierzu liegt die Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 16. - Beschlussempfehlung: unverändert.

Neueinfügen eines Artikels 16 betreffend die Evaluation dieses Gesetzes, Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache

18/7024. Wer möchte diesem Änderungsantrag folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.

Artikel 16/1. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 16/2. - Auch hier stimmen wir über die Änderungsempfehlung des Ausschusses ab. Wer möchte dieser so folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 16/3. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Auch hierüber stimmen wir ab. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Es gibt einen Antrag zum Einfügen eines Artikels 17 betreffend Evaluierung dieses Gesetzes, Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/7035. Wer möchte dem folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Meine Damen und Herren, dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP wurde nicht gefolgt.

Artikel 17. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/7024. Wer möchte dem so folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ist abgelehnt worden.

Wir stimmen über die Änderungsempfehlung des Ausschusses ab. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen und der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthält sich jemand? - Das ist nicht der Fall. Dann ist dem Ge

setzentwurf mit großer Mehrheit stattgegeben und Folge geleistet worden.

Wir sind noch nicht ganz durch. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 1841 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Wir kommen nun zur letzten Abstimmung, und zwar über den nach § 23 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in die Beratung einbezogenen Antrag. Wer den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/7036 annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP wurde abgelehnt.

Damit haben wir diesen Tagesordnungspunkt erledigt und nehmen hier oben einen kurzen Wechsel in der Sitzungsleitung vor.

(Vizepräsidentin Petra Emmerich- Kopatsch übernimmt den Vorsitz)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/6831 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 18/6982

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Stefan Wenzel übernommen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/6982 einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Dieser Empfehlung hat sich der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig angeschlossen.

Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss eingebracht und erläutert. Lassen Sie mich das kurz zusammenfassen:

Der Gesetzentwurf dient dazu, in Sonderausschüssen die fachliche Begleitung durch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen finanziell abzusichern. Für die Sonderausschüsse, also Ausschüsse, die der Landtag nach § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung einsetzen kann, soll das Gleiche gelten wie bisher schon für Untersuchungsausschüsse und Enquetekommissionen. Das bedeutet, jeder Fraktion sollen Personal- oder Gutachterkosten erstattet werden, die durch die Begleitung des Sonderausschusses anfallen. Die Höchstgrenze der Erstattung entspricht einer vollen Stelle der Entgeltgruppe 13 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.

Dieses Anliegen stieß sowohl im federführenden Ausschuss als auch in der Mitberatung auf einhellige Zustimmung. Ich bitte Sie daher im Namen des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie Zu- stimmung bei der SPD und bei der FDP - Wiard Siebels [SPD]: Das hast du wunderbar gemacht!)

Vielen Dank, Herr Wenzel.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen damit gleich zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? Dann möge man sich jetzt erheben. - Herr Bajus, wollen Sie dagegen stimmen?

(Susanne Menge [GRÜNE] führt ein Gespräch)

- Und Frau Menge, Sie auch? - Das ist nicht als Gegenstimme zu werten? - Danke.

Gibt es Enthaltungen? Dann möge man jetzt aufstehen. - Das ist das nicht der Fall. Dann haben Sie das Gesetz einstimmig angenommen.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/4490 - Beschlussempfehlung des Ältestenrats - Drs. 18/6985 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 18/7040neu

Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP haben kurzfristig einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt, der als Drucksache 18/7040neu verteilt wurde. Der Änderungsantrag sieht eine von der ursprünglichen Formulierung abweichende Fassung des neu einzufügenden § 47a vor.

Wir kommen zur Beratung. Zunächst hat sich der Kollege Christian Grascha für die FDP-Fraktion gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im September des letzten Jahres haben wir hier unsere Initiative, eine Fragestunde an den Ministerpräsidenten in der Geschäftsordnung zu verankern, eingebracht. Die Motivation war damals unser Eindruck, dass der Ministerpräsident zwar beispielsweise vor oder auch nach der Sommerpause der Presse in der LPK Rede und Antwort gestanden hat, aber eben nicht hier im Parlament. Deswegen haben wir diese Initiative damals ergriffen.

Wir haben uns schon seinerzeit darüber gefreut, dass es ein grundsätzliches Einvernehmen im Haus darüber gab, dass dies eine gute Idee ist, die in Analogie zur Regelung im Deutschen Bundestag zu sehen ist. Daher haben sich die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf den Weg gemacht, einen gemeinsamen Entwurf auf den Tisch zu legen.

Daher darf ich mich erst einmal bei allen Kollegen - Kollegen sind es in dem Fall - herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Auch wenn es zwischendurch etwas zäh war, will ich mich hier auf die Würdigung des Ergebnisses konzentrieren. Mit dem Ergebnis, das jetzt auf dem Tisch liegt, sind wir zufrieden.