Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wir haben schon jetzt geeignete Instrumente, um umfassende Erkenntnisse zur Kriminalitätsentwicklung zu gewinnen. Die im vorliegenden Entschließungsantrag formulierte Forderung nach einem periodischen Sicherheitsbericht würde unsere Sicherheitsbehörden deshalb keinen Schritt nach vorn bringen. Ich füge hinzu: Auch das angesprochene subjektive Sicherheitsempfinden, das wir natürlich ernst nehmen müssen und mit dem wir uns intensiv beschäftigen, würde sich nicht dadurch verbessern, Herr Limburg, dass wir zusätzlich jetzt auch noch die Steuerhinterzieher in die Statistik aufnehmen, weil sie eben keinen Einfluss auf das subjektive Sicherheitsempfinden haben. Also geht es schlicht um andere Dinge als darum.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Nein, aber es wäre ein objektiver Bericht zur Kriminalitätslage, Herr Pistorius! Sie als Sozialdemokrat verteidigen so et- was!)
Deswegen sage ich Ihnen: Die Erfahrungen haben gezeigt: Ein solches Vorhaben ist mit einem enormen Organisations- und Zeitaufwand verbunden. Das muss man einfach sagen, und als Verantwortlicher für den Einsatz von Ressourcen muss man wissen, wofür, für welchen Gewinn, man etwas macht. Ich wäre zurückhaltender bei bestimmten Zwischenrufen, aber das überlasse ich selbstverständlich Ihnen.
Wie dem auch sei, es würde die Belastung der niedersächsischen Polizei erhöhen, ohne dass - das will ich betonen - neue, wirklich wesentliche Erkenntnisse von echtem Mehrwert entstünden. Das heißt, der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. Damit wäre weder unserer Polizei noch den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen geholfen.
Auch das Argument, erst ein periodischer Sicherheitsbericht mache wirksame Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung möglich, ist schlicht nicht haltbar, ich hätte auch sagen können, absurd. In Niedersachsen setzen wir bereits jetzt auf wirksame präventive und repressive Konzepte. Dies wird nicht zuletzt in der rückläufigen Entwicklung der Kriminalität der vergangenen Jahre in Niedersachsen deutlich. Ich will es noch einmal sagen: Die Wahrscheinlichkeit, in Niedersachsen Opfer einer Straftat zu werden, ist so gering wie seit 40 Jahren nicht mehr, meine Damen und Herren. Das ist äußerst positiv, gleichzeitig aber auch Ansporn. Wir werden uns darauf nicht ausruhen. Das bedeutet: Wir prüfen ständig neue Mittel und Methoden, um noch effizienter zu werden.
Ich kann aber beim besten Willen nicht erkennen, worin der Mehrwert in einem Rückblick auf die vergangenen zwei Jahre und damit eine Darstellung überwiegend veralteter Inhalte liegen soll. Wie das dazu beitragen soll, schneller und effizienter auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, erschließt sich mir nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der überschaubare Nutzen eines geforderten periodischen Sicherheitsberichts rechtfertigt den mit seiner Einführung verbundenen beachtlichen Aufwand in keiner Weise. Insofern begrüße ich die Empfehlung der beteiligten Ausschüsse.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir beenden die Beratung und kommen zur Abstimmung. - Wie sieht es in den hinteren Rängen der Sozialdemokratie aus? Wollen Sie an der Abstimmung teilnehmen, Kollegen?
Oder besteht noch Beratungsbedarf? Ich kann für zehn Minuten unterbrechen. Dann können Sie sich noch besprechen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/2573 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde mit großer Mehrheit gefolgt.
Tagesordnungspunkt 25: Abschließende Beratung: Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 18/833 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 18/5877
Vielen Dank. - Herr Präsident! „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“ - das ist zwar der letzte Punkt heute, aber der Antrag befindet sich schon sehr lange in der Beratung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um Tierschutz, es geht um Tierwohl. Das war der Anlass für diesen Antrag. Wir haben unter vielen Aspekten darüber beraten und haben eine sehr große Einigkeit in diesem Hause, dass wir das Tierwohl fördern wollen.
Die Nutztiere - auch darüber sind wir uns einig -, die ja dem Menschen anvertraut sind, sind ganz besonders auf unsere Obhut angewiesen. Die Kontrolle, dass auch nicht gegen das Tierwohl verstoßen wird, obliegt dem Staat, ist eine hoheitliche Aufgabe. Auch das ist klar. Darüber hinaus ist es äußerst wünschenswert, seriöse Hinweise auf Missstände aus der Bevölkerung, von engagierten Menschen, zu erhalten. Zivilcourage ist gefragt. All das darf überhaupt nicht infrage gestellt werden, und all das trägt dazu bei, dass Menschen mit Tieren anständig umgehen.
Definiert ist die Gemeinnützigkeit insofern, als gesagt wird, eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Bei diesem Antrag geht es uns nun darum, Körperschaften, welche gegen geltende Strafgesetze verstoßen, zu einem Rechtsbruch aufrufen oder einen Rechtsbruch nachträglich zu rechtfertigen versuchen, die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Wir haben das am Beispiel der Organisation PETA deutlich gemacht, die ein regelrechtes Geschäftsmodell daraus gemacht hat, Spenden einzuwerben, indem spektakuläre Aktionen gestartet werden, bis hin zu Einbrüchen und anderen Straftaten. Meine Damen und Herren, das darf man sagen, hat das Landgericht Hamburg festgestellt: PETAAktivisten scheuen sich nicht, sogar verbreitet auf Straftaten zurückzugreifen.
Wir wissen alle, welche spektakulären Aktionen PETA gestartet hat. Eine hat uns hier direkt betroffen, nämlich das Fahndungsplakat mit drei Ministerinnen, auf dem auch unsere Ministerin Bärbel Otte-Kinast abgebildet war. Das geht weit über demokratische Gepflogenheiten hinaus, und das ist in keiner Weise zu akzeptieren. Und die Aktion „Der Holocaust auf Ihrem Teller“ ist unsäglich und relativiert das Leid von Millionen Opfern des mörderischen nationalsozialistischen Unrechtsregimes. Eine Organisation, die mit solchen Mitteln agiert, kann nach unserer festen Überzeugung niemals gemeinnützig sein. Das ist nicht gemeinnützig, sondern das ist gemeingefährlich, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sie haben unseren Antrag überarbeitet, sage ich mal. Sie haben den Inhalt herausgenommen. Da stehen noch Dinge, über die wir uns alle einig sind. Ich habe nichts gefunden, was ich kritisieren könnte. Aber der entscheidende Inhalt ist weg.
„auf Bundesebene eine Lösung herbeizuführen, die es ermöglicht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich“
Da fühlt man sich gleich viel sicherer auf seinem Betrieb, wenn die Straftaten in einer Statistik erfasst werden!
„Die Beurteilung der Gemeinnützigkeit obliegt den Finanzbehörden“, stellen Sie fest. Ja, das ist doch genau der Punkt: dass das in den einzelnen Länder ganz unterschiedlich gewichtet und bewertet wird und dass da eine Regelungslücke besteht.
Genau da müssen wir als Gesetzgeber handeln. Wir müssen klarmachen: Das Gewaltmonopol liegt beim Staat, und es ist mit strengsten Regeln verknüpft - was gut ist; nur so ist eine freiheitliche Gesellschaftsform zu verwirklichen. Wer für seine Aktivitäten die Gemeinnützigkeit in Anspruch nimmt, muss die Voraussetzungen erfüllen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben den wesentlichen Inhalt aus dem Antrag herausgenommen. Deswegen halten wir an unserem Antrag fest und bitten darum, ihn unverändert anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Grupe. - Nun hat sich für die CDU-Fraktion der Kollege Christoph Eilers zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute die Entschließung „Stalleinbrüche verhindern - Tierschutz stärken - Ehrenamtliche Arbeit unterstützen“.
Die Unterrichtung durch die Landesregierung und die Anhörung haben gezeigt, dass der Ursprungsantrag der FDP mit der Überschrift „Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus!“ in seinem Wortlaut nicht umzusetzen war.
Die jetzt vorliegende Beschlussempfehlung stellt die rechtliche Situation klar. Sie verurteilt jegliche Form von Tierschutzverstößen und ermahnt zu einem fairen Miteinander von Tierschutzverbänden und Landwirtschaft. Einbrüche, Hausfriedensbruch und Gewalt oder der Aufruf dazu werden abgelehnt.