offizielle Presseorgane im Wesentlichen mit der Befürchtung von Terroranschlägen von Muslimen in China. Das ist die offizielle Begründungslinie, warum man dort seit 2017 von uns zu verurteilende Umerziehungslager eingerichtet hat. Das ist der eigentliche Hintergrund.
Im Übrigen ist diese Problematik zahlreichen Menschenrechtsorganisationen bereits seit dem Bau des Werkes in der Provinz im Jahr 2013 - 2013, wohlgemerkt - bekannt und auch immer wieder einmal Thema gewesen.
Ich komme zu der Beantwortung. Ich meine, wir haben dazu schon einmal geantwortet bzw. in Ziffer 3 der Drucksache 18/5520 zumindest hierauf Bezug genommen. Auf Nachfrage hatte uns Volkswagen nämlich mitgeteilt, dass insgesamt rund 25 % der 650 Mitarbeiter vor Ort Minderheiten angehören. Dies entspreche in etwa dem Anteil der Minderheiten in der Stadt Urumqi und sei mit SAIC und Volkswagen so vereinbart worden.
Nach Angaben von Volkswagen engagiert sich das Unternehmen an seinen weltweiten Standorten umfassend für Umwelt und Gesellschaft, und Volkswagen - ich wiederhole das - ist davon überzeugt, dass mit Arbeitsplätzen für alle Volksgruppen das soziale Umfeld in den jeweiligen Stätten der Produktion, in den Ländern der Produktion verbessert werden kann.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die dritte Frage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Bley. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage an die Landesregierung: Gibt es bei VW unternehmensinterne Strukturen oder festge
schriebene Verantwortungen, die im Einzelfall sicherstellen, dass bei Neueinstellungen auf Menschenrechtsfragen geachtet wird? Wenn ja, welche sind das, und welche Informationen liegen der Landesregierung über deren Kapazitäten, Kompetenzen, Wirksamkeit und Erfolg vor?
Die Grundsätze von VW werden nach meiner Kenntnis allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Anfang überreicht. Das ist ein Verhaltenskodex: Menschenrechte zu achten und einzuhalten und insbesondere die in anderen Ländern anders bewertete Zwangsarbeit zu verurteilen. Volkswagen sagt, dass Beschäftigte aller Hierarchieebenen regelmäßig auf diesen Verhaltenskodex geschult werden. Es gibt also einen Code of Conduct.
Zudem sind diese Verhaltensgrundsätze operativer Bestandteil der Personalentwicklung in dem Unternehmen, der Personalprozesse. Volkswagen hat uns gesagt, dass neue Mitarbeiter im Rahmen ihrer Einstellung ein Exemplar dieser Verhaltensgrundsätze erhalten - ein in der Landessprache gedrucktes; davon ist auszugehen.
Zudem sei der Hinweis auf diesen Code of Conduct sowie die Verpflichtung, ihn einzuhalten, ein fester Bestandteil - das ist wichtig - aller Arbeitsverträge. Alle Arbeitsverträge, die VW abschließt, enthalten diesen Code of Conduct. Das heißt, VW verpflichtet - zumindest formal, in den Verträgen - alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesen Code of Conduct, den Verhaltenskodex, auch auf die Achtung von Menschenrechten.
Danke schön, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die SPD-Fraktion stellt der Kollege Henning. Bitte schön!
Herr Minister, Sie haben sinngemäß ausgeführt, dass der Landesregierung Menschenrechtsverletzungen bei VW in Xinjiang nicht bekannt sind. Wenn sich in Zukunft herausstellen sollte, dass es - entgegen Ihrer bisherigen Kenntnis - doch zu Menschenrechtsverletzungen gekommen ist, oder wenn es in Zukunft zu Menschenrechtsverletzungen kommen sollte, gibt es dann so etwas wie eine Exit-Strategie bei VW, oder halten Sie auch für den Fall, dass es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, am Produktionsstandort in China fest?
Die Kompetenz, über Produktionsstandorte des Weltkonzerns VW mit seinen 640 000 Mitarbeitern zu entscheiden, liegt zunächst einmal beim Vorstand. Der Aufsichtsrat - ich denke an die TürkeiEntscheidung - hat da natürlich ein entsprechendes Aufsichtsrecht und füllt dieses auch aus.
Derzeit werden an dem Standort 50 000 Fahrzeuge produziert. Das mag auf den ersten Blick gering klingen. Aber die Konzernstrategie lautet - der Santana wurde da einmal hergestellt -: Jetzt soll in diesem Werk zusätzlich ein neuer, leichterer SUV hergestellt werden.
Volkswagen hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in dem SAIC-Volkswagen-Werk in Urumqi vorliegen und dass der Konzern seine unternehmerische Menschenrechtsverantwortung wahrnehmen werde. Das heißt, bei Abweichungen wird insbesondere der Dialog mit den vor Ort Verantwortlichen gesucht, und dann wird entschieden, ob im Rahmen des unternehmerischen Einflusses hierauf Einfluss genommen werden kann. Volkswagen pocht nach meiner Kenntnis darauf, dass nationale Gesetze eingehalten werden.
Insofern versucht der Volkswagen-Konzern unter ganz anderen Bedingungen, als wir uns hier vorstellen, weltweit an seinen Produktionsstandorten Standards einzuhalten, auch Rechtsstandards. Dass das in anderen Ländern sicherlich eine schwierige Herausforderung ist, dürfte uns allen bewusst sein.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die vierte Frage Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt der Kollege Limburg.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Dr. Althusmann, Sie haben die Menschenrechtskoordinatorin angesprochen. Aber ich frage Sie: Gibt es denn konkret im VW-Werk im chinesischen Urumqi irgendeine Person - einen Betriebsrat, eine Abgesandte des Weltbetriebsrates oder Ähnliches -, an die sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb oder außerhalb des Werkes Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden, vertrauensvoll wenden können, um Hilfe und Unterstützung zu erhalten? Gibt es dort irgendeine Stelle, eine Ombudsper
Herr Abgeordneter Limburg, eine Ombudsmannfunktion - jetzt konkret in dem Werk - ist mir nicht bekannt, ist uns nicht bekannt. Insofern können wir dieser Sache noch einmal nachgehen. Ob es dort bisher Möglichkeiten gegeben hat und ob diese genutzt wurden, entzieht sich jetzt meiner Kenntnis. Das will aber jetzt nichts heißen. Es kann ja sein, dass das inzwischen vorgenommen wurde. Ich will aber noch einmal betonen, dass die Menschenrechtsbeauftragte diese Funktion für den gesamten Konzern - weltweit - übernimmt und nach bestem Wissen und Gewissen zu koordinieren versucht.
- Sollte es einen Ombudsmann vor Ort geben, werde ich Ihnen diese Information selbstverständlich nachreichen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen stellt die Kollegin Staudte. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben jetzt mehrfach diese Koordinatorin für Menschenrechte angesprochen. Was genau sind denn Ihre Positionen, Ihre Äußerungen, Ihre Haltungen zu den Vorwürfen, die in den Medien zu lesen waren?
Frau Abgeordnete, ich habe, denke ich, ausreichend deutlich gemacht, dass die Landesregierung alle uns durch Berichte in der Öffentlichkeit zur Kenntnis gekommenen Vorgänge sehr ernst
nimmt, dass wir versuchen, im Sinne der Einhaltung von Menschenrechten Einfluss zu nehmen. Ich erinnere auch daran, dass wir über die Bundesregierung entsprechende Äußerungen getätigt haben, dass wir über die Vereinten Nationen ständig daran arbeiten, dass das Europäische Parlament daran arbeitet. Seien Sie gewiss, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates ihrer Funktion umfassend gerecht werden!
Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt der Kollege Wirtz. Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Joint Ventures obligatorisch sind und dieses mit der Firma SAIC abgeschlossen ist: Welche Stimmrechtsanteile hat der VW-Konzern im gemeinsamen Management am Standort Urumqi? - Eine Stadt des Namens, den Sie aufgeschrieben haben, liebe Grüne, gibt es übrigens nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass es den Grünen zumindest nach meinem Verständnis im Kern um die Frage geht, inwiefern das Land Niedersachsen als großer Gesellschafter des Volkswagen-Konzerns ein Engagement aufgrund der Menschenrechtssituation in China für vertretbar hält, stelle ich der Landesregierung zwei konkrete Fragen, Herr Präsident, zu diesem Bereich:
Erstens. Habe ich eben richtig verstanden, dass Sie aufgrund der heute öffentlich verfügbaren Informationen das Engagement von Volkswagen in China für vertretbar halten?
Zweitens. Würde sich Ihre Position in Bezug auf das Engagement von Volkswagen in ganz China ändern, falls die Aussagen zur Lage der Uiguren in der von Ihnen angekündigten öffentlichen Überprüfung als zutreffend bestätigt würden?
Herr Abgeordneter Bode, ich hatte eingangs sehr umfänglich dargestellt, dass es über diese Menschenrechtsverletzungen verschiedene Berichte von verschiedenen Organisationen gibt, zuletzt war es, ich glaube, auch im Januar noch einmal Human Rights Watch.
Ich will einmal daran erinnern, dass die Vereinten Nationen mit Herrn Guterres vor Kurzem, auch im Januar, nachdrücklich darauf hingewiesen haben, dass weltweit Menschenrechtsverletzungen insbesondere durch eine abstruse politische Arithmetik stattfinden. Es werde versucht, Menschen und Gesellschaften zu spalten.
Zu den konkreten Vorwürfen können wir uns lediglich auf die Informationen, die uns derzeit vorliegen, beziehen. Wir sind denen auch nachgegangen und werden ihnen weiter nachgehen. Sollte sich an der grundsätzlichen Bewertung etwas ändern, werden wir das sicherlich zum Anlass nehmen, unsere Aufsichtsratsfunktion entsprechend wahrzunehmen. Aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben wir keine Erkenntnisse darüber, dass diese Menschenrechtsverletzungen, die dort behauptet wurden, die immer wieder in Rede stehen, im VW-Konzern bisher als entsprechend relevant betrachtet wurden.
Dass die Uiguren in China von der Volksrepublik China ganz offensichtlich als Minderheit verfolgt werden, bestreitet die chinesische Regierung auch gar nicht. Denn sie hat ja bewusst sogenannte Umerziehungslager gebildet, um Menschen davon zu überzeugen, dass sie eben nicht dem muslimischen Glauben als Grundausrichtung anheimfallen. Das ist eine politische Festlegung der Regierung in China. Das kritisieren wir, aber China hat natürlich seine eigenen Souveränitätsrechte, auf die wir keinerlei Einfluss haben.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt der Kollege Bley.