Protocol of the Session on July 15, 2020

Wenn hier gesagt wird „Lass uns doch den Sonderausschuss in aller Ruhe abwarten“ - wie lange der auch immer arbeiten mag - „und die Evaluation, die Überprüfung der Krise und der getroffenen Maßnahmen, der Fehler, die gemacht wurden!“ - ja, diese Aufarbeitung ist notwendig. Sie ist sogar hilfreich und ganz sicher lehrreich. Aber wir haben

keine Zeit, darauf mit den Regelungen, die wir jetzt treffen können und müssen, zu warten. Denn wir haben durch die Pandemie, durch eine noch nie dagewesene Situation gelernt, dass es Momente und Bereiche gab, in denen alle Räder stillstanden, weil nichts mehr ging: keine kommunalen Beschlüsse, keine Personalratsbeschlüsse, keine Beschaffung in bestimmten Bereichen oder eine erschwerte Beschaffung.

Hier treffen wir unmittelbar am Ende der ersten und hoffentlich letzten Welle dieser Pandemie - wir wissen es ja nicht - die Vorkehrungen, die uns in den Stand versetzen, in dem Fall, dass es eine zweite Welle gibt - bevor wir die Ergebnisse des Sonderausschusses auswerten und umsetzen können -, die richtigen Maßnahmen unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - umzusetzen. Genau diese Schuld sollte niemand auf sich laden, die richtigen Maßnahmen hinauszuzögern und nicht zu ermöglichen, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen immer noch nicht geschaffen sind, obwohl sie hätten geschaffen werden können. Die Beispiele dafür sind zahlreich.

Für die in der Tat sehr intensiven Beratungen in den Ausschüssen gilt es, allen daran Beteiligten von Herzen zu danken: den Ausschüssen, seinen Mitgliedern, den Anzuhörenden, natürlich dem GBD, der Landtagsverwaltung sowie allen beteiligten Ressorts mit ihren Vertreterinnen und Vertretern. Die Beschlussempfehlung und der Bericht lassen erahnen, wie viel Arbeit in den vergangenen Wochen von allen Beteiligten geleistet worden ist. Die Mühen, meine Damen und Herren - das kann man gar nicht anders sehen; das finde ich jedenfalls -, haben sich gelohnt.

Im Zentrum des Gesetzentwurfs steht die Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst. Dem Landtag wird dadurch - wir haben es mehrfach gehört - die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag der Landesregierung eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festzustellen. Erst mit dieser Feststellung - für alle, die es immer noch nicht haben zur Kenntnis nehmen wollen - tritt eine Vielzahl von Sonderregelungen in Kraft, die Möglichkeiten eröffnen, von den im Normalfall vorgesehenen Verfahren abzuweichen und der Lage entsprechend schnell und effektiv reagieren zu können. Wir haben gelernt, dass es in Krisensituationen darauf in besonderer Weise ankommt.

Lassen Sie es mich als Innenminister am Beispiel der für unser Gemeinwesen unverzichtbaren Arbeit der Kommunen und der Kommunalparlamente einschließlich ihrer Ausschüsse einmal verdeutlichen: Solange eine epidemische Lage - entweder von landesweiter oder nationaler Tragweite - festgestellt ist, erhalten die Organe der Kommunen jetzt durch dieses Gesetz die Möglichkeit, von bestimmten Vorschriften über das Verfahren in den Vertretungen abzuweichen.

Die Kommunen haben in den vergangenen Wochen und Monaten zum Teil kreative Lösungen finden müssen - das war schwierig genug -, um ihre Arbeit und Funktionsfähigkeit aufrechterhalten zu können. Gerade im Hinblick auf die aus Gründen der Infektionsprävention bestehenden Kontaktbeschränkungen waren die Regelungen des NKomVG bisher nicht auf einen solchen - bisher eigentlich gar nicht vorstellbaren - Pandemiefall ausgerichtet.

Ein Beispiel für eine wichtige Änderung ist der § 182 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Damit besteht die Möglichkeit, z. B. Entscheidungen im Umlaufverfahren zu treffen oder an Sitzungen per Videokonferenz teilzunehmen. Ich betone ausdrücklich, dass diese und auch weitere Instrumente immer im Ermessen der Kommunen liegen. Die Kommunen entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen wollen. Voraussetzung ist die Feststellung der epidemischen Lage - auch das ist wichtig -, mit erster Feststellung beschränkt auf einen Zeitraum von zwei Monaten.

Ähnliches gilt für die Personalvertretungen. Für die Personalvertretungen wird durch die Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

die Möglichkeit eröffnet, Umlaufbeschlüsse zu fassen und Sitzungen per Video und auch als Telefonkonferenz durchzuführen. Das gilt übrigens ebenso für die nach dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz vorgesehenen Erörterungen oder Antragskonferenzen. Auch für die Vorstands- und Mitgliederversammlungen der Realverbände wird nun gesetzlich die Option - wohlgemerkt: die Option - festgelegt, Umlaufbeschlüsse fassen zu können.

Mit dem Gesetz werden zudem notwendige Regelungen im Kommunalwahlrecht getroffen. Ziel ist es, Wahlen in dem Spannungsfeld zwischen wahlrechtlichen Vorschriften einerseits und der Einhaltung des Infektionsschutzes andererseits zu ermöglichen oder sie eben nachzuholen, falls sie

nicht entsprechend vorbereitet oder durchgeführt werden konnten.

Aus einer potenziellen Verschiebung der Direktwahl, meine Damen und Herren, kann sich eine Vakanz im Amt der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten ergeben, die gerade bei besonderen Ereignissen wie einer Pandemie möglichst zu vermeiden sein sollte. Mit einer weiteren Änderung des NKomVG sollen deshalb die bereits bestehenden Möglichkeiten für Amtszeitverlängerungen erweitert werden. Auch das kann in Einzelfällen sehr wichtig werden. Denn gerade in Ausnahmesituationen ist es für ein wirkungsvolles Handeln der Kommunen von wesentlicher Bedeutung, dass erfahrene Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt der Nachfolgerin oder des Nachfolgers weiterführen können.

Meine Damen und Herren, wie zu Beginn bereits betont, stellt uns die COVID-19-Pandemie vor enorme Herausforderungen, wie wir sie bisher nicht kannten, und damit natürlich auch die kommunalen Haushalte. Mit dem bereits erwähnten § 182 werden den Kommunen daher zur Bewältigung der Folgen einer epidemischen Lage auch Erleichterungen in den haushaltsrechtlichen Bestimmungen im NKomVG zur Verfügung gestellt. Hierzu zählen insbesondere Regelungen zum Ausweis und Ausgleich von Fehlbeträgen als auch zur Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten und zur Deckung von über- oder außerplanmäßigen Ausgaben. Auch das ist ein wichtiges Signal und eine notwendige Unterstützung für unsere Kommunen.

Meine Damen und Herren, es ist viel über den Katastrophenschutz gesprochen worden. Ich will das nur in aller Kürze ansprechen. Diese Schritte sind unverzichtbar. Wir wissen nicht, ob und wann eine zweite Welle kommt. Darauf müssen und wollen wir vorbereitet sein, ohne gleich den landesweiten Katastrophenfall ausrufen zu müssen. Wir haben mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen, und ja, die kommunalen Spitzenverbände wollen - wie auch wir - eine Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes. Aber alle waren sich einig, dass dieser Schritt hier notwendig ist. Wir brauchen in solchen Fällen schnellere Handlungsmöglichkeiten, als wir sie bislang hatten.

Ähnliche Möglichkeiten ergeben sich aus dem Gesetz für die Einrichtung von Behelfskrankenhäusern und anderes. Ich will es angesichts der fortgeschrittenen Zeit dabei bewenden lassen.

Ich bedanke mich fürs Zuhören und freue mich, wenn wir diesen Gesetzentwurf mit hoffentlich breiter Mehrheit beschließen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor.

Wir beginnen nun mit dem Abstimmungsmarathon. Ich möchte Sie bitten, die Gespräche einzustellen und Ihre Plätze aufzusuchen. Das macht es etwas einfacher.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung.

Artikel 1. - Ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/7035. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag der FDP ist abgelehnt worden.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser zustimmen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde zugestimmt.

Artikel 2 bis 4. - Es gibt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser zustimmen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.

Artikel 4/1. - Es gibt einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache

18/7024. Wer möchte diesem Änderungsantrag folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist abgelehnt worden.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 4/2. - Zunächst kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/7024. Wer möchte diesem folgen?

- Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist abgelehnt worden.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden.

Artikel 5. - Zunächst kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Drucksache 18/7024. Wer möchte diesem folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/7035. Wer möchte diesem folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser Empfehlung folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 6. - Zunächst kommen wir zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Drucksache 18/7024. Wer möchte diesem Änderungsantrag folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet: unverändert.

Artikel 7. - Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/7024, vor. Wer möchte diesem folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gibt es keine. Dem Änderungsantrag wurde nicht stattgegeben, er wurde abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/7035. Wer möchte diesem Änderungsantrag folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP ist abgelehnt worden.

Wir kommen zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 8. - Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/7024, vor. Wer möchte diesem Änderungsantrag folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/7035. Wer möchte diesem folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag der FDP wurde abgelehnt.

Wir stimmen ab über die Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 9 und 10. - Ich lasse über die Änderungsempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gibt es nicht. Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 11. - Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/7024, vor. Wer möchte dem folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Wir kommen somit zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 12. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte dieser folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Artikel 13. - Beschlussempfehlung: unverändert.

Artikel 14. - Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/7024. Wer möchte diesem Änderungsantrag folgen? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gibt es nicht. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.